Fest angespartes Kapital könnte in einer bav doch auch nur bis zu einem Zeitpunkt x ausgezahlt werden. Beispielsweise bis 85. Danach sinkt der Kapitalbedarf eines Menschen ja eh, solange er nicht auf Pflege angewiesen ist. Im Falle eines Ablebens vor dem Kapitalverzehr, könnten die Ansprüche vererbt werden und wenn man mit 85 weniger bezieht kann man sich gut darauf vorbereiten.
Ist es im avd nicht auch so?
Ist zumindest leicht OT, aber fand ich ganz interessant. Das rentensystem in singapur. Sicher nicht 1:1 übertragbar oder gar perfekt, aber finde es zumindest einen Blick wert für Inspirationen.