GRV ungleich Investment

KI-Zusammenfassung

: Ist die gesetzliche Rentenversicherung eine schlechte Geldanlage, oder ist sie vor allem Schutz gegen Langlebigkeit und andere Risiken? Anlass ist der Vergleich mit ETF-Anlagen, besonders bei freiwilligen Beiträgen, Nachzahlungen und Sonderzahlungen.

Ist die gesetzliche Rentenversicherung eine schlechte Geldanlage, oder ist sie vor allem Schutz gegen Langlebigkeit und andere Risiken? Anlass ist der Vergleich mit ETF-Anlagen, besonders bei freiwilligen Beiträgen, Nachzahlungen und Sonderzahlungen.

  • Mehrere Beiträge betonen die Risikoabsicherung der GRV, während andere freiwillige Einzahlungen als Geldanlage neben Rürup, privaten Rentenversicherungen oder ETFs einordnen.
  • Aus der Community kommen praktische Hinweise zu Nachzahlungen für Ausbildungszeiten bis 45, Ausgleichszahlungen ab 50, Steuerwirkung, Rentenbeginn und ausführlicher Rentenauskunft.
  • Ein klarer Konsens zur GRV als gute oder schlechte Anlage entsteht nicht, aber mehrere Beiträge sehen private Kapitalanlagen eher als Ergänzung zur lebenslangen Basisrente.

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  • Würde gerne die Rechnung sehen die ich nicht verstehe.

    Na prima, da haben wir ja immerhin eine Gemeinsamkeit entdeckt. Ich suche in diesem Debatten immer die Rechnung, in der nicht einfach nur die Beamten Beiträge zur GRV leisten, sondern auch geklärt ist,

    - wie die Ansprüche gestaltet sein sollen,

    - wie die "Arbeitgeber"beiträge aussehen,

    - wie sich die "Arbeitnehmer"beiträge der Beamten auf deren Besoldung auswirken müssen, um rechtmäßig/verfassungsgemäß zu sein,

    - wie dort, wo bislang schon vorhanden, die lange vorgeschriebenen (und von den Beamten geringfügig mitfinanzierten) Versorgungsrücklagen aufgelöst bzw. überführt werden. Gerne auch hier rechtmäßig/verfassungsgemäß.

    Den Verwaltungsaufwand, den eine solche Systemänderung im Übrigen auch verursachen würde, kann man meinetwegen erstmal außen vor lassen.

    Wir können gerne über die Sinnhaftigkeit einiger Verbeamtungen diskutieren. Kürzungen bei Pensionen oder Verschiebung des Pensionseintritts nehme ich persönlich für mich als eh kommende Änderungen hin. Ich würde aber schon ganz gerne den Rechtsstaat beibehalten und einen Bundeshaushalt, der am Bundeszuschuss an die GRV zwar die Summe X spart, den Teihaushalt Personal aber um X+Y erhöhen muss und mal wieder in wildeste Diskussionen mit den Ländern und Kommunen wegen derer durch Bundesentscheidungen mitverursachte Haushaltslage einsteigt, für den Steuerzahler insgesamt als unvorteilhaft annehmen. Bei der Gestaltung der Frage, wie sozial oder gerecht man dem Bürger in die Tasche greift, wurden die Griffe schon oft größer, als die Taschen das vorher erhofft hatten. Mir fehlen die Argumente und Rechnungen, wieso das in dem Fall mal anders ausgehen sollte.

  • Ich wollte nur die Rechnung erklärt haben mit welcher der Steuerzahler mehr bezahlt wenn Beamten in die GRV überführt werden.

    In meinen Augen kommt es nicht zu Mehrkosten sondern nur um eine Verschiebung. Bisher habe ich angenommen das die Beamtenpensionen zu 100% vom Steuerzahler gezahlt werden. Wenn dem so ist dürften nur einmalige Organisationskosten anfallen um ein rechtsicheres System zu entwickeln.

    Das es diverse Aufgaben gibt und das diese nicht in paar Tagen erledigt sind, bezweifelt hier glaube ich niemand.

  • Bisher habe ich angenommen das die Beamtenpensionen zu 100% vom Steuerzahler gezahlt werden.

    Ganz so einfach ist es eben nicht. Es gibt Rücklagen dazu in mittlerweile ca. 17 Ausprägungen (Bund, Länder), an deren Aufbau man die Beamten halt auch etwas finanziell beteiligt hat.

    https://www.dbb.de/lexikon/themen…sruecklage.html

    Das lief übrigens zumindest mal so gut, das selbst eine Berliner Landesregierung aus SPD und Linken die Aktienquote dieser Rücklage erhöht hat (2017), also durchaus Parteien, die den Rentnern zu Aktien gerne öfter mal die teuflischsten Dinge erzählen.

    Das es diverse Aufgaben gibt und das diese nicht in paar Tagen erledigt sind, bezweifelt hier glaube ich niemand.

    Sicher? Jedenfalls wären wir hier dann schon deutlich weiter als in so manchen politischen Äußerungen zu dem Thema.

  • Wenn der Bund Rücklagen bildet, dann stammen diese woher?

    U.a., siehe Link oben, daher:

    Zitat

    Festgelegt wurde, dass bei Besoldungs- und Versorgungsanpassungen die Erhöhung gegenüber dem Tarifbereich um 0,2 Prozentpunkte geringer ausfällt und der Versorgungsrücklage zugeführt wird. Darüber hinaus werden die aus dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 bewirkten weiteren Einsparungen im Beamtenversorgungsrecht (Absenkung des Höchstversorgungssatzes in acht Schritten) zur Hälfte ebenfalls den Versorgungsrücklagen zugeführt

    Kann man natürlich einfach ignorieren (bzw. den Gerichten überlassen), aber zumindest die Frage sei erlaubt: Wie wäre das Echo, wenn Staat so mit der Rentenkasse umginge, wie das tlw. mit den Versorgungsrücklagen schon passiert ist?

  • Ist eine Erwerbsminderungsrente nicht eine eher individuell zu behandelnde und zu begründende Angelegenheit, die sich weniger dazu eignet, um von der Politik oder irgendjemand anderes (Medien) pauschal mit der Altersrente zusammen in einen Topf "Frührente" geworfen zu werden?

    Die Begriffsfindung in Berlin (als Titel für den Politbetrieb) ist schon länger magensäureproduzierend schlecht.

    Es gibt Leute, die denken dass "Altersrente", "Mütterrente", "Grundrente" und "Teilzeitrente" vier unterschiedliche Leistungen sind.

    Es wäre viel gewonnen, wenn man immer einen Erwachsenen zwischen Mikrofon und Politvertreter mit Mitteilungsbedürfnis schalten würde.

  • Auch die höheren Beiträge? Höherer Bundeszuschuss? 15 Jahre Wartezeit? Und wie kriegen wir die Volksverjüngung hin? In Österreich funktionierts ja?

    Ich kenne keinen Pensionisten unseres schönen Nachbarlandes, der sich unser Rentensystem herbeisehnt.

    Davon abgesehen bedauert man uns bundesdeutsche Beitragszahler noch heute für den Griff in die Rentenkasse zu Gunsten der Wiedervereinigung.

  • Der Eintritt in die GRV für Beamte wird sicher nur langsam und schrittweise vollzogen, Fakt ist, das dies sinnvoll ist, wenn alle, im übrigen auch Selbstständige und Politiker, in das System einzahlen.

    Ich frage mich allerdings, wie die Abschaffung der Minijobs durchdacht wurde. In Zukunft sollen diese nur noch für Schüler möglich sein!
    Wer bringt dann die Menschen mit Einschränkungen in ihre Werkstätten oder Ausbildungsstätten, wer bringt die Schüler auf dem Land in den Kleinbussen auf dem Land hin und zurück, wer verteilt die Zeitungen, wer transportiert Medikamente, Zahnersatz, wer bringt Briefe, wer füllt die Regale in den Kaufhäusern auf, wer steht auf dem Wochenmarkt, wer fährt die Menschen in die Tagesbetreuungen, wer fährt für Kurierdienste, wenn zusätzliche Touren reinkommen (davon wäre ich betroffen) usw. usw.
    Das sind doch in der Masse Alleinerziehende, die für die Kinder keine kostenlose Betreuung finden, das sind viele Rentner, die sich die spärliche Rente aufbessern, das sind aber auch Menschen, die einfach aus gesundheitlichen Gründen keinen Fulltimejob leisten können.
    Wir werden sehen, ob und wie sich das zurechtruckelt.

  • Der Eintritt in die GRV für Beamte wird sicher nur langsam und schrittweise vollzogen, Fakt ist, das dies sinnvoll ist, wenn alle, im übrigen auch Selbstständige und Politiker, in das System einzahlen.

    Ich frage mich allerdings, wie die Abschaffung der Minijobs durchdacht wurde. In Zukunft sollen diese nur noch für Schüler möglich sein!
    Wer bringt dann die Menschen mit Einschränkungen in ihre Werkstätten oder Ausbildungsstätten, wer bringt die Schüler auf dem Land in den Kleinbussen auf dem Land hin und zurück, wer verteilt die Zeitungen, wer transportiert Medikamente, Zahnersatz, wer bringt Briefe, wer füllt die Regale in den Kaufhäusern auf, wer steht auf dem Wochenmarkt, wer fährt die Menschen in die Tagesbetreuungen, wer fährt für Kurierdienste, wenn zusätzliche Touren reinkommen (davon wäre ich betroffen) usw. usw.
    Das sind doch in der Masse Alleinerziehende, die für die Kinder keine kostenlose Betreuung finden, das sind viele Rentner, die sich die spärliche Rente aufbessern, das sind aber auch Menschen, die einfach aus gesundheitlichen Gründen keinen Fulltimejob leisten können.
    Wir werden sehen, ob und wie sich das zurechtruckelt.

    Der Minijob könnte ja bleiben, man müsste nur die Geringfügigkeitsgrenze absenken. Dass mehr als der Regelsatz des Bürgergeldes gefühlt abgabenfrei verdient werden kann, erschien mir von Anfang an nicht sinnvoll.

    Neben Arbeitslosengeld sind 190 EUR (oder so) Hinzuverdienst anrechnungsfrei möglich. Das wäre eine Grenze, die man übernehmen könnte. Bei Mindestlohn wären das noch immer mehr als 13,33 Stunden pro Monat, also 3 Stunden pro Woche, was nach Nebenverdienst klingt. Einen gewissen Teil an Schwarzarbeit wird das wohl verhindern.

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