Achim, wollen wir hier labern, faseln und hadern oder Verbrauchern zielorientiert helfen?!?
Zeugs gehört hier nicht her und kommt kein Zeugs, dann streitet auch gar keiner!
Achim, wollen wir hier labern, faseln und hadern oder Verbrauchern zielorientiert helfen?!?
Zeugs gehört hier nicht her und kommt kein Zeugs, dann streitet auch gar keiner!
Leute bitte... also ich brauche auch nur 50000 Euro, nachdem die Angebote besser geworden sind. Bei der Alte Leipzig Versicherung finde ich kein Darlehen, das ich sofort bekomme. Da hatte ich etwas von den Bausparverträgen gesehen, die dann in der Zuteilungsphase in den Kreidt umgeändert werden.
Achim, wollen wir hier labern, faseln und hadern
Wir wollen hier respektvoll miteinander umgehen, und wenn wir mal was Falsches sagen, wollen wir nicht auf dem Falschen beharren, sondern zu unserem Fehler stehen.
Und was wir hier auch nicht machen wollen, ist Akquise in eigener Sache, so wie Du das gerade tust.
Man ist als Mieter auch kein Immobilienbesitzer, zumindest nicht der Immobilie, die man gemietet hat.
Doch, den Besitz der Immobilie hat man als Mieter eindeutig - nur das Eigentum nicht.
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.
§ 854 Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.
Trauriger Weise kennt stellenweise wohl nicht mal die Polizei diese Basics aus dem BGB, denn sonst würde man nicht massenhaft solche Meldungen finden:
Nach meinem Wissen ist es tatsächlich so, dass beim Erbbaurecht die Eigentümer (!) von Grundstück und Gebäude unterschiedliche Personen sind.
Z.B:
Leute bitte... also ich brauche auch nur 50000 Euro, nachdem die Angebote besser geworden sind. Bei der Alte Leipzig Versicherung finde ich kein Darlehen, das ich sofort bekomme. Da hatte ich etwas von den Bausparverträgen gesehen, die dann in der Zuteilungsphase in den Kreidt umgeändert werden.
Genau das ist gemeint.
Blankodarlehen der Alten Leipziger und Wüstenrot BSK.
Wir wollen hier respektvoll miteinander umgehen, und wenn wir mal was Falsches sagen, wollen wir nicht auf dem Falschen beharren, sondern zu unserem Fehler stehen.
Und was wir hier auch nicht machen wollen, ist Akquise in eigener Sache, so wie Du das gerade tust.
Akquise in eigener Sache?? Ergibt diese sich nicht aus der Expertise, aus dem Fachwissen, der Bereitschaft den Verbrauchern zu helfen?
Soll ich meine fachliche Expertise nicht einbringen, weil es könnte ja ein Verbraucher drauf zurückgreifen?
Verstehe diese Aussage überhaupt nicht!
Leute bitte... also ich brauche auch nur 50000 Euro, nachdem die Angebote besser geworden sind. Bei der Alte Leipzig Versicherung finde ich kein Darlehen, das ich sofort bekomme. Da hatte ich etwas von den Bausparverträgen gesehen, die dann in der Zuteilungsphase in den Kreidt umgeändert werden.
Ja, ein vorfinanzierter Bausparvertrag. Wird Blanko gewährt und unkompliziert in einer Summe ausgezahlt. Die Verwendung weist der Berater nach.
Ja, ein vorfinanzierter Bausparvertrag. Wird Blanko gewährt und unkompliziert in einer Summe ausgezahlt. Die Verwendung weist der Berater nach.
Du meinst "Finanzprodukteverkäufer"...
Ich vermute, auch hier ist das Bausparkonstrukt teurer als ein schlichtes Annuitäts-Darlehen.
Z.B. die ING (ich vermute auch andere Banken) bietet einen "Wohnkredit" Wohnkredit mit Rechner » der Modernisierungskredit der ING – ING über bis zu 75.000 EUR ohne Grundbucheintrag an.
Selbstverständlich ist ein Bausparsofortdarlehen teurer als ein Hypothekendarlehen. Nur was nützt das Günstige, wenn ich es nicht bekommen, weil die Summe für ein Hypothekendarlehen zu gering ist und/oder keine Grundschulden frei sind oder nicht in den Nachrang dürfen?
Selbstverständlich ist ein Bausparsofortdarlehen teurer als ein Hypothekendarlehen. Nur was nützt das Günstige, wenn ich es nicht bekommen, weil die Summe für ein Hypothekendarlehen zu gering ist und/oder keine Grundschulden frei sind oder nicht in den Nachrang dürfen?
Der von mir verlinkte Wohnkredit der ING ist kein Hypothekendarlehen, benötigt keine Grundschuld und ist betragsmäßig mit 5.000 EUR bis 75.000 EUR genau auch für den Bereich passend, den der Threadstarter svcds sucht. Ich vermute, von anderen Banken wird es ähnliche Annuitätendarlehen geben, ganz ohne Bausparkonstrukt.
Wohnkredit
Woanders nennt sich das Renovierungsdarlehn z.b. bei der Volksbank
Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG Renovierungsdarlehen
Bis 50 000€ auf bis zu 20jahre
Ansonsten gibt es je nach Modernisierungs Art kfw kredite ohne Grundschuld, als sicherheit wird dann Sowas genommen wie
Hier muss man gezielt nachfragen bei den jeweiligen finanzverkäufern was geht, denn da gibt es ermasungs Spielräume, für das kfw wohneigentumsprogramm gehn allerdings tatsächlich nur grundbucheinträge, ansonsten muss prinzipiell mit leicht höheren Zinsen (2-3%) bei der kfw gerechnet werden wenn man keine Grundschuld machen kann
Habe das Annuitätsdarlehen falsch gedeutet.
Natürlich ist auch der Wohnkredit der ING eine Alternative.
Aus meiner Erinnerung wird beim Erbbaurecht ein eigenes Grundbuchblatt angelegt (Erbbaugrundbuch), das u.a. auch mit Hypotheken belastet werden kann.
Leute bitte... also ich brauche auch nur 50000 Euro, nachdem die Angebote besser geworden sind.
Ich verweise nochmal auf die Frage, wie du zu der Zahl kommst. Falls keine professionelle Ausschreibung für die nötigen Arbeiten gemacht wurde, kannst du fest davon ausgehen, dass jede Menge Nachträge kommen. Für 50k bekommst du die geplanten Arbeiten nicht professionell ausgeführt.
Ebenso ist immer noch die Frage offen, auf welcher konkreten Basis, die Eigentümerin des Grundstücks den Eintrag ins Grundbuch verweigern will und ob diese rechtens ist
ich brauche auch nur 50000 Euro
Es wäre wirklich hilfreich zur Klärung von deinem Problem, wenn Du mal auf die gestellten Fragen antworten könntest.
Gibt es ein Gebäudegrundbuch oder nicht? Warum soll oder willst Du das nicht belasten? Wie ist das Erbbaurecht definiert und ausgestaltet? Wie sind die Vertragliche Regelungen?
Wenn Du uns im Nebel stehen lässt, kannst Du keine sinnvolle Hilfe erwarten.
Ebenso ist immer noch die Frage offen, auf welcher konkreten Basis, die Eigentümerin des Grundstücks den Eintrag ins Grundbuch verweigern will und ob diese rechtens ist
Verweigern ist Prinzipell möglich, die meisten Verträge in der Richtung haben eine entsprechende Klausel, was geht und was nicht.
Knackpunkt ist in aller Regel auch dass der Eigentümer im 1. Rang steht, selbst wenn es eine Zustimmung gibt, kann es sein dass eine Bank in den 2. Rang muss, auser die kfw, ist das bei den meisten Banken schwierig dann.
Auch nutzen manche Eigentümer die Gelegenheit die Zustimmung mit einem höheren erbbauzins zu verknüpfen auch das wäre zulässig
Ich verweise nochmal auf die Frage, wie du zu der Zahl kommst. Falls keine professionelle Ausschreibung für die nötigen Arbeiten gemacht wurde, kannst du fest davon ausgehen, dass jede Menge Nachträge kommen. Für 50k bekommst du die geplanten Arbeiten nicht professionell ausgeführt.
Ebenso ist immer noch die Frage offen, auf welcher konkreten Basis, die Eigentümerin des Grundstücks den Eintrag ins Grundbuch verweigern will und ob diese rechtens ist.
Es ist rechtens, sonst würde ich dagegen vorgehen. Und 50k reichen und das wird auch professionell gemacht.