Sehr geehrter Herr Tenhagen, sehr geehrtes Kompetenz-Team,
ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit der Frage zu einer gerechteren Besteuerung der Kapitaleinkünfte. So oft ich versucht habe, eine plausible Erklärung zu diesem Thema zu bekommen, so oft bin ich auch gescheitert. Folgende Szenario liegt meiner Frage zugrunde:
Wenn Geld arbeitet, dann sind das Einkünfte, die sowohl mit entsprechenden Steuern und Sozialabgaben belegt werden sollten. Dabei geht es nicht um die Ersparnisse, die bereits mit entsprechenden Abgaben belastet wurden. Sondern um Geld, das Geld erwirtschaftet, ohne dass dem eine Arbeitsleistung gegenübersteht. Sprich Zinsen und Zinseszins. Arbeitsentgelte werden in der Spitze mit bis zu 42 % besteuert und mit entsprechenden Sozialabgaben belegt. Arbeitendes Geld kommt mit 25 % Steuerlast davon. Sozialabgaben Fehlanzeige,
obwohl die Sozialkassen unter der schweren Ausgabenlast stöhnen und permanent Beiträge und Zusatzbeiträge erhöhen.
Um die hart „erarbeiteten“ Ersparnisse der sogenannten Mittelschicht nicht über Gebühr zu belasten, sollten die Steuerfreibeträge für Kapitalerträge beispielsweise von derzeit 1.000,00 € auf 5.000,00 € angehoben werden und die darüber hinausgehenden Kapitaleinkünfte wie Arbeitslohn (max. 42 % Steuern und entsprechende Sozialabgaben) behandelt werden. Die dann zusätzlich zu entrichtenden Sozialabgaben würden sich dann ja auch noch steuermindernd auswirken.
Es liegt ja nicht immer an der Verantwortungslosigkeit jener, die weniger als 2.000,00 € mtl. zur Verfügung haben, sondern vielmehr daran, dass vorwiegend diese Einkommensschichten ( z. B. zur Hausstandsgründung ) auf Kredite angewiesen sind. Die hier zu zahlenden Kreditzinsen sorgen mit dafür, dass die Kapitaleinkünfte derer, die bessere Chancen hatten, steigen.
Haben Sie eine Erklärung dafür?