Hintergedanke des zweiten ETFs bzw. der Erhöhung des bestehenden ETFs ist, dass ich Geld sinnvoll zurücklegen will z. B. ür Führerschein/Auto der Kinder, Renovierung, nächstes Auto. Hier liegt der Zeitpunkt bei 7+ Jahren.
Somit wäre die Zielrichtung zwischen den ETFs klar getrennt (ETF#1 = AV, ETF#2 = "renditeorientieres Anlegen").
Hinsichtlich der Frage zu den Geldmarkt-ETF dürfte es keinen Unterschied machen ob in derm Form des Verrechnungskontos oder auf einem separatem ETF (Einlagensicherung bzw. Sondervermögen). Einen zweiten Geldmarkt-ETF sollte dann aber überflüssig sein, soweit ich nicht über 100.000 € auf dem Verrechnungskont komme; was nicht passieren wird. ![]()
BU ist vorhanden.