Erfahrungen mit Gesundheitsfragen von Versicherungen bei BU oder PKV?

  • Mich würde interessieren, welche Erfahrungen ihr beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung mit Gesundheitsfragen von Versicherungen gemacht habt - sei es auf eigene Faust oder mit Unterstützung eines spezialisierten Beraters, z.B. einem der von Finanztip zu BU und PKV empfohlenen Experten.

    Wie seid ihr dabei vorgegangen?

    • War es mit ein paar Kreuzen und kurzen Angaben im Antrag getan, oder habt ihr euch die Mühe gemacht, eure Gesundheitshistorie sorgfältig aufzubereiten, z.B. mit einem detaillierten Beiblatt?
    • Welche Anleitung, Hinweise und Unterstützung habt ihr dazu vom Experten erhalten?
    • Habt ihr eure Gesundheitshistorie vor oder nach dem ersten Beratungsgespräch zusammengestellt?
    • Wie zeitaufwendig war die Vorbereitung?
    • Habt ihr eure Krankenakten / Patientenakte angefordert?
    • Waren die Inhalte der Akten korrekt oder fanden sich darin Abrechnungsdiagnosen, die ihr gar nicht kanntet? Wie seid ihr damit umgegangen?
    • Wie fiel das Ergebnis aus: Wurde euer Antrag glatt, mit Leistungsausschluss oder Risikozuschlag angenommen - oder abgelehnt?

    Und schließlich: Wie zufrieden wart ihr mit der Unterstützung durch euren Berater - war das Vorgehen eher oberflächlich oder wurde wirklich gründlich geprüft und dokumentiert, um spätere Probleme im Leistungsfall zu vermeiden?

    Zum Hintergrund:

    Ich erlebe in der Praxis, dass eine sehr sorgfältige Vorbereitung erst einmal einige Arbeit macht, aber spätere Schwierigkeiten vermeidet. Wir klären das mit Interessenten daher bereits vor der eigentlichen Beratung sehr ausführlich.

    Mich würde interessieren, wie ihr das seht: Findet ihr diesen Ansatz sinnvoll – oder würdet ihr euch eine einfachere, schnellere Vorgehensweise wünschen?

    Danke für eure Erfahrungen! :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Das scheint ja heutzutage ein komplexes Unterfangen zu sein, diese Gesundheitsfragen zu beantworten, für das man sich am besten einen kompetenten Berater sucht.

    Bei uns lief das seinerzeit in den 80er Jahren sehr pragmatisch ab. Die Beraterin zog einen zweiseitigen Fragebogen hervor, der dann in zwei Minuten ausgefüllt war. Das lag aber auch einfach daran, dass da nichts zu berichten war. Bei der Frage nach dem Gewicht allerdings meinte die Dame, es wäre besser, 5 kg mehr anzugeben, um Probleme bei der Annahme des Antrags zu vermeiden. Die Relevanz der Gewichtsangabe ist wohl nicht zu unterschätzen. Viele Jahre später, in 2010er Jahren, berichtete mir eine Nachbarin, eine schlanke, gesundheitsbewusste Ärztin, dass sie genau wegen der korrekten Angabe ihres Gewichts von einer PKV abgelehnt wurde. Die PKV vermutet wohl bei sehr schlanken Menschen eine krankhafte Essstörung oder ähnliches.

    Jahre später haben wir noch eine BU abgeschlossen. Da war die Gesundheitsprüfung schon "härter", allerdings verglichen mit heutigen Maßstäben wohl eher lasch. Man bekam einen Fragebogen von der Versicherung, mit dem man zu seinem Hausarzt gehen sollte, damit dieser ihn ausfüllt. Die Untersuchung beschränkte sich dann auf das Messen des Blutdrucks und dauerte ca. 15 Minuten, wovon die meiste Zeit für den Papierkram draufging.

    Dann musste ich bei einem Tarifwechsel in der PKV noch einmal eine "Gesundheitsprüfung" machen. Diese beschränkte sich auf das Ausfüllen des Formulars durch die Beraterin. Ich empfand das als sinnfreie Aktion, denn der PKV war ja aufgrund meiner eingereichten Rechnungen mein Gesundheitszustand bekannt. Auswirkungen auf den Tarif hatte das dann natürlich nicht.

    Früher war vielleicht nicht alles besser, aber manches deutlich einfacher. Dinge wie Patientenakten bei der Krankenversicherung gab es nicht, daher konnte auch niemand danach fragen. Wenn ich mir die Diagnosen auf meinen Arztrechnungen der letzten Jahrzehnte ansehe, so müsste ich eigentlich längst verstorben sein. Soviel Blödsinn steht da drin. Ist es eigentlich immer noch so geregelt, dass das "Vergessen" von Vorerkrankungen nach 5 Jahren verjährt?

  • Danke für den ausführlichen Bericht sam51. Früher waren Fragen und Anforderungen nicht so viel anders als heute, sie wurden aber weniger genau interpretiert.

    Unter "Folgen von Fehlern bei Gesundheitsfragen von Versicherungen" ist auf unserer Website genauer nachzulesen, was passieren kann und wann falsche Angaben "verjähren". Bei Fahrlässigkeit ist man nach 5 Jahren schon relativ sicher, bei Vorsatz grundsätzlich nach 10 Jahren - sofern der Versicherer nicht wegen Arglist ganz ausnahmsweise die Karte der "unzulässigen Rechtsausübung" ziehen kann.

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  • Stimmt es, dass man im Kleingedruckten unterschreibt, dass man im Falle der Antrags- und Leistungsprüfung (!) alle Gesundheitspartner von der Schweigepflicht entbindet? Die Vers darf also (bei von ihr festgestelltem Bedarf) Informationen von behandelnden Ärzten oder anderen Gesundheitspartnern einholen.
    Damit dient die vollständige Angabe von Vorerkrankungen wesentlich dem Versicherten zur Vermeidung sinnloser Beitragszahlungen, oder?

  • Wir raten eindeutig davon ab, eine pauschale Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben. Alle Informationen, die der Gesellschaft zugehen, sollte der Versicherte vorher noch einmal selbst mit fachkundiger Beratung prüfen. So kann man z.B. Abrechnungsdiagnosen direkt schon aufklären.

    Der dritte Satz ist durchaus richtig. Ordentliche Gesundheitsangaben bei Antragstellung sind im ureigensten Interesse des Versicherten.

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  • Als ich 1994/95 von der GKV in die PKV wechselte, waren es ca. 2 Seiten Fragen, diese ging ich mit meinem Hausarzt gemeinsam durch und die Antworten machten wir ungeschönt. Der damalige Berater wollte die Antworten kürzen und mich 5 kg schwerer machen. Ich bin Normalgewichtig und habe und hatte einen BMI um die 19.
    Mein Berater sagte, es kann sein das ich deswegen abgelehnt werde.

    Ich bestand auf das korrekte Gewicht und mein Antrag wurde angenommen ohne Zuschläge.

    Beim ersten Tarifwechsel wurde eine Gesundheitsprüfung gemacht, jetzt waren es 3 Seiten Fragen + Tabelle zum Anfügen. Alle Rechnungen und Diagnosen lagen der PKV vor. Mein Berater sagte mir, da haben wir keinen Einfluss drauf. Wird der Fragebogen verlangt, ist er korrekt auszufüllen.

    2015 wollte ich in einen anderen Tarif wechseln (mehr Leistung), weil sich meine Lebensumstände änderten. Wieder einen Fragebogen ausgefüllt. Ein Tarifwechsel ohne Zuschläge wurde abgelehnt. Es lagen aus der Sicht des Beraters keine nachvollziehbaren Gründe vor. Der Risikoprüfer äußerste sich nur dazu, dass er einen Tarifwechsel in höhere Leistungen ohne Zuschlag ablehnt, weil ich einen Sportunfall hatte (gestürzt beim Joggen – mit Prellungen – keine Brüche) und daraus evtl. Folgekosten entstehen.

    10 Jahre später stellte ich wieder den Antrag auf Wechsel in den Tarif, der mir 2015 nur mit Zuschlag ermöglicht wurde und der Antrag ging ohne Zuschlag durch.
    Es waren 3 Seiten Fragebogen auszufüllen mit Angabe aller Arztbesuche.

  • Wie sieht es denn mit etwas aktuelleren Erfahrungen aus?

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  • Guten Morgen.

    Ich vergleiche gerade zwei BUs. Eine davon möchte ich abschließen.
    Dafür habe ich bei meiner GKV mein „Ärzteverlauf“ angefragt und erhalten.
    BU1 hat nur Fragen wie

    - Raucher

    - Motorradfahrer

    - Mehr als 14Tage am Stück krank in den letzen 2 Jahre

    - Gewicht.

    Bu2 will da schon mehr wissen, hat aber auch viel bessere Leistungen:

    - Krebsdiagnose

    - War man in Behandlung bei bestimmten (Psychologe usw) Fachärzten in den letzten 10 Jahren

    - und andere ähnliche Fragen

    Bei Auszug meine GKV habe ich über die Abgerechneteten Position nicht schlecht geschaut.

    Während die Ärzte bei Routinekontrollen sagen „nehmen sie mal 5 Tage diese Creme und dann sehen wir uns in einem Jahr wieder“ Spricht die Abrechnung andere Dinge. Ich werde das meinem BU-Markler vorlegen, wie das einzuordnen ist.

  • Bei Auszug meine GKV habe ich über die Abgerechneteten Position nicht schlecht geschaut.

    Während die Ärzte bei Routinekontrollen sagen „nehmen sie mal 5 Tage diese Creme und dann sehen wir uns in einem Jahr wieder“ Spricht die Abrechnung andere Dinge. Ich werde das meinem BU-Markler vorlegen, wie das einzuordnen ist.

    Wenn man einmal von abrechnungstechnischen Dingen absieht, so haben die dokumentierten Diagnosen häufig mit der Realität wenig zu tun. Das fängt bei Fehldiagnosen an, geht über Missverständnisse und endet bei Diagnosen, die je nach Ausprägung einen harmlosen bis hin zu lebensbedrohlichen Zustand beschreiben können.

    Hier mal ein paar Beispiele:

    - vor vielen Jahren litt ich unter plötzlich auftretenden, starken Kopfschmerzen. Eine der Diagnosen, die sich auf der Rechnung fanden, lautete: Trigeminusneuralgie. Die wirkliche Ursache war jedoch ein Problem mit einer Zahnkrone. Hier als Fehldiagnose.

    - als ich wegen eines Hautproblems eine cortisonhaltige Salbe benötigte, habe ich meinem Hausarzt eine Mail mit der Bitte um ein entsprechendes Rezept geschickt. Dort hatte ich das Symptom als "handtellergroße Rötung" beschrieben. Auf der Rechnung fand sich dann als Diagnose: Handexzem. In diesem Fall ein Missverständnis.

    - bei einer Ultraschalluntersuchung des Herzens wird auch die Funktion der Herzklappen geprüft. Nun gibt es, laut Aussage meines Arztes kaum Menschen, bei denen diese Klappen 100% schließen. Dies hat aber bei den allermeisten keine relevanten Auswirkungen, da diese "Fehlfunktion", solange sie ein gewisses Maß nicht überschreitet, die Pumpleistung nicht sonderlich einschränkt. Das hält Ärzte jedoch nicht davon ab, eine Mitral- oder Aortaklappeninsuffizienz zu diagnostizieren und zu dokumentieren, auch wenn der Patient faktisch völlig herzgesund ist. In diesem Fall kann ein Dritter, wenn er nur diese Ein-Wort- Diagnose liest, kaum beurteilen, ob der Patient gesund oder todkrank ist.

    Daher wundert es mich nicht, dass gesetzlich Versicherte völlig überrascht sind, wenn sie den Inhalt dieser Wundertüte namens Patientenakte sehen. Als privat Versicherter ist man an diesen Unfug gewöhnt.

  • Guten Morgen,

    nachdem ich schon viele gute Infos aus diesem Forum erhalten habe, möchte ich nun mit meinem ersten Beitrag auf dieses Thema eingehen.

    Ich selber habe seit ca. 8 Jahren eine BU, seit Februar 2025 habe ich für meinen Sohn (10 Jahre abgeschlossen) eine BU abgeschlossen.

    Ich habe mich an Helge Kühl gewandt, und fühl mich da gut aufgehoben. Helge Kühl war glaube ich mal bei Stiftung Warentest oder Finanztip als Empfehlung zu lesen. Das soll ausdrücklich keine Werbung, sondern nur ein Erfahrungsbericht sein.

    Der Ablauf war top. Es wurde zuerst geschildert, von wem man die Krankenhistorie bekommt. Danach wurde von den infrage kommenden Versicherungen die Unterlagen inkl. Gesundheitsfragen zur Verfügung gestellt. Diese wurden von mir sehr penibel beantwortet. Ich habe daraufhin die Krankenhistorie inkl. der Gesundheitsfragen zum Berater gesendet, der diese dann auf Vollständigkeit prüfte. Auf dieser Grundlage gab es dann eine anonyme Voranfrage.

    Daraufhin gab es dann wieder Nachfragen, die dann in der zweiten Runde beantwortet wurden. Auch das U Heft wurde von der Vericherung verlangt. Letztendlich wurden auch wirkliche kleine Sachen wie bspw. eine Behandlung beim Hautarzt um eine Warze zu entfernen, von uns angeben.

    Es war letzendlich ein langer Weg, und nur ein Versicherer hat uns dann genommen.

    Ich finde den Aufwand, den es zu betreiben gilt, wirklich zeitraubend. Manchmal war ich auch kurz davor aufzuhören.

    Ich würde aber wieder immer nach bestem Wissen und Gewissen alles angeben. Ich möchte der Versicherung keine Möglichkeit geben, im vermeintlichen Leistungsfall aufgrund von falschen/fehlenden Angaben nicht zahlen zu müssen.

  • Ich würde aber wieder immer nach bestem Wissen und Gewissen alles angeben. Ich möchte der Versicherung keine Möglichkeit geben, im vermeintlichen Leistungsfall aufgrund von falschen/fehlenden Angaben nicht zahlen zu müssen.

    Genau der richtige Ansatz. Danke für Ihren Erfahrungsbericht. :thumbup:

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
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  • Seit Februar 2025 habe ich für meinen Sohn (10 Jahre abgeschlossen) eine BU abgeschlossen.

    Diesen Satz verstehe ich nicht. Ist der Sohn 10 Jahre alt oder hat man die BU auf 10 Jahre abgeschlossen?

    Vermutlich ist das Kind 10 Jahre alt, somit unmündig, sonst hätte ja nicht der Vater die BU abgeschlossen.

    Es wurde zuerst geschildert, von wem man die Krankenhistorie bekommt. Danach wurde von den infrage kommenden Versicherungen die Unterlagen inkl. Gesundheitsfragen zur Verfügung gestellt. Diese wurden von mir sehr penibel beantwortet. Ich habe daraufhin die Krankenhistorie inkl. der Gesundheitsfragen zum Berater gesendet, der diese dann auf Vollständigkeit prüfte. Auf dieser Grundlage gab es dann eine anonyme Voranfrage.

    Daraufhin gab es dann wieder Nachfragen, die dann in der zweiten Runde beantwortet wurden. Auch das U-Heft wurde von der Versicherung verlangt. Letztendlich wurden auch wirkliche kleine Sachen wie bspw. eine Behandlung beim Hautarzt um eine Warze zu entfernen, von uns angeben.

    Es war letzendlich ein langer Weg, und nur ein Versicherer hat uns dann genommen.

    Zwischen den Zeilen kann man lesen: Andere Versicherer haben den Vertrag abgelehnt.

    Bei diesem Kind dürfte bereits eine erhebliche Krankengeschichte vorliegen (was der Vater uns hier nicht nennt). Wie kommt man sonst auf den Gedanken, für einen Grundschüler eine BU abzuschließen?

  • Ernsthafte Frage: kann man für Neugeborene eine BU-Versicherung abschließen? Und was kostet sowas ?

    Es gibt tatsächlich solche Produkte, entweder als richtige BU (Risiko) Anwartschaften, oder kombiniert mit einem Sparplan (Option auf spätere BU ohne Gesundheitsprüfung). Meiner Meinungn ach ein guter Baustein um zumindest eine Grundabsicherung hinzubekommen. Mit der Beine Maja Police der Nürnberger kommtman, wenn amn im lafue der Zeit alle Optionen zieht auf bis zu 6.000€ monatliche Absicherung.

  • Während die Ärzte bei Routinekontrollen sagen „nehmen sie mal 5 Tage diese Creme und dann sehen wir uns in einem Jahr wieder“ Spricht die Abrechnung andere Dinge. Ich werde das meinem BU-Markler vorlegen, wie das einzuordnen ist.

    Da wird richtiggehend betrogen. Hier ein Beispiel:

    • Kind im Zahnspangenalter bekommt kieferorthopädischen Eingriff. Der Arzt spricht sich für Vollnarkose aus. Warum das nötig sei, solle ich mit dem Anesthesisten erörtern.
    • Es folgt eine Woche später ein Termin mit einem Anesthesisten in derselben Arztpraxis. Das Kind auf dem Behandlungsstuhl wird nicht gefragt, hört einfach aufmerksam zu. Ich stelle ein paar Fragen.
    • Es folgt die OP in Vollnarkose.
    • 1/2 Jahr später möchte ich das Kind BU versichern. Denke mir, es sei vielleicht sinnvoll, den Patientenstatus anzufordern, den auch die BU anfordern würde. Bekomme ihn. Dort steht die Aussage eines Arztes, den ich nicht kenne und der lt. google 100km entfernt seine Praxis hat. "Folgende Diagnosen wurden festgestellt:
      • F40.2 Spezifische Ängste
      • 41.9 Angststörung
      • F43.0 Akute Belastungsreaktion [Reaktion auf eine außergewöhnliche körperliche oder psychische Belastung]
      • R06.88 Störung der Atmung
      • R11 Übelkeit und Erbrechen
      • R19.8- Symptome, die das Verdauungssystem und den Bauchraum betreffen
      • R45.0 Nervosität
      • T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen ...
      • Z76.9 Person, die das Gesundheitswesen in Anspruch nimmt"
    • Mir geht fast der Hut hoch. Liegt da eine Verwechslung vor? Wer ist dieser Arzt überhaupt? Frage meine Frau, ob sie ihn kennt (tut sie nicht).
    • Bitte die Krankenkasse, diesen Unsinn zu erklären bzw. aus dem Bericht zu streichen. Die lehnt ab. Sie könne Inhalte nicht sehen (Datenschutz). Das könne nur die Kassenärztliche Vereinigung.
    • Stelle dort dieselbe Frage. Erfahre erstmals, dass die Kieferorthopädie-Geschichte damals diesen Psycho-Quatsch ausgelöst habe. Streichen könne auch sie das nicht. Verweist mich an den Arzt.
    • Stelle den Arzt zu Rede, wie er zu dem Unfug kommt.
      Er: "Das schreibe ich immer hin, wenn ich Vollnarkose mache".
      Ich: "Und warum?"
      Er: "Bei Kindern über 15 muss man begründen, warum man Vollnarkose macht".
      Und also leiert er einfach etwas herunter und darf Vollnarkose abrechnen.
    • Hätte ich nicht zufällig nach einer BU geschaut und genug Zeit zum Daten abfragen gehabt, wäre er damit durchgekommen. Und hätte der Sohn nach jahrelangen BU-Einzahlungen eines Tages wirklich was psychomäßiges bekommen, dann hätte man ihm wohl noch einen Strick daraus gedreht nach dem Motto "Das hattest Du ja damals verschwiegen".

    Das Abrechnungssystem in der GKV ist wie dafür gemacht, um massiv zu betrügen. Der Patient sieht nicht, was über ihn geschrieben wird. Die Kasse sieht nicht, was der Patient erhalten hat und dazwischen machen es sich ein paar Weißkittel sehr gemütlich. Heute reden alle von Bürokratieabbau, aber ich möchte mal wissen, wie man solchen Knilchen auf die Schliche kommen will, wenn sie mit noch intransparenteren Abrechnungswegen ihr Geld drucken können.

  • Das Abrechnungssystem in der GKV ist wie dafür gemacht, um massiv zu betrügen. Der Patient sieht nicht, was über ihn geschrieben wird. Die Kasse sieht nicht, was der Patient erhalten hat

    Das ist leider richtig. Auch insoweit haben Privatversicherte Vorteile - sie sehen jede Rechnung.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Da wird richtiggehend betrogen. Hier ein Beispiel:

    Kind im Zahnspangenalter bekommt kieferorthopädischen Eingriff. Der Arzt spricht sich für Vollnarkose aus. Warum das nötig sei, solle ich mit dem Anästhesisten erörtern.

    Was für ein Eingriff war denn das?

    Ob dafür eine Narkose erforderlich ist, bestimmt der behandelnde Arzt, nicht der Anästhesist.

    Es folgt eine Woche später ein Termin mit einem Anästhesisten in derselben Arztpraxis. Das Kind auf dem Behandlungsstuhl wird nicht gefragt, hört einfach aufmerksam zu. Ich stelle ein paar Fragen.

    Ein 15jähriger kann nicht wirksam in eine Operation einwilligen, auch nicht in die Narkose. Das müssen die Erziehungsberechtigten machen. Es wäre nett, wenn man einen Jugendlichen in eine solche Entscheidung mit einbezieht, rechtlich notwendig ist das nicht. Du warst in diesem Moment die entscheidende Person. Eben drum mußtest Du ja zum Aufklärungsgespräch mit auflaufen.

    1/2 Jahr später möchte ich das Kind BU versichern. Denke mir, es sei vielleicht sinnvoll, den Patientenstatus anzufordern, den auch die BU anfordern würde. Bekomme ihn. Dort steht die Aussage eines Arztes, den ich nicht kenne und der lt. Google 100km entfernt seine Praxis hat.

    Folgende Diagnosen wurden festgestellt:

    • F40.2 Spezifische Ängste
    • 41.9 Angststörung
    • F43.0 Akute Belastungsreaktion [Reaktion auf eine außergewöhnliche körperliche oder psychische Belastung]
    • R06.88 Störung der Atmung
    • R11 Übelkeit und Erbrechen
    • R19.8- Symptome, die das Verdauungssystem und den Bauchraum betreffen
    • R45.0 Nervosität
    • T88.8 Sonstige [nicht] näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen ...
    • Z76.9 Person, die das Gesundheitswesen in Anspruch nimmt"

    Was für ein Arzt war das? Der ambulante Anästhesist?

    Mal abgesehen, daß die Diagnose gefaktet sein mag, kann doch nur ein Arzt die Diagnose stellen, der die Behandlung durchgeführt hat.

    Bitte die Krankenkasse, diesen Unsinn zu erklären bzw. aus dem Bericht zu streichen. Die lehnt ab. Sie könne Inhalte nicht sehen (Datenschutz). Das könne nur die Kassenärztliche Vereinigung.

    Stelle dort dieselbe Frage. Erfahre erstmals, dass die Kieferorthopädie-Geschichte damals diesen Psycho-Quatsch ausgelöst habe. Streichen könne auch sie das nicht. Verweist mich an den Arzt.

    Stelle den Arzt zu Rede, wie er zu dem Unfug kommt.

    Bist also extra 100 km zu dieser Praxis gefahren.

    Er: "Das schreibe ich immer hin, wenn ich Vollnarkose mache".
    Ich: "Und warum?"
    Er: "Bei Kindern über 15 muss man begründen, warum man Vollnarkose macht".
    Und also leiert er einfach etwas herunter und darf Vollnarkose abrechnen.

    ... die ansonsten Du aus Deiner Tasche bezahlt hättest.

    Eine kieferorthopädische Behandlung kann auch nach dem 15. Lebensjahr stattfinden, findet aber typischerweise vorher statt. Für zahnchirurgische Eingriffe gibt es klare Richtlinien, wann die Kasse eine Vollnarkose bezahlt und wann der Patient (bzw. die Eltern) sie selbst bezahlen müssen.

    Mancher Patient (bzw. seine Eltern) kämpft wie ein Löwe darum, daß die Kasse die Narkose bezahlt (statt er aus eigener Tasche). Ich kann mir gut vorstellen, daß in diesem Zuge manchmal Diagnosen überdehnt werden.

    Ich traue mir anhand Deiner Darstellung keine Entscheidung zu, wer da wie gedreht hat.

  • Der Eingriff fand in der Nähe statt. Details dazu tun hier nichts zur Sache. Narkose war natürlich notwendig, Vollnarkose aber optional. Der Narkosearzt kam von weit her, war aber nicht als nicht zur Praxis gehörend zu erkennen. Beim Eingriff selbst handelte es sich NICHT um Kieferorthopädie i.e.S., sondern um die Entfernung eines Querliegers. Wir haben uns definitiv nicht "wie ein Löwe" um Vollnarkose bemüht, sondern die Nebenwirkungen im Blick gehabt. Insbesondere war von Angst, Übelkeit, Atmung und Nervosität unsererseits nicht ansatzweise etwas zu spüren.

  • Der Eingriff fand in der Nähe statt. Details dazu tun hier nichts zur Sache.

    Das täuscht. Nicht selten halten Anfrager bewußt entscheidungsnotwendige Informationen zurückhalten, weil sie als Laien irrig glauben, daß diese irrelevant seien.

    Narkose war natürlich notwendig, Vollnarkose aber optional.

    Narkose ist immer Vollnarkose im Gegensatz etwa zu einer Lokalanästhesie, also Zahnarztspritze. Für die Zahnarztspritze braucht der Zahnarzt keine externe Hilfe, für eine Narkose aber wohl.

    Ob eine Vollnarkose notwendig war, hat der behandelnde Arzt entschieden (oder sie erfolgte auf Wunsch des Patienten). Damit die Kasse zahlt, braucht man typischerweise einen medizinischen Grund, dazu reicht typischerweise eine Vollverlagerung. Offensichtlich wollte der Zahnarzt mit der Latte von Diagnosen auf Nummer sicher gehen, daß Dein Sohn in den Augen der Kasse wirklich ein extrem schwerer Fall ist. Das ist Dir bei der BU dann auf die Füße gefallen.

    Wir haben uns definitiv nicht "wie ein Löwe" um Vollnarkose bemüht, sondern die Nebenwirkungen im Blick gehabt.

    Der Aufwand einer Vollnarkose (auch für den Patienten) ist erheblich; mit einer Lokalanästhesie kommt der Patient einfacher weg - aber er bekommt halt (wenn auch ohne Schmerzen) den Eingriff mit, der etwa eine Viertelstunde dauert.

    Mit Vollnarkose dauert die Chose viel länger und der sachliche und zeitliche Aufwand für alle Seiten ist viel höher.

    Das Risiko einer Vollnarkose ist erheblich höher als das Risiko einer Lokalanästhesie. Wer die Nebenwirkungen im Blick hat, wählt die Zahnarztspritze.

    Trotz dieser Nachteile wünscht mancher Patient eine Vollnarkose und diskutiert dann mit dem Zahnarzt ohne Ende, ob nicht vielleicht doch die Kasse die Wunschnarkose übernimmt. Zeit ist Geld in einer Zahnarztpraxis. Der Zahnarzt will behandeln und keine halbe Stunde mit einem Patienten verhandeln.

    Ich kann mir schon vorstellen, daß da ein Zahnarzt in einem einfachen Fall trickst mit der Behauptung einer Angststörung, die in Wirklichkeit nicht vorliegt.

    Der Narkosearzt kam von weit her, war aber nicht als nicht zur Praxis gehörend zu erkennen.

    Daß es sich um einen externen Anästhesisten handelt, dürfte aus dem Aufklärungsbogen auch hervorgegangen sein. Ohne Zweifel hat vor dem Eingriff ein Narkosegespräch mit diesem Anästhesisten stattgefunden.

    Beim Eingriff selbst handelte es sich ... um die Entfernung eines Querliegers.

    Das läßt sich typischerweise locker in Lokalanästhesie machen. Sinnvollerweise erledigt das (siehe oben) eine spezielle kieferchirurgische Praxis. Ist einfach eine Frage der Zahl der durchgeführten Eingriffe, somit der Erfahrung des Operateurs.