Ehegattensplitting

  • Schau dir mal in Ruhe die skandinavischen Staaten und Finnland an.

    Das ist doch keine vernünftige Antwort. Ich habe eher das Gefühl Du weichst aus, weil Du keine Antwort hast warum es gerechter wäre die Paare ungleich zu besteuern. Das ist schade, weil es eigentlich eine sehr einfache Frage ist, die ich gerne beantwortet hätte um Deinen Standpunkt nachvollziehen zu können.

  • Langsam wird es peinlich Tomarcy ...

    Ohne Splitting in der bisherigen Form würde ein Ehepaar, welches zB 100k und 0 Euro verdient höher besteuert werden als ein Paar, welches 50k und 50k verdient. Beide Ehepaare haben ein Gesamteinkommen von 100k, aber sie würden unterschiedlich Steuern zahlen...

    Keine Ahnung wie oft das hier jetzt noch geschrieben werden muss. Wie ich einst schon schrieb: Selbst in diesem Forum von finanzgebildeten Leuten verstehen viele das Splitting nicht. Und da soll Ottonormalverbraucher dann angeblich sein Leben nach ausrichten? Niemals!

    PS: Fürs Framing: ich bin links-grün versifft und konfessionslos. Nicht, dass noch jemand denkt ich wäre ein konservativer Christdemokrat ;)

  • Schau dir mal in Ruhe die skandinavischen Staaten und Finnland an.

    Das nordische Modell ist nicht „gerechter“, sondern anders normativ aufgeladen: Es priorisiert Individualbesteuerung und Erwerbsanreize. Das deutsche Modell priorisiert, dass die Ehe als rechtliche und wirtschaftliche Gemeinschaft bei gleichem Gesamteinkommen auch gleich besteuert wird. Wer das Splitting angreift, greift deshalb nicht nur eine Steuerregel an, sondern das zugrunde liegende Verständnis von Ehe als Einstandsgemeinschaft.

  • Das deutsche Modell priorisiert, dass die Ehe als rechtliche und wirtschaftliche Gemeinschaft bei gleichem Gesamteinkommen auch gleich besteuert wird. Wer das Splitting angreift, greift deshalb nicht nur eine Steuerregel an, sondern das zugrunde liegende Verständnis von Ehe als Einstandsgemeinschaft.

    Tomarcy machs der Reihenfolge nach!
    Zuerst das Grundgesetz (Ja, das von Deutschland!) ändern.
    Dann ist das Ehegattensplitting obsolet und du kannst es eliminieren.

  • Ich hab Dir schonmal die Frage gestellt, die leider unbeantwortet blieb. Warum meinst Du sollte ein Krankenpflegeehepaar, das 30 Stunden und 30 Stunden die Woche arbeiten weniger Steuern zahlen, als ein vergleichbares Paar, dass die Arbeit auf 40 und 20 Stunden aufteilt. Würde mich wirklich interessieren.

    Ich versuche es nochmal:


    Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    Wenn beide Paare insgesamt gleich viel verdienen, ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit identisch und genau daran sollte sich Besteuerung eigentlich orientieren. Beim Ehegattensplitting entsteht der Vorteil nur deshalb, weil die Einkommen unterschiedlich verteilt sind: Je größer die Differenz, desto stärker wirkt der Progressionsausgleich.

    Das führt aber zu einem schiefen Anreiz: Es belohnt nicht mehr Arbeit oder höhere Gesamtleistung, sondern eine ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Das 30/30-Paar ist also nicht „weniger leistungsfähig“ als das 40/20-Paar – es wird nur durch die Systematik des Splittings benachteiligt. Genau deshalb wird das Modell ja auch oft kritisiert.

  • Ich versuche es nochmal:


    Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    Wenn beide Paare insgesamt gleich viel verdienen, ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit identisch und genau daran sollte sich Besteuerung eigentlich orientieren. Beim Ehegattensplitting entsteht der Vorteil nur deshalb, weil die Einkommen unterschiedlich verteilt sind: Je größer die Differenz, desto stärker wirkt der Progressionsausgleich.

    Das führt aber zu einem schiefen Anreiz: Es belohnt nicht mehr Arbeit oder höhere Gesamtleistung, sondern eine ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Das 30/30-Paar ist also nicht „weniger leistungsfähig“ als das 40/20-Paar – es wird nur durch die Systematik des Splittings benachteiligt. Genau deshalb wird das Modell ja auch oft kritisiert.

    Der zentrale Denkfehler in deinem Beitrag ist, dass du so schreibst, als würden 40/20 und 30/30 im Splitting unterschiedlich behandelt. Das ist schlicht unzutreffend. Beim Splitting zählt das Gesamteinkommen des Ehepaars, nicht dessen interne Aufteilung. Dein Einwand träfe allenfalls die Abweichung von der Individualbesteuerung, aber nicht den Vergleich zwischen diesen beiden Ehepaaren.

  • Ich versuche es nochmal:


    Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    Wenn beide Paare insgesamt gleich viel verdienen, ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit identisch und genau daran sollte sich Besteuerung eigentlich orientieren. Beim Ehegattensplitting entsteht der Vorteil nur deshalb, weil die Einkommen unterschiedlich verteilt sind: Je größer die Differenz, desto stärker wirkt der Progressionsausgleich.

    Das führt aber zu einem schiefen Anreiz: Es belohnt nicht mehr Arbeit oder höhere Gesamtleistung, sondern eine ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Das 30/30-Paar ist also nicht „weniger leistungsfähig“ als das 40/20-Paar – es wird nur durch die Systematik des Splittings benachteiligt. Genau deshalb wird das Modell ja auch oft kritisiert.

    Doch.

    Noch einmal https://www.sueddeutsche.de/kolumne/leserb…form-li.3459752

    (RE: Ehegattensplitting)

    Zitat

    Die Abschaffung des Ehegattensplittings soll einen Fehlanreiz beseitigen oder, andersherum formuliert, eine steuerliche Bestrafung bewirken für Paare, von denen einer nur Teilzeit arbeitet oder gar keiner Erwerbsarbeit nachgeht. Diese Bestrafung wirkt aber genauso für alle Paare, die aus anderen Gründen unterschiedlich viel verdienen. Hierzu nur ein paar Stichworte: Branche, Position, Künstler aller Art, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Behinderung, Weigerung des Arbeitgebers, auf Vollzeit aufzustocken. Soll deren steuerliche Schlechterstellung als Kollateralschaden in Kauf genommen werden?

  • Ich versuche es nochmal:


    Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    Wenn beide Paare insgesamt gleich viel verdienen, ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit identisch und genau daran sollte sich Besteuerung eigentlich orientieren. Beim Ehegattensplitting entsteht der Vorteil nur deshalb, weil die Einkommen unterschiedlich verteilt sind: Je größer die Differenz, desto stärker wirkt der Progressionsausgleich.

    Das führt aber zu einem schiefen Anreiz: Es belohnt nicht mehr Arbeit oder höhere Gesamtleistung, sondern eine ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Das 30/30-Paar ist also nicht „weniger leistungsfähig“ als das 40/20-Paar – es wird nur durch die Systematik des Splittings benachteiligt. Genau deshalb wird das Modell ja auch oft kritisiert.

    Ich verstehe deinen Beitrag einfach nicht. Sry, das mag auch an mir liegen. Entschuldige bitte die dämliche Frage, aber ich bin einfach zu doof. Vielleicht kannst Du mir helfen.

    Wer zahlt beim Ehegattensplitting in Summe mehr Steuern?

    Antwort A Paar 30/30 zahlt mehr

    Antwort B Paar 40/20 zahlt mehr

    Antwort C Beide zahlen gleichviel

  • Ich versuche es nochmal:


    Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    Wenn beide Paare insgesamt gleich viel verdienen, ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit identisch und genau daran sollte sich Besteuerung eigentlich orientieren. Beim Ehegattensplitting entsteht der Vorteil nur deshalb, weil die Einkommen unterschiedlich verteilt sind: Je größer die Differenz, desto stärker wirkt der Progressionsausgleich.

    Das führt aber zu einem schiefen Anreiz: Es belohnt nicht mehr Arbeit oder höhere Gesamtleistung, sondern eine ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Das 30/30-Paar ist also nicht „weniger leistungsfähig“ als das 40/20-Paar – es wird nur durch die Systematik des Splittings benachteiligt. Genau deshalb wird das Modell ja auch oft kritisiert.

    Das 40/20-Paar wird steuerlich nicht besser gestellt, sondern es wird beides gleich gestellt. Dein Argument ist "ungleich Aufteilung der Erwerbsarbeit". Das ist aber gerade an der Sache vorbei, denn das ist eine Entscheidung, die nicht dem Gesetzgeber obliegt, sondern die der Gesetzgeber bereits in § 1356 BGB ausdrücklich der freien Entscheidung der Eheleute überlassen - letztlich aber ohnehin nur aus Klarstellungsgründen, da sich schon aus dem Verfassungsrecht ergibt (Art. 3 Abs. 2 GG). Das Ehegattensplitting sorgt dafür, dass tatsächlich im Ergebnis beim gleichem Einkommen der Eheleute (Einhet) die mehr oder weniger gleiche Steuerbelastung greifen soll, egal wie die Erwerbsarbeit und Einkommensanteile verteilt sind.

  • Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Das hat doch nichts mit dem geringer verdienenden zu tun. Es ist vollkommen egal, wer von beiden Ehepartner sein Gehalt (durch mehr Stunden, oder besseren Stundenlohn, oder was auch immer) erhöht. Das zusätzliche Gehalt kommt in den gemeinsamen Topf und wird dort verteuert, Von wem es reinkommt ist doch egal.

  • Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    [...]

    Das 30/30-Paar ist also nicht „weniger leistungsfähig“ als das 40/20-Paar – es wird nur durch die Systematik des Splittings benachteilig

    Das ist schlichtweg falsch. Das Splitting sorgt eben für die gleiche Besteuerung beider Paare. Ohne Splitting würde das 40/20-Paar stärker besteuert als das "gleich leistungsfähige" 30/30-Paar.

    Oder wird nach deiner Logik ein Single mit 40k und hohen Werbungskosten auch steuerlich begünstigt, weil er eine höhere Erstattung bekommt als ein Single mit 40k, der keine Werbungskosten hat?


    Das führt aber zu einem schiefen Anreiz: Es belohnt nicht mehr Arbeit oder höhere Gesamtleistung, sondern eine ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Jeglicher Zuverdienst in der Ehe führt zu einem höheren Grenzsteuersatz. Da ist es völlig egal, ob das zusätzliche Stunden bei Partner A oder die Lohnerhohung bei Partner B ist. Hatte ich auch schonmal in #37 geschrieben.

    Übrigens ist es so, dass jeder zusätzlich verdiente Euro im deutschen Steuerrecht der steuerlich teuerste ist. Das hängt aber schlichtweg mit der Progression zusammen und trifft Ehepartners wie Unverheiratete. Bei Paaren ist es sogar so, dass der Effekt durch das Splitting abgemildert wird.

  • Nochmal zur Klarstellung: Die Höhe des individuellen Einkommens innerhalb der Ehe spielt grds keine Rolle, da die Einkünfte zusammen geworfen werden. Die Ehe bietet im Lohnsteuerabzug vorab mehr Gestaltungsmöglichkeit.

    Das Problem des Gesetzgebers: Aus seiner Sicht werden Fehlanreize geschaffen, weil der Partner, der wenig bis gar nichts verdient gefühlt höher belastet wird, wenn er oder sie auch arbeiten geht bzw die Stunden erhöht. Das ist aber ein Denkfehler (aus meiner Sicht sowohl vom Gesetzgeber, aber vorallem auch vom Steuerzahler): Oh ich muss mehr Steuernzahlen, wenn ichmehr verdiene, also lass ich es. Dabei ist es grds so, dass das sog Ehegattensplitting erstmal einen Vorteil schafft. Dieser wird durch sich angleichende Einkommen beider Ehegatten entsprechend geringer bis hin zu nicht mehr vorhanden. Das ist ein psychologischer Fehlanreiz. Aus meiner Sicht müsste es einen Freibetrag geben für die Ehe als solches. Oder noch besser: Finanzielle "Belohnung" durch Sonderzahlung statt Freibetrag. Da wirds dann nur mit der Umsetzung in der Praxis schwierig. Das sollte gestaffelt nach Einkommen abnehmen. Gleichzeitig sollte das Kindergeld erhöht werden.

    Darüber hinaus bin ich auch für eine Anhebung des Sparerpauschbetrags und gleichzeitiger Anhebung der Kapitalertragsteuer (Sparer PB verdoppeln oder verdreifachen und Kapitalertragsteuer auf 27%.

  • Newb

    Wir sind glaube ich gar nicht so weit auseinander. Ich bin definitiv für die Beibehaltung des Ehegattensplittings. Dieses hat aber leider (auch durch diverse Gesetzesänderungen in der Vergangenheit) mittlerweile ein paar Schwachstellen. Das Stichwort hier ist die Bedarfsgemeinschaft.

    So lange beide Partner etwas verdienen, ist ja alles gut und schön. Klar profitiert ein verheiratetes Paar mit unterschiedlichem Einkommen vs. einem unverheirateten Paar mit der gleichen Einkommensverteilung. Dies kann man durchaus auch mit dem Vorsorgeausgleich im Scheidungsfall begründen.

    Das Splitting aber mit einer generellen "Einstandspflicht" für den Ehepartner zu begründen ist mittlerweile aber leider sehr schwach. Wenn ein Ehepartner nicht arbeiten will oder kann, hat dieser Partner keinen Anspruch auf irgendeine Form der Grundsicherung. Dies gleicht der Vorteil des Splittings entsprechend aus, da steuerlich ein gleiches Einkommen bei beiden Ehepartnern unterstellt wird.

    Bei einem unverheirateten Paar gibt es auf Grund der Bedarfsgemeinschaft aber ebenfalls keinen Anspruch auf irgendeine Grundsicherung, weil der Lebenspartner hier ja einspringen kann. Es erfolgt aber keine steuerlichen Entlastung, da steuerlich weiterhin die tatsächliche Einkommensverteilung herangezogen wird.

    Und genau das ist der Punkt, wo ich das Splitting kritisiere.


    Übrigens "profitieren" meine Frau und ich auch vom Splitting, da meine Frau wegen der zwei Kinder in Teilzeit arbeitet (was wir damals einvernehmlich entschieden hatten). Das führt aber auch zu einer entsprechenden Gehaltseinbuße im Vergleich zur Zeit vor den Kindern und mit meinem Gehalt wird zum Teil jetzt auch ihre Altersvorsorge gezahlt (als Ausgleich zur unbezahlten Care-Arbeit). Achja, wir haben uns bewusst auch für die Steuerklassen IV/IV entschieden, nur kurz vor der Geburt unseres zweiten Kindes hatten wir kurz auf III/V gewechselt (III für meine Frau, um das Elterngeld zu optimieren).

  • us meiner Sicht müsste es einen Freibetrag geben für die Ehe als solches.

    Das sehe ich auch so. Offenbar gibt es hier viele, die sich sklavisch an eine Entscheidung aus der bleiernen Adenauerzeit gebunden fühlen und gar nicht mehr über den Tellerrand hinausschauen können.

  • Das sehe ich auch so. Offenbar gibt es hier viele, die sich sklavisch an eine Entscheidung aus der bleiernen Adenauerzeit gebunden fühlen und gar nicht mehr über den Tellerrand hinausschauen können

    Ich würde nicht sagen, dass ich nicht über den Tellerrand hinausschauen möchte. Ich bin Befürworter des Ehegattensplittings, bin aber durchaus für Veränderungen offen. Sei es ein Splitting, das Kinder mehr berücksichtig, oder was auch immer.

    Aber der Vorschlag von Lars Klingbeil war eine Abschaffung des Splitting. Er hat nichts von Reform gesagt. Und eine reine Abschaffung, ist nun mal eine plumpe Steuererhöhung für Millionen Menschen und da bin ich dagegen.

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