Guten Morgen,
ich hätte sehr gerne gewusst, ob die gesetzliche Krankenkasse im Recht ist, wenn sie den einmaligen Auszahlungsbetrag einer privaten Lebensversicherung einer freiwillig versicherten Person lediglich auf 12 Monate umlegt. Ich habe überall recherchiert, dass die Kasse den einmaligen Betrag durch 120 Monate (also 10 Jahre) teilen muss. Die Kasse argumentiert jetzt aber, dass es sich dann um eine betriebliche Lebensversicherung handeln muss und nicht um eine private. Weiß Jemand, ob die Krankenkasse mit den bloß 12 Monaten im Recht ist?
Ich hoffe, mein Anliegen ist klar geworden.
Freundliche Grüße
Tinella