Anteil im Juniordepot verkaufen?

  • Guten Tag,

    macht es Sinn einmal im Jahr ETF - Anteile im Juniordepot zu verkaufen um den Freibetrag von € 1000 auch bei Kindern zu nutzen und dann den Betrag wieder in neue ETF - Anteile anzulegen? Spricht der Zinsenzinseffekt und Fifo dagegen?

    Danke

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  • Kater.Ka 9. Juni 2026 um 14:07

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Spricht der Zinsenzinseffekt und Fifo dagegen?

    Nein. Weil es diesen Zinseszins-Effekt bei Aktien-ETF gar nicht gibt.
    Wenn die Transaktionskosten gering sind, lohnt es sich immer Gewinne steuerfrei „mitzunehmen“ und dann neu zu investieren.

    Ist absehbar, dass die Gewinne und Erträge aus Kapitalvermögen in einem Kalenderjahr höher als 1000 € sind, empfiehlt sich die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt.

    Wir hatten dieses Thema im Forum schon sehr häufig und wir weisen immer darauf hin, dass man im Falle einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung die jährliche Obergrenze beachten muss.
    Als grobe Richtlinie kannst du dir merken, dass Einkünfte des Kindes unter 7000 € im Jahr immer unkritisch sind.

  • Besten Dank für die Antwort. Ich werde dann mal bei Gelegenheit verkaufen und dann wieder investieren. Freistellungsauftrag ist gestellt. Vorab werde ich dann berechnen, wie viele Anteile verkauft werden sollen damit ich den Freistellungsauftrag größtmöglich ausnutzen kann (unter Berücksichtigung, dass die Abgeltungssteuer schon von der Vorabpauschale, von Zinsen und eines ausschüttendes ETF ein wenig vom FSA genutzt wurden)

  • Besten Dank für die Antwort. Ich werde dann mal bei Gelegenheit verkaufen und dann wieder investieren. Freistellungsauftrag ist gestellt. Vorab werde ich dann berechnen, wie viele Anteile verkauft werden sollen damit ich den Freistellungsauftrag größtmöglich ausnutzen kann (unter Berücksichtigung, dass die Abgeltungssteuer schon von der Vorabpauschale, von Zinsen und eines ausschüttendes ETF ein wenig vom FSA genutzt wurden)

    Eine Ergänzung: Bei Aktien-ETFs gibt es eine Teilfreistellung von 30%, das heißt du kannst Anteile mit einem Gewinn von 1.428,57 Euro steuerfrei umwidmen.

    Wie viel vom Freistellungsauftrag noch übrig ist, kannst du ja einfach nachgucken. Darf ich fragen, bei welchem Broker das ist?

  • Ergänzend dazu. Einem Kind steht der volle steuerfreie Grundfreibetrag zu. Aktuell sind das rund 12.000€ p.a.

    Dazu muss für das Kind eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) beim Finanzamt beantragt werden. Diese wird dann im Depot hinterlegt und damit lässt sich dann der gesamte Grundfreibetrag nutzen.

    Siehe dazu: https://www.finanztip.de/sparerpauschbetrag/

    Auch wenn es jetzt noch keinen Sinn macht weil der Depotwert überschaubar ist, sollte man das aber im Hinterkopf behalten!

  • Alles schon gesagt ... sehr schön. Persönlich verkaufe ich jährlich den kompletten Bestand meiner Kinder und realisiere die Gewinne (bei Nichtveranlagungsbescheinigung ja steuerfrei) und investiere am selben Tag alles wieder. Dabei kann man dann ggf. auch mal den ETF wechseln bzw. die Gewichtungen neu zu machen.

  • Um den Vorwurf des steuerlichen Gestaltungs-Missbrauch zu vermeiden ggf ein paar Tage für die re-investition warten oder einen anderen ETF kaufen.

    Quatsch!
    Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch würde nur dann vorliegen, wenn Du ein Eigengeschäft machen würdest. Also die ETF-Anteile an Dich selbst verkaufen würdest ohne dass Sie überhaupt an der Börse auftauchen.
    Bei einem einigermaßen liquiden Aktien-ETF und einem der üblichen Broker kann so etwas nicht passieren. Wenn die Verkaufsorder im Orderbuch als ausgeführt geführt ist, kannst Du problemlos gleich wieder den selben ETF kaufen.

    Und ja, solche Fälle gab es in der (älteren) Vergangenheit bei einigen Privatbanken und deren Kunden. Da wurden dann wenig liquide Wertpapiere durch den Kunden 'verkauft', verbleiben aber im internen Handelssystem der Privatbank, und wurden dann durch den gleichen Kunden wieder zurück gekauft. Der Kunde hat dann quasi mit sich selbst gehandelt. Und das ist steuerlicher Gestaltungsmissbrauch.

  • Ich gehe das Risiko nicht ein. Kann ja jeder so machen wie er/sie möchte.

    Welches Risiko? :/
    Und natürlich steht es jedem Menschen frei auch einen oder gar mehrere Tage zu warten. Aber rein rechtlich ist es in Ordnung, wenn Du die Papiere verkauft hast (Order im Orderbuch ausgeführt).

  • aus Gemini:

    Dass die Teilfreistellung auch bei einer NV-Bescheinigung (oder dem Sparer-Pauschbetrag) angewendet wird, ist völlig unstrittig und bedarf keiner gesonderten Klageverfahren. Die Rechtslage ist direkt im Gesetz verankert:

    • § 20 Abs. 1 Satz 1 InvStG regelt unmissverständlich, dass 30 % der Erträge aus Aktienfonds steuerfrei sind.
    • § 2 Abs. 14 InvStG stellt klar, dass Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen zu diesen Erträgen gehören.

    Es handelt sich hierbei um eine bindende gesetzliche Vorgabe, die auch im offiziellen BMF-Schreiben (Bundesministerium der Finanzen) zur Investmentbesteuerung verankert ist. Selbst in den Formularen des Finanzamts zur NV-Bescheinigung oder in der Steuererklärung (Anlage KAP-INV) wird explizit nach den „Investmenterträgen nach Teilfreistellung“ gefragt.

  • Hier mal eine detaillierte Erklärung, wann/wie man sich strafbar machen kann und auch wie man sicherstellt, dass es eben nicht dazu kommt: https://www.merkur-privatbank.de/rechtliches/ma…verordnung.html

    Und das Ganze hat nicht mal was mit 'steuerlichem Gestaltungsmissbrauch' zu tun, sondern läuft dann unter Marktmanipulation.

    Das war jetzt hilfreich und skizziert das Szenario was ich ich Kopf hatte.

  • Eine Ergänzung: Bei Aktien-ETFs gibt es eine Teilfreistellung von 30%, das heißt du kannst Anteile mit einem Gewinn von 1.428,57 Euro steuerfrei umwidmen.

    Wie viel vom Freistellungsauftrag noch übrig ist, kannst du ja einfach nachgucken. Darf ich fragen, bei welchem Broker das ist?

    Danke. Das mit der Teilfreistellung habe ich auf dem Schirm. Ich werde mal an einem regnerischen Tag gegen Ende des Jahres die Anteile ausrechnen, welche ich verkaufen werde.


    Broker: Consorsbank

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