Verbeamtung

  • Hallo zusammen,

    ich habe die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zu beginnen. Dieser dauert 15 Monate und würde im Jahr 2027 enden. Die Einstiegsbesoldung ist A8.

    Ich werde dann 37 Jahre alt sein. Aktuell habe ich bereits 18 Rentenpunkte gesammelt und verdiene im Jahr 65k inklusive Dienstwagen.

    Mir ist Sicherheit bei der Arbeit wirklich wichtig aber mir stellt sich mittlerweile doch die Frage, ob es sich lohnen würde bezüglich Rente/ Pension.

    Vielleicht ging es jemandem ähnlich wie mir oder kann etwas dazu sagen.

    Ich freue mich auf eure Meinungen.

  • Schwierig zu beantworten.

    Die PKV ist mit 30+ relativ teuer.

    Die Pension ist üppiger als die gesetzliche Rente.

    Da Arbeit, Geld und Rente nicht alles ist: Welche Arbeit würde die denn mehr Spaß machen?

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Auf § 55 BeamtVG wird hingewiesen. Weiter kann ggf. je nach vorheriger Beschäftigungshistorie eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber in Betracht kommen (jew. BeamtVG anschauen). Ein Studieren der und Vertrautheit mit den für den jeweiligen Dienstherrn maßgeblichen Vorschriften ist als angehender Beamter angeraten. Beim Bund somit zuvorderst BBG, BeamtVG und BLVO, in den Ländern BeamtStG, LBG, LBeamtVG, LVO.

  • Und die Pension ist nur von deiner letzten Besoldung abhängig. Bessere Absicherung gibt es kaum.

    Mindestversorgung nicht vergessen.
    Nach 5 Jahren hat du die. Kann Gold Wert sein, falls du „berufsunfähig“ wirst,

    Du hast mit der Gesundheit einfach Pech ?

    Kein Ärger mit Lohnfortzahlung, Krankengeld. Aussteuerung und komplizieren Erwerbsunfähigkeits-Renten.

  • Mein Onkel ist pensionierter Beamter, er hatte vor seiner Verbeamtung schon einige Jahre gewerblich auf dem Bau gearbeitet, er bekommt also neben der Beamtenpension, eine gesetzliche (minimale) Rente. Allerdings wird seine Pension um diese Rente gekürzt. Er musste bei der DRV sogar einen Antrag auf Zuschuss zu PKV stellen, den er auf der einen Seite bekommen hat und auf der anderen Seite wieder abgezogen wurde.

    Das ganze ist bei A15 aber ziemlich marginal.

  • Mein Onkel ist pensionierter Beamter, er hatte vor seiner Verbeamtung schon einige Jahre gewerblich auf dem Bau gearbeitet, er bekommt also neben der Beamtenpension, eine gesetzliche (minimale) Rente. Allerdings wird seine Pension um diese Rente gekürzt. Er musste bei der DRV sogar einen Antrag auf Zuschuss zu PKV stellen, den er auf der einen Seite bekommen hat und auf der anderen Seite wieder abgezogen wurde.

    Das ganze ist bei A15 aber ziemlich marginal.

    Das passiert aber auch nur dann, wenn sie sog. Höchstversorgung überschritten wird. Diese liegt bei knapp 71,75% des letzten Grundgehalts.

  • Und die Pension ist nur von deiner letzten Besoldung abhängig. Bessere Absicherung gibt es kaum.

    Bedeutet das, dass in D die Pension ein prozentualer Anteil vom letzten Monatsgehalt ist?

    Das war es in ö auch mal. Da wurde Schindluder getrieben und Leute noch ganz knapp vor der Pebsionierung befördert.

    Gibt’s alles - völlig zurecht! - nicht mehr.

    Die Pension hängt vom Einkommen der gesamten Laufbahn ab.

    Falls das in D noch nicht so sein soll lote, wette ich darauf, dass es bei Florians Pensionierung längst so sein wird.



    Ich wette, dass bis Florian in Pension geht, diese nicht von

  • Bedeutet das, dass in D die Pension ein prozentualer Anteil vom letzten Monatsgehalt ist?

    Das war es in ö auch mal. Da wurde Schindluder getrieben und Leute noch ganz knapp vor der Pebsionierung befördert.

    Gibt’s alles - völlig zurecht! - nicht mehr.

    Die Pension hängt vom Einkommen der gesamten Laufbahn ab.

    Falls das in D noch nicht so sein soll lote, wette ich darauf, dass es bei Florians Pensionierung längst so sein wird.



    Ich wette, dass bis Florian in Pension geht, diese nicht von

    Ein höheres Amt, dass in den letzten Jahren vor der Pensionierung übernommen wude (für die genaue Zahl müsste ich jetzt nachschauen), bleibt bei der Berechnung außer Betracht. Es kommt dann insoweit auf das zuvor ausgeübte Amt an.

  • Beides, aber aktuell mache ich meinen Job fast 10 Jahre lang und fühle mich sehr festgefahren. Ich würde mich gerne weiter entwickeln und habe dazu bei meinem aktuellen Arbeitgeber keine Möglichkeit.

    Als Beamter musst du den Job lebenslang machen. Da ist wenig mit Veränderung. Bei Kündigung sind die Privilegien weg. Deswegen werden auch so viele Beamte krank und die Restkostenversicherungen (PKV) werden abartig teuer.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Ich danke euch vorab für die zahlreichen Kommentare 👍, habe aber gleich noch ein Anliegen.

    Angenommen, dass ich die Möglichkeit habe, im öffentlichen Dienst mit E9a Stufe 4 einzusteigen und würde bis 67 (oder auch früher) mich bis E12 zu entwickeln

    Was wäre dann rein aus finanzieller Sicht die bessere Entscheidung, wenn ich als Beamter in A8 bleibe oder vielleicht in A9 aufsteige?

  • Ich danke euch vorab für die zahlreichen Kommentare 👍, habe aber gleich noch ein Anliegen.

    Angenommen, dass ich die Möglichkeit habe, im öffentlichen Dienst mit E9a Stufe 4 einzusteigen und würde bis 67 (oder auch früher) mich bis E12 zu entwickeln

    Was wäre dann rein aus finanzieller Sicht die bessere Entscheidung, wenn ich als Beamter in A8 bleibe oder vielleicht in A9 aufsteige?

    Die Entgeltgruppe bei einer Tarifbeschäftigung hängt von der Bewertung des Arbeitsplatzes ab.

    Die Besoldung hängt von der Bewertung des Dienstposten ab. Allerdings müssen Ämter in der Besoldungsgruppe A durchlaufen werden.

    Das heißt du kannst ggf. direkt auf einen E12 Arbeitsplatz einsteigen mit E12-Tarifvergütung. Würdest du dort als Beamter beginnen ginge das aber nicht. Entweder müsste die Stelle als Korridor ausgeschrieben werden, bspw. oft zu finden bei A13-A15 und dann würdest du als A13 beginnen und mit den Jahren bis A15 aufsteigen oder du müsstest eben erst auf einem anderen Dienstposten mit dem Einstiegsamt beginnen und dann entsprechend ggf. auf einen höher bewerteten Dienstposten wechseln.

    Das Beamtenrecht ist streng formalisiert anders als das Arbeitsrecht. Ein Einstieg in ein Beförderungsamt, d.h. ein Nicht-Einstiegsamt, ist zwar möglich erfordert aber regelmäßig die Zustimmung eines umfassenden Ausschusses unter Beteiligung des jeweiligen Finanz- und Innenministeriums usw.

  • Die Entgeltgruppe bei einer Tarifbeschäftigung hängt von der Bewertung des Arbeitsplatzes ab.

    Die Besoldung hängt von der Bewertung des Dienstposten ab. Allerdings müssen Ämter in der Besoldungsgruppe A durchlaufen werden.

    Das heißt du kannst ggf. direkt auf einen E12 Arbeitsplatz einsteigen mit E12-Tarifvergütung. Würdest du dort als Beamter beginnen ginge das aber nicht. Entweder müsste die Stelle als Korridor ausgeschrieben werden, bspw. oft zu finden bei A13-A15 und dann würdest du als A13 beginnen und mit den Jahren bis A15 aufsteigen oder du müsstest eben erst auf einem anderen Dienstposten mit dem Einstiegsamt beginnen und dann entsprechend ggf. auf einen höher bewerteten Dienstposten wechseln.

    Das Beamtenrecht ist streng formalisiert anders als das Arbeitsrecht. Ein Einstieg in ein Beförderungsamt, d.h. ein Nicht-Einstiegsamt, ist zwar möglich erfordert aber regelmäßig die Zustimmung eines umfassenden Ausschusses unter Beteiligung des jeweiligen Finanz- und Innenministeriums usw.

    Aber würde man denn nicht durch Weiterqualifizierungen, welche einen für höhere Aufgaben berechtigen, in eine andere Besoldungsgruppe aufsteigen? Vorraussetzung wäre natürlich, dass eine Stelle frei ist.

  • Aber würde man denn nicht durch Weiterqualifizierungen, welche einen für höhere Aufgaben berechtigen, in eine andere Besoldungsgruppe aufsteigen? Vorraussetzung wäre natürlich, dass eine Stelle frei ist.

    Automatisch ist dieser Aufstieg nicht. Wie du richtig angemerkt hast, erfordert das entweder, dass der von dir besetzte Dienstposten eine Doppelbewertung aufweist oder du dich auf einen höher bewerteten Dienstposten bewirbst und genommen wird. Für letzteres gilt dann das Prinzip der Bestenauslese, Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. jeweiligen LBG. Es muss einem dabei natürlich klar sein, dass es nach "oben" innerhalb einer Laufbahn immer weniger Dienstposten geben wird, soll heißen: Nur weil man formal die Voraussetzungen für ein bestimmtes Amt erfüllt, erwächst damit nicht automatisch der Anspruch, dass man auch in ein solches aufsteigt.

  • Mit der Pension wirst du besser fahren als mit der gesetzlichen Rente. Ganz besonders wenn du z.B. aus gesundheitlichen Gründen früher aufhören musst, stehst du mit der Pension wesentlich besser da. Nach 5 Jahren hat du schon Anspruch auf eine Mindestpension und die ist höher als die Rente vieler Bürger.

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