Berechtige Mit-Erbin meldet sich nicht - was kommt auf mich zu?

  • Letztlich sinnvoll dürfte es sein, beide zu beauftragen, im Idealfall in der gleichen Person. Regelmäßig finden sich in auf Erbrecht spezialisierten Kanzleien Notare, so daß das realiter kein Problem ist.

    Da kommt es sehr aufs Bundesland an. In manchen Bundesländern gibt es Anwaltsnotare, in vielen Bundesländern sind Notare und Anwälte komplett getrennt.

  • Die Notare mit denen ich zu tun hatte, waren allesamt kurz angebunden und fehleranfällig in der Willensniederschreibung wenn es "nur" um 5.000 € Gebühren handelte .... soll aber nicht den ganzen Berufsstand über einen Kamm scheren.

    Da kann ich von ähnlichen Erfahrungen berichten, nur dass die Gebühren fünfstellig waren. Ich würde mich zumindest bei einem Fachanwalt beraten lassen, um die verschiedenen Optionen kennen zu lernen. Informationen musste man dem Notar aus der Nase ziehen und waren weder umfassend noch korrekt. Ohne Vorkenntnisse wäre die Lösung suboptimal gewesen.

  • DidiRich In der hier oft geratenen Situation, ein Kind als Alleinerbe einzusetzen, müsste dann aber bei einem handschriftlichen Testament der Umweg über den Erbschein gemacht werden, mit welchem man dann (zumindest hier in Baden-Württemberg) auch direkt zum Grundbuchamt (Amtsgericht) gehen kann um das ändern zu lassen - also ohne Notar.


    Das stimmt, du brauchst keinen Notar, aber du bezahlst für den Erbschein auf Grund eines privatschriftlichen Testamentes, den du beim Amtsgericht Nachlassgericht (oder beim Notar) beantragen kannst und der dann vom Amtsgericht Nachlassgericht erteilt wird, mehr als wenn du dein Testament notariell beurkunden lässt und dann keinen Erbschein benötigst. Nur darauf wollte ich hinweisen.

    Eine Grundbuchberichtigung kann der Erbe im ganzen Bundesgebiet selbst veranlassen, das ist keine Besonderheit von Baden-Württemberg.

  • Die Notarin berät zwar rechtlich, muss aber neutral bleiben.

    Wenn der Notar als Testamentserrichter agiert, muss er die Auftraggeber korrekt über ihre rechtskonformen Möglichkeiten aufklären und ihre Wünsche bestmöglich umsetzen, aber er muss nicht neutral/unparteiisch sein.
    Wem gegenüber sollte er denn überhaupt neutral sein? Soll er dafür sorgen, , dass alle Kinder gleich erben sollen, auch wenn die Erblasser etwas anderes wollen?
    Nein, er muss bloß über das Erbrecht korrekt aufklären und darf kein Testament errichten das erfolgreich anfechtbar wäre.

    Ist in D sicher nicht viel anders als in Ö.

    „Neutral“ allen Erben gegenüber und nur dem Recht verpflichtet ist er in dem Moment in dem der Todesfall eingetreten ist und er die Verlassenschaft abhandelt. Da hat er zu tun was Testament und Erbrecht „vorschreiben“.

  • Wenn es sich bei dem Erbe im Wesentlichen nur um das Haus handelt, sollte beachtet werden, das der Sohn als Alleinerbe einen Pflichtteil immer in Geld zu zahlen hat. Wenn er nicht liquide wäre, müsste er dann ggf. das Haus verkaufen.

    Korrekt. Sofern die Pflichtteilberechtigten ihren Anspruch geltend machen.

  • Wenn der Notar als Testamentserrichter agiert, muss er die Auftraggeber korrekt über ihre rechtskonformen Möglichkeiten aufklären und ihre Wünsche bestmöglich umsetzen, aber er muss nicht neutral/unparteiisch sein.

    Was heißt schon "Notar"? Ein Notar ist eine Person, die bestimmte Dinge rechtssicher notiert, eben drum heißt er so.

    Sein Mitwirken ist bei Grundstücksgeschäften vorgeschrieben - die sind wie alle Geschäfte Rechtsangelegenheiten zwischen mehreren Parteien, und hierbei sollte der Notar unparteiisch sein (was er auch in dieser Situation nicht in jedem Fall ist, wie ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann).

    Kommt aber eine Person oder auch ein Paar zu ihm zwecks Erstellung eines Testaments, ist das praktisch eine Partei, da erwartet ich geradezu, daß der von mir bezahlte Dienstleister auf meiner Seite ist

    Wem gegenüber sollte er denn überhaupt neutral sein? Soll er dafür sorgen, , dass alle Kinder gleich erben sollen, auch wenn die Erblasser etwas anderes wollen?
    Nein, er muss bloß über das Erbrecht korrekt aufklären und darf kein Testament errichten das erfolgreich anfechtbar wäre.

    Eben.