Versuch der Zwangsvollstreckung starten?

  • Mir ist beim Aufräumen ein altes Versäumnisurteil (zu meinen Gunsten) in die Finger gefallen.

    Kurz zu dem damaligen Sachverhalt:

    Meine damalige Frau und ich hatten 2014/2015 eine Doppelhaushälfte vermietet. Der Mieter hat nie bezahlt und war nicht mehr aufzufinden. Nach einem anstrengenden Jahr konnten wir ein Versäumnisurteil und die Zwangsräumung erwirken. Da alles öffentlich zugestellt wurde, hat sich das damals sehr lange hingezogen.

    Der Mieter wurde verurteilt, in Summe etwas mehr als 5000 EUR + 6% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Davon haben wir nie einen Cent gesehen. Zusätzlich sind Kosten (Gericht, Anwalt, Zwangsräumung) aufgelaufen in Höhe von ca. 10.000 EUR. Auch diese Kosten müsste er tragen. Damals hat die Rechtschutzversicherung diese Kosten übernommen.

    Da damals der Mieter schon nicht aufzufinden war, wurde nicht mehr versucht, irgendwas zwangszuvollstrecken. Zumal mir damals durch Briefe, die er in der Wohnung hatte liegen lassen, bekannt war, dass er auch Schulden bei Vodafone, Energieversorger, usw. hatte. Außerdem lief wohl schon irgendwo eine Gehaltspfändung. Daher hatten wir damals keine Ambitionen, dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterher zu werfen und waren einfach nur froh, dass die Wohnung leer war.

    Zwei Randbemerkung noch: er hatte sich auch nie an der Adresse beim Einwohnermeldeamt angemeldet (glaube ich) und er ist niederländischer Staatsbürger.

    Zeitsprung in die Gegenwart:

    Mir ist das Versäumnisurteil wieder in die Finger gefallen beim Aufräumen. Jetzt überlege ich, ob es nochmal einen Versuch wert ist, an das Geld zu kommen. Es sind fast 10 Jahre vergangen, vielleicht hat sich seine finanzielle Situation verbessert.

    Allerdings bin ich nicht mehr mit der Frau verheiratet, mit der ich damals zusammen das Urteil erstritten hatte (die DHH gehörte uns 50/50). Das heißt aber wohl trotzdem, wenn ich Geld daraus erzielen könnte, würde ich wohl die Hälfte an meine Ex abgeben müssen (wobei ich damit jetzt auch kein Problem hätte).

    Nun frage ich mich, lohnt es sich überhaupt, da (mentale und finanzielle) Kraft rein zu stecken?

    • Ich weiß immer noch nicht, wo er wohnt
    • Ich hab keine Ahnung, wie ich seinen Wohnort ermitteln sollte
    • Ich weiß nicht, was mich der Versuch einer Zwangsvollstreckung kosten würde
    • Ich weiß nicht, wie seine finanzielle Situation ist
    • Ich weiß nicht, inwiefern die damals Rechtsschutzversicherung vielleicht als erstes ihre Kosten zurück haben will

    Gibt es sowas wie eine Gläubigerberatung, wo man seinen Fall mal mit einem Fachmann neutral (und kostengünstig) diskutieren kann, der mir ohne eigenes finanzielles Interesse sagen kann (bzw. eine Einschätzung geben kann), ob es Aussicht auf Erfolg geben könnte?

    Oder steck ich das Urteil lieber wieder zurück in seinen Ordner und lass es weiter einstauben?

    Tipps und Hinweise?

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  • Frage einen Gerichtsvollzieher (nach Feierabend). Die Adresse/Telefonnummer steht entweder im Telefonbuch oder bekommst Du von der Verteilerstelle/Kanzlei im Vollstreckungsgericht.

    Du hast ja einen vollstreckbaren Titel, also auch ein berechtigtes Interesse...


    Viel Glück


    P.S. aus meiner beruflichen Erfahrung heraus, ist der Aufenthaltsort das A und O!

    Ohne den, keine Chance. Ist so. Leider. Ich bin auch nicht gerne zweiter Sieger.

  • Hallo Mittvierziger,

    überlegen Sie sich einfach die Wahrscheinlichkeiten:

    1. der Schuldner lebt noch ist in Freiheit
    2. Sie finden ihn
    3. er ist zahlungsfähig.

    Das Produkt ist dann Ihre Erfolgswahrscheinlichkeit und das für Größenordnung 5k (Hauptforderung und Verzugszinsen) für Ihren Anteil.

    Die Kosten haben Sie garantiert.

    Oder steck ich das Urteil lieber wieder zurück in seinen Ordner und lass es weiter einstauben?

    Und nur wenn der Schuldner Ihnen ganz zufällig über den Weg läuft, holen Sie es raus.

    Gruß Pumphut

  • Lassen sich solche Ansprüche weiter verkaufen oder gegen Provision an eine Agentur übergeben?

    Bei Flug Verspätungen gibt es ja einen ganzen Geschäftszweig der so Geld verdient. Wahrscheinlich wäre die Quote hier deutlich schlechter.

  • Ich hatte einen ähnlichen Fall, weit mehr Geld verloren. Dieser Mann ist dann verstorben, als er hätte zahlen können. Das Alter und der Gesundheitszustand ist also auch noch von Belang.

  • Ich habe vor vielen Jahre eine ähnliche Erfahrung gemacht und blieb am Ende darauf sitzen.

    Ich würde keinen Aufwand mehr reinstecken, es sei denn du hast Hinweise, dass er auffindbar und solvent ist.

    Mein persönliches Fazit: Vermietung von Immobilien ist kein einfaches Geschäft und ich werde für die Zukunft die Finger davon lassen, ist mir zu riskant. Das Objekt habe ich zur Vermeidung weiterer Verluste, zeitnah verkauft.

  • Und immer die Möglichkeit eines laufenden oder erfolgreich abgeschlossenen Privatinsolvenzvervahrens berücksichtigen. Aktuell liegt die Wohlverhaltensphase nur noch bei drei Jahren.

    Ein bereits vorhandener Schuldtitel verliert AFAIK auch nach einer evtl. erfolgreich durchlaufenden Privatinsolvenz des Schuldners nicht seine Gültigkeit. So ein Schuldtitel hat eine Gültigkeit von 30 Jahren.

    Lassen sich solche Ansprüche weiter verkaufen oder gegen Provision an eine Agentur übergeben?

    Ja, Schuldtitel lassen sich grundsätzlich verkaufen.
    Ob natürlich ein Aufkäufer überhaupt Interesse daran hat einen einzelnen Schuldtitel kaufen und wie hoch die mögliche Quote wäre ist dann eine ganz andere Frage. :/


  • Ein bereits vorhandener Schuldtitel verliert AFAIK auch nach einer evtl. erfolgreich durchlaufenden Privatinsolvenz des Schuldners nicht seine Gültigkeit. So ein Schuldtitel hat eine Gültigkeit von 30 Jahren.

    Ja, bestehende Schuldtitel bleiben formell gültig, aber das ist nur die halbe Wahrheit, denn sie verlieren nach einer erteilten Restschuldbefreiung (RSB) im Regelfall ihre rechtliche Durchsetzbarkeit.
    Versucht ein Gläubiger dennoch, aus einem alten Titel, wie einem Vollstreckungsbescheid oder Urteil zu vollstrecken, kann sich der Schuldner erfolgreich wehren.

  • Ja, bestehende Schuldtitel bleiben formell gültig, aber das ist nur die halbe Wahrheit, denn sie verlieren nach einer erteilten Restschuldbefreiung (RSB) im Regelfall ihre rechtliche Durchsetzbarkeit.
    Versucht ein Gläubiger dennoch, aus einem alten Titel, wie einem Vollstreckungsbescheid oder Urteil zu vollstrecken, kann sich der Schuldner erfolgreich wehren.

    Es ist kompliziert.
    Wenn der Schuldner in Kenntnis des ergangen Urteils gegen Ihn, in einem Insolvenzverfahren den Gläubiger bewusst nicht angibt, könnte ein Vorsatz unterstellt werden. Und dann verliert diese Forderung auch nicht Ihre Gültigkeit.
    Die Frage ist, ob der Schuldner überhaupt wusste, dass es einen Titel gegen Ihn gibt. Ist ja abgetaucht -> Urteil konnte dann nicht zugestellt werden.
    Die Frage ist ja auch wie viel Aufwand man überhaupt noch in die Sache investieren will. Ist ja auch schon > 10 Jahre her.

  • Ich hab nochmal nach ihm recherchiert und hab tatsächlich vielversprechende Anhaltspunkte gefunden. Mal sehen, wie das weiter geht.

    Privatinsolvenzvervahrens

    Zumindest im Insolvenzregister hab ich nichts gefunden.

    Mein persönliches Fazit: Vermietung von Immobilien ist kein einfaches Geschäft und ich werde für die Zukunft die Finger davon lassen

    Hab ich auch lange gesagt. Und ich wäre heute deutlich vorsichtiger. Und einige Dinge würde ich sicher anders machen (die Mieter genauer prüfen). Eine ganze DHH würde ich heute auch nicht mehr als Mietobjekt nehmen, eher kleine Wohnungen (zumal die hier in der Stadt händeringend gesucht werden).

    Aber aktuell steht das sowieso nicht zur Debatte.

  • Aber aktuell steht das sowieso nicht zur Debatte.

    So ein Mieter kostet ja dann auch ordentlich Rendite ... ärgerlich. Als Niederländer ohne Meldeadresse ... ganz ehrlich, dem würde ich nicht wirklich hinterherjagen, das wird nur noch frustrierender.

    Kommt man als normalsterblicher überhaupt an die Meldedaten/Adressdaten?

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