Aufhebungsvertrag mit Abfindung – Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Beratung?

  • Hallo zusammen,

    ich habe kürzlich einen Aufhebungsvertrag mit Beendigung meines Arbeitsverhältnisses unterschrieben. Die Abfindung (im sechsstelligen Bereich) wird Ende Januar ausgezahlt, und ich werde in diesem Monat offiziell arbeitssuchend sein. Mein nächster Job startet dann in Q1/26.

    Meine Frau bezieht bis Mitte des Jahres Basis-Elterngeld und wird danach zuhause sein.

    Mich interessiert, ob es neben der bekannten 5.tel Regelung der Abfindung noch weitere kreative oder sinnvolle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gibt, um die Steuerlast optimal zu reduzieren.

    Ein Gedanke wäre, einen (kleineren) Teil der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge meines alten Arbeitgebers einzuzahlen. Das wäre brutto=netto, also steuerlich vorteilhaft, allerdings wäre das Geld dann bis zur Rente gebunden. Die Performance dieser Altersvorsorge war bisher sehr ordentlich, deshalb überlege ich, ob das eine gute Option ist.

    Habt ihr noch weitere kreative Ideen oder Erfahrungen? Und meint ihr, es lohnt sich in meiner Situation, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um das optimal zu gestalten? Wenn ja, wer hat hier eine gute Empfehlung?

    Danke schon mal für eure Meinungen und Hinweise!

  • Hallo Jogge95,

    obwohl es nach dem Nickname bei Ihnen wohl etwas früh ist, für die Mitleser der allgemeine Hinweis, dass es unter bestimmten Randbedingungen auch möglich ist, dass Abfindungen vom Arbeitgeber direkt an die DRV gezahlt werden. Spart die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gegenüber Einzahlungen aus eigenem Netto.

    Nun schreiben Sie nichts über den Anlass des Aufhebungsvertrages. Bei etwas höher qualifizierten Jobs (worauf die Abfindungshöhe hindeutet) und vom Arbeitgeber initiierter Aufhebung, kann man auch eine Outplacement- Beratung mit vereinbaren. Bestandteil ist dann z.B. auch der Steuerberater.

    Gruß Pumphut

  • Hallo Jogge95,

    obwohl es nach dem Nickname bei Ihnen wohl etwas früh ist, für die Mitleser der allgemeine Hinweis, dass es unter bestimmten Randbedingungen auch möglich ist, dass Abfindungen vom Arbeitgeber direkt an die DRV gezahlt werden. Spart die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gegenüber Einzahlungen aus eigenem Netto.

    Nun schreiben Sie nichts über den Anlass des Aufhebungsvertrages. Bei etwas höher qualifizierten Jobs (worauf die Abfindungshöhe hindeutet) und vom Arbeitgeber initiierter Aufhebung, kann man auch eine Outplacement- Beratung mit vereinbaren. Bestandteil ist dann z.B. auch der Steuerberater.

    Gruß Pumphut

    Vielen Dank für die Antwort, Pumphut. Es handelt sich tatsächlich um eine Aufhebung aufgrund meines eigenen Wunsches, weshalb die Beratung finanziell selbst getragen werden muss. Mich hätte einfach generell interessiert, ob es neben der 5-Tel-Regelung weitere sinnvolle Möglichkeiten gibt, oder ob man sich das Geld für einen Berater in meinem Fall eher sparen kann.

    Das Einzahlen in die gesetzliche Rente möchte ich nach Möglichkeit vermeiden, da mir zu viele Unabwägbarkeiten damit verbunden sind. Außerdem bin ich privat krankenversichert, weshalb ich an dieser Stelle keine Einsparungen erwarte.

  • Ich habe kürzlich einen Aufhebungsvertrag mit Beendigung meines Arbeitsverhältnisses unterschrieben. Die Abfindung (im sechsstelligen Bereich) wird Ende Januar ausgezahlt, und ich werde in diesem Monat offiziell arbeitssuchend sein. Mein nächster Job startet dann in Q1/26.

    Meine Frau bezieht bis Mitte des Jahres Basis-Elterngeld und wird danach zuhause sein.

    Mich interessiert, ob es neben der bekannten [Fünftelregelung] der Abfindung noch weitere kreative oder sinnvolle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gibt, um die Steuerlast optimal zu reduzieren.

    Ein Gedanke wäre, einen (kleineren) Teil der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge meines alten Arbeitgebers einzuzahlen. Das wäre brutto=netto, also steuerlich vorteilhaft, allerdings wäre das Geld dann bis zur Rente gebunden.

    Erste Prüfung: Handelt es sich dabei um eine betriebliche Altersversorgung oder um eine betrübliche. Die zweite Variante ist die häufigere.

    Wenn man eine schlechte Ausgabe von der Steuer absetzen kann, bleibt das eine schlechte Ausgabe, sie wird nur durch die Steuervorteile etwas weniger schlecht.

  • Erste Prüfung: Handelt es sich dabei um eine betriebliche Altersversorgung oder um eine betrübliche. Die zweite Variante ist die häufigere.

    Wenn man eine schlechte Ausgabe von der Steuer absetzen kann, bleibt das eine schlechte Ausgabe, sie wird nur durch die Steuervorteile etwas weniger schlecht.

    Woran machst du denn fest, ob es sich um eine gute oder schlechte betriebliche Altersvorsorge handelt? Zumindest wirbt mein "noch" Arbeitgeber, dass er seit Jahren als bester Pensionsfond in Deutschland sowie EU nominiert ist.

    Info zum Pensionfonds:

    Kapitalanlage:

    • Kapitalanlage A (bis 55. Lebensjahr): Firmen- und Mitarbeiterbeiträge werden chancenorientiert investiert (Anlageschwerpunkt sind Aktien).
    • Kapitalanlage B (ab 55. Lebensjahr): Firmen- und Mitarbeiterbeiträge werdenüberwiegend in verzinsliche Wertpapiere (Rentenpapiere) investiert.


    Wertentwicklung (2002 bis 2024):

    • Kapitalanlage A: ca. 6%
    • Kapitalanlage B: knapp 4%

    Kosten:

    • Für die Einzahlung Firmenbeiträge übernimmt der Arbeitgeber die Verwaltungskosten.
    • Für die Einzahlung der Mitarbeiterbeiträge einmalig 1,5 % des Mitarbeiterbeitrags. (Würde bei der Einzahlung der Abfindung anfallen)
    • Jährlich 0,1 % des Versorgungsguthabens für die Verwaltung der Kapitalanlage
  • Woran machst du denn fest, ob es sich um eine gute oder schlechte betriebliche Altersvorsorge handelt? Zumindest wirbt mein "noch" Arbeitgeber, dass er seit Jahren als bester Pensionsfond in Deutschland sowie EU nominiert ist.

    ...

    "Betrüblich" ist das Stichwort hier.

    Betrübliche Altersversorgung – leider oft eine herbe Enttäuschung - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Betriebliche Altersvorsorge heißt: der Arbeitgeber schließt für seine Arbeitnehmer eine Kapitallebens-, Renten- oder fondsgebundene Lebensversicherung ab. Ist…
    hartmutwalz.de
  • Mir fallen da grundsätzlich folgende Punkte ein:

    • Fünftelregelung der Abfindung in 2026
    • Prüfung, ob sich die Aufnahme einer Arbeit in 2026 nach Steuern überhaupt lohnt
    • bAV Aufstockung in 2026
    • Sonderzahlungen in Riester/Rürup in 2026
    • Freiwillige GRV Beiträge in 2026
    • Sonderausgaben ins Jahr der Abfindung ziehen
    • Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen in 2026
    • Steuervorauszahlung noch in 2025 für 2026 (reduziert Steuerlast in 2025)

    Hier ein ganz guter Rechner zum Thema Abfindung:

    Abfindungsrechner | Der Privatier
    Wieviel Steuern fallen bei einer Abfindung an? Berechnung mit Fünftelregel. Berücksichtigt Sonderausgaben und Entgeltersatzleistungen.
    der-privatier.com
  • Hier bin ich in einer ganz ähnlichen Situation wie Du:

    Defered Compensation Modell, Anlage des Bruttogehalts in einen aktiven globalen Aktienfonds, Umschichtung in den letzten Jahren vor Auszahlung in Rentenfonds.

    Die Rendite des Aktienfonds liegt ca. 2,5% Punkte p.a. unterhalb eines MSCI World ETF.

    Um mir etwas mehr Klarheit über die Vorteilhaftigkeit zu verschaffen habe ich eine Vergleichsrechnung im Excel erstellt. Dazu stellte ich die Zahlungen des Bruttogehalts in den aktiven Fonds den Zahlungen des Nettogehalts in den ETF über die gesamte Laufzeit gegenüber.

    Zum Zeitpunkt der Auszahlung habe ich dann versucht, den jeweiligen Nettobetrag zu ermitteln. Dabei kann bei der bAV zwar die Fünfteltegelung angewendet werden, grundsätzlich muss aber der Gesamtbetrag versteuert werden und wird auch zu 100% herangezogen zur GKV/ PV.

    Ergebnis: Unterm Strich kommt netto bei der bAV weniger raus als bei Investition des Nettogehalts in den ETF.

  • Hier bin ich in einer ganz ähnlichen Situation wie Du:

    …… Dabei kann bei der bAV zwar die Fünfteltegelung angewendet werden, grundsätzlich muss aber der Gesamtbetrag versteuert werden und wird auch zu 100% herangezogen zur GKV/ PV.

    Ergebnis: Unterm Strich kommt netto bei der bAV weniger raus als bei Investition des Nettogehalts in den ETF.

    Der TE ist in der PKV, d.h. bei ihm fallen keine Abzüge für GKV/PV an. Dies führt erheblich schneller zur Vorteilhaftigkeit der BAV als in der Situation von Planschkuh.

  • Absolut richtig. Außerdem muss man noch die verminderte Rendite durch die Umschichtung in den Rentenfonds berücksichtigen. Das kann je nach konkreter Entwicklung des Aktienmarktes in diesem Zeitraum aber auch vorteilhaft sein...

    Um es mit Niels Bohr zu sagen: "Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen."

  • Ein Punkt, zugegeben ein kleiner Punkt, können auch vermögenswirksame Leistungen sein, zumindest war es bei mir so. Kündigung mit Aufhebungsvertrag lief bei mir über zwei Kalenderjahre. Dadurch sank das zu versteuernde Einkommen und plötzlich lagen wir unter der Grenze für vermögensbildende Leistungen (40.000,- / 80.000,- Euro - Single / Verheiratete). Die Erhöhung der Grenze fand 2024 statt, also für meinen Kündigungszeitraum genau richtig - Glück gehabt. Bedingung ist natürlich, daß der Arbeitgeber die Zahlung der vermögenswirksamen Beiträge übernimmt.

  • Ein Punkt, zugegeben ein kleiner Punkt, können auch vermögenswirksame Leistungen sein, zumindest war es bei mir so. Kündigung mit Aufhebungsvertrag lief bei mir über zwei Kalenderjahre. Dadurch sank das zu versteuernde Einkommen und plötzlich lagen wir unter der Grenze für vermögensbildende Leistungen (40.000,- / 80.000,- Euro - Single / Verheiratete). Die Erhöhung der Grenze fand 2024 statt, also für meinen Kündigungszeitraum genau richtig - Glück gehabt. Bedingung ist natürlich, daß der Arbeitgeber die Zahlung der vermögenswirksamen Beiträge übernimmt.

    "Leider" wäre alleine die Abfindung zu hoch dafür. Dazu kommt, dass ich ab Ende Q1 einer Beschäftigung nachkomme.

  • PKV Beiträge können soweit ich weis vorgezogen werden, je nach Versicherer bis zu 3 Jahre Dr. Schlemann kann dazu geg. Genauere angaben machen


    Machst du das nächstes Jahr, sollte das deine Steuerlast bzgl. Der Abfindung verringern, dafür wäre dann im darauf folgenden Jahren eben diese nicht mehr absetzbar…

  • Und das wird mit sechsstelliger Abfindung garniert? Wo muss man sich da bewerben? ;)

    Och,
    das gibt es immer mal wieder Firmen (Konzerne) die solche Angebote machen. Ich habe 2000 auch freiwillig meinen Arbeitsplatz in einem Konzern aufgegeben und dafür eine nette Abfindung erhalten.
    Damals wollte der Konzern einige hundert Mitarbeiter loswerden und hat ein großzügiges Abfindungsangebot für die ersten 300 Freiwilligen gemacht (u.A. sofortige bezahlte Freistellung).
    Am nächsten Tag gab es dann eine lange Schlange vor der Personalabteilung.:D
    Die Leute, die wissen, dass Sie schnell woanders einen Job finden, gehen dann häufig als Erstes.

    Im Nachgang hat der Konzern dann einige Kollegen wieder zurück geholt, weil Sie gemerkt haben, dass ohne deren Spezialwissen diverse Prozesse/Tätigkeiten gar nicht machbar waren.:rolleyes: