Nein, das ist besonders dann nicht in Ordnung, wenn der Minister der Öffentlichkeit etwas anderes erzählt als hinterher im Gesetz steht.
Es ist rechtlich völlig egal, was ein Minister erzählt. Gesetze sind dazu da, um darin zu lesen.
Nein, das ist besonders dann nicht in Ordnung, wenn der Minister der Öffentlichkeit etwas anderes erzählt als hinterher im Gesetz steht.
Es ist rechtlich völlig egal, was ein Minister erzählt. Gesetze sind dazu da, um darin zu lesen.
Hallo zusammen,
nur Nebenbei:
Kein Progressionsvorbehalt vorgesehen
Hinzu kommt nun: Der sogenannte Progressionsvorbehalt soll bei der Inanspruchnahme der Aktivrente keine Anwendung finden.
Was bedeutet das?
Das deutsche Steuersystem ist progressiv: Je mehr du verdienst, desto höher ist dein Steuersatz.
- Der Progressionsvorbehalt ist eine Regelung, nach der bestimmte steuerfreie Einkünfte – wie Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld – nicht direkt besteuert werden, aber den Steuersatz für das übrige, steuerpflichtige Einkommen erhöhen. Das soll sicherstellen, dass Personen nach ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden, wenn sie neben steuerfreien Ersatzleistungen weitere steuerpflichtige Einkünfte haben.
LG
Es ist rechtlich völlig egal, was ein Minister erzählt. Gesetze sind dazu da, um darin zu lesen.
Ich weiß das, du hast den Rest meines Postings übersehen.
Wenn Gesetz und Aussage nicht zusammenpassen, heißt das, dass der Minister bewusst Blödsinn erzählt, seinen Laden nicht im Griff hat oder es ihm schlicht egal ist.
Nichts davon ist geeignet zur Annahme zu führen, dass da jemand ist, der bereit und fähig ist anzuerkennen, dass der Bürger der Souverän ist.
Das Finanzamt hat sehr wohl das Interesse, Einnahmen zu generieren.
Ich wüsste nicht warum.
Wenn ich einen Rechtsanwalt beauftrage und der nach Prüfung der Sache zum Ergebnis kommt, dass ich eine realistische Chance habe, vor Gericht zu gewinnen, dann ist das eine Erkenntnis, die das Finanzamt ganz genauso erlangen kann und mir mitteilen muss....
Nein, es ist einfach nur eine Nullaussage.
"realistische Chancen" bedeutet, dass das Finanzamt ebenso realistische Chancen hat.
Welche Interessen, meinst Du denn, hat der Rechtsanwalt? Keine, oder?
Welche Interessen, meinst Du denn, hat der Rechtsanwalt? Keine, oder?
Finanzielle. Auf meine Kosten.
Und gerade deshalb ist es so absurd, dass eine Behörde, deren Souverän ich bin durch einen Rechtsanwalt dazu bringen soll, sich rechtskonform zu verhalten.
"Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse insbesondere durch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes muss nach Art. 33 Abs. 4 GG auf Ausnahmen beschränkt bleiben.
Was auch immer "Ausnahmen" sind.
Wie gesagt: Ich habe mich gewundert, daß in Finanzämtern Angestellte als Sachbearbeiter beschäftigt sind (Reine Schreib- oder Reinigungskräfte und Hausmeister wären ja unproblematisch bezüglich hoheitlicher Aufgaben).
Mein Gewährsmann sagte, man bekomme einfach nicht genügend Absolventen des für die Verbeamtung notwendigen Verwaltungsstudiums. Wenn das der Grund für die Beschäftigung von Angestellten ist, dürfte sich daran so schnell nichts ändern, sprich: Eine vermeintliche Ausnahme wird zum Dauerzustand.
Würde die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang auf Nicht-Beamte übertragen, so wäre dies mit dem GG nicht vereinbart." (BVerfG, Urt. v. 27.4.1959 - 2 BvF 2/58, BVerfGE 9, 268, 284).
Ja, ja, und Papier ist geduldig.
Im Grundgesetz steht von Anfang an: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Und doch hat es mehr als 25 Jahre gedauert, bis das auch für Ehefrauen galt, die jahrzehntelang mit der Eheschließung einen Gutteil ihrer Geschäftsfähigkeit abgeben mußten.
...eine Behörde, deren Souverän ich bin...
Verstehe!
Sicher? Es handelt sich doch um Rentner. Warum sollten diese noch weiterhin in die RV einzahlen? Das würde ja auch die Ansprüche erhöhen …
Sollte man jedenfalls annehmen ...
In dem Bereich (GRV) könnte man aber fast meinen gilt inzwischen teilweise das Motto: "Not kennt kein Gebot (mehr)" oder das Toyota-Motto: "Nichts ist unmöglich".
Siehe beispielsweise den Fall aus 2022 (keine Ahnung, ob das heute immer noch so ist):
So manches in dem System ist ja jetzt schon kaum zu glauben. Beispiel: Ein Bekannter arbeitet mit seinen stolzen (inzwischen) 75 Jahren immer noch als Lehrer ((gute oder generell) Mathematiklehrer scheinen Mangelware zu sein) an einem Privatgymnasium. An einer öffentlichen Schule wäre dies wohl gar nicht möglich (Altersgrenzen). Sein Chef muß für ihn weiter Beiträge zur GRV abführen - obwohl sich die Rente meines Bekannten (diese erhält er seit 10 Jahren) damit um keinen einzigen Cent mehr erhöht ! Diese Zahlungen aus seinem Arbeitsvertag wirken sich also nicht mehr rentensteigernd aus. Jedenfalls nicht für ihn. Wollte ich nicht glauben, bis er mir die Gehaltsabrechnung zeigte. Das war noch vor wenigen Jahren so. Keine Ahnung, ob das immer noch so gilt.
...
Im Grundgesetz steht von Anfang an: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Und doch hat es mehr als 25 Jahre gedauert, bis das auch für Ehefrauen galt, die jahrzehntelang mit der Eheschließung einen Gutteil ihrer Geschäftsfähigkeit abgeben mußten.
Wieso "mussten" sie das? Gab es eine Pflicht zur Eheschließung?
Verstehe!
Die Staatsgewalt geht von der Behördenbürokratie aus. Art. 001 GG.
Die Staatsgewalt geht von der Behördenbürokratie aus. Art. 001 GG.
...jedenfalls nicht von Dir.
Was auch immer "Ausnahmen" sind.
Vielleicht ist die Lösung einfach, dass in den deutschen Verwaltungen nicht nur hoheitliche Befugnisse/Tätigkeiten ausgeübt werden, sondern auch viel (zu viel?) Sonst-noch-so- und Eh-da-Dienstleistungen für den mündigen Bürger?
Das Bearbeiten einer Steuererklärung mit folgendem Ausfertigen eines Steuerbescheids ist wohl ohne jeden Zweifel ein hoheitlicher Akt.
Wenn ein Angestellter diese Tätigkeit dauerhaft ausführt (und so sieht das im beschriebenen Fall aus), dann ist das wohl eine der genannten Ausnahmen. Fragt sich dann, wie viele das sein dürfen, daß sie noch Ausnahmen sind und nicht etwa schon Regel.
Das Bearbeiten einer Steuererklärung mit folgendem Ausfertigen eines Steuerbescheids ist wohl ohne jeden Zweifel ein hoheitlicher Akt.
Wenn ein Angestellter diese Tätigkeit dauerhaft ausführt (und so sieht das im beschriebenen Fall aus), dann ist das wohl eine der genannten Ausnahmen. Fragt sich dann, wie viele das sein dürfen, daß sie noch Ausnahmen sind und nicht etwa schon Regel.
Hast du gesehen, dass das Urteil des BVerfG, was da genannt wurde, von 1959 ist? Das düfte heute wohl dann auch anders bewertet werden.
Ich mache seit Renteneintritt im Juli 2025 2x pro Woche einen Minijob, der mir Spaß macht, und schiebe mir die derzeit 556 Euro dafür in mein Depot.
Ich mache seit Renteneintritt im Juli 2025 2x pro Woche einen Minijob, der mir Spaß macht, und schiebe mir die derzeit 556 Euro dafür in mein Depot.
Für was sparst Du denn? Für das Leben nach dem Tod?
Ich könnte mir vorstellen, dass mit Einführung der Aktivrente an der abgeschafften Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Rente gedreht wird. Ist das denkbar? Also wieder eine Grenze eingeführt wird?
Ich könnte mir vorstellen, dass mit Einführung der Aktivrente an der abgeschafften Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Rente gedreht wird. Ist das denkbar? Also wieder eine Grenze eingeführt wird?
Kannst du das nochmal einem Kind erklären, bitte?
Wieso merkt man das nicht im Portemonnaie, wenn ab Eintritt der Rente neben der Rente noch das Einkommen aus Voll-oder Teilzeit steuerfrei obendrauf kommt? Es geht doch nicht um den späteren Renteneintritt ab 70 oder aufwärts, bei dem man vom Nettolohn in die Nettorente wechselt.
Welchen Personkreis meintest Du in dem Beitrag auf den ich ursprünglich reagiert habe?
Da hast Du die These aufgestellt, dass die Steuerausfälle überschaubar bleiben werden, was ja bedeuten würde, dass die Steuerfreiheit nicht sehr ins Gewicht fallen würde (individuell und insgesamt).
Machen wir uns noch eunmal bewusst, dass die Aktivrente eine Regelung im Steuerrecht sein wird, die die Leute am Arbeiten halten soll, weil dann das Argument wegfällt "Wenn ich weiterarbeite, dann muss ich für jeden Euro Verdienst 2 Euro Steuern zahlen!".
Wenn die Leute länger arbeiten, dann landet mehr Geld bei der Rentenversicherung, egal ob die aktiven Rentner selbst einzahlen oder nicht.
Nach der Regelaltersgrenze kann der weiterbeschäftigte Rentner frei wählen, ob er weiter in die Rentenkasse einzahlen will. Diese sogenannte Aktivrente bringt für Rentner, die weiterarbeiten und eh bei einem Midijob keine Lohnsteuer bezahlen müssen, keinen Vorteil!