Vorabpauschale 2026 sogar bei 3,2%!!!

  • Der Vorteil vom DBX0AN ist die große Liquidität und enge G/B-Spannen. Da kann man für einen Tag reingehen. Beim ausschüttenden Parallelfonds DBX0A2 ist die G/B-Spanne idR. schon deutlich größer.

    Das mag gut sein. Es gibt schon Gründe wieso der DBX0AN oft zuerst genannt wird. Allerdings stört mich bei einem Tag auch die Vorabpauschale nicht. Sicherlich muss man vorher einfach wissen, was man möchte.

  • D.h., er hat keine Rücksetzer und keine mehrfache Versteuerung von gleichen Abschnitten auf der Skala des fiktiven Gewinns berücksichtigt.

    Es gibt keine Mehrfachbesteuerung. EIn Plus, was einmal versteuert wurde wird nicht noch einmal versteuert. Nur ggf dessen Erträge, aber das sind ja auch wieder zusätzliche Einnahmen

  • Es gibt keine Mehrfachbesteuerung.

    Muss man jetzt wohl täglich wiederholen. 😉

    Mal sehen, ob sich der eine oder andere das noch mal genauer - unter Einschluss von mehreren Rücksetzern (Zyklen) über eine lange Laufzeit - ansieht und analysiert bzw. modellhaft berechnet.

    Warum Andere? Mach das doch einfach selbst mit entsprechend variablen Werten (jährlicher Gewinn von -x bis +y, Basiszins von 0 bis +z) mit 5 Zeilen für 5 Jahre, wenn du den worst case suchst. Es sind nur Grundrechenarten erforderlich. Einfache Mathematik als Textaufgaben zu diskutieren ist echt anstrengend. Das Modellhafte wird überall dargestellt, die selteneren Sonderfälle kann man sich tabellarisch vor Augen führen.

  • Offenbar wird bereits in diesem Januar die Steuer auf die Vorabpauschale auch bei einigen ausschüttenden ETF (hier: FTSE All World ) fällig, da die Ausschüttungsrendite des ETF in 2025 zu gering war.

    Vorabpauschale für ausschüttende ETFs - Finanzgeschichten.com
    2026 wird für einige ausschüttende ETFs eine Vorabpauschale fällig. Vor allem den Vanguard FTSE All-World A1JX52 trifft es.
    finanzgeschichten.com
  • Offenbar wird bereits in diesem Januar die Steuer auf die Vorabpauschale auch bei einigen ausschüttenden ETF (hier: FTSE All World ) fällig, da die Ausschüttungsrendite des ETF in 2025 zu gering war.

    https://finanzgeschichten.com/vorabpauschale…huettende-etfs/

    Zitat aus diesem Artikel:

    „Nun liegt eine ärgerliche Konstellation vor, die dazu führt, dass die Vorabpauschale für ausschüttende ETFs ebenfalls fällig und von der Bank einbehalten wird.“

    Tja…dann wartet meine Frau bei der ING mal ab wieviel „Vorabpauschale einbehalten wird“.

    Dr. @Achim Weiss zom OP…

  • Tja…dann wartet meine Frau bei der ING mal ab wieviel „[Steuer auf die] Vorabpauschale einbehalten wird“.

    So viel Zeit muss sein.8)

    Sonst: sagt doch alles der von monstermania verlinkte Artikel.
    Restliche Vorabpauschale 0,261% des Anlagewertes vom 1.1.25.
    Bei 10k€ Anlagewert kommen da 6,88€ zusätzliche KapitalertragsSteuer auf die Vorabpauschale heraus.

  • Zitat aus diesem Artikel:

    „Nun liegt eine ärgerliche Konstellation vor, die dazu führt, dass die Vorabpauschale für ausschüttende ETFs ebenfalls fällig und von der Bank einbehalten wird.“

    Tja…dann wartet meine Frau bei der ING mal ab wieviel „Vorabpauschale einbehalten wird“.

    Dr. @Achim Weiss zom OP…

    Ein weiteres Beispiel dafür, dass das Bloggertum den Untergang des Journalismus bedeutet.

  • Ich bin gespannt, wie die Finfluencerwelt darauf reagiert, wenn sie jetzt die ersten Abrechnungen einer 0€-Vorabpauschale auf z.B. MainStreetCapital in den Postfächern finden. Bei diesen Konstrukten erwarte ich zwar nicht, dass da überhaupt in einem Fall eine Vorabpauschale zu besteuern wäre, jedenfalls nicht bei den populären Titeln der Finfluencerwelt. Die ersten Beiträge "Hilfe, meine Aktie soll ein Fonds sein" dürften aber schon gebastelt sein.

  • Ich bin gespannt, wie die Finfluencerwelt darauf reagiert, wenn sie jetzt die ersten Abrechnungen einer 0€-Vorabpauschale auf z.B. MainStreetCapital in den Postfächern finden. Bei diesen Konstrukten erwarte ich zwar nicht, dass da überhaupt in einem Fall eine Vorabpauschale zu besteuern wäre, jedenfalls nicht bei den populären Titeln der Finfluencerwelt. Die ersten Beiträge "Hilfe, meine Aktie soll ein Fonds sein" dürften aber schon gebastelt sein.

    Gibt's weitere Referenzen für Fonds-Mantel ohne Nebenwirkungen?

  • Die Vorabpauschale kann auch eine ungerechtfertigte Steuer sein, folgendes Beispiel.

    Ich zahle ein paar Jahre lang diese auf meinen ETF, irgendwann stürzen die Kurse ab, ich brauche das Geld dringend, verkaufe diesen Plus/ Minus Null und verabschiede mich aus der ETF Anlage.

    Jetzt habe ich Vorabpauschale bezahlt und kann diese nicht mehr mit zukünftigen ETF Gewinnen verrechnen. Was nun?!

  • verkaufe diesen Plus/ Minus Null und verabschiede mich aus der ETF Anlage.

    Jetzt habe ich Vorabpauschale bezahlt und kann diese nicht mehr mit zukünftigen ETF Gewinnen verrechnen.

    1. Wenn du sie plus minus 0 verkaufst (ohne Berücksichtigung der VAP), dann führt die VAP zu einem Verlust, der im Verlusttopf landet und somit entgegen deiner Annahme mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden kann.

    2. Sollte die VAP schon dazu führen, dass du plus minus 0 verkaufst, hat sie sich ja schon ausgewirkt.

  • Jetzt habe ich Vorabpauschale bezahlt und kann diese nicht mehr mit zukünftigen ETF Gewinnen verrechnen. Was nun?!

    Die Vorabpauschale wird besteuert, nicht bezahlt.

    Dein ETF Verkauf führt in dem Fall zu einem Verlusttopf "Sonstige". Dieser kann nicht nur mit ETF Gewinnen verrechnet werden, sondern zum Beispiel auch mit Zinsen.

  • Genau das wollte ich mit meinem Beispiel verdeutlichen und hier ein Auszug aus der KI dazu:

    Aktuelle Rechtsprechung

    • Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne nach der Investmentsteuerreform nicht verfassungswidrig sei, selbst wenn dadurch wirtschaftlich fast der gesamte reale Gewinn „aufgefressen“ oder sogar ein realer Verlust wie ein Gewinn besteuert wird.
    • Die Richter sehen darin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz; gleichwohl wurde Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, weil die Frage grundsätzliche Bedeutung hat und noch nicht höchstrichterlich endgültig geklärt ist.
  • Mich stört am meisten diese rückwirkende Fälligkeit per 2.1.. Ich habe mir zum Jahreswechsel ausgerechnet, wieviel Geld ich neben dem Freibetrag auf dem Verrechnungskonto brauche. Dieses ist zinslos und daher sonst meistens nahe Null.

    Nun hatte ich aber in der zweiten Januarwoche einen Verkauf, der den Freibetrag überwiegend verbraucht hat. Also stimmte meine Rechnung nicht, ich hätte mehr Geld auf dem Konto lassen müssen. Jetzt zahle ich für 2 Wochen Sollzinsen. Der Verkauf in der zweiten Woche ändert also meinen Kontostand per Valuta 2.1.

    Lerneffekt: Zukünftig Freibetrag ignorieren und zu viel Geld auf dem zinslosen Konto lassen.

    Wenn dann die Abrechnungen kommen (ich habe viele thes. Fonds), kann ich fast täglich neu berechnen, wie viel Geld jetzt noch auf dem Konto verbleiben muss.

  • Gibt's weitere Referenzen für Fonds-Mantel ohne Nebenwirkungen?

    Stark vereinfacht und verkürzt: REITs. Da diese aber eh schon 90% der Gewinne ausschütten müssen, um überhaupt als REIT zu gelten, müssten sie vom Kursanstieg her der ultimative Supertenbagger des Jahres gewesen sein, damit da auch eine Steuer auf die VAP anfallen würde.

    Einzige Nebenwirkung ist daher sehr viel praktisch unnützer Datenmüll, wenn sich diese Abrechnungen der VAP jetzt in den Postfächern stapeln.

  • Da diese aber eh schon 90% der Gewinne ausschütten müssen, um überhaupt als REIT zu gelten, müssten sie vom Kursanstieg her der ultimative Supertenbagger des Jahres gewesen sein, damit da auch eine Steuer auf die VAP anfallen würde.

    Ich glaube hier liegt ein Denkfehler vor. Angenommen ein REIT zählt als Fonds und ist somit relevant für die Vorabpauschale:
    Sobald der Kursanstieg größer ist, als der Basiszins, wird der Basiszins als Berechnungsgrundlage für die Vorabpauschale verwendet. Ob der REIT also 10% gestiegen ist, oder ein "Supertenbagger" ist, spielt für die Vorabpauschale keine Rolle, da in beiden Fällen der Basiszins relevant ist für die Berechnung der VAP