GRV ungleich Investment

  • Sieht jemand den Inhalt und kann eine kurze Zusammenfassung liefern?

    Ich habe Befürchtungen hinsichtlich der Beteiligten.

    https://www.zeit.de/geld/2025-06/r…geldverbesserer

    [Zitat]

    Später in Rente gehen und mehr Rente bekommen

    Wenn Sie auf der Suche nach Tipps für einen möglichst frühen Renteneintritt sind, ist dieser erste Ratschlag eher nichts für Sie. Dennoch darf er in dieser Liste auf keinen Fall fehlen.

    Neben der Rente dazuverdienen

    Nur teilweise in Rente gehen

    Vor der Rente arbeitslos melden und dann abschlagsfrei in Rente gehen

    Damit dieser Trick funktioniert, müssen Sie mindestens 58 Jahre alt sein. Nur dann haben Sie nämlich zwei Jahre lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Und das auch nur, wenn Sie die vier Jahre davor versicherungspflichtig beschäftigt waren und die Kündigung, die zur Arbeitslosigkeit führt, vom Arbeitgeber ausgeht. Ist das der Fall, haben Sie die Möglichkeit, früher den Arbeitsmarkt zu verlassen und nach zweijähriger Arbeitslosigkeit ohne Abschläge in die Rente zu wechseln. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass nicht jeder Ihrer noch arbeitenden Mitbürger begeistert sein wird, wenn sie davon erfahren.

    Studienzeit anerkennen lassen

    Rentenpunkte für Kinder bekommen

    Rentenpunkte kaufen

    [/Zitat]

  • Ich habe lediglich aus dem Zeit-Artikel zitiert (und das Zitat auch als solches markiert).

    War ich nicht auf Dich bezogen, sondern auf den Artikel.

    Man müsste mal die Autoren fragen, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen. Schließlich kann jeder mal arbeitslos werden und hat dann Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Man hat genau dafür ja auch Beiträge in die AV gezahlt, genau so wie man Rentenbeiträge gezahlt hat. Und wenn ich irgendwann Rente beziehen darf, muss ich ja hoffentlich auch keine Angst vor den Reaktionen meiner noch arbeitenden Mitbürger haben.

  • Schließlich kann jeder mal arbeitslos werden und hat dann Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Sicherlich. Aber es gibt hat auch die anderen, die meinen, dass sie die AL-Versicherung ja auch mal lohnen muss.

    In sofern kann man schon ins Grübeln kommen, wenn jemand genau 2 Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos wird. Spätestens, wenn er mit seiner Gerissenheit prahlt und jedem erzählt, dass er sowieso nicht mehr arbeiten will.

  • Sicherlich. Aber es gibt hat auch die anderen, die meinen, dass sie die AL-Versicherung ja auch mal lohnen muss.

    In sofern kann man schon ins Grübeln kommen, wenn jemand genau 2 Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos wird. Spätestens, wenn er mit seiner Gerissenheit prahlt und jedem erzählt, dass er sowieso nicht mehr arbeiten will.

    Kann ich schon nachvollziehen, aber die Gesetzeslage ist eben so wie sie ist.

    BTW: Mit dem gleichen Argumenten kann ich jemanden, der mit 63 eine Teilrente bezieht und dann bis 67 voll weiter arbeitet die abkanzeln.

  • Warum? Steht doch jedem Arbeitnehmer frei es genau so zu machen, wenn man die Möglichkeit dazu hat. :/

    Stimmt.

    Dabei ist aber - wie so oft - in Sachen Anreizen und Fehlanreizen zwischen der sozusagen subjektiven Mikrolage und der objektiven Makrolage zu unterscheiden.

    Die Deutsche Bundesbank sieht das Ganze in ihrem letzten Monatsbericht (Juni) übrigens (sehr) anders und kritisiert die Bundesregierung scharf und hart - inkl. der Setzung von signifikanten Fehlanreizen und Ungerechtigkeiten. "Sie (die Bundesregierung) lasse maßgebliche Stellschrauben, um den demographischen Herausforderungen zu begegnen, ungenutzt" ...

    Wie wahr.

    Aus Sicht der Deutschen Bundesbank gehört dazu die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters über 67 Jahre hinaus, ein Stopp der abschlagsfreien Rente mit 45 Versicherungsjahren, sowie eine höhere Grenze für den frühestmöglichen Rentenzugang. Der Koalitionsvertrag blockiert die besten Reformoptionen leider, stattdessen soll lediglich Weiterarbeiten im Alter steuerlich privilegiert sprich prämiert werden. Im Urteil der Bundesbank ein "teurer, mißbrauchsanfälliger Weg".

    Tenor der Empfehlungen der Bundesbank (dafür bräuchte es meines Erachtens nicht die Expertise einer Deutschen Bundesbank - in Anlehnung an Franz Müntefering (SPD) "Da reicht Volksschule Sauerland" ...): Korrektur der Ab- und Zuschläge für einen vom Regelalter abweichenden Rentenbeginn, die frühen Ruhestand wie längeres Arbeiten heute zu stark belohnen. Dabei rechnet die Bundesbank auch konkret Modelle vor, die geeignet sind, die Rentenfinanzen (endlich) dauerhaft tragfähiger zu machen.

    Aus meiner Sicht wäre zudem die generell Umkehr in Sachen "Nachhaltigkeitsfaktor" bei der Rente indiziert - dieser wurde vor über 20 Jahren aus guten Gründen eingeführt zwecks einer fairen Lastenverteilung zwischen Jung und Alt vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und wird nun ausgerechnet dann "außer Kraft" gesetzt, in eine Ära für die dieser "Nachhaltigkeitsfaktor" gedacht war (Baby-Boomer beginnen verstärkt in Rente zu gehen).

    Um eine kundigere Ex-Kollegin, als meine Wenigkeit, zu zitieren: "Worauf wollen SPD und Union bei dem Thema eigentlich noch warten ?"

  • Sovereign

    Nur wie sage ich es meinem Kinde (dem Wähler?). Zumal solche Änderungen ja nur die zukünftigen Rentner betreffen würde.

    Aktuell ist das Rentenalter ohnehin noch nicht mal bei 67. Die 67 erreichen wir erst 2031. :/

    Und ein Schnellschuss würde ohnehin kaum funktionieren, da es ja eine gewisse Planungssicherheit braucht. Jemand der jetzt mit 58 in Altersteilzeit geht, muss sich ja darauf verlassen können, dass er mit 63 in Rente (mit bereits jetzt bekannten Abschlägen gehen kann).

    Ja, auf dem Papier ist es immer leicht etwas zu fordern. Umsetzen lassen muss man es aber auch noch. Und bei der nächsten Wahl werden die Karten dann neu gemischt.

  • Nur wie sage ich es meinem Kinde (dem Wähler?).

    Wäre man das Problem (Demographie und Umlagesystem stellen bei diesbezüglich ungünstiger demographischer Entwicklung eine toxische Mischung dar) bei Zeiten sprich rechtzeitig angegangen (inklusive dem sukzessiven Einbezug kapitalgedeckter Elemente) - das war nämlich schon vor rund 35 Jahren absehbar und damit indiziert (sogar für mich als Laie) - hätten wir heute nicht derart mainfeste Probleme mit dem Thema GRV.

    Nur am Rande: Was soll ich als Bürger von einer Politik halten, dies dies damals schon unterlassen (!) hat ? Und heute den aus guten Gründen vor über 20 Jahren implementierten "Nachhaltigkeitsfaktor" bei der Rente ausschaltet (!) - just zu einem Zeitpunkt für den dieser gedacht war (Baby-Boomer beginnen verstärkt in Rente zu gehen) ... ?

    Realsatire - oder doch einfach Realität hierzulande ... ?

    Einer der Gründe, warum vermutlich Reformen, wenn überhaupt, nicht bei Schon-Rentnern und auch nicht unbedingt bei ganz rentennahen Jahrgängen - sondern bei den "Rentenfernen" anzusetzen pflegten. ...


    "Das macht doch nichts, das merkt doch keiner" ...

    (uraltes Lied; von Hanns Scheibner ... ?)

  • War ich nicht auf Dich bezogen, sondern auf den Artikel.

    Man müsste mal die Autoren fragen, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen. Schließlich kann jeder mal arbeitslos werden und hat dann Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Klar. Wenn diese Arbeitslosigkeit ausgerechnet zwei Jahre vor einem projektierten Rentenbeginn liegt, hat die Sache aber ein Gschmäckle.

    Davon kann der Arbeitnehmer profitieren (der sich den Vorruhestand von der AV-Versicherung finanzieren läßt), davon kann der Arbeitgeber profitieren, der auf elegante Weise einen alten Mitarbeiter losbekommt, der sonst schwer oder gar nicht kündbar wäre.

    Gedacht ist die Sache so eigentlich nicht.

    Wohlgemerkt: Ich möchte damit nicht mit dem Finger auf den zeigen, der die bestehende Regelung nutzt. Die Regelung sollte angepaßt werden, nicht der einzelne schief angeschaut werden, der sie nutzt.

    Auch die "Rente mit 63" (also die Rente für besonders langjährig Versicherte) ist bei Licht besehen ungerecht, ein Wahlgeschenk der SPD. Wozu sollten bestimmte Mitarbeiter vorzeitig in Rente gehen können und dafür dann einen Zuschlag von 7,2% auf ihre Rente bekommen. Das Prinzip "gleiches Recht für alle" steht dieser Regelung entgegen.

    Wäre ich betroffen, würde ich mir trotzdem ausrechnen, ob sich das für mich lohnt. Wenn ja, würde ich diese Rente beanspruchen (und dann vielleicht weiterarbeiten, weil ich das möchte).

    Dennoch:

    Die Rente für besonders langjährig Versicherte ist ungerecht und gehört deswegen weg.

    Keine Partei kann sich das natürlich leisten. Stellte aber ein Urteil des BVerfG die Ungerechtigkeit amtlich fest, müßte die aktuelle Regierung (egal welche) das umsetzen und könnte dann auf das BVerfG verweisen: "Wir hätten den besonders langjährig Versicherten ihre Vorzugsbehandlung ja gegönnt, aber das böse BVergG läßt uns nicht!"

  • Andererseits muss dann aber denjenigen, die sich im wahrsten Sinne kaputt gearbeitet haben, mit anderen Möglichkeiten und Finanzierungen entgegengekommen werden.

    Ich bin mit 64 + 5 Monaten und 45 Versicherungsjahren (davon 35 Jahre im Rettungsdienst mit diversen Wechsel-/Schichtmodellen und Arbeitszeit in der Nacht und an WE und Feiertagen) in die volle Altersrente gegangen und war froh, es bis dahin gesund geschafft zu haben. Ich hätte mir nicht vorstellen können, den Job noch bis 67 zu machen.

  • Andererseits muss dann aber denjenigen, die sich im wahrsten Sinne kaputt gearbeitet haben, mit anderen Möglichkeiten und Finanzierungen entgegengekommen werden.

    Es ist halt schwierig es für alle gerecht machen zu wollen. Wenn Du Dich aktuell entscheidest mit 63 und Abschlag in Rente zu gehen, spielt es für die Höhe der Altersrente überhaupt keine Rolle ob du nun 35 oder 47 Jahre in die GRV eingezahlt hast. :/

    Auch der prozentuale Abschlag berechnet sich für beide Fälle gleich. Einzig die Anzahl der erworbenen Rentenpunkt spielt eine Rolle.

    Kann man OK finden oder nicht. Ich finde es nicht OK.

    M.E. müsste die längere Beitragszeit irgendwie auch eine Rolle bei der Berechnung der Altersrente spielen. Zumindest gibt es immerhin aktuell einen 'Bonus' für diejenigen die 45 Beitragsjahre voll haben und 64,x Jahre alt sind.

    Aber das ist ja auch nicht richtig, wie hier diverse Meinungen zeigen.

  • Wenn Manni Maurer mit 63 arbeitslos wird, weil Bernds Baufirma nach dem Einstieg von Detlef Dubios nicht mehr so richtig läuft, dann darf er nicht 2 Jahre lang Arbeitlosengeld beziehen, das 300 EUR höher ist als die vorgezogene Rente mit Abschlägen, obwohl er die Spielregeln der BA einhält?

    Ist das tatsächlich der kollektive Wunsch?

  • Ist das tatsächlich der kollektive Wunsch?

    Gibt es einen solchen "kollektiven Wunsch" überhaupt ... ?

    Außer "Frieden" und möglichst "reich und gesund" statt "arm und krank" fällt mir da nix ein ...

    Die Wünsche der Menschen sind - nach meinen langjährigen Erfahrungen - so divers, wie Menschen eben individuell und damit auch unterschiedlich sind.

    nach dem Einstieg von Detlef Dubios

    Das Wording klingt ein bißchen arg klischeehaft, oder ... fast wie der brave und fleißige

    Manni Maurer

    Für traurige Einzelfälle und/oder Härtefälle; siehe hier

    Wenn Manni Maurer mit 63 arbeitslos wird, weil Bernds Baufirma nach dem Einstieg von Detlef Dubios nicht mehr so richtig läuft, dann darf er nicht 2 Jahre lang Arbeitlosengeld beziehen, das 300 EUR höher ist als die vorgezogene Rente mit Abschlägen, obwohl er die Spielregeln der BA einhält?

    braucht es selbstverständlich individuelle Lösungen und Optionen des Gesetzgebers.

    Um mich mal vom Wording auf das gleiche Niveau zu begeben

    Nutzen spezielle Regelungen nicht vielleicht eher oder ganz überwiegend dem Typus

    Schweinchen Schlau

    als "White Color Worker" und/oder mit ohnehin (sehr) guter finanzieller Aufstellung, der dann noch einen zusätzlichen netten Mitnahmeeffekt realisiert ..., weil gerade dieser sich einen vorzeitigen Ruhestand am ehesten erlauben kann ... ?

  • Passiert so etwas immer nur im Interesse des Arbeitnehmers?

    Oder regt das vielleicht auch der eine oder andere Arbeitgeber an?

    Das wurde schon vor > 30 Jahren bei meinem Vater so gemacht. Mit 58 wurde er seinerzeit im beidseitigen Einvernehmen gekündigt und mit 60 ging es dann in Rente. Und das war Alles so mit der BA abgesprochen.

    Und in meinem Bekanntenkreis gibt es solche Fälle auch heute noch. Manche Arbeitgeber sind ganz froh Ihre 'alten' Mitarbeiter so günstig loswerden zu können.

    Ist einfach immer so. Wo es Möglichkeiten gibt, werden diese auch ausgenutzt.

  • Das wurde schon vor > 30 Jahren bei meinem Vater so gemacht. Mit 58 wurde er seinerzeit im beidseitigen Einvernehmen gekündigt und mit 60 ging es dann in Rente. Und das war Alles so mit der BA abgesprochen.

    Und in meinem Bekanntenkreis gibt es solche Fälle auch heute noch. Manche Arbeitgeber sind ganz froh Ihre 'alten' Mitarbeiter so günstig loswerden zu können.

    Ist einfach immer so. Wo es Möglichkeiten gibt, werden diese auch ausgenutzt.

    Einige Arbeitgeber wollen die alten Mitarbeiter - die oft auch die teureren sind (btw seltsamerweise ist der Zinseszinseffekt bei der Lohnentwicklung ein Problem) - also loswerden. Aber den Arbeitnehmer erzählt man, dass sie am Arbeitsmarkt gebraucht werden.

    Und deshalb soll das Renteneintrittsalter nach oben geschraubt werden.

    Was stimmt denn nun?

    "Die guten in's Töpfchen die schlechten in's Kröpfchen"?

    Also die guten länger ausquetschen und sie die schlechten mit steigenden Sozialversicherungsbeiträgen auch noch bezahlen lassen?