Auch das ist richtig, allerdings kann man vor der Einschaltung ein Gespräch mit dem Vermieter führen
Nein, das wäre eben der Fehler. Wenn man ahnungslos ist, hilft ein Gespräch nicht weiter. Grundsätzlich ist erstmal davon auszugehen, dass der Vermieter die Rechtslage besser kennt als der Mieter und damit beseitigt der Anwalt dieses Machtgefälle. Auch wenn der Vermieter in dem konkreten Fall seine Eigenbedarfskündigung wohl nicht besonders gut vorbereitet hat. Das klingt erstmal gut, ist aber noch gefährlicher, da jetzt beide Seiten keine Ahnung von der Rechtslage haben. Nochmal...ein Beratungsgespräch beim Anwalt bedeutet nicht, dass der direkt dem Vermieter einen Brief schreibt. Ein Beratungsgespräch bleibt erst einmal zwischen Anwalt und Mandant und nur bei Beauftragung weiterer Schritte erfährt der Vermieter was davon.
Eine Erstberatung ist nicht besonders teuer und hat von allen Optionen hier ein gutes Kosten/Nutzen-Verhältnis