Jochen Emm schon schräg, dass das überhaupt möglich wäre, egal, wieviel Menschen das bislang nutzen konnten oder genutzt haben. Deine erste Rechnung bezieht sich zudem auf die höchste Einzahlung bei 45 Jahren.
Sollte diese aber nur in den letzten 5 Jahren erfolgt sein, würde sogar die Höchstsumme deiner zweiten Berechnung dennoch gezahlt werden, richtig? Das wäre m. W. die Grundlage fürs ALG.