Wechsel in PKV?

  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird aber nicht nur durch die Rente, sondern auch weitere Einkünfte wie z.B. Kapitalerträge, Mieteinnahnen etc. bestimmt. Oder etwa nicht?

    Genau. Deshalb zahlen Mitglieder eines Versorgungswerks in der GKV häufig lebenslang den Höchstbeitrag.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ein Makler würde bei PVK-Beratung sicher auch zur einer Berufsunfähigkeitsversicherung raten, mit entsprechend hoher Versicherungshöhe. Dann hat man weitere Fixkosten, vmtl. mehrere hunderte Euro.

    Stimmt, zu der raten aber nicht nur Makler sondern alle Fachleute. Die brauchen Sie also so und so.

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  • Felice: Sehr fundierte Antwort, besten Dank! Zu (2): Ich hatte die 2,3% tatsächlich vom PKV-Verband oder einem Makler. Hast du einen "realistischen" Wert für die Steigung jenseits der 60?

    Ich würde bei den KV-Tarifen (ambulant, stationär, Zahn) durchgehend mit einer durchschnittlichen Beitragssteigerung von 3,5 % bis 5,0 % rechnen. Und dann baust du dort die entsprechenden Entlastungsschritte ein: mit 60 Wegfall des GBZ, mit Renteneintritt Wegfall des Krankentagegelds, mit 65 eine Reduzierung der KV-Tarife um ca. 10 % (Wirkung des GBZ), mit 67 Reduzierung durch den Beitragsentlastungstarif. Bis zum Lebensende zahlst du Beiträge für die KV-Tarife, Beitragsentlastungstarif und PVN.

    Am besten forderst du aber von deiner favorisierten Versicherung einen Beitragsverlauf über 20-30 Jahre an. Dann bekommst du ein Gefühl dafür, mit welchem Wert zwischen 3,5 % und 5,0 % du bei deinem favorisierten KV-Tarif rechnen kannst.

    Wenn dir ein Makler einen Wert wie 2,3 % oder so nennt als durchschnittliche Beitragssteigerung im Rentenalter, dann stammt dieser Wert i. d. R. auch von den Angaben des PKV-Verbands bzw. des WIP (wissenschaftliches Institut des PKV-Verbands). Bei diesem Wert handelt es sich nur um einen Durchschnittswert über alle PKV-Versicherten, also auch der Beamten und der Versicherten, die im Alter aus Kostengründen ihren Leistungsumfang reduzieren oder den Selbstbehalt erhöhen. Bei Beamten reduziert sich der Versicherungsumfang bei Pensionseintritt meistens von 50 % auf 30 %, da der Beihilfesatz ansteigt. D. h. alleine dies ist dann eine Beitragsreduzierung um 40 %. Außerdem sind die Beitragssteigerungen aufgrund dieser Reduzierung des Versicherungsumfangs per se weniger hoch als vorher. Die Beitragsentlastungsschritte beim Nicht-Beamten sind auch in den 2,3 % enthalten. Diese hatte ich bereits hier aufgezählt: RE: Wechsel in PKV?

    Dort hatte ich auch das versicherungsmathematische Altenproblem angesprochen. Vereinfacht besagt dieses, dass die Beitragssteigerungen umso höher ausfallen je länger man versichert ist. Steigen die Leistungsausgaben beispielsweise um 12 %, so müssen auch alle bereits vorhandenen Altersrückstellungen um 12 % erhöht werden ("Nachreservierung"). Dann kommt es schnell mal vor, dass ein langjährig versicherter Rentner eine Beitragserhöhung von z. B. 20 % hat, während ein noch nicht so lange versicherter 40-Jähriger nur 12 % mehr zahlen muss. Hier können die Versicherer mit Überschussmitteln aus der RfB die Beitragssteigerungen der älteren Personen abmildern.

    In 2025 und 2026 gab es Beitragssteigerungen bei Rentnern, die bis zu 30 % betrugen. Ich habe sogar von pensionierten Beamten gehört, die bis zu 40 % mehr zahlen mussten. Dies waren aber i. d. R. dann geschlossene Bisex-Tarife, bei denen mittlerweile der Vergreisungseffekt eintritt. D. h. dort kann aufgrund der Versichertenstruktur kein Risikoausgleich stattfinden wie bei verkaufsoffenen Tarifen. Daher steigen die Beiträge in den geschlossenen Tarifen oftmals stärker an.

    Ich kritisiere es sehr, dass PKV-Verband und auch die Versicherer keine höhere Transparenz anbieten. Mir ist bisher nur die Debeka bekannt, die mal versucht hat durch eine unabhängige Studie etwas mehr Transparenz in die Beitragsentwicklung reinzubringen. Hier findest du die Studie: https://www.debeka.de/content/dam/de…load.inline.pdf

    Oder auf debeka.de in der Suche "IGES" eingeben.

    Diese Studie habe ich vor einiger Zeit mal genauer analysiert und festgestellt, dass offenbar um die 40 % der Nicht-Beamten, die bei der Debeka versichert sind, im Laufe der Zeit ihren Leistungsumfang reduzieren, indem sie die Wahlleistungen im Krankenhaus abwählen. Hier muss man wissen, dass die Debeka ein singuläres Tarifwerk hat, was im Prinzip aus 4 Tarifen (falls ich richtig informiert bin) besteht: Kompakttarif mit Wahlleistungen im Krankenhaus (ohne oder mit absolutem SB), Kompakttarif ohne Wahlleistungen im Krankenhaus (ohne oder mit absolutem SB). Also auch die Prozentwerte, die in dieser Studie angegeben werden, berücksichtigen immer auch die Abschwächung der Beitragssteigerung durch ein "Downgrading" des Versicherungsumfangs.

    Es gibt übrigens hier einen Parallelthread, in dem ein Rentner über seinen hohen PKV-Beitrag berichtet:

    Mike889
    26. März 2026 um 17:27

    Er erlebt gerade auch den Vergreisungseffekt in einem geschlossenen Bisex-Tarif. Es handelt sich offenbar um einen recht alten Tarif der ehemaligen Vereinte Krankenversicherung, die mittlerweile in die APKV übergegangen ist.

  • Felice: Sehr fundierte Antwort, besten Dank! Zu (2): Ich hatte die 2,3% tatsächlich vom PKV-Verband oder einem Makler. Hast du einen "realistischen" Wert für die Steigung jenseits der 60?

    Eine Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag muss ich noch machen: Bis ca. zum Jahr 2012 haben die PKV-Versicherer sehr hohe Überzinsen erwirtschaftet (Überzinsen = Nettoverzinsung - Rechnungszins). Diese betrugen zum Teil bis zu 5-6 %. In den 80er und 90er Jahren gab es regelrecht goldene Zeiten für die PKV. Seit der Niedrigzinsphase erwirtschaften die Versicherer nur noch mickrige Überzinsen (0-1,5 %). Diese Überzinsen werden zum Großteil den Altersrückstellungen der Versicherten gutgeschrieben und werden im Rentenalter dann zur Abmilderung von Beitragssteigerungen verwendet.

    Vereinfachtes fiktives Beispiel für die Wirkung der laufenden Überzinsen im Rentenalter: Im Jahr 2035 erwirtschaftet der Versicherer 5 % Überzinsen auf deine Altersrückstellungen. In diesem Jahr steigen die Leistungsausgaben um 4 %, d. h. auch deine bereits vorhandenen Altersrückstellungen müssen angepasst werden. Im Rahmen der Nachreservierung der Altersrückstellungen kann die Leistungsausgabensteigerung aber komplett mit den Überzinsen weggebügelt werden. Es bleibt sogar noch 1 % der Überzinsen übrig.

  • In den Rechenbeispielen wurde mit einer Rente aus der gesetzlichen RV gerechnet, dort zahlt man selbst immer nur den hälftigen Beitrag, die anderen Hälfte übernimmt die RV. Bei einer Rente aus einem Versorgungswerk zahlt man den gesamten Beitrag selbst, das Versorgungswerk zahlt keinen Zuschuss zur KV. Also zahlt man auch als Mitglied der KVdR 17,5% auf die Rente des Versorgungswerks, nur auf die vermutlich kleine zusätzliche Rente aus der gesetzlichen RV zahlt man nur den halben Beitrag, da die andere Hälfte von der RV kommt. Trotzdem bleibt es in der GKV immer nur ein prozentualer Beitrag, in der PKV interessiert das verfügbare Einkommen nicht, manche zahlen im Alter deutlich mehr. Kenne selbst auch Ärzte, die sicher keine niedrige Rente zu erwarten haben, und trotzdem bereuen in der PKV gefangen zu sein, Beitragssteigerungen im zweistelligen Bereich über mehrere Jahre sind keine Seltenheit. Außerdem gibt es durchaus auch Ärzte, die krankheitsbedingt garnicht bis zum Rentenalter durcharbeiten können, gerade dann ist man in der GKV besser geschützt, da der Beitrag sich immer nach der momentanen finanziellen Leistungsfähigkeit richtet. Falls PKV unbedingt reichlich sparen für die Beitragssteigerungen im Alter, wo das Einkommen sinkt aber die Beiträge steigen.

  • Immer wieder die Mär von den unbezahlbaren Beiträgen der PKV im Alter. Aber das ist doch alles hinreichend bekannt:

    1) Man sollte möglichst früh in die PKV gehen, um vernünftig Altersrückstellungen zu bilden. Mitte 40 oder mit 50 ist da zum Beispiel schon sehr spät

    2) Als Angestellter sollte man über eine Erwerbsbiographie, die 1) ermöglicht auch entsprechend Rentenpunkte sammeln, dass man in einen Bereich von 3000EUR+ (aus heutiger) Sicht Rente kommt und man sollte weitere Zahlungsströme im Alter haben (bAV, ETF, Mieteinnahmen...)

    3) Man sollte in jungen Jahren, wenn die Beiträge geringer sind, Geld zur Seite legen oder einen Entlastungstarif abschließen

    4) Wenn man 1)-3) berücksichtigt, wird der PKV Nettobeitrag nicht so extrem steigen und zum anderen gehört man ohnehin zu dem Personenkreis, die in der GKV auch vergleichsweise hohe Beiträge hätten, so dass in diesen Fällen die PKV kein oder nur ein geringer finanzieller Nachteil ist.

    Für den typischen Eckrentner (wie auch immer er PKV berechtigt geworden ist) ist die PKV natürlich nicht geeignet.

  • Immer wieder die Mär von den unbezahlbaren Beiträgen der PKV im Alter. Aber das ist doch alles hinreichend bekannt:

    Mal zum Vergleich: ich zahle als Rentner in der PKV für die Krankheitskosten-Vollversicherung aktuell etwas über 500 EUR monatlich. Davon abzuziehen sind noch die 8,75% von der GRV, so dass mich das effektiv gut 300 EUR kostet.

    Ich kenne auch einige Solo-Selbständige, die aus verschiedenen Gründen in der GKV sind (jedoch meist ohne "Mitversicherte"). Die zahlen für ihre Krankenversicherung über 1.000 EUR monatlich plus die ggf. anfallenden Zuzahlungen und können Leistungen teilweise nicht in Anspruch nehmen, weil sie keinen Termin bekommen. Da sind dann manchmal auch zusätzliche Aufwendungen nötig, wenn man als Selbstzahler auftritt.,

  • Ich denke, man darf auch als PKV Versicherte nicht vergessen, dass man im Notfall seine Leistungen bis auf das der GKV senkt und somit die evtl. hohen Kosten im "Alter" senken kann.

    Es gibt in der PKV noch Stellschrauben, dien man in der GKV nicht hat.
    Allerdings gilt das nur, wenn man keinen abgespeckten, leistungsschwachen Tarif in der PKV hat.

  • Hallo zusammen,

    finde die Diskussion sehr interessant, da die ursprüngliche Anfrage meiner aktuellen Situation ähnelt. Spiele schon länger mit dem Gedanken des Wechsels in die PKV, hab mich aber nie getraut. Bin mittlerweile 35 J, Angestelleter.

    Habe aktuell Angebote vorliegen, bei denen ich bei Wechsel zur PKV mit zwei Kindern momentan ungefähr auf dem GKV Niveau, ggf. ein wenig darüber wäre. Wenn ich nun bedenke, dass die Zeit zwischen Ausscheiden der Kinder und Eintritt in die Rente ggf. gar nicht so groß wäre (beide Kinder noch sehr klein), funktioniert das eigentlich gewünschte Prinzip "Investiere deine gegenüber der GKV in der Zeit vor der Rente gesparten Beiträge für die Zeit nach der Rente, um für einen Ausgleich zu sorgen" nicht bzw. nur sehr eingeschränkt.

    Wenn ich dann den ganzen bisherigen Verlauf richtig verstanden habe, werde ich also definitiv Mehrkosten für meine PKV gegenüber der GKV haben. Diese könnte ich mir ja grob ermitteln (ungefähre Mehrkosten in der Rente - ggf. gesparte Beiträge wenn Kinder groß und Rente noch nicht da) und damit spielen. Gerade wenn man bedenkt, dass gerade wieder einige Angestellten mit Abfindungen frühzeitig in die Rente geschickt werden, und man selbst auch plant, vielleicht nicht bis zum Ende durchzuziehen, treibt dies die Mehrkosten immer weiter?!

    Das wäre dann meine Entscheidungsgrundlage und die Frage ist dann: Sind mir diese Mehrkosten die Leistungen der PKV gegenüber der GKV wert? Richtig?


    Viele Grüße DH

  • Das wäre dann meine Entscheidungsgrundlage und die Frage ist dann: Sind mir diese Mehrkosten die Leistungen der PKV gegenüber der GKV wert? Richtig?

    Das bringt es ziemlich auf den Punkt. Ich habe mittlerweile auch etwas weiter gerechnet und nun alle mir bekannten Faktoren (wie viel gesetzliche Rente werde ich kriegen, wie viel Betriebsrente, Entwicklung der Freibeträge etc) eingepreist. Auch die Punkte von Felice habe ich aufgenommen (welche Bestandteile entfallen wann). Übrige Annahmen bleiben wie in meinem ersten Post.

    Bei 900€ PKV-Startbeitrag für mich alleine und 5% jährl. Steigerung der PKV in Erwerbs- und Rentenphase sowie den Kindern:

    AlterDelta PKV minus GKV / €Opportunitätskosten (= entgangene Rendite, wenn gespartes Geld in ETF mit 6% angelegt würde)kummulierte Mehrkosten PKV / €
    67158k156k315k
    85581k1009k1590k


    Bei 800€ Startbeitrag - realistisch kann es in meinen Augen kaum niedriger werden - und 3,5% Steigerung:

    AlterDelta PKV minus GKV / €Opportunitätskosten (= entgangene Rendite, wenn gespartes Geld in ETF mit 6% angelegt würde)kummulierte Mehrkosten PKV / €
    6740k58k98k
    85121k396k417k

    Wie man sieht, liegen Welten zwischen den Szenarien. Kleine Änderungen machen auf lange Sicht einen immensen Unterschied. Man muss natürlich bedenken, dass Geld bis dahin aufgrund der Inflation deutlich an Wert verlieren wird. Für die relativen Größenverhältnisse ist das allerdings irrelevant.

    Das untere Szenario wäre in meinen Augen in Ordnung für die Mehrleistung, das obere definitiv nicht. Da könnte ich quasi jede Behandlung auch einfach mit der Rendite aus dem ETF bezahlen und das flexibel - also auch für meine Frau, die nicht in der PKV wäre.

    Momentan tendiere ich dann doch dazu, in der GKV zu bleiben.

  • Diese Annahmen habe ich für die GKV getroffen:

    • Die BBG steigt jedes Jahr um 3,5%.
    • Zusätzlich steigen die Beiträge für KV/PV jedes Jahr um 0,2%.

    Im Jahr 2053 (entspricht den 67 Jahren aus meiner Tabelle) bedeutet das 26,2% für KV/PV und eine BBG von 176k.

  • Diese Annahmen habe ich für die GKV getroffen:

    • Die BBG steigt jedes Jahr um 3,5%.
    • Zusätzlich steigen die Beiträge für KV/PV jedes Jahr um 0,2%.

    Im Jahr 2053 (entspricht den 67 Jahren aus meiner Tabelle) bedeutet das 26,2% für KV/PV und eine BBG von 176k.

    Das ist eine bescheidene Steigerungsrate im Vergleich zu den 3,5% bzw. 5,5%, die du bei der PKV angenommen hast.

    Grundsätzlich halte ich Berechnungen dieser Art über lange Zeiträume (z.B. 30 Jahre) für problematisch. Man geht hierbei davon aus, dass sich die Randbedingungen nicht oder nicht wesentlich ändern. Egal, ob es sich dabei um Geldanlage, Kranken- oder Rentenversicherung handelt. Welchen Einfluss diese Randbedingungen haben, kann man bestenfalls anhand von Daten z.B. zur Demografie oder Staatsverschuldung erahnen. Disruptive Ereignisse bleiben dabei völlig außen vor.

    Da ist dann letztlich eine Entscheidung auf Basis solcher Berechnungen im Ergebnis meist auch nicht besser als eine Entscheidung aus dem Bauch heraus.

  • Das ist in der Tat leider so. Kleine Änderungen machen über so einen langen Zeitraum riesige Unterschiede. Disruptive Ereignisse kann man sowieso nicht einplanen.

    Ich denke allerdings, dass bei der GKV zumindest auf Kostenseite ein gewisses Limit eingebaut ist, weil es mächtige bzw. zahlenmäßig größere Lobbygruppen gibt.

    Was ich damit meine:

    • Wenn BBG und/oder prozentualer Beitrag zu stark steigen, würde ich als Arbeitgeber(verband) auf die Barrikaden gehen, da ich immer mehr AG-Beitrag zahlen muss. In Zeiten von Stagnation oder sogar Rezession sowie sinkender Wertbewerbsfähigkeit ein Unding. Gleichzeitig würden relativ gesehen doch mehr Versicherte zur PKV wechseln. Die Bundesregierung spielt hier natürlich das schöne Spiel "Wie viel kann ich den Gutverdienern gerade noch zumuten, damit sie nicht in die PKV wechseln?".
    • Falls die Last einseitig den Arbeitnehmern aufgelastet wird, z.B. durch Einfrieren des AG-Beitrags, wird das 60 Mio Menschen betreffen. Das knallt bei Wahlen.

    Ich vermute, es wird bei weiteren Defiziten über einen höheren Zuschuss aus Steuergeldern und/oder Leistungskürzungen laufen. Wie groß diese ausfallen werden, steht in den Sternen.

  • Das ist in der Tat leider so. Kleine Änderungen machen über so einen langen Zeitraum riesige Unterschiede. Disruptive Ereignisse kann man sowieso nicht einplanen.

    Ich denke allerdings, dass bei der GKV zumindest auf Kostenseite ein gewisses Limit eingebaut ist, weil es mächtige bzw. zahlenmäßig größere Lobbygruppen gibt.

    Was ich damit meine:

    • Wenn BBG und/oder prozentualer Beitrag zu stark steigen, würde ich als Arbeitgeber(verband) auf die Barrikaden gehen, da ich immer mehr AG-Beitrag zahlen muss. In Zeiten von Stagnation oder sogar Rezession sowie sinkender Wertbewerbsfähigkeit ein Unding. Gleichzeitig würden relativ gesehen doch mehr Versicherte zur PKV wechseln. Die Bundesregierung spielt hier natürlich das schöne Spiel "Wie viel kann ich den Gutverdienern gerade noch zumuten, damit sie nicht in die PKV wechseln?".
    • Falls die Last einseitig den Arbeitnehmern aufgelastet wird, z.B. durch Einfrieren des AG-Beitrags, wird das 60 Mio Menschen betreffen. Das knallt bei Wahlen.

    Ich vermute, es wird bei weiteren Defiziten über einen höheren Zuschuss aus Steuergeldern und/oder Leistungskürzungen laufen. Wie groß diese ausfallen werden, steht in den Sternen.

    Auch hier werden die meisten Menschen getäuscht: es gibt weder einen Arbeitgeber- noch einen Arbeitnehmerbeitrag. Beides sind Lohnkosten, die der Arbeitnehmer erwirtschaften muss. Es fühlt sich den Arbeitnehmer eben besser an, wenn der sog. AG-Beitrag auf dem Lohnzettel nicht erscheint. Man könnte ja auch ein höheres Bruttogehalt ausweisen und den wirklichen Betrag, der an die GKV geht. Aber dann würde der AN ja mitbekommen, wie hoch seine Abzüge wirklich sind.

  • Ich vermute, es wird bei weiteren Defiziten über einen höheren Zuschuss aus Steuergeldern und/oder Leistungskürzungen laufen. Wie groß diese ausfallen werden, steht in den Sternen.

    Bei größeren Leistungskürzungen dürfte die Abwanderung von Gutverdienern in die PKV zunehmen. Daher rechne ich nicht mit einschneidenden Leistungskürzungen.

    Ich rechne eh damit, dass unser duales System in den kommenden 10-20 Jahren kollabieren wird und ein Systemwechsel her muss.

  • Hallo Sternich,

    Danke für deine Rechnung, die Zahlen sehen erst mal eindrucksvoll aus.

    Hast du die geringere Einkommensteuer aus dem Rechner aus Beitrag 27 auch irgendwie einfließen lassen? Ich denke dieser Posten würde den Unterschied nach der Rente noch etwas abmildern.


    VG

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