Zunächst einmal wäre es schön gewesen, wenn du wenigstens eine Quelle genannt hättest. Ich hab jetzt nach längerer Suche nur einen Artikel bei Focus gefunden, welcher inhaltlich auch noch zumindest fragwürdig ist (siehe weiter unten).
Ansonsten finde ich es immer lustig, wie alle auf den Steuerklassen III/V rumreiten. Lange Zeit gab es eigentlich nur schwarz oder weiß, sprich entweder hatte einer alle Freibeträge und der andere gar keine (III/V) oder beide die gleichen (IV/IV). Also entweder arbeiten beide Ehepartner (und das quasi mit vergleichbarem Einkommen) oder halt nur einer. Seit 2010 gibt es dann die deutlich lebensnähere Kombi IV/IV Faktor, mit der die Vorauszahlungen an die tatsächlichen Einkommensverhältnisse angepasst werden können. Von daher mache ich mir keine Sorgen, wenn III/V tatsächlich abgeschafft wird, schließlich kann man das Konstrukt auch mit IV/IV Faktor nachbauen.
Und jetzt zu den Aussagen im Focus-Artikel, welchen ich zunächst mal auszugsweise zitieren will:
Die unterschiedlichen Steuerklassen (III und V) für Ehepaare sollen wohl abgeschafft werden. Stattdessen soll es nur noch eine Steuerklasse für beide Eheleute geben. Bisher wird der Gutverdiener nach Steuerklasse III besteuert, der Geringverdiener nach Steuerklasse V. Während der Besserverdiener dadurch weniger Steuern zahlt und somit mehr Netto auf dem Konto hat, ist es beim Geringverdiener umgekehrt. Nach Einreichung der Steuererklärung gibt es in der Regel und je nach Höhe des zu versteuerten Einkommens Geld vom Fiskus zurück.
Zunächst einmal steht gleich am Anfang das Wörtchen "wohl". Sprich es ist reine Spekulation und am Ende kommt es vielleicht dann doch wieder anders.
Der letzte Satz ist dann der absolute Witz und da hat einer was nicht verstanden (vielleicht war es auch der Praktikant, der den Artikel geschrieben hat). Bei der Kombi III (Besserverdiener) und V (Geringverdiener) kommt es in der Regel zu geringen Vorauszahlungen und es erfolgt eine Nachbelastung. Nur durch entsprechend hohe weitere abzugsfähige Kosten wird daraus eine Rückerstattung. Hintergrund ist schlicht und ergreifend, dass die Lohnsteuer mit einem niedrigeren Tarif als hinterher nach der Splitting Tabelle errechnet wird.
ZitatDurch die Abschaffung der Steuerklassen III und V zahlt der Geringverdiener dann weniger Steuern, der Besserverdiener wiederum mehr. Unter dem Strich soll für das Paar keine Mehrbelastung entstehen. Allerdings zeigen Rechnungen: In einigen Fällen kommt es dann doch zu einer Mehrbelastung. Und davon profitiert der Staat.
Auch hier ist der letzte Teil wieder schlichtweg ein Witz. Die Steuerlast wird immer identisch sein, egal welche Steuerklasse man hat. Lediglich die monatlichen Abschläge (=Lohnsteuer) wird sich ändern. Der verlinkte Artikel zeigt dann übrigens nur den evtl. negativen Effekt auf die Abschläge (!) und schließt mit der Aussage "Nach Abgabe einer Steuererklärung könnten sie sich die Differenz vom Finanzamt zurückholen."
Es handelt sich also wohl eher um rein populistische Aussagen.
Und wenn dann schon populistische Aussagen getätigt werden, drehe ich die einfach mal um.
Durch die Existenz der Steuerklassen III/V wird der Staat benachteiligt!
Begründung: Durch die niedrigeren Vorauszahlungen und die mit der Steuererklärung fällige Nachzahlung wird dem Staat das Geld vorenthalten und er muss die Mittel zwischenfinanzieren. Damit profitiert der Steuerpflichtige (er hat Geld, welches ihm eigentlich nicht zusteht) und der Staat wird benachteiligt.