Zu dem Finanztip vom 16.11.22 hätte ich folgende Fragen:
Die BHW berechnet die Servicepauschale als "Servicepaket" in Höhe von 12,00 Euro bei Personen ab dem 25. Lebensjahr ab Vertragsbeginn (§ 17 Abs. 1 der Allgemeinen Bausparbedingungen), in meinem Fall seit 2011.
- Kann ich mich nun Gebühren für die letzten 10 Jahre zurückfordern, auch wenn die nicht erst nachträglich eingführt wurden?
- Und auch für die Zeit, in der der Vertrag zwar bereits die Zuteilungsphase erreicht hat, aber noch weiter bespart wird?
Thanks for your help!
dummywise