Einschätzung zum Zugewinnausgleich – männliche Perspektiven gefragt

  • Hallo zusammen,

    ich wende mich mit einer ungewöhnlichen Frage an euch, und ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Es geht (noch) nicht um Geldanlage, sondern um die Einschätzung einer finanziellen Situation, aus einer männlichen Perspektive, die ich zu diesem Thema sonst kaum bekomme. Über weibliche Einschätzung würde ich mich auch freuen!

    Ich vermute, dass es diesem Forum Männer gibt, die in diesen Punkten ähnlich ticken wie mein Mann: strategisch investieren und damit mehr Risiko eingehen, als das Geld auf dem TG-Konto zu packen, karrierefokussiert sind und viel Einsatz in ihre berufliche Entwicklung stecken und auch Familie haben. Es würde mir helfen, zu hören, wie "solche" Männer seine Entscheidungen beurteilen würden, weil ich genau diese Sicht brauche, um die Situation realistisch einzuschätzen, um fair zu handeln.

    Kurz zu unserer Situation:
    • Beide 48 Jahre, zwei Kinder (16 und 13), seit ca. 10 Monaten Wechselmodell, kein Unterhalt
    • 19 Jahre Ehe, immer drei Konten gehabt: jeder ein eigenes plus gemeinsames für Familienkosten
    • Er: Vollzeit, Führungspositionen, karrierefokussiert
    • Ich: nach Elternzeiten jahrelang 80 Prozent, heute Vollzeit mit inzwischen ähnlich hohem Gehalt
    • Wir kommen beide aus relativ einfachen Verhältnissen, haben immer gespart, aber keinen Luxus gelebt; "Kinder sollten es besser haben als wir"
    • Er hat letztes Jahr eine Wohnung geerbt, die ca. 200.000 Euro wert ist

    Zugewinnausgleich nach der Trennung:
    • Sein Vermögen: ca. 500.000 €
    • Mein Vermögen: ca. 100.000 €

    Er sieht seinen Anspruch auf den größeren Anteil, da er viele Jahre die Hauptlast der Kosten getragen und sein Geld klug investiert hat. Für die Zeiten, in denen ich nicht Vollzeit arbeiten konnte, wäre er bereit auszugleichen, sein Vorschlag: ca. 100.000 €.
    Ich sehe es anders: Mein Beitrag zu unserer Familie, also Kinderbetreuung, Unterstützung seiner Karriere, gleichzeitige eigene berufliche Entwicklung, :?:wird meiner Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt. Ohne diese Verantwortung hätte ich früher Karriere gemacht und mehr Vermögen aufgebaut. Es fühlt sich unfair an, dass das finanziell kaum sichtbar wird.

    Meine Frage an euch: Wie würdet ihr als Männer diese Situation einschätzen? Welche Argumente sind realistisch, um eine faire Aufteilung zu erreichen? Und wie würdet ihr sein Risiko, seine Investitionsentscheidungen und seinen Einsatz für das Vermögenswachstum beurteilen? Hat er mit seinen Argumenten vielleicht (moralisch) Recht?

    Mir ist klar, dass dadurch, dass wir keinen Ehevertrag haben, hier die gesetzliche Regelung gelten würde, die zu meinen Gunsten ausfallen würde. Da wir gemeinsame Kinder haben, möchte ich aber eine friedliche Lösung erzielen, die für beide Ok ist. Ich möchte ihm also entgegenkommen, weiß nur nicht, ob sein Angebot fair ist.

  • Kater.Ka 23. März 2026 um 14:43

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe die Trennung vor 15 Jahren durch, die Ehe war 25 Jahre. Ich habe immer, teilweise deutlich, mehr verdient als meine Frau. Habe Rentenpunkte im niedrigen 2stelligen Bereich übertragen müssen. In diesem Zusammenhang haben wir unser Haus verkauft, die Restschuld abbezahlt, Vermögen wurde danach 50/50 aufgeteilt. Kind war bereits Erwachsen und aus dem Haus, allerdings war das meiner Ex immer noch nicht genug, so dass noch ein unschöner Gerichtstermin auf mich zu kam, der allerdings keine Änderung mehr brachte, die Kosten musste sie auch tragen, ich vermute da hat ihr Anwalt einen Anteil dran, dieser konnte ja nur verdienen. Jetzt zu deinem speziellen Fall, normalerweise beredet man das unter vier Augen, das (Ehe)leben ist ein nehmen und geben, finanzielle Befindlichkeiten sind davon nur ein geringer Teil, in der Zeit als dein Mann gut verdient hat, hast du ihm zu Hause den Rücken frei gehalten, genau das vergessen leider viele. Ihr könnt euch preiswert einigen oder aber es wird mit Anwälten gearbeitet und das wird dann eben teuer. Die Wohnung gehört ihm, beim Rest würde ich schon auf 50/50 tendieren, zumal du sicherlich auch die Kinder weiterhin betreust? Alles in allem, es gibt halt immer die menschliche und die rechtliche Komponente. Wie du es auch angehst, viel Erfolg!

  • Der Zugewinnausgleich ist nur eine Rechnerei.

    Sprich - Vermögen vor der Ehe, Vermögen zum Ende der Ehe und der Gewinn in der Ehezeit wird ermittelt und jedem zu 50 % zugeteilt. Sofern kein Ehevertrag vorliegt.

    Wer was in der Ehe beigetragen hat, gefühlt oder tatsächlich, spielt da keine Rolle.

  • Ist in den 500K Deines Mannes die geerbte Wohnunng mit drin? Falls ja, müsste die glaub ich rausgerechnet werden, denn die hat ja vermutlich nur Dein Mann geerbt.

    Dann sähe die Rechnung so aus, dass nach Zahlung von 100K an Dich alles ausgeglichen wäre, also praktisch die gesetzlich ohnehin vorgesehene Aufteilung.

  • Mir ist klar, dass dadurch, dass wir keinen Ehevertrag haben, hier die gesetzliche Regelung gelten würde, die zu meinen Gunsten ausfallen würde

    Genau für deinen Fall ist die gesetzliche Regelung doch gemacht. Diese ist gar nicht so dumm sondern schafft Klarheit und Absicherung. Wer was wie wann bezahlt hat, wer wie oft geputzt hat und ob es danach wirklich sauber war. Das kann doch keiner mehr vernünftig auseinanderrechnen. Dein Mann hat die Ehe unterschrieben und solange ihr nichts anderes ausgemacht...

  • Ist in den 500K Deines Mannes die geerbte Wohnunng mit drin? Falls ja, müsste die glaub ich rausgerechnet werden, denn die hat ja vermutlich nur Dein Mann geerbt.

    Dann sähe die Rechnung so aus, dass nach Zahlung von 100K an Dich alles ausgeglichen wäre, also praktisch die gesetzlich ohnehin vorgesehene Aufteilung.

    Eine Erbschaft fällt wie Schenkungen tatsächlich selbst nicht in den Zugewinnausgleich, sondern wird dem Anfangsvermögen zugerechnet, § 1374 Abs. 2 BGB. Das gilt jedoch nicht für eine etwaige Wertsteigerung des Erbschaftsgegenstandes. Diese fällt in den Zugewinnausgleich.

  • Die geerbte Wohnung dürfte keine Rolle spielen. Für eine Wertsteigerung, die ausgeglichen werden muss, ist die Haltedauer wahrscheinlich zu gering. Die Wohnung sollte man also herausrechnen. Hat er dann immer noch 500.000 Euro?

    Habt ihr euch nie über einen möglichen Scheidungsfall unterhalten und wie ihr deine Carezeit aufrechnen wollt? Nach dem gesetzlichen Zugewinn hat dein Mann eher schlechte Papiere. Insofern sollte er idealerweise mit allem zufrieden sein, was ihn billiger davonkommen lässt.

    Dass er sein Geld geschickter angelegt hat und so mehr auf der Kante hat als du, sehe ich jetzt nicht als Extra-Verdienst, der anders ausgeglichen gehört. Risikoreiche Anlagen können auch immer schiefgehen oder nicht wie gewünscht performen. Im Übrigen heißt Zugewinngemeinschaft genau das, was ihm jetzt blüht. Wenn er es anders haben wollte, hätte er einen Ehevertrag schließen müssen. Dann hättest du dir aber wahrscheinlich deine Erziehungszeiten finanziell abgelten lassen per Vertrag und er würde auch nicht wesentlich besser dastehen.

    Ich habe einen modifizierten Ehevertrag, da haben wir aber nur die Firma des Mannes und jeweiligen Erbschaften samt Zugewinn ausgeschlossen. Alles, was gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet wurde, wird geteilt. Mein Gutverdiener-Mann müsste also hier auch Federn lassen, anders hätte ich aber nie jahrelang zurückgesteckt.

    Ich würde mir den möglichen Zugewinn von einem Anwalt errechnen lassen. Damit würde ich dann dem Mann einen fairen Deal anbieten und wenn er schlau ist, nimmt er an.



  • Meine Frage an euch: Wie würdet ihr als Männer diese Situation einschätzen? Welche Argumente sind realistisch, um eine faire Aufteilung zu erreichen? Und wie würdet ihr sein Risiko, seine Investitionsentscheidungen und seinen Einsatz für das Vermögenswachstum beurteilen? Hat er mit seinen Argumenten vielleicht (moralisch) Recht?

    Da ihr keinen Vertrag habt, den gesetzlichen Zugewinnausgleich vornehmen und fertig. Alles andere kostet am Ende nur Geld (und Nerven).

    Sein "Risiko", seine "Investitionsentscheidungen" etc. können wir gar nicht beurteilen. Und das spielt auch ehrlich gesagt keine Rolle. Genau so wenig wie dein Einsatz für die Familie.

    Wollt ihr das jetzt nach 19 Jahre Ehe wirklich gegeneinander aufrechnen? Das bekommt ihr sehr wahrscheinlich nicht hin, ohne das die Trennung dann doch noch hässlich (und u.U. teuer) wird.

  • Same_but_different

    Ich habe deinen Beitrag jetzt nochmal detaillierter gelesen.

    Das Wechselmodell heißt nicht automatisch, dass kein Unterhalt für die Kinder gezahlt wird. Das wäre v.a. dann der Fall, wenn eure Gehälter gleich oder fast gleich sind. Bei sehr unterschiedlichen Gehältern ist Unterhalt fällig, wobei ihr euch da auch einigen könnt, dass er nichts zahlt, du aber mit den Kindern im Eigenheim wohnst und kein Wohnvorteil angerechnet wird.

    Und in eine Diskussion, wer in der Ehezeit was gemacht hat - hast du genug geputzt? hat er genug Geld verdient? hätte bei beidem auch weniger gericht? - würde ich nicht führen. Eine gemeinsame Entscheidung in der Ehezeit kann nach der Ehe ganz anders gesehen werden, wenn die (finanziellen) Folgen deutlich werden.

  • Danke für eure Antworten!

    Ich lese heraus, dass ihr alle pragmatisch dazu steht: Der Gesetzgeber sagt 50/50 und so ist es dann halt.

    Nun sieht mein Noch-Ehemann das ganz anders, was mich vor eine schwierige Situation stellt. Die Trennung war zwar einvernehmlich und meiner Meinung nach habe ich mehr und länger darum gekämpft, bis ich aufgegeben habe. Dennoch trage ich in seinen Augen die Schuld, dass die Ehe gescheitert ist.

    Und es erscheint ihm daher super ungerecht, dass er nun auch noch von seinem harterarbeiteten Vermögen so viel abgeben muss.

    Da wir ja zwei Kinder haben, die uns noch eine Weile verbinden werden, will ich eigentlich keinen Streit. Ich will es friedlich klären, möglichst mit nur einem Anwalt und bin kompromissbereit. Ich will jetzt nicht die Chance nutzen, um mich zu bereichern, ich will es halt nur etwas fairer halten.

    Auf den Ausgleich der Rentenpunkte verzichte ich schon, es ist mir nicht so wichtig, bei dem Vermögen erscheint mir sein Angebot aber sehr unfair. Vielleicht könnt ihr mir ja mit den Argumenten helfen?

    Vielleicht könnt ihr mit Argumenten helfen, um seine Perspektive zu verändern?


    Ist in den 500K Deines Mannes die geerbte Wohnunng mit drin? Falls ja, müsste die glaub ich rausgerechnet werden, denn die hat ja vermutlich nur Dein Mann geerbt.

    Dann sähe die Rechnung so aus, dass nach Zahlung von 100K an Dich alles ausgeglichen wäre, also praktisch die gesetzlich ohnehin vorgesehene Aufteilung.

    Eine Erbschaft fällt wie Schenkungen tatsächlich selbst nicht in den Zugewinnausgleich, sondern wird dem Anfangsvermögen zugerechnet, § 1374 Abs. 2 BGB. Das gilt jedoch nicht für eine etwaige Wertsteigerung des Erbschaftsgegenstandes. Diese fällt in den Zugewinnausgleich.

    Nein, die Wohnung ist in den 500K nicht enthalten. Die 500K ist das Vermögen, welches er während unserer Ehe aufgebaut hat.

  • Die geerbte Wohnung dürfte keine Rolle spielen. Für eine Wertsteigerung, die ausgeglichen werden muss, ist die Haltedauer wahrscheinlich zu gering. Die Wohnung sollte man also herausrechnen. Hat er dann immer noch 500.000 Euro?

    Habt ihr euch nie über einen möglichen Scheidungsfall unterhalten und wie ihr deine Carezeit aufrechnen wollt? Nach dem gesetzlichen Zugewinn hat dein Mann eher schlechte Papiere. Insofern sollte er idealerweise mit allem zufrieden sein, was ihn billiger davonkommen lässt.

    Die Wohnung ist nicht in den 500k enthalten, habe ich nur angegeben, die finanzielle Situation komplett aufzuzeigen.

    Leider haben wir nicht darüber gesprochen. Er hat mich geheiratet, also dachte ich, dass ihm die Folgen klar sind, wenn die Ehe scheitert.

  • Viel Geld für Gericht und Anwälte könnt ihr sparen, wenn ihr euch notariell mit einem nachträglichen Ehevertrag einigt.

    Was sagt denn der Versorgungsausgleich?

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Wollt ihr das jetzt nach 19 Jahre Ehe wirklich gegeneinander aufrechnen? Das bekommt ihr sehr wahrscheinlich nicht hin, ohne das die Trennung dann doch noch hässlich (und u.U. teuer) wird.

    Hi Seo, ich will es eben nicht. Ich hätte es so laufen lassen, wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Er hat die Diskussion initiiert und zwing mich quasi dazu aufzurechnen, weil es seiner Meinung nach ja moralisch fies von mir ist, die Hälfte haben zu wollen. Mir blieb nichts anderes übrig, als mich darauf einzulassen.

  • Viel Geld für Gericht und Anwälte könnt ihr sparen, wenn ihr euch notariell mit einem nachträglichen Ehevertrag einigt.

    Richtig. Es gibt auch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, die Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht außergerichtlich regelt, was Anwaltskosten spart. Damit ausgestattet könntest du dann auf einen eigenen Anwalt verzichten, weil du nicht mehr übers Ohr gehauen werden kannst.

    Das funktioniert aber nur bei sehr harmonischen Scheidungen und würde ich nicht generell empfehlen.

  • allerdings war das meiner Ex immer noch nicht genug, so dass noch ein unschöner Gerichtstermin auf mich zu kam, der allerdings keine Änderung mehr brachte, die Kosten musste sie auch tragen, ich vermute da hat ihr Anwalt einen Anteil dran, dieser konnte ja nur verdienen.

    Das klingt bitter. Sicher hat dies eurem Verhältnis nicht geholfen. Darf ich fragen, wie ihr euch seitdem begegnet?
    Wenn ich das so bringen würde, würde es mir mein Ex nicht verzeihen und ich könnte die Hoffnung, dass wir uns wegen der Kinder neutral austauschen können, vergessen.

  • Hi,

    ich empfehle dir ganz dringend das Buch "Vermögensteilung bei Scheidung". Beck, Rechtsbände, nicht das für Anwälte, sondern für Betroffene.

    11,90€ sind extrem gut investiertes Geld.

    Da geht es nicht um gefühlt oder gerecht, weil...., sondern um die konkrete Rechtslage.

    Die Berechnung ist nicht ganz einfach, aber gut machbar.

    Viel Erfolg 👍

  • Hi tauinide, danke für den Tipp. Das Problem ist ja nicht, dass die Rechtslage nicht geklärt ist, sondern das mein Mann den "Rechtsweg" nicht gehen möchte und an meinen moralischen Kompass appelliert.
    Ich versuche daher, einen Kompromiss zu finden, mit dem wir beide leben können.

  • Hi, ich bin 41 männlich (noch) glücklich verheiratet mit 2 kleinen Kinder (5, 9) und meine Frau steckte für die Familie beruflich zurück, aufgrund meines viel höheren Gehaltes.

    Ich kann deinen Mann da nicht verstehen, es war immer unser Ziel während der Ehe schon etwas finanziell auszugleichen (z.B. durch Schenkung aus meinem Erbe an meine Frau, Geldausgleich auf das ETF-Depot), auch wenn das bei weitem nicht ausreichen dürfte um das "Zurückstecken" für die Familie finanziell zu entschädigen. Am fairsten wäre, wenn der Mann die Frau für die Care-Arbeit bezahlen würde, Kinder kriegen war ja auch eine gemeinsame Entscheidung.

    Er hat viele Jahre die finanzielle Hauptlast getragen, mag sein, aber Du hast für die Familie finanziell zurückgeseteckt. Sofern er Deine Arbeitszeit für die Familie nicht vergütet hat (mit Bereitschaftsdiensten usw. :)) sehe ich ihn da auch moralisch nicht vorne.

    Ihr lebt in der Zugewinngemeinschaft, das dürfte eigentlich alles sagen. Eine Gemeinschaft in der der Zugewinn letztendlich geteilt wird, egal ob er super klug investiert hat oder nicht.

    Meine männliche Sichtweise darauf ist, dass der Zugewinn hart sein kann, aber auch fair, vor dem Hintergrund wenn man auch finanziell weitgehend gemeinsam Entscheidungen getroffen hat (da gehe ich mal von mir aus). Mehr weh würde mir persönlich der Versorgungsausgleich, den würde ich veruschen bei einer Scheidung weg zu verhandeln durch z.B. eine Ausgleichtzahlung on Top (ohne meine zukünftige Exfrau übervorteilen zu wollen).

    Ich würde an deiner Stelle grundsätzlich mal den gesetzlichen Zugewinn betrachten und ausrechnen:

    Vorausgesetzt ihr hattet beide das gleiche Anfangsvermögen 0 € und in den 500.000 € deines Ehemannes ist die Wohnung nicht enhalten würde sich grob ein Zugewinnausgleich von 200.000 € ergeben (Differenz Vermögen 500k zu 100 k --> 400.000 € : 2).

    Wenn die Wohnung in den 500.000 € drin ist, währen es tatsächlich so 100.000 € Zugewinnausgleich (Differenz Vermögen ohne Wohnung 300k zu 100k --> 200.000 : 2 ).

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