Vermieter möchte plötzlich Miete für Keller

  • Das würde ich auch so sehen, wenn (!) es im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt wäre. Also wenn (!) nichts dazu im Vertrag stünde

    Meine Recherche sagt genau das Gegenteil. Wenn der Keller nicht im Vertrag stünde, wäre er nicht Mietsache. Z.B. hätte einem der Hausmeister den Schlüssel undokumentiert geben können. Dann wäre es schwierig.

    Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist der Keller Bestandteil der Mietsache und damit auch des Mietpreises.

    Für mich ist es gut mit den Angeboten im Supermarkt vergleichbar: Kauf 3, zahl 2. Da ist das 1e nicht kostenlos. Es ist Teil des Vertrages, rabattiert halt das Gesamte.

    Dann sind wir mal gespannt, was Fuchs73 berichten wird.

    Bin auch gespannt, was mein Nachbar erzählt.

  • Gab es in den 20 Jahren einen Vermieterwechsel? Wie ist überhaupt die Miete im Blick auf den Mietspiegel?

    Gab es, das Gebäude wurde verkauft, allerdings ist das auch schon 20 Jahre her. Meine Miete läuft immer mit dem Spiegel. Beim Nachbarn ist das nicht anders. Neuvermietungen sind drüber.


    Das kann man auch anders sehen ...

    Bei mir ginge es eh zum Anwalt. Müsste er einschätzen. Im schlimmsten Fall hätte ich keinen Kellerraum mehr. Auch das lässt sich gut bei dem nächsten Mieterhöhungsersuchen einsetzen. Gib wieder nur eine Teilzustimmung mit mir sinkendem Zustimmungswert. Aber mal abwarten, ich habe noch kein Schreiben vom Vermieter und das von meinem Nachbarn liegt nun auch schon mehr als 2 Monate zurück.

  • Bei mir ginge es eh zum Anwalt. Müsste er einschätzen. Im schlimmsten Fall hätte ich keinen Kellerraum mehr. Auch das lässt sich gut bei dem nächsten Mieterhöhungsersuchen einsetzen. Gib wieder nur eine Teilzustimmung mit mir sinkendem Zustimmungswert. Aber mal abwarten, ich habe noch kein Schreiben vom Vermieter und das von meinem Nachbarn liegt nun auch schon mehr als 2 Monate zurück.

    Gut, dann ist der Thread ja hiermit beendet ;)

  • Gut, dann ist der Thread ja hiermit beendet ;)

    Jo, werde berichten. Hätte gedacht, das Thema wäre einfacher zu klären. Mein Nachbar vermutet, dass sie es bei ihm einfach versuchen, weil er immer zustimmt.

    Bei mir hat ein Gerichtstermin vermutlich sämtliche Mietanpassungen aufgefressen, durch doppelte Anwaltskosten, Gerichtskosten und eigenen Aufwand.

  • Meine Recherche sagt genau das Gegenteil. Wenn der Keller nicht im Vertrag stünde, wäre er nicht Mietsache. Z.B. hätte einem der Hausmeister den Schlüssel undokumentiert geben können. Dann wäre es schwierig.

    Mein Gedanke kann nach nochmaligem Nachdenken doch auch falsch sein … der hier ist es m. E. aber ziemlich sicher. Wenn gänzlich ohne schriftliche Aussage zu einem Thema im Mietvertrag ein Vermieter dem Mieter etwas zusätzlich zur Nutzung überlässt, dürfte nach so einer langen Zeit ziemlich sicher ein Gewohnheitsrecht eingetreten sein.

  • Wenn gänzlich ohne schriftliche Aussage zu einem Thema im Mietvertrag ein Vermieter dem Mieter etwas zusätzlich zur Nutzung überlässt, dürfte nach so einer langen Zeit ziemlich sicher ein Gewohnheitsrecht eingetreten sein.

    Bei z.B. der Zahlung von Urlaus- und Weihnachtsgeld entsteht schon nach wenigen Jahren dieses Recht. Dann muss der Arbeitgeber dieses Geld auszahlen.

  • Wenn er unter den vermieteten Räumen aufgeführt ist, dann steigen die Chancen, das eine Änderung der Kündigung des Mietvertrags bedarf und damit höhere Schutzrechte greifen.

    Die unter 6 genannten "Kellerräume" sind unspezifisch und können auch Gemeinschaftsräume wie Waschkeller, Kellerflur oder so meinen. Aber logischerweise nicht die unter den vermieteten Räumen aufgelisteten.

  • Ein Gewohnheitsrecht gibt es meines Wissens nach nicht im Mietrecht.

    Du darfst 20 Jahre meinen Parkplatz nutzen, wenn es mich nicht stört.

    Wenn ich mir dann aber ein Auto kaufe, ist es alleinig mein Recht dort zu parken!

    Aber in deinem Vertrag steht doch, dass der Keller dem Mieter überlassen wird.

    Mir ist auch kein Mietvertrag bekannt, indem ein Kellerraum oder ein Balkon oder die Gartennutzung separat berechnet wird.

    Und der Versuch, sich mit der Formulierung vor der Haftung zu drücken, dürfte auch nicht funktionieren.

    Ist natürlich die Frage, ob dein Nachbar identische Formulierungen im Vertrag hat.

    Aber deine Formulierung ist m.M. Nach ziemlich eindeutig.

    Bin gespannt, wie der Fachmann das sieht.

  • Als der Blick in die Landesbauordnung hilft:

    z.B. Thüringen
    Nach der Thüringer Bauordnung (ThürBO), gibt es spezifische Anforderungen an Abstellräume in Wohngebäuden.

    Hier sind die wichtigsten Punkte bezüglich Abstellräumen in Thüringen:

    • Pflicht für Abstellräume: Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 ist es erforderlich, Abstellräume einzuplanen.
    • Abstellraum pro Wohnung: Es muss für jede Wohnung ein Abstellraum hergestellt werden, und diese müssen ausreichend groß sein.
    • Gemeinschaftliche Abstellräume: Zusätzlich sind barrierefrei zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Mobilitätshilfsmittel sowie leicht erreichbare Abstellräume für Fahrräder vorzusehen.


    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei Neubauten in Thüringen (Gebäudeklasse 3-5)


    !!!!! ein Abstellraum pro Wohnung !!!!!!

    sowie Gemeinschaftsflächen für Fahrräder/Kinderwagen gesetzlich vorgeschrieben sind.

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