Suche Vorgehen, um für mich entscheiden zu können: GKV oder PKV

  • . Sie scheint ja so krank zu sein, daß sie keinerlei tierärztliche Arbeit mehr ausführen kann, und ihre Praxis hat sie ja auch aufgegeben.

    Danke, und ja, genau so siehts aus. Der Grund, warum ich nicht weiter ins Versorgungswerk eingezahlt habe, war ganz einfach: Mir wurde der baldige Tod ( von verschiedenen Ärzten ) vorhergesagt und damit meine Tochter, die sich nie selbst versorgen werden kann, nicht ohne Polster da steht, habe ich beschlossen, nicht weiter ins Versorgungswerk einzuzahlen, da ich das Rentenalter ja eh nicht erreichen würde, sondern habe in einen Neubau an der Ostsee investiert = Erbe . Dann kamen die mononuklearen Antikörper auf den Markt und ich gehörte zu den ersten Versuchsobjekten und es ging mir deutlich besser , leider zu spät, um in meinem Beruf zurückzukehren, da die Erkrankung schon zu viele Schäden angerichtet hat. Meine Tochter ist gesetzlich versichert und beim besten Willen, ich sehe keinen Unterschied in unseren Behandlungen....gleiche Ärzte, gleiche Behandlungen ( alles andere wäre ja auch gegen das Grundgesetz ) und keine Unterschiede in der Terminvergabe, nur das ich jede Menge Verwaltungsaufwand habe und ich das Geld vorstrecken muss, ganz mies, wenn Krankenhäuser nicht direkt mit der KK abrechnen zB UKSH Lübeck

  • Vielleicht muss ich noch mal kurz aufklären wann eine BU "ausreichend" ist. Man versichert das Nettoeinkommen, um von der BU Rente nicht nur Ausgaben bestreiten zu können, inkl. einer laufenden Finanzierung, sondern auch die nötige Altersvorsorge, d.h. weiterhin volle Einzahlung ins Versorgungswerk plus zusätzliche Altersvorsorge um im Alter genügend Geld zu haben, inkl. PKV-Beitrag.

    (nachträglich gefettet von mir)


    Aus Sicht eines absoluten Assekuranz-Laien aber einem an solchen Themen grundsätzlich Interessierten und sein Umfeld und diesen Aspekten Beobachtenden:


    Das oben Gesagte scheint mir bei diesem speziellen Themenfeld (BU) entscheidend. Darauf wird aber nicht ganz selten nicht geachtet bzw. dies nicht gebührend berücksichtigt. Mit dem traurigen Ergebnis, daß - im Fall der Fälle - Armut/Bedürftigkeit nicht besiegt (sprich adäquat versichert ist) - sondern schlicht und einfach nur in den Ruhestand/das Alter hinein "verschoben" wird ...




    Nur meine persönliche Meinung basierend auf langjährigen Erfahrungen und Beobachtungen.

  • gleiche Ärzte, gleiche Behandlungen ( alles andere wäre ja auch gegen das Grundgesetz ) und keine Unterschiede in der Terminvergabe

    Ihren individuellen Fall kann ich nicht beurteilen. Was ich beurteilen kann sind meine eigenen Erfahrungen als privat Versicherter (u.a. Termine ruck zuck, meine gesetzlich versicherte Frau - obwohl Ärztin - muss lange warten), die unserer vielen privat versicherten Kunden und § 12 SGB V, die eine ganz (!) andere Sprache sprechen!


    Kleiner Tipp vom Juristen: Das Diskriminierungsverbot gem. Art. 3 Abs. 3 GG gilt im Rechtsverkehr zwischen Privaten nur indirekt. Im Gegensatz zum Staat dürfen Private ihr Handeln grundsätzlich nach subjektiven Präferenzen in privater Freiheit gestalten. Das folgt aus der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Privatautonomie / Vertragsfreiheit. Man kann als GKV Patient also nicht vom Arzt mit dem Hinweis auf Art. 3 GG verlangen, gleich behandelt zu werden wie ein Privatpatient. Genau so wenig kann ich von der Bahn verlangen, mit einem 2. Klasse Ticket 1. Klasse fahren zu dürfen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hallo zusammen,

    hier eine Entscheidungshilfe von der „Schwester“ von Finanztip.

    Rücklage 250.000 Euro reicht aus.

    Stiftung Warentest :

    Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat? Eine Entscheidungshilfe
    Gesetzlich oder privat krankenversichern? Was Angestellte, Selbstständige und Beamte wissen sollten, sagt Stiftung Warentest.
    www.test.de

    Und von Finanztip aktuell:

    ‎Geld ganz einfach - von Saidi: 750€ mehr für Krankenkasse. Privat versichern? (#199) auf Apple Podcasts
    ‎Sendung Geld ganz einfach - von Saidi, Folge 750€ mehr für Krankenkasse. Privat versichern? (#199) – 22. Juli 2024
    podcasts.apple.com

    LG

  • Das hier ist ja schon ziemlich umfassend geworden, aber ich möchte trotzdem zu einigen etlichen Punkten einige Anmerkungen dazu geben, auch um einiges gegebenenfalls richtig zu stellen.


    1. Die Aussage "mit steigendem Alter" die Private Krankenversicherung teurer wird, halte ich für ein Fehler der subjektiven Wahrnehmung. Denn die private Krankenversicherung kennt keine Beitragssteigerungen "aufgrund des individuellen Alters". Beitragssteigerungen geschehen nach den Maßgaben des § 203 VVG, nur wenn bestimmte auslösende Faktoren eingetreten sind, welche die Krankenversicherung berechtigt die jeweilige Tarif-Kalkulationen an die neue Situation anzupassen (längere Lebenserwartung, Kostensteigerung in der Medizin, etc.) oder anderes ausgedrückt wenn die Kalkulation "nicht mehr" die hinreichende Gewähr gibt dass die Ausgaben voraussichtlich gedeckt werden können. Die Beiträge steigern nicht um "Gewinn" zu machen, das ist in § 203 VVG nicht vorgesehen.

      Wenn man subjektiv Älter wird, dann "steigen" gefühlt die Beiträge natürlich, aber das bezieht sich nicht auf den "individuellen Versicherten" an sich bzw. hat nichts mit dem "eigenen Alter" zu tun sondern ist schlichtweg objektive Zeit die verstreicht und in der Kosten sich entwickeln. Bei den GKV steigen die Beiträge auch entweder über die gesetzliche und die Zusatzbeitragshöhe oder durch das zusammenstreichen bzw.
      Einschränken von Leistungen, um Beitragssteigerungen abzudämpfen.
    2. Bezieht man eine gesetzliche Rente, wird hier auch von der privaten Rentenversicherung ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt. Der Zuschuss ist die Hälfte des prozentualen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich dem Zusatzbeitrag und bezieht sich auf die Höhe der Rente. Erhält man also eine höhere gesetzliche Rente fällt auch ein entsprechend höherer Zuschuss an. Das setzt natürlich voraus, dass man auch weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
    3. Sofern man "bereits" mindestens, ich glaube, drei Monate privat versichert ist, kann man dann Kinder die danach geboren werden im Rahmen der Nachversicherung ohne Risikoprüfung sofort in die private Krankenversicherung aufnehmen oder vielleicht auch eine Anwartschaft abschließen lassen, auch wenn etwaige Erkrankungen des neugeborenen vorliegen.
    4. Beamte sind in der privaten Krankenversicherung nur anteilig prozentual Restkostenversichert, daher ist der Beitrag auch prozentual geringer weil man auch "nur" entsprechend prozentual soviel Leistung erhält. Dabei ist aber mit zu berücksichtigen, jeder kann hierzu das etwa beispielhaft in der Bundesbeihilfeverordnung nachlesen, dass die meisten Leistungen der Beihilfe sich grundsätzlich auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung bewegen.
      Der Grundtarif bei den privaten Krankenversicherern soll eben die Beihilfeverordnung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses spiegeln dass zumindest eine Erstattung der Kosten soweit relativ auf "GKV Niveau" orientiert erfolgen kann. Etwaige spätere Beihilfeänderungen kann man über § 199 VVG dann regeln lassen.

      Das wurde so gelöst, weil für den Staat objektiv betrachtet es günstiger ist wenn die Beihilfe nur aufwandsbezogen eingereichte Arztrechnungen auf Beihilfeniveau entsprechend dem prozentualen Satz zu erstatten hat. Die alternative dazu wären wohl monatliche AG-Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung, auch selbst wenn der Beamte nicht zum Arzt geht. Daher ist es eine Maßnahme um "wirtschaftlich" mit Steuergeld bzw. dem Haushalt umzugehen.
    5. spezifisch jetzt mal zu Fred_ Beitrag
      1. sofern die Ehepartnerin nicht sozialversicherungspflichtig tätig ist und somit weiterhin in der GKV versichert sein kann, dann ja kann man für sie eine PKV Versicherung abschließen oder sie verbleibt freiwillig versichert in der GKV. Kinder nur wenn zwei Merkmale vorliegen der PKV versicherte Ehepartner*in verdient "über der JAEG" UND "mehr als die gesetzlich versicherte Ehepartner*in".

        Fiktiv kann man beispielsweise auch bei einem selbstständigen der noch ganz am Anfang seines frischen Start-Ups steht oder eher ein kleinerer Handwerksbetrieb ist und sich ein objektiv angemessenes Einkommen zukommen lässt, auch sagen, dass beide Merkmale "JAEG" und "mehr Verdienen" nicht zutreffen oder nur eins von beiden. Dann können die Kinder in diesem Fall weiterhin Familienversichert bleiben.
      2. Vorerkrankungen sind tatsächlich relevant für die Gesundheitsfragen bzw. Risikoprüfung nach dem Äquivalenzprinzip, ja ... ABER die Vorerkrankungen der Eltern haben nichts damit zu tun und werden auch nicht abgefragt.
      3. Risiken wie "Rauchen" werden auch nicht abgefragt, auch nicht ob man "Exteremsportarten" betreibt. Solche Fragenstellungen zum Gesundheitszustand sind in der Regel eher bei den BU oder Unfallversicherungen zu finden und soweit ich weiß nicht in der PKV.
      4. Zusätzlich für das Alter vorzusorgen ist immer eine gute Idee, auch weil man vielleicht die Situation berücksichtigen möchte, dass der "AG-Anteil" wegfällt und es die voraussichtliche gesetzliche Rente nicht "hoch genug" ausfällt, dass draus ein nenneswerter Zuschuss für die private Krankenversicherung rausfällt.

        Solche Überlegungen muss man im übrigen auch treffen, wenn man freiwillig Krankenversichert, auch nach Renteneintritt bleibt.

        Ansonsten ja eine etwaige Differenz zu ansparen die nach "Zuschuss gesetzliche Rente" und "Wegfall des 10% Zuschlages" verbleibt, wäre und ist nicht verkehrt. Denn das gehört auch zur allgemeinen Altersvorsorge.
      5. Versicherer bewerten, auch aufgrund meiner eigenen Erfahrungen, tatsächlich das ein und gleiche Risiko komplett unterschiedlich. Daher kann man nicht pauschal sagen, dass eine bereits vorliegende "chronische Erkrankung" es unbezahlbar macht, es kommt dann darauf an wie stark die ausgeprägt ist und wie der Versicherer diese bewertet.

        Auch wenn nicht empfehlenswert, aber selbst wenn man die Partnerin privat versichern "muss" - warum auch immer - wäre zumindest im Basistarif eine Aufnahme ohne Gesundheitsfragen möglich und gedeckelt auf den Höchstsatz der GKV. Hier natürlich dann bei angestellten regulär mit AG-Anteil entsprechend zum Brutto bzw. im Ruhestand dann bei einer gesetzlichen Rente, Zuschuss in Höhe des Rentenbezugs. Natürlich ist der Basistarif Leistungsmäßig auf dem Niveau der GKV und ja hier wäre es ggf. besser gesetzlich versichert zu bleiben, aber wollte es nur mal erwähnen.
  • Meine Tochter ist gesetzlich versichert und beim besten Willen, ich sehe keinen Unterschied in unseren Behandlungen....gleiche Ärzte, gleiche Behandlungen ( alles andere wäre ja auch gegen das Grundgesetz ) und keine Unterschiede in der Terminvergabe, ...

    Also ich weiß nicht wie das in SH oder MV so ist, aber zumindest in HH gibt es lt. unseren Erfahrungen deutliche Unterschiede was die Terminvergabe zwischen GKV-/PKV-Versicherten angeht.

    Teilweise klären die Praxen schon in der automatischen Telefonabfrage ob man PKV-/GKV-Versichert ist ('Drücken Sie bitte die 1...').

    Wer dann mal 'versehentlich' falsch drückt bemerkt sofort einen Unterschied. Bei der Wahl PKV landet man quasi sofort in der Terminvergabe, während man bei GKV dann erstmal in der Warteschleife landet.

    Aktuell hat meine Partnerin gerade eine Facharztpraxis, die sogar zwei örtlich getrennte Praxen für PKV-/GKV-Versicherte unterhält. :/

    Ob es dann auch Unterschiede in der Behandlung gibt können wir natürlich nicht sagen. Dazu müßte man ja quasi eineiige Zwillinge mit der gleichen Erkrankung zum gleichen Arzt schicken. Einmal GKV- und einmal PKV-Versichert. ;)

  • Sofern man "bereits" mindestens, ich glaube, drei Monate privat versichert ist, kann man dann Kinder die danach geboren werden im Rahmen der Nachversicherung ohne Risikoprüfung sofort in die private Krankenversicherung aufnehmen oder vielleicht auch eine Anwartschaft abschließen lassen, auch wenn etwaige Erkrankungen des neugeborenen vorliegen.

    Kurze Ergänzung: Es gibt "gute" Tarife, die auf eine Wartezeit für die Kindernachversicherung komplett verzichten.


    Gibt man im Antrag allerdings eine bestehende Schwangerschaft an, erfolgt für die Entbindung häufig ein Leistungsausschluss für "Wahlleistungen" (Wahlarzt + 1-/2-Bettzimmer). Bei einer Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug muss man auch vorher i.d.R. schon mindestens 8 Monate versichert gewesen sein. Beides finde ich verständlich, da insoweit bei Abschluss ja bereits ein erhöhtes Kostenrisiko besteht.

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  • Also ich weiß nicht wie das in SH oder MV so ist, aber zumindest in HH gibt es lt. unseren Erfahrungen deutliche Unterschiede was die Terminvergabe zwischen GKV-/PKV-Versicherten angeht.

    Teilweise klären die Praxen schon in der automatischen Telefonabfrage ob man PKV-/GKV-Versichert ist ('Drücken Sie bitte die 1...').

    Wer dann mal 'versehentlich' falsch drückt bemerkt sofort einen Unterschied. Bei der Wahl PKV landet man quasi sofort in der Terminvergabe, während man bei GKV dann erstmal in der Warteschleife landet.

    Aktuell hat meine Partnerin gerade eine Facharztpraxis, die sogar zwei örtlich getrennte Praxen für PKV-/GKV-Versicherte unterhält. :/

    Ob es dann auch Unterschiede in der Behandlung gibt können wir natürlich nicht sagen. Dazu müßte man ja quasi eineiige Zwillinge mit der gleichen Erkrankung zum gleichen Arzt schicken. Einmal GKV- und einmal PKV-Versichert. ;)

    Die Telefonabfrage oder auch eben Onlineabfrage des Versichertenstatus beruht eben auf der Situation, dass hier logischerweise geprüft werden muss "ob" bei GKV Versicherten das Quartalsbudget aufgebraucht ist. Ist das der Fall, werden eben Termine im nächsten Quartal aufgerufen, soweit noch welche frei sind und Budget vorhanden ist. Ist aufgrund hoher Terminnachfrage dann im nächsten Quartal doch kein Termin frei, erfolgt eben eine Terminvergabe im übernächsten Quartal. Hier ist die Terminvergabe also mit erheblicherem Aufwand verbunden und ja die gesetzlichen müssen die Budgets bzw. die Bedarfsplanung endlich überarbeiten bzw. an die Realität und die derzeitige Nachfrage anpassen.


    Facharztpraxen mit zwei getrennten Zimmern mag es geben, aber sind mir bisher nie unterkommen bzw. ich verorte diese vor allem wenn dann in Gebieten in denen eine "betuchtere Klientel" sitzt.


    Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied in der medizinisch notwendigen Behandlung, es gibt keinen Spezialschrank in der besondere Wirkstoffe oder Instrumente nur für privat versicherte vorgehalten werden. Jedoch "kann" der Arzt bei Privatversicherten theoretisch auch medizinisch nicht notwendige Behandlungen durchführen. Beispielsweise den Ultraschall der Niere bei einer Prellung am großen Zeh. Kann man als "bessere Behandlung" subsumieren, kann aber auch bedeuten dass die Privaten diese Behandlungen nicht erstattet bekommen bzw. aus der eigenen Tasche leisten.


    Insbesondere Versicherte die ohnehin eine Selbstbeteiligung vereinbart haben oder auf die Beitragsrückerstattung kalkulieren zahlen die Rechnung dann auch so, "auf eigene Kosten". Daher ist hier nicht automatisch gesagt, dass jede "bessere Behandlung" auch die medizinisch notwendige oder sinnvolle ist.


    Daher steht beiden Systemen allen Versicherten dem Grunde nach die gleichen Behandlungsmethoden und Wirkstoffe offen. Nur dass bei dem einen System man erstmal durch die Voraussetzungen schlagen muss um ggf. eine bestimmte Behandlung zu erhalten und bei dem anderen es ggf. selbst zahlen muss bzw. der Erstattung hinterherrennen muss. Da nehmen sich beide nichts.

  • Die Telefonabfrage oder auch eben Onlineabfrage des Versichertenstatus beruht eben auf der Situation, dass hier logischerweise geprüft werden muss "ob" bei GKV Versicherten das Quartalsbudget aufgebraucht ist.

    Lies meinen Beitrag nochmal genau nach.

    Es hat halt schon ein Geschmäkle, wenn man bei einem Anruf GKV wählt und grundsätzlich erstmal in der Warteschlange landet bevor man überhaupt mit einem Menschen zwecks Termin sprechen kann, wohingegen derjenige der PKV wählt quasi umgehend einen Menschen sprechen kann.

    Ist meiner Partnerin mehrfach so passiert. Dann 'verdrückt' man sich halt mal und landet als GKV-Versicherter schon mal falsch. ;)

    Komischerweise bekommt man dann auch in der PKV-Terminannahme i.d.R. einen Termin als GKV-Versicherter. Man spart sich nur die teilweise sehr lange Warterei in der telefonischen Warteschleife für GKV-Versicherte...


    Und das man als GKV-Patient schlechter behandelt wird oder Medikamente 2. Wahl erhält glaube ich auch nicht!

    Aber erstmal überhaupt einen Facharzttermin bekommen bzw. teilweise überhaupt erstmal einen Menschen ans Telefon zu bekommen ist als GKV-Patient definitiv langwieriger und nerviger.

  • Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied in der medizinisch notwendigen Behandlung, es gibt keinen Spezialschrank in der besondere Wirkstoffe oder Instrumente nur für privat versicherte vorgehalten werden.

    Gerade bei Hilfsmitteln gibt es aber eine Kassen- und eine Luxusausfertigung - z.B. bei Schienen oder Bandagen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Aber erstmal überhaupt einen Facharzttermin bekommen bzw. teilweise überhaupt erstmal einen Menschen ans Telefon zu bekommen ist als GKV-Patient definitiv langwieriger und nerviger.

    Das schenkt sich nicht viel - außer bei einem meiner Fachärzte, da gibt es eine eigene Hotline für Privatpatienten.

    Ich bin mittlerweile echt froh, dass viele Ärzte heute online buchbar sind.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • 1. Die Aussage, [daß] "mit steigendem Alter" die private Krankenversicherung teurer wird, halte ich für ein Fehler der subjektiven Wahrnehmung.

    Ich habe die Beiträge meiner PKV und der allgemeinen GKV (die man im Netz ja nachlesen, bzw. aus Hebesatz und Beitragsbemessungsgrenze ausrechnen kann) über viele Jahre aufgetragen. Bei mir kommt heraus, daß die PKV früher deutlich stärker gestiegen ist als die GKV, die GKV aber mit Hebesatz und Bemessungsgrundlage gerade in den letzten Jahren deutlich aufgeholt hat. Insgesamt liegt mein Beitrag immer noch deutlich unter GKV-Höchstbeitrag.


    Was der Grund dieser "Beitragsanpassungen" war (von "Erhöhung" hat die Gesellschaft nie geschrieben), ist mir eigentlich egal.

    2. Bezieht man eine gesetzliche Rente, wird hier auch von der privaten Rentenversicherung ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt. Der Zuschuss ist die Hälfte des prozentualen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich dem Zusatzbeitrag und bezieht sich auf die Höhe der Rente. Erhält man also eine höhere gesetzliche Rente, fällt auch ein entsprechend höherer Zuschuss an. Das setzt natürlich voraus, dass man auch weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

    Hoppala! Da geht aber viel durcheinander!


    Bezieht man eine gesetzliche Rente, bezahlt diese einem freiwillig Versicherten (der ein PKV-Versicherter ja ist) einen Zuschuß in üblicher Höhe (aktuell um 8,15% der Rente, gedeckelt durch die halbe tatsächlich gezahlte Prämie). Das setzt natürlich nicht voraus, daß man weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, denn das tun die meisten Rentner bekanntlich nicht.


    Ich kenne keine einzige private Rentenversicherung, die über die vereinbarte Rente hinaus auch noch einen Krankenkassenhzuschuß zahlt.

    4. Beamte sind in der privaten Krankenversicherung nur anteilig prozentual restkostenversichert, daher ist der Beitrag auch prozentual geringer. [...]

    Die meisten Leistungen der Beihilfe [bewegen] sich grundsätzlich auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Daß eine Versicherung, die nur 50% oder 30% der Kosten abdeckt, billiger sein kann als eine sinngemäße Versicherung, die 100% der Kosten abdeckt, dürfte nahe liegen.


    Das Wort grundsätzlich hat in einem juristischen Kontext (hier!) geradezu die gegenteilige Bedeutung wie in der Alltagssprache. In der Sache ist die Aussage nicht richtig. Die Beihilfe versucht ihren Aufwand zu begrenzen und betont daher immer wieder, daß sie nicht über dem Niveau der GKV leistet. In der Sache stimmt das aber nicht. Die Beihilfe zahlt mehr als die GKV, wenngleich nicht immer das, was Beihilfeberechtigte gerne hätten. Eine passende PKV zahlt durchaus auch noch mehr.

    Das wurde so gelöst, weil ...

    ... das Berufsbeamtentum in Deutschland Verfassungsrang hat (Ich kenne kein anderes Land, in dem das so ist) und weil Beamte an allen Schaltstellen der Macht sitzen ("Ist mir doch egal, wer unter mir Minister ist. In vier Jahren ist der weg, aber ich bin noch da.").


    Die bekannten Ausreden kenne ich. Letztlich ist die Beihilfe teurer als ein Arbeitgeberzuschuß zur GKV, auch wenn regelmäßig das Gegenteil behauptet wird. Das liegt nahe, die Beihilfe deckt ja mehr ab und zahlt den Ärzten für die sinngemäß gleiche Leistung mehr Geld.


    Übrigens haben in etlichen Bundesländern Beamte mittlerweile die Wahl, ob sie Beihilfe + PKV haben wollen oder einen Arbeitgeberzuschuß zur GKV ("pauschale Beihilfe" genannt).

    Zusätzlich für das Alter vorzusorgen ist immer eine gute Idee, auch weil man vielleicht die Situation berücksichtigen möchte, dass der "AG-Anteil" wegfällt und es die voraussichtliche gesetzliche Rente nicht "hoch genug" ausfällt, dass draus ein nennenswerter Zuschuss für die private Krankenversicherung rausfällt.

    Solche Überlegungen muss man im übrigen auch treffen, wenn man freiwillig Krankenversichert, auch nach Renteneintritt bleibt.

    Ansonsten ja eine etwaige Differenz zu ansparen die nach "Zuschuss gesetzliche Rente" und "Wegfall des 10% Zuschlages" verbleibt, wäre und ist nicht verkehrt. Denn das gehört auch zur allgemeinen Altersvorsorge.

    Auch das geht wieder durcheinander.


    Generell bleibt eine PKV-Prämie nach Renteneintritt gleich bzw. steigt weiter, wie sie all die Jahre gestiegen ist. Eine GKV-Prämie fällt auf den Hebesatz * Rentenhöhe, zumindest beim pflichtversicherten Rentner (KVdR). Beim freiwilligen Rentner ist es ähnlich mit dem Unterschied, daß für diesen ein Mindestbeitrag gilt, der sich aus einem ggf. fiktiven Mindesteinkommen von etwa 1200 € errechnet. Außerhalb dieser Einschränkung zahlt der freiwillig GKV-versicherte Rentner den Hebesatz aus seinen Einkünften, die er aber ja hat. Aus seinen Kapitaleinkünften zahlt er Abgeltungsteuer und um die 20% Krankenkassen- und Pflegekassenbeitrag. Es mag nicht schön sein, daß von den Kapitaleinkünften fast 50% abgeliefert werden müssen, aber immerhin bleibt etwas mehr als die Hälfte übrig.


    Das mag bei einem PKV-Versicherten anders sein. Von dem will die Gesellschaft den vereinbarten Beitrag, selbst wenn der Versicherte weniger Einkünfte hat als das.


    Betrachtet man die erwartbare Einkommensreduktion im Ruhestand und die Tatsache, daß der PKV-Beitrag zumindest gleich bleibt, so ist es für einen PKV-Versicherten in der Tat eine gute Idee, gezielt für den PKV-Beitrag zu sparen. Das könnte beispielsweise über einen sog. Beitragentlastungstarif geschehen, also einen zweckgebundenen Zuschlag zur PKV-Prämie in der aktiven Zeit, der (und das müßte eigentlich der Vorteil sein) mit zum Krankenkassenbeitrag zählt, somit zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird. Das sollte im Vergleich entscheidend besser sein als die durchschnittliche bAV, von der immer so treuherzig berichtet wird, daß der Arbeitgeber 15% dazugeben müsse.


    Vielleicht erzählt ja Dr. Schlemann mal was zum Thema. Ach nein, braucht er nicht, er hat zum Thema schließlich schon eine ganze Menge geschrieben. Dennoch: Ich bin der Auffassung, daß das Thema Beitragsentlastungstarif hier im Forum zu selten vorkommt. In der Rückschau glaube ich, daß diesbezüglich mein Finanzprodukteverkäufer einen sinnvollen Hinweis unterlassen hat (und übrigens auch die Versicherungsgesellschaft. Die hätte mir ja im Lauf der Zeit eine Erweiterung meines Tarifs anbieten können).

  • Die bekannten Ausreden kenne ich. Letztlich ist die Beihilfe teurer als ein Arbeitgeberzuschuß zur GKV, auch wenn regelmäßig das Gegenteil behauptet wird.

    Das ist a) richtig und b) falsch.

    richtig, weil das (ohne die Zahlen nachgeschlagen zu haben) für den Arbeitgeberzuschuss gilt.

    falsch, weil nach einem Urteil des BVerfG die Beamtenbesoldung zu niedrig ist und dementsprechend erst mal um die Arbeitnehmerbeiträge erhöht werden müsste, womit es letztendlich teurer wäre.


    Übrigens haben in etlichen Bundesländern Beamte mittlerweile die Wahl, ob sie Beihilfe + PKV haben wollen oder einen Arbeitgeberzuschuß zur GKV ("pauschale Beihilfe" genannt).

    Die man mit -je nach Statistik- hohem einstelligen oder niedrig zweistelligem prozentuialen Anteil derjenigen, die sich dafür entscheiden, guten Gewissens als Rohrkrepierer bezeichnen kann. Auch wenn der Foren-SoFa das berufsbedingt anders sieht.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Das ist a) richtig und b) falsch.

    Ich schrieb doch bereits, daß ich die bekannten Ausreden kenne. Und ich kenne Dich und weiß, daß ich mit Dir nicht über Beamtenprivilegien zu reden brauchst, weil Du - ganz dbb-Linie - die Existenz solcher weiterhin hartnäckig abstreiten wirst.


    Es gab den Wunsch aus der Beamtenschaft, wie die meisten Angestellten in der GKV zu sein und einen Arbeitgeberzuschuß zu bekommen. Diese Möglichkeit wurde erst vor relativ kurzer Zeit geschaffen, man kann darüber sicher jetzt noch kein abschließendes Urteil fällen.

  • Daher steht beiden Systemen allen Versicherten dem Grunde nach die gleichen Behandlungsmethoden und Wirkstoffe offen. Nur dass bei dem einen System man erstmal durch die Voraussetzungen schlagen muss um ggf. eine bestimmte Behandlung zu erhalten und bei dem anderen es ggf. selbst zahlen muss bzw. der Erstattung hinterherrennen muss. Da nehmen sich beide nichts.

    Nicht ganz richtig. Auch bei der Medikamentenverschreibung gilt § 12 SGB V, insbesondere die Wirtschaftlichkeitsprüfung, siehe Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KVen - DeutschesArztPortal.


    Zusätzlich sind von der Apotheke noch Rabattverträge zu beachten, die die Medikamentenauswahl einschränken.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Die Aussage "mit steigendem Alter" die Private Krankenversicherung teurer wird, halte ich für ein Fehler der subjektiven Wahrnehmung. Denn die private Krankenversicherung kennt keine Beitragssteigerungen "aufgrund des individuellen Alters".

    Da kenne ich aber mehrere Fälle, wo eine PKV (und davon gibt es ja viele Unternehmen) einen (Alt-)Tarif für neue Abschlüsse "dicht" gemacht hat. Dann mussten die restlichen Verbleibenden die Auflaufenden Kosten (die im Alter ja vehement steigen) selbst tragen. Also "Solidargemeinschaft" in kleiner immer älter werdenden Gruppe, d.h. die Monatsbeiträge steigen und steigen (Die Versicherungsgesellschaft wll ja keinen Verlust machen.)

  • Da kenne ich aber mehrere Fälle, wo eine PKV (und davon gibt es ja viele Unternehmen) einen (Alt-)Tarif für neue Abschlüsse "dicht" gemacht hat. Dann mussten die restlichen Verbleibenden die Auflaufenden Kosten (die im Alter ja vehement steigen) selbst tragen. Also "Solidargemeinschaft" in kleiner immer älter werdenden Gruppe, d.h. die Monatsbeiträge steigen und steigen (Die Versicherungsgesellschaft wll ja keinen Verlust machen.)

    Wieviele solche Fälle kennst Du denn? Und wie konntest Du erkennen, daß der Tarif für neue Abschlüsse "dicht" gemacht wurde?


    Wenn ein Tarif korrekt kalkuliert und finanziert ist, sollte das nicht geschehen. Von Anfang an ist nur ein Teil der Prämie für die Krankheitskosten vorgesehen, ein nennenswert anderer dient zur Abfederung der Krankheitskosten im Alter.


    Dazu hat jeder Versicherte das Recht, unter Mitnahme der Altersrückstellungen innerhalb des Unternehmens den Tarif zu wechseln, also den Tarif (= die Versichertengemeinschaft) zu verlassen, von dem er befürchtet, daß er vergreist. Sollte ein Tarif übermäßig steigen, werden die Versicherten diesen Weg wohl schon gehen. Von sich aus bieten die Gesellschaft so einen Wechsel nicht an. Wohl dem, der dann einen Mann mit Überblick an der Hand hat (etwa einen kompetenten Makler), der ihm raten kann.

  • spezifisch jetzt mal zu Fred_ Beitrag
    sofern die Ehepartnerin nicht sozialversicherungspflichtig tätig ist und somit weiterhin in der GKV versichert sein kann, dann ja kann man für sie eine PKV Versicherung abschließen oder sie verbleibt freiwillig versichert in der GKV. Kinder nur wenn zwei Merkmale vorliegen der PKV versicherte Ehepartner*in verdient "über der JAEG" UND "mehr als die gesetzlich versicherte Ehepartner*in".

    Bei mir ist die Entscheidung PKV oder GKV vor 40 Jahren gefallen.

    Da war das mit Internet und Foren und Informationsbeschaffung nicht ganz so einfach wie heute. Ich hatte damals gerechnet und entschieden. Eine PKV für uns 3 wäre damals ungefähr genauso teuer geworden wie die GKV mit Familienversicherung.

    Und, wie ganz oben schon gesagt: Ich/wir haben es nicht bereut.

    Wenn die GKV etwas nicht bezahlen/bezuschussen will, ich es aber haben will, dann zahle ich einfach dafür. :) ;)

  • Eine Quersubventionierung zwischen den Versicherten gibt es in der PKV nicht bzw. die Kosten der Tarife sind immer individuell für ein "ganzes" Leben gerechnet.

    Die PKV bildet dafür Altersrückstellungen die später zur Milderung der Beitragserhöhungen verwendet werden müssen.


    Wenn man der einzige in einem Tarif wäre kann das natürlich trotzdem Probleme geben aber das kommt tatsächlich selten vor.


    Die Kosten steigen auch nicht weil man älter wird sondern weil die Gesundheitskosten und die allgemeine Lebenserwartung steigt.

    Sozusagen weil einfach Zeit vergeht und die Inflation zuschlägt.


    Edith: Da war der Achim Weiss wieder mal schneller.


    Ein 30-jähriger der 2040 in die PKV wechselt wird deshalb mehr zahlen wie ein heute 30-jähriger obwohl sie gleich alt sind.