Zur Bayerischen Versorgungskammer bin ich auf diesen älteren Artikel gestossen:
Der Artikel ist von 2016. Der ist wahrlich etwas älter.
Zur Bayerischen Versorgungskammer bin ich auf diesen älteren Artikel gestossen:
Der Artikel ist von 2016. Der ist wahrlich etwas älter.
Jetzt wäre eigentlich nur noch interessant, ob sie in den 10 Jahren bei der Stadt ein Stückchen weitergekommen sind...
Der Artikel ist von 2016. Der ist wahrlich etwas älter.
Das muss ja nichts schlechtes sein, dass der Artikel älter ist. Er deutet vielleicht an, wo das internationale Engagement herkommt. Und die Probleme, die jetzt da sind, werden sich ja nicht von gestern auf heute eingestellt haben.
Nachtrag:
ZitatVorstandschef bedauert Verluste
"Wir bedauern, dass es in den USA im Immobiliengeschäft zu Verlusten gekommen ist", sagt der Vorstandsvorsitzende Axel Uttenreuther. "Die BVK wird die Fragen um diese Investments, die vor mehr als einem halben Jahrzehnt getätigt wurden, konsequent aufarbeiten."
An dieser Stelle kommt dann sehr wohl der Staat ins Spiel, denn die Versorgungswerke werden bekanntlich von Ministerien überwacht, wo meist Leute sitzen, die zwar das richtige Parteibuch besitzen, aber von der Sache halt keine Ahnung.
Und genau da haben wir wieder einen typischen Achim mit viel Meinung und wenig Ahnung. Den gemeinen Ministerialbeamten interessiert nicht, wer da wieder Chef spielen darf. Er überlebt den Mandatsträger und hat im Gegensatz zu diesem eine fundierte Ausbildung.
Und genau da haben wir wieder einen typischen Achim mit viel Meinung und wenig Ahnung. Den gemeinen Ministerialbeamten interessiert nicht, wer da wieder Chef spielen darf.
Aber Achim meinte doch gar nicht den „gemeinen Ministerialbeamten“ sondern eher die (für ihn in seinem Weltbild) oberen Chargen mit Parteibuch.
Manchmal frage ich mich, warum er nicht Beamter geworden ist.
Ansonsten „bildet“ man sich eben weiter:
Aktientipps gibts da jetzt auch regelmäßig.
Das muss ja nichts schlechtes sein, dass der Artikel älter ist. Er deutet vielleicht an, wo das internationale Engagement herkommt. Und die Probleme, die jetzt da sind, werden sich ja nicht von gestern auf heute eingestellt haben.
Nachtrag:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/einzeln…rfe-art-1105645
Engagiert sich die BVK als direkt verantwortlicher Akteur in Immobiliengeschäften? Und zwar so unmittelbar, dass sie jetzt nicht nur Betroffene sind, sondern in einer Form, dass ihnen in den USA als (mit-)verantwortliche auch noch Klagen drohen?
ZitatIn den USA drohen Schadensersatzforderungen
Daran zweifeln die Anwälte der "Interessensgemeinschaft Versorgungswerke" Es könnte nämlich sein, dass es nicht bei den knapp 700 Millionen Euro bleibt, sondern dass aus den USA noch zusätzliche Schadensersatz-Forderungen kommen werden. Medienberichten zufolge klagen geprellte Investoren in den USA gegen die Bayerische Versorgungskammer. Nach Recherchen der "Abendzeitung" hat die bayerische Versorgungskammer in den USA mit einem Steuerbetrüger zusammengearbeitet. Die Versorgungskammer soll Warnungen ignoriert haben.
Deckt sich das mit der Aufgabe und der Expertise einer Versorgungskammer?
Es werden oft GRV Finanzierungsprobleme angesprochen, die die Baby-Boomer Generation verursacht, die jetzt anfängt in Rente zu gehen. Was ist eigentlich mit der Feststellung, dass es parallel immer mehr Alleinstehende gibt, die sich nicht (oder nicht mehr, oder nicht wieder) binden wollen. Müsste das die GRV nicht für die Auszahlung von Witwen-/Witwer-Renten entlasten? Gibt's da Zahlen zu?
Es werden oft GRV Finanzierungsprobleme angesprochen, die die Baby-Boomer Generation verursacht, die jetzt anfängt in Rente zu gehen. Was ist eigentlich mit der Feststellung, dass es parallel immer mehr Alleinstehende gibt, die sich nicht (oder nicht mehr, oder nicht wieder) binden wollen. Müsste das die GRV nicht für die Auszahlung von Witwen-/Witwer-Renten entlasten? Gibt's da Zahlen zu?
Die Entlastung, die Du meinst, ist keine Entlastung, sondern das Risiko einer künftigen Belastung, das sich verringert. Außerdem sind da so viele Variablen drin, dass es keine vernünftigen Zahlen dazu geben kann.
Bei einer Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, der bei einem Partner zu Zuwächsen und beim anderen Partner zu Verlusten führt. Wenn der Partner mit den Zuwächsen den anderen Partner überlebt, dann müsstest Du die Rentenzahlungen aus diesen Zuwächsen mit einer möglichen Hinterbliebenenrente nach Einkommensanrechnung vergleichen. Da war das Hornberger Schießen ertragreicher als diese Rechnung.
Anbei etwas zum Lesen:
Zwischendrin sind die Argumente arg bemüht, einmal steht grandioser Quatsch drin, aber ein Geheimtip wird auch verraten.
Anbei etwas zum Lesen:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrich…tenversicherung
Zwischendrin sind die Argumente arg bemüht, einmal steht grandioser Quatsch drin, aber ein Geheimtip wird auch verraten.
In der darin verwiesenen Ausgabe der Zeitschrift Deutsche Rentenversicherung (Heft 4/2025) steht
ZitatAlles anzeigenSo hatte sich die Höhe der Beitragszah-
lungen zum Ausgleich von Rentenabschlä-
gen, der mit Abstand bedeutendsten Op-
tion für Pflichtbeitragszahler zur Zahlung
freiwilliger Beiträge, zunächst innerhalb
von nur vier Jahren (2018 bis 2022) von
0,3 Milliarden Euro auf 1,1 Milliarden Euro
nahezu vervierfacht. In dieser Zeit hatte
die Attraktivität privater Vorsorge in Formverzinslicher Anlagen im gleichen Zeit-
raum deutlich an Attraktivität verloren. So
fiel die Umlaufrendite von 2018 bis 2021
in den Negativbereich, und Festgeldanla-
gen mit positiver Verzinsung waren kaum
zu bekommen. Die Folge war, dass private
Altersvorsorge vielen Bürgern, insbeson-
dere sicherheitsorientierten Anleger nicht
mehr lohnend erschien. Umso attraktiver
stellten sich für viele dagegen freiwillige
Beiträge in die gesetzliche Rentenversi-
cherung dar.
– Dies änderte sich mit dem Ende der Nied-
rigzinsphase. 2023 waren sogar wieder
Festgeldanlagen mit einem Zinssatz von
4 Prozent erhältlich, und sogleich fiel die
Höhe der Beiträge zum Ausgleich von
Rentenabschlägen von 1,1 Milliarden Euro
auf 0,9 Milliarden Euro. 2024 ist sie weiter
auf 0,8 Milliarden Euro gesunken
D.h. er gibt schon mal zu, dass es auch in der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge Probleme geben kann. Und wenn man die GRV zugunsten der kapitalgedeckten Altersvorsorge abgebaut hat, dann hat man keine Alternative mehr und ist letztgenannter zu 100% ausgeliefert. Die ganzen Probleme, die der GRV im Artikel zugeschrieben werden, hat übrigens die private kapitalgedeckte Altervorsorge am Beispiel Riester vorexerziert. Und wer garantiert mir denn, dass der Wechsel in der Attraktivität von verschiedenen kapitalgedeckten Altersvorsorgemodellen nicht auch genau denselben Effekt hat: dass ein Modell ausläuft, keine nachwachsende Finanzierung mehr erfährt und dann Probleme hat, die erworbenen Ansprüche zu gewährleisten. Wie war das noch mit den nicht-garantierten Überschussbeteiligungen? Und wo liegen derzeit die Garantiezinsen?
ZitatAlles anzeigenIdealerweise sollte in einer umlagefinanzier-
ten Rentenversicherung möglichst ganz auf
freiwillige Beiträge verzichtet werden. Zum
einen besteht die bereits genannte Gefahr,
dass durch freiwillige Beitragszahlungen in
die Rentenversicherung Ansprüche begrün-
det werden, für deren Erfüllung bei Fälligkeit
keine ausreichenden freiwilligen Beiträge
zur Verfügung stehen, sodass die Pflicht-
beitragszahler dafür eintreten müssen.
Das würde dann bei einer Aufhebung der BBG genauso gelten - oder? Eigentlich für jede Form der Verstärkung ungleicher Einzahlungshöhen. Und genau das dürfte ein Argument für die BBG sein. Und das wäre dann auch ein Argument für die Ausbremsung von freiwilligen Einzahlungen in die GRV. Das haben wir auch schon mal irgendwo diskutiert, dass insbes. diejenigen sich das leisten können, die sowieso schon bessser situiert sind. Auf der anderen Seite wären anti-zyklische zusätzliche freiwillige Einzahlungsmöglichkeiten vielleicht eine Option, Schwankungen in der Finanzierungsfähigkeit überbrückend auszugleichen. Eigentlich könnte auch der Staat die Finanzierung überbrücken und über Staatsanleihen und mit Unterstützung von Quantitativer Lockerung der Zentralbank helfen, so eine Phase zu überatmen. Das wird doch bei anderen Gründen, wo es in der Staatsfinanzierung klemmt, auch gemacht.
ZitatAlles anzeigenIdealerweise sollte in einer umlagefinanzier-
ten Rentenversicherung möglichst ganz auf
freiwillige Beiträge verzichtet werden. Zum
einen besteht die bereits genannte Gefahr,
dass durch freiwillige Beitragszahlungen in
die Rentenversicherung Ansprüche begrün-
det werden, für deren Erfüllung bei Fälligkeit
keine ausreichenden freiwilligen Beiträge
zur Verfügung stehen, sodass die Pflicht-
beitragszahler dafür eintreten müssen.
Diesen Teil kann ich nachvollziehen. Freiwillige Beiträge können einen ähnlichen Effekt haben, wie ein Missverhältnis der Anzahl von Rentenempfängern gegenüber der Anzahl von Beitragszahlern. Sie könnten dann ein anderer Grund sein, warum die Gesamthöhe der zu zahlenden Leistungen größer ist, als die Geamthöhe der laufenden Einzahlungen im Umlagesystem - selbst wenn es aktuell mehr Einzahler als Rentner gibt. Das kann aber z.B. auch passieren, wenn das Einkommensniveau der Einzahler gegenüber dem ehemaligen Einkommensniveau der Rentenempfänger sinkt. Eine konjunkturbedingte höhere Arbeitslosenquote dürfte auch eine entsprechende Wirkung haben.
Generell klingt der Artikel nach einem Abgesang auf Umlagesysteme. Sobald irgendein Grund auftaucht, wegen dem das Umlagesystem in Schwierigkeiten kommt, will man es am liebsten abschaffen und stattdessen die Aufgabe privatisieren. Wohlwissend, dass auch das kapitalgedeckte System ein Umlagesystem ist. Der Rentner kommt die in Entnahmephase und jemand anderes muss die Asssets übernehmen. Ggf. muss hier sogar das Volumen permanent ausgedehnt werden, womit wir dann auch bei dem im Artikel genannten Schneeballsystem sind. Und privatwirtschaftlich organisierte System sind - gegenüber einem gesetzlichen und staatlich organisierten System - per se auf Wachstum aus. Nicht nur für die Beitragszahler und Renter, sondern zusätzlich auch für die Value Shareholder der Banken, Versicherungen und Investmentfirmen, die zusätzlich dann auch ihren Anteil haben wollen.
Anbei etwas zum Lesen:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrich…tenversicherung
Zwischendrin sind die Argumente arg bemüht, einmal steht grandioser Quatsch drin, aber ein Geheimtip wird auch verraten.
Meinst Du diesen Abschnitt hier:
ZitatAlles anzeigenDurch das Gesetz zur Förderung eines
gleitenden Übergangs in den Ruhestand
vom 23. Juli 1996 [13] wurde zudem die
Möglichkeit geschaffen, Beiträge zur Zah-
lung von Beiträgen bei vorzeitiger Inan-
spruchnahme einer Altersrente zu leisten
(§ 187a SGB VI). Von dieser Option, frei-
willige Beiträge an die Rentenversicherung
zu leisten, wird zwar von deutlich weniger
Versicherten Gebrauch gemacht als von
der Möglichkeit, freiwillige Beiträge nach
§ 7 SGB VI zu zahlen. Allerdings lag das
Volumen der zum Abschlagsausgleich er-
brachten Beiträge nach § 187a SGB VI
in den letzten Jahren höher als die nach
§ 7 SGB VI gezahlten Beiträge zur freiwilli-
gen Versicherung.[13] BGBl. 1996 I, S. 1078.
Das klingt nach einer Möglichkeit sich vorzeitig "freizukaufen". GIbt's da weiterführende andere Artikel zu, die einem das ein bisschen erklären?
ZitatAlles anzeigenWür-
den jedoch die vom Gesetzgeber getroffenen
Vorkehrungen zur Begrenzung freiwilliger
Rentenbeiträge aufgeweicht, zum Beispielindem freiwillige Beiträge nach dem Vor-
schlag der „Soli-Rente-Plus“ als neuer Weg
der Zusatzvorsorge etabliert würden, könn-
te sich dies ändern. Immerhin belaufen sich
allein die im Sozialbudget erfassten Finan-
zierungsbeiträge für private Altersvorsorge,
betriebliche Altersversorgung und Zusatz-
versorgung auf mehr als 80 Milliarden Euro [16]
jährlich. Das zeigt, dass das Volumen frei-
williger Rentenbeiträge bereits dann schnell
signifikant steigen könnte, wenn auch nur
ein Teil dieser Altersvorsorgebeiträge künf-
tig in die Rentenversicherung fließen würde.
Damit würden genau die Gefahren wachsen,
vor denen der Gesetzgeber bislang die Ver-
sichertengemeinschaft schützen will.
Mal generell gefragt: Geht's im Augenblick nicht genau um die Stabilisierung der Einnahmeseite? Wieso ist zusätzliches Geld, das in das Umlagesystem fliesst, dann plötzlich schlecht? Warum war das kein Problem, als all die Boomer eingezahlt haben und die Rücklagen noch hoch waren? Hätten da dann nicht auch die Alarmglocken klingeln müssen vonwegen "zukünftiger Ansprüche"? Wo ist der Unterschied, ob sich die Ansprüche auf viele Beitragszahler verteilen oder ob sie auf weniger Beitragszahler zurückzuführen sind, die (teilweise) freiwillige Einzahlungen vornehmen?
Das System hat eine Selbstregulierung eingebaut. Wenn in 2026 alle im Lotto gewinnen und über sämtliche Möglichkeiten (freiwillige Beiträge, Abschlagsausgleich...) so viel Geld ins System pumpen wie nur irgendwie möglich, dann würde der Beitragssatz sinken und die nächste Rentenanpassung wäre höher, wenn dann in 2027 oder 2028 niemand mehr Böcke hat, extra einzuzahlen, dann würde früher oder später der Beitragssatz wieder angepasst und die nächsten Rentenanpassungen würden wieder niedriger ausfallen.
Beim Wechsel von Vollbeschäftigung zu Rezession wäre es auch so.
Schön und gut, diese Selbstregulierung. Aber es bleibt ein reines Umlagesystem. Das zusätzliche Geld jetzt reduziert die Beiträge jetzt (für die Lottogewinner) und erhöht die Renten der derzeitigen Rentner (indirekte Lottoprofiteure).
Das zusätzliche Geld von heute erzeugt aber zusätzliche Ansprüche in der Zukunft. Dann ist das Geld weg. Durch die Rentenerhöhungen ist das zukünftige Problem noch weiter verschärft, da einmalige Zuflüsse zu dauerhaft höheren Renten führen. Unsere armen Kinder!
Insofern verschärfen Sondereinzahlungen das Generationenproblem. Sie mögen für den Einzelnen vorteilhaft sein (habe ich auch schon gemacht), aber nicht für das Kollektiv.
Logischer wäre es, alle Sonderzahlungen anzulegen und für die neu entstandenen, zukünftigen Ansprüche zu reservieren. Aber das wäre natürlich ein Systembruch.
Abwarten was der Fritze noch so alles bastelt.
Es bleibt spannend und ich werde in dieses System nur soviel einzahlen wie ich muss. Das aber auch gerne, denn wenn ich es ungern mache muss ich es auch bezahlen. 😉
Abwarten was der Fritze noch so alles bastelt.
Im "Abwarten" hatte jedenfalls die Politik bei dem Thema hierzulande große Routine entwickelt ... das zielführende "Basteln" wäre bereits vor 40 Jahren indiziert gewesen, als die strukturellen und kommenden demographischen Probleme absehbar waren.
Sollte mit "Fritze" der amtierende Bundeskanzler gemeint sein: Es wäre mir jedenfalls neu, daß in einer Regierungskoalition einer allein bei einem solchen Thema entscheidend "basteln" kann und darf ...
Schön und gut, diese Selbstregulierung. Aber es bleibt ein reines Umlagesystem. Das zusätzliche Geld jetzt reduziert die Beiträge jetzt (für die Lottogewinner) und erhöht die Renten der derzeitigen Rentner (indirekte Lottoprofiteure).
Das zusätzliche Geld von heute erzeugt aber zusätzliche Ansprüche in der Zukunft. Dann ist das Geld weg. Durch die Rentenerhöhungen ist das zukünftige Problem noch weiter verschärft, da einmalige Zuflüsse zu dauerhaft höheren Renten führen. Unsere armen Kinder!
Insofern verschärfen Sondereinzahlungen das Generationenproblem. Sie mögen für den Einzelnen vorteilhaft sein (habe ich auch schon gemacht), aber nicht für das Kollektiv.
Logischer wäre es, alle Sonderzahlungen anzulegen und für die neu entstandenen, zukünftigen Ansprüche zu reservieren. Aber das wäre natürlich ein Systembruch.
Jede Einzahlung führt zu höheren Renten, das ist kein Alleinstellungsmerkmal von freiwilligen Einzahlungen.
Wenn Soldaten nachversichert werden, dann ist das quasi eine große Einzahlung für die Vergangenheit und führt dann auch zu Verwerfungen zwischen Einzahlung und Auszahlung. Das wird aber eher selten problematisiert.
Der Systembruch wäre die Erhöhung der Schwankungsreserve, ist somit bereits eingetreten. ![]()