Sparkasseneinzahlung

  • Hallo zusammen

    genau, wenn meine Bank mich nach der Herkunft meines Geldes fragt, liegt das an den gesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Nach dem Geldwäschegesetz muss die Bank sicherstellen, dass mein Geld aus einer legalen Quelle stammt.

    Das bedeutet: Wenn ich größere Summen einzahle, was selbstverständlich möglich ist, z.B. Geld aus dem Ausland bekomme oder ungewöhnliche Transaktionen durchführe, muss ich der Bank erklären können, woher das Geld kommt. Ich kann das zum Beispiel mit Gehaltsabrechnungen, einem Kaufvertrag, einem Erbschein oder Kontoauszügen nachweisen.

    Ich weiß, dass die Bank das nicht tut, weil sie mir misstraut, sondern weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist. Wenn ich den Nachweis nicht erbringe, kann die Bank meine Transaktion ablehnen oder mein Konto vorübergehend sperren.

    Kurz gesagt: Ich muss die Herkunft meines Geldes angeben, damit meine Bank ihre Pflicht erfüllt und sicherstellen kann, dass mien Geld nicht aus illegalen Quellen stammt.

    LG

  • Du kannst doch einzahlen, so viel du willst, wenn du die Herkunft erklären kannst? Problematisch wird es doch erst, wenn du das Geld nicht legal erwirtschaftet hast - und das dann zu recht. Selbstbestimmung hört immer da auf, wo Kriminalität anfängt...

    Ich finde es schon problematisch, dass allein die Tatsache, dass man eine größere Summe Bargeld besitzt, ausreicht, um als Krimineller verdächtigt zu werden. Soweit ich weiß, ich in Deutschland der Besitz von Bargeld (noch) nicht strafbar. Man muss in diesem Falle seine Unschuld beweisen. Ich dachte immer, dass es in einem Rechtsstaat anders herum sei.

    • Mir geht es jetzt nicht explizit um diesen Autoverkaufsfall, sondern allgemein. Wenn ich schlichtweg nicht nachweisen kann woher das Geld stammt, was macht dann die Bank? Lass es von mir aus die Oma sein, die mir 5k zugesteckt hat, die sie seit 12 Jahren in der Zuckerdose gebunkert hatte. Denk dir ersatzweise ein anderes Szenario aus. Was dann?

      Dann würde ich angeben, dass mir meine Oma 5 k geschenkt hat. Oder das andere Szenario.

      Die niedrigen Grenzen, auch bei Gold z.B.,finde ich auch etwas nervend. Andererseits haben Erb- und Steuerrecht und die Einschränkung von Geldwäsche generell auch in Deutschland einen Sinn, auch wenn ich nicht von allen Regeln im Detail begeistert bin.

  • Man kann so viel Bargeld besitzen, wie man will, ohne als Krimineller verdächtigt zu werden. Erst wenn du versuchst, das Geld zu transferieren, ohne die Herkunft erklären zu können, wird es im Sinne von Geldwäsche interessant. Alles andere wäre auch eher Bananenrepublik als Rechtsstaat.


    Rechtsstaat bedeutet übrigens nicht, dass Bürger nur Rechte hat und keine Pflichten.

  • Hallo zusammen,

    Ich würd’s einfach ehrlich erklären:

    “Das Geld stammt aus meinen persönlichen Ersparnissen. Ich hab über viele Jahre regelmäßig kleinere Beträge vom Gehalt abgehoben und bar gespart. Alles legal.“

    Wenn die Bank Belege will, kann ich Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge zeigen, die das Einkommen belegen.
    Wichtig ist wohl, nicht in kleinen Tranchen einzahlen, weil das sonst eher verdächtig wirkt.

    Besser nicht so Geld ansammeln - da gibt es bessere Möglichkeiten.

    LG

  • Wenn ich schlichtweg nicht nachweisen kann woher das Geld stammt, was macht dann die Bank? Lass es von mir aus die Oma sein, die mir 5k zugesteckt hat, die sie seit 12 Jahren in der Zuckerdose gebunkert hatte. Denk dir ersatzweise ein anderes Szenario aus. Was dann?

    Dann gibt die Bank das weiter an die zuständigen Finanzbehörden. Ggf. wird dann Dein Konto erstmal gesperrt, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht.
    BTW: Die Oma kann Dir ja einfach eine Schenkungsbescheinigung ausstellen. Und schon ist wieder Alles gut.

    Man kann sich hunderte von Szenarien ausdenken. Grundsätzlich musst Du nachweisen, dass Du auf legalem Weg zu dem Geld gekommen bist. Ich sehe da erstmal auch nix schlimmes dran.
    Und wer das aus verschiedensten Gründen nicht will, muss das Geld eben unterm Kopfkissen bunkern.

  • Hallo zusammen,

    Ich finde, das Zitat bringt’s auf den Punkt:
    „Rechtsstaat bedeutet übrigens nicht, dass der Bürger nur Rechte hat und keine Pflichten.“ (Siehe oben).

    Genau so ist es. Das Geldwäschegesetz ist ja letztlich nicht gegen uns, sondern für uns alle da. Es sorgt dafür, dass unser Finanzsystem sauber bleibt – und klar, daraus ergeben sich eben auch Pflichten.

    Eine davon ist, dass ich im Zweifel erklären können muss, woher mein Vermögen stammt. Das ist manchmal lästig, aber im Grunde total nachvollziehbar.

    LG

  • Und das zweite ist, dass die Banken das ja nicht machen um uns zu ärgern, ganz im Gegenteil, wenn sie könnten würden sie gerne darauf verzichten, denn dieser Prozess kostet nur Geld und bringt keine Rendite.

    Wenn bei uns vermeintlich kriminelle Clans plötzlich ganze Häuserblocks kaufen und arbeitslose Bürgergeldbezieher mit unglaublich teuren Autos durch die Gegend fahren fragen sich die Menschen ja auch „zurecht“ warum da der Statt nicht genauer hinschaut.

    Durch kriminelle Aktivitäten wird nun einmal wahnsinnig viel Geld gemacht, das gewaschen werden will. Und wenn ich als Bürger dann ein paar mal im Leben einen Gehaltsnachweis oder einen Schenkungsvertrag vorzeigen muss, kann ich damit leben.

    Am Ende ist es doch vergleichbar mit jeder nächtlichen Alkoholkontrolle, die meisten haben überhaupt kein Problem und müssen lediglich kurz anhalten und können dann einfach weiterfahren. Ist zwar nicht toll, macht Aufwand aber allgemein akzeptiert.

  • Dann gibt die Bank das weiter an die zuständigen Finanzbehörden. Ggf. wird dann Dein Konto erstmal gesperrt, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht.
    BTW: Die Oma kann Dir ja einfach eine Schenkungsbescheinigung ausstellen. Und schon ist wieder Alles gut.

    Man kann sich hunderte von Szenarien ausdenken. Grundsätzlich musst Du nachweisen, dass Du auf legalem Weg zu dem Geld gekommen bist. Ich sehe da erstmal auch nix schlimmes dran.
    Und wer das aus verschiedensten Gründen nicht will, muss das Geld eben unterm Kopfkissen bunkern.

    Und ganz ehrlich, wie oft kommt das vor, dass man größere Mengen Bargeld ohne jeden Herkunftsnachweis hat?

    Übliche Geldgeschenke zu Weihnachten bewegen sich meist in einem Rahmen, dass man das Geld einfach im Alltag ausgeben kann. Größere Mengen an Geld würde ich schon im eigenen Interesse auch gar nicht in bar haben wollen, sondern per Überweisung - denn was wenn der Umschlag verloren geht, gestohlen wird, in meinem Haus eingebrochen wird oder es brennt? Und wenn die Eltern oder Großeltern partout große Beträge in bar schenken wollen, sollen sie es einem schriftlich bestätigen, dann hat man einen Nachweis.

    Gehälter kommen aufs Konto, Verkäufe auf Kleinanzeigen oder auf Flohmärkten bewegen sich üblicherweise auch in einem Rahmen, dass man die Erlöse einfach im Alltag wieder ausgeben kann (und wenn es dauerhaft höhere Beträge sind, sollte man sich vermutlich die Frage stellen, ob man vielleicht doch gewerblich unterwegs ist...).

    Was bleibt da noch? Der Autoverkauf? Inzwischen gibt es Echtzeitüberweisung. Und selbst wenn nicht, auch da hat man ja üblicherweise einen Nachweis (Kaufvertrag).

    Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht.

  • Man kann so viel Bargeld besitzen, wie man will, ohne als Krimineller verdächtigt zu werden.

    Generös von Dir.

    Aber Bargeld ("auf Euro lautende Banknote") ist ja schließlich auch nach dem Gesetz (Bundesbank Gesetz) und den EU-Verträgen (AEUV) das "einzig unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" ...

    In meinem Fall "besitze" ich mein Bargeld nicht nur - ich bin auch "Eigentümer" meines Bargelds (und meiner fremden Sorten).

    Das ändert sich aber (leider) bei Einzahlung meines Bargelds auf ein Konto bei der Bank. Da bin ich im Rechtssinne zwar immer noch "Eigentümer" des Geldes - "Besitzer" ist aber nun die Bank, der ich sozusagen damit einen Kredit gegeben habe. Für meinen Teil bleibt mir lediglich ein schuldrechtlicher (nicht dinglich abgesicherter) Anspruch auf Aus- bzw. Rückzahlung meines Geldes. Dieser Anspruch ist so gut, wie die Bank zahlungswillig, zahlungsbereit und zahlungsfähig ist. Gibt die Bank mir dagegen einen Kredit (Beispiel: Immobilienkredite) geschieht dies (Ausreichung von Immobiliendarlehen) gegen dingliche Sicherheiten (Grundschulden). Da besteht also eine erhebliche Asymmetrie (Unwucht).


    Nur am Rande aber in dem Kontext:

    Erst wenn du versuchst, das Geld zu transferieren,

    Wörterbuch "transferieren" - im Bereich "Wirtschaft": Geld überweisen ...

    Ob es sich bei der Einzahlung des Geldes auf mein eigenes Konto überhaupt um eine "Überweisung" handelt, wäre eine eigenständige Frage.

    wird es im Sinne von Geldwäsche interessant

    Zum Realitätsbezug: Wirklich "interessant im Sinne von Geldwäsche" (nur um Deine Formulierung aufzugreifen) sind ganz andere Fälle und Konstellationen.

    Binnen 48 max. 72 Stunden kann heutzutage und hierzulande und auch innerhalb der EU ein winziges aber diesbezüglich kompetentes und mit notariellen Vollmachten ausgestattetes Team ein Geflecht von Firmen (im In- und Ausland) gründen und ein komplettes Räderwerk zwecks Geldwäsche implementieren inkl. Trusts, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Treuhand-, Schein- und Briefkastenfirmen (u. a. auch solche mit Sitz an Off-Shore-Finanzplätzen).

    Alles andere wäre auch eher Bananenrepublik als Rechtsstaat.

    Apropos ... - zu dem Zusammenhang an anderer Stelle:

    Nach meinen Dafürhalten eine bemerkenswerte Asymmetrie sprich Unwucht, denn von mir als Bürger verlangt der selbe Staat nahezu vollumfängliches bis grenzenloses Vertrauen - angefangen von der äußern und inneren Sicherheit über Themen wie Migration oder auch Wettbewerbsfähigkeit und Energiepolitik bis hin zu der Währung, Währungsexperimenten und dem Umgang der diesbezüglichen EU-Verträge - um nur einige bedeutsame Beispiele zu nennen.

    Mir dagegen - als völlig unbescholtenem Bürger (habe nicht mal einen Punkt in der Flensburger Kartei der Verkehrssünder - scheint der Staat so wenig zu vertrauen, daß schon ab 10.000 € Bareinzahlung auf mein eigenes Konto eine Art "General-Anfangsverdacht" besteht und sozusagen die "Beweislast umgedreht" wird: Der Staat muß nicht mehr mir die Geldwäsche beweisen - sondern ich als unbescholtener Bürger muß beweisen, daß es sich bei mir nicht um "Geldwäsche" handelt ...

    Würde ich übrigens Geldwäsche betreiben wollen, gäbe es um Längen bessere und effizientere Methoden (siehe oben), die zudem ganz andere Dimensionen eröffnen. Siehe oben.

    Rechtsstaat bedeutet übrigens nicht, dass Bürger nur Rechte hat und keine Pflichten.

    Eine Sachgesetzlichkeit nach meinem Verständnis.

    Eine Sachgesetzlichkeit ist aber auch, daß der Staat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten gegenüber seinen Bürgern hat, die ihn letztlich (als Steuerzahler) auch finanzieren.


    Da wir hier beim Thema Finanzen (in dem Fall Bargeld) sind: Wenn ich als Staat einem Währungsexperiment beitrete (Einheitswährung Euro), welches von Anbeginn signifikante Konstruktionsmängel aufweist und zudem der ständige Bruch der eigenen diesbezüglichen EU-Verträge (AEUV, EU-Vertrag von Maastricht, Maastricht-Kriterien, Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) permanenter Begleiter dieses Währungsexperiments ist - dann weckt dies - jedenfalls bei mir - gewisse Bedenken und Zweifel. Diese steigern sich eher noch, wenn diese Einheitswährung nur 10 Jahre nach ihrer Einführung als Bargeld (2002) in ihrer Existenz (im Jahr 2012) "gerettet" werden muß (und zwar "Whatever it takes" ...). Wird dann auch noch das Ende des größten Geldschein verkündet (2016 seitens der EZB) und orchestriert mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen das Bargeld (als "ausfallsicheres Zentralbankgeld") in seiner Nutzung eingeschränkt, beschränkt und im Ergebnis zurückgedrängt, zerstreut dies meine Bedenken nicht - sondern erhöht diese noch weiter.

  • Ich finde es schon problematisch, dass allein die Tatsache, dass man eine größere Summe Bargeld besitzt, ausreicht, um als Krimineller verdächtigt zu werden.

    Man muss in diesem Falle seine Unschuld beweisen. Ich dachte immer, dass es in einem Rechtsstaat anders herum sei.

    Diesen Punkt sehe ich ganz ähnlich (siehe Nr. 33).


    Dazu kommt, daß der Staat (bzw. die Staaten der Eurozone) selbst - via Bundesbank Gesetz (BBankG) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) "auf Euro lautende Banknoten" als "einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel" festgeschrieben haben.

    Diese "einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel"

    sichert und garantiert die "Informationelle Selbstbestimmung" bei Bezahlvorgängen (nach höchstrichterlicher Rspr. des BVerfG ein "Datenschutz-Grundrecht)

    stellt ausfallsicheres Zentralbankgeld dar - im Gegensatz zu Bankguthaben (Giralgeld)

    bietet auch Schutz vor Hair-Cuts und Bail-Ins

    bietet zudem Schutz vor Negativzinsen

    und - last but not least - funktioniert auch noch bei Stromausfall, wenn der Geldautomat streikt, das Pin-Lesegerät defekt ist etc. pp.

    Soweit ich weiß, ich in Deutschland der Besitz von Bargeld (noch) nicht strafbar.

    Die pointierte Ergänzung in Klammern (noch) ist leider nicht ganz unbegründet.

    Mit der permanenten und seit vielen Jahren seitens der EU orchestrierten Zurückdrängung des Bargeld (via diverser Maßnahmen: Aus für den größten Geldschein, Obergrenzen bei Barzahlung, Barzahlungsverbote, Identifikationspflichten, Herkunftsnachweise) erodiert auch zunehmend die Bargeld-Infrastruktur. Eine Gefahr, die übrigens die Deutsche Bundesbank schon lange sieht und thematisiert (der Anlaß übrigens für die Gründung des "Nationalen Bargeldforums" seitens der Deutschen Bundesbank Anfang letztens Jahres).


    Sind solche Obergrenzen erstmal implementiert fällt es im zweiten Schritt auch deutlich leichter, diese immer weiter abzusenken.

    Als ich mit einem deutschen EU-Parlamentarier einmal über die damalige Absenkung der Grenze beim Goldkauf mit Bargeld (und der diesbezüglichen Identifikationspflicht) sprach, meinte dieser, daß 15.000 € eben ein "sehr hoher Betrag" sei. Was im Auge des Betrachters liegen dürfte - aber hier dahinstehen kann. Denn nach der Absenkung von 15.000 € auf 10.000 € erfolgte hierzulande alsbald bereits die nächste Absenkung auf 2.000 € ...

  • Ich finde es schon problematisch, dass allein die Tatsache, dass man eine größere Summe Bargeld besitzt, ausreicht, um als Krimineller verdächtigt zu werden. Soweit ich weiß, ich in Deutschland der Besitz von Bargeld (noch) nicht strafbar. Man muss in diesem Falle seine Unschuld beweisen.

    Du kannst so viel Bargeld besitzen wie Du willst. Das ist nirgendwo reglementiert und interessiert auch üblicherweise niemanden.
    Einzig, wenn Du dieses Bargeld zu Giralgeld machen willst (und genau das tust Du mit einer Bareinzahlung), möchte der Staat wissen woher das Geld für die Bareinzahlung stammt. Und zwar auch erst ab einer Summe von 10K€.
    Wenn das Bargeld legal in Deinen Besitz gekommen und ggf. korrekt versteuert wurde, wüsste ich auch nicht worin das Problem bestehen sollte, diesen Nachweis zu geben? :/
    Und 'ich will einfach aus Prinzip nicht' ist m.E. nicht gerade ein sinnvolles Argument. Ich will auch viele Dinge nicht tun, muss Sie aber machen, wenn ich keinen Ärger will.
    'Anonym' ist das Bargeld nach der Einzahlung auf das Girokonto eh nicht mehr.:rolleyes:

  • Wenn bei uns vermeintlich kriminelle Clans plötzlich ganze Häuserblocks kaufen und arbeitslose Bürgergeldbezieher mit unglaublich teuren Autos durch die Gegend fahren fragen sich die Menschen ja auch „zurecht“ warum da der Statt nicht genauer hinschaut.

    Drogen gibt es nun mal nicht auf Rechnung, Kunst ist auch eine prima Anlage, habe ich aus Frankreich gehört....

  • Dazu kommt, daß der Staat (bzw. die Staaten der Eurozone) selbst - via Bundesbank Gesetz (BBankG) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) "auf Euro lautende Banknoten" als "einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel" festgeschrieben haben.

    Ich habe interessehalber mal in den AEUV geschaut und in einen Kommentar zum BBankG.

    In Art. 128 Abs. 1 S. 3 AEUV steht:

    Zitat

    3Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

    Ja, wenig überraschend sind Banknoten, die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegeben werden, "die einzigen Banknoten" die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Das heißt einfach nur, sonstige Banknoten, also z.B. US-Dollar, britische Pfund oder Banknoten, die nicht von offizieller Stelle ausgegeben sind (d.h. Falschgeld) werden nicht akzeptiert.

    Vielleicht war Dir als "interessiertem Laien" das nicht klar. Aber da geht es nicht um Abgrenzung zu Kontoguthaben, sondern um Abgrenzung zu anderen Währungen und Falschgeld.

  • Vielleicht war Dir als "interessiertem Laien" das nicht klar.

    Das ist bei lediglich interessierten Laien, wie meiner Wenigkeit, natürlich immer möglich.

    Aber da geht es nicht um Abgrenzung zu Kontoguthaben, sondern um Abgrenzung zu anderen Währungen und Falschgeld.

    Die Frage wäre nur: Ist das wirklich so, wie Du insinuierst ? Sprich, daß es dabei "nur um die Abgrenzungen zu anderen Währungen (und Falschgeld) geht" ... ?

    Demnach bräuchte es die Regelungen des § 14 Bundesbank Gesetz iVm Art. 128 AEUV, um vertraglich und gesetzlich ausdrücklich zu normieren, daß in der Eurozone beispielsweise Fremdwährungen (!) wie Dollar, Schweizer Franken oder Türkische Lira etc. pp. kein unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel sind ... :rolleyes:


    Art. 128 (AEUV) ist in Verbindung mit § 14 Bundesbank Gesetz zu lesen:


    § 14 Notenausgabe

    (1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet der Art. 128 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.


    Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis dürfte dies sogar bedeuten, daß Buchgeld bzw. Giralgeld (Sichteinlagen) selbst in Eurowährung im Rechtssinne (sprich Euro- Kontoguthaben) - im Gegensatz zu Bargeld (in Form von Euro-Banknoten) - kein "unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel" ist... :rolleyes: - sondern lediglich eine rechtliche (schuldrechtliche) Forderung darstellt (aus Kundensicht eine ohne dingliche Absicherung seitens der Bank). Mithin handelt es sich daher bei Sichteinlagen (Buch- bzw. Giralgeld) auch nicht um "ausfallsicheres Zentralbankgeld" (= Bargeld in Form von Euro-Banknoten). Siehe hierzu übrigens schon Nr. 33.


    Das aber nur am Rande. Das kann - für mich jedenfalls - dahinstehen, weil bereits diese Aspekte einen oder den signifikanten Unterschied des Bargelds zu Buch- bzw. Giralgeld ausmachen:


    Dir weiter ganz viel Glück mit Deinen privaten Finanzen !

    4 Mal editiert, zuletzt von Sovereign (10. November 2025 um 17:26)