Mein Kind möchte an sein Geld ran

  • Hallo,

    wir haben ein Kinderdepot inkl. Verrechnungskonto ("Extra-Konto") bei der ING. Das Referenzonto ist mein Girokonto.

    Mein Kind (Grundschulalter) möchte nun an sein Geld (liegt auf Extra-Konto) ran, um es für größere Konsumgüter auszugeben.

    Ich würde also eigentlich sein Geld auf mein Girokonto überweisen und dann für das Kind entweder bei Amazon shoppen gehen oder am Geld Automaten ein paar Scheine ziehen und ihm in die Hand drücken.

    Ist das so das korrekte Vorgehen oder kommen da von irgendjemandem Fragen, wofür man das Geld des Kindes verwendet hat?

    Oder braucht das Kind ein eigenes Girokonto, ist bei ING wohl ab 7 Jahren möglich? Allerdings finde ich es auch etwas übertrieben ein Konto zu eröffnen, nur um einmal Geld abzuheben. Handy hat mein Kind auch keins. Amazon Account natürlich auch nicht.

  • Wir haben ein Kinderdepot inkl. Verrechnungskonto ("Extra-Konto") bei der ING. Das Referenzkonto ist mein Girokonto.

    Mein Kind (Grundschulalter) möchte nun an sein Geld (liegt auf Extra-Konto) ran, um es für größere Konsumgüter auszugeben.

    Das müssen die Eltern gutheißen, weil Kinder in diesem Alter allenfalls beschränkt geschäftsfähig sind.

    Ich würde also eigentlich sein Geld auf mein Girokonto überweisen und dann für das Kind entweder bei Amazon shoppen gehen oder am Geld Automaten ein paar Scheine ziehen und ihm in die Hand drücken.

    Ist das so das korrekte Vorgehen oder kommen da von irgendjemandem Fragen, wofür man das Geld des Kindes verwendet hat?

    Manche Foristen fürchten, daß in jedem Kinderdepot ein Finanzbeamter eingebaut ist. Realiter dürfte das nicht der Fall sein.

    Wenn Du den Kauf gutheißt, kannst Du das Geld ja mit entsprechendem Verwendungszweck auf Dein Konto überweisen. Dein Kind wird Dich nach seiner Volljährigkeit schon nicht dafür verklagen.

  • Manche Foristen fürchten, daß in jedem Kinderdepot ein Finanzbeamter eingebaut ist. Realiter dürfte das nicht der Fall sein.

    Ja, in der Tat, weil man eben immer liest, dass es klar sein muss, dass das Geld dem Kind gehört.

    Wie sonst bekommt das Finanzamt mit, wenn z.B. der Verdacht auf steuerlichen Gestaltungmissbrauch nach §42 AO besteht? Meldet das die Bank bei größeren Beträgen?

    Vielen Dank für eure bisherigen Antworten.

  • Wann sind wir eigentlich zu einer Gesellschaft geworden wo etwas nur verboten, illegal, verwerflich ist, wenn es jemand mitbekommt?

    Dem Kind geschenktes Geld gehört auch dem Kind wenn der Schenker eigentlich nur Steuerbetrug begehen wollte.

    Und der Steuerbetrug ist auch Steuerbetrug wenn kein Finanzbeamter zuguckt.


    Übrigens: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist auch dann eine eben solche wenn gerade keine Radarfalle in der Nähe ist.

    Und wenn man schneller fährt als erlaubt, ist das auch dann noch schneller als erlaubt, wenn man findet, dass die Radarfallen dort ja nur Abzocke ist

  • Das Geld auf dem Depot des Kindes gehört dem Kind. Dein Kind möchte nun Geld von diesem Depot haben, um damit "größere Konsumausgaben" zu tätigen. Es wäre leichter, wenn Du Roß und Reiter nennen würdest. Was sind denn "größere Konsumausgaben"?

    Ein Kind im Grundschulalter ist beschränkt geschäftsfähig. Selber darf es über sein Taschengeld entscheiden, aber nicht über "größere Konsumausgaben". Auch rein technisch dürfte es vermutlich nicht an sein Depot herankommen, sondern bedarf diesbezüglich Deiner Hilfe.

    Da bist jetzt Du als Erziehungsberechtigter gefragt:

    Wenn Du es gutheißt, daß Dein Grundschulkind die Playstation vom Opa-Geld kauft, dann tätigst Du das Geschäft für Dein Kind. Wenn es in zehn Jahren kommt und Dich fragt: Warum habe ich weniger Geld als meine Zwillingsschwester? Wir haben von Opa doch beide gleich viel zur Geburt geschenkt bekommen! dann antwortest Du: Das stimmt - aber Du hast damals mit acht unbedingt eine Playstation haben wollen und Deine Schwester nicht.

    Ein Prozeß wegen Veruntreuung von Kindsvermögen wird daraus dann wohl nicht entstehen.

  • Das Geld auf dem Depot des Kindes gehört dem Kind. Dein Kind möchte nun Geld von diesem Depot haben, um damit "größere Konsumausgaben" zu tätigen. Es wäre leichter, wenn Du Roß und Reiter nennen würdest. Was sind denn "größere Konsumausgaben"?

    Ein Kind im Grundschulalter ist beschränkt geschäftsfähig. Selber darf es über sein Taschengeld entscheiden, aber nicht über "größere Konsumausgaben". Auch rein technisch dürfte es vermutlich nicht an sein Depot herankommen, sondern bedarf diesbezüglich Deiner Hilfe.

    Da bist jetzt Du als Erziehungsberechtigter gefragt:

    Wenn Du es gutheißt, daß Dein Grundschulkind die Playstation vom Opa-Geld kauft, dann tätigst Du das Geschäft für Dein Kind. Wenn es in zehn Jahren kommt und Dich fragt: Warum habe ich weniger Geld als meine Zwillingsschwester? Wir haben von Opa doch beide gleich viel zur Geburt geschenkt bekommen! dann antwortest Du: Das stimmt - aber Du hast damals mit acht unbedingt eine Playstation haben wollen und Deine Schwester nicht.

    Ein Prozeß wegen Veruntreuung von Kindsvermögen wird daraus dann wohl nicht entstehen.

    Das könnte das Kind dazu veranlassen, Jura zu studieren und....

  • Wenn Du es gutheißt, daß Dein Grundschulkind die Playstation vom Opa-Geld kauft

    Mensch Achim, dein Gespür ist top 😉. Ja es geht um Spiele/Zubehör für eine Spielekonsole, 2-3 stelliger Betrag also.

    In der Tat nichts Großes, wir könnten das auch selbst zahlen. Es geht mehr ums Prinzip und den Lerneffekt beim Umgang mit Geld. Mich hat nur mal interessiert, ob das Kind bei der ING ein eigenes Junior Konto eröffnen sollte. Wird immerhin für 7-jährige angeboten und irgendeinen Zweck muss es ja dann erfüllen.

  • Und da ich einfach nur stur per Sparplan investiere und kein Markttiming betreibe, komme ich ohnehin nicht in die Situation, dass ich "plötzlich, sofort, heute noch" einen größeren Betrag fürs Depot benötige.

    Ist doch wie bei den Kreissparkassen ? Das Klnd kann dann auch beim Abheben in die Welt der Karten eingeführt werden,

    Keine Ahnung, ob das mit der ING klappt,

  • Ist doch wie bei den Kreissparkassen ? Das Klnd kann dann auch beim Abheben in die Welt der Karten eingeführt werden,

    Keine Ahnung, ob das mit der ING klappt,

    Du hast bei Deinem Zitat von mir irgendwie die Threads verwechselt, kann das sein? ^^

    Die ING hat ein Junior-Girokonto ab 7 Jahren. csh Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit für euch!

  • Wann sind wir eigentlich zu einer Gesellschaft geworden wo etwas nur verboten, illegal, verwerflich ist, wenn es jemand mitbekommt?

    Dem Kind geschenktes Geld gehört auch dem Kind wenn der Schenker eigentlich nur Steuerbetrug begehen wollte.

    Und der Steuerbetrug ist auch Steuerbetrug wenn kein Finanzbeamter zuguckt.

    Ja deswegen frage ich ja hier ganz genau nach, auch wenn es nur um Kleinbeträge geht. Ich wollte nur wissen, wie man als Eltern legal Geld aus dem Vermögen des Kindes entnimmt (für das Kind): Ob es eines eigenen Girokontos bedarf oder ob Überweisung auf das elterliche Konto auch ok ist.

    Denn wie sagt man so schön... "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".