Auffahrunfall

  • Evtl. lässt sich eine Mitschuld für Schwarz ermitteln, weil es nun wirklich keinen Grund gibt, ohne Not mitten auf der Landstraße anzuhalten.

    Nun ja,

    von rechts kam ja ein Fahrzeug, dass natürlich eigentlich wartepflichtig war...

    Und wer hat es nicht schon selbst erlebt: Man will nett sein, geht vom Gas, der andere fädelt aber nicht ein...

    Also tritt man leicht auf die Bremse, der andere fädelt aber nicht ein...

    Also gibt man wieder Gas. Wenn der Fahrer auf dem Beschleunigungstreifen dann evtl. doch noch rüberzuckt, steht man voll auf der Bremse.

    Klassisches Mißverständnis im Straßenverkehr halt. Und damit muss der nachvollgende Verkehr jederzeit rechnen.

  • Auch wenn es nicht direkt weiterhilft, aber:


    Der Notbremsassistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig ab oder unterstützt den Fahrer bei einem Bremsvorgang. Ab 6. Juli 2022 werden Notbremsassistenten nach UN-R 152 verbindlich für die Typgenehmigung und ab Juli 2024 für die Neuzulassung von Pkw (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) gefordert.


    Das sollte man vielleicht bei einem zukünftigen Neuerwerb berücksichtigen, weil dieser Assistent solche Unfälle verhindern kann.

  • Auch wenn es nicht direkt weiterhilft, aber:


    Der Notbremsassistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig ab oder unterstützt den Fahrer bei einem Bremsvorgang. Ab 6. Juli 2022 werden Notbremsassistenten nach UN-R 152 verbindlich für die Typgenehmigung und ab Juli 2024 für die Neuzulassung von Pkw (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) gefordert.


    Das sollte man vielleicht bei einem zukünftigen Neuerwerb berücksichtigen, weil dieser Assistent solche Unfälle verhindern kann.

    Mein Auto hat so einen Assistenten. Der Hersteller sagt aber, dass der nur Geschwindigkeitsdifferenzen von 40 km/h weggebremst bekommt. Und nach meiner eigenen Erfahrung spricht der entsprechend spät an. Zuerst geht eine rote Warnlampe an, dann piepst es und wenn man dann immer noch nicht reagiert (und das Hindernis noch da ist), bremst das Auto.

    In der Praxis geht die Warnlampe oft in Autobahnbaustellen an, wenn man in diesen Fahrbahnverschwenkungen auf weiß/rote Baken zu hält. Das Auto warnt vor dem Hindernis, wenn man aber rechtzeitig weglenkt, geht die Warnlampe aus und es passiert nichts weiter.

  • nass und kurz vor der dämmerung, 100kmh sind erlaubt.

    Wenn ein Schild sagt dass 100 erlaubt sind, dann bedeutet dass unter guten Bedingungen.

    Dämmerung und vor allem nass bedeuten dass diese nicht erreicht sind, und man seine Geschwindigkeit gegebenenfalls anpassen muss.


    Zum Rest würde ich die Situation mit einem Rechtsanwalt beraten, bei abgeschlossener Rechtsschutz (Verkehr) ist mindestens die Erstberatung kostenfrei.

  • Mein Auto hat so einen Assistenten. Der Hersteller sagt aber, dass der nur Geschwindigkeitsdifferenzen von 40 km/h weggebremst bekommt.

    Korrekt, bei stehenden Fahrzeugen haben diese Assistenten meist eine Einschränkung, aber in der konkreten Situation war es ja vermutlich so, dass die Fahrzeuge nicht schon minutenlang da standen, sondern dass die Bremsung im Erfassungsbereich des Radars stattgefunden hat, was meist deutlich besser erkannt wird.

    Bei meinem Fahrzeug sind die Bedingungen bei einem stehenden Fahrzeug so angegeben:

    "Für die Erfassung eines stehenden Fahrzeugs darf die Geschwindigkeit des eigenen Fahrzeugs 80 km/h nicht überschreiten."



    Zitat


    Und nach meiner eigenen Erfahrung spricht der entsprechend spät an.

    Das ist natürlich herstellerspezifisch, teilweise kann der Benutzer vom Fahrzeug sogar das Ansprechverhalten anpassen (früh, normal, spät).

  • Korrekt, bei stehenden Fahrzeugen haben diese Assistenten meist eine Einschränkung, aber in der konkreten Situation war es ja vermutlich so, dass die Fahrzeuge nicht schon minutenlang da standen, sondern dass die Bremsung im Erfassungsbereich des Radars stattgefunden hat, was meist deutlich besser erkannt wird.

    Wenn das andere Auto steht und ich mit 100 drauf zu fahre, würde mein Auto erst kurz vorher bremsen und mit 60 auf das stehende Hindernis knallen.


    Der Assistent würde mich retten, wenn ich mich mit 100 einem Fahrzeug nähere, das selbst 60 fährt.

    Aber ok, die Technik in meinem Auto ist fast 10 Jahre alt, das mag inzwischen (viel) besser gehen.

  • Sinn dieser Assistenten ist ja weniger, den Crash zu verhindern (das ist eher ein netter Nebeneffekt) und mehr die Folgen zu verringern. Die kinetische Energie steigt quadratisch mit der Geschwindigkeit, der Unterschied zwischen 50 und 100 ist also nicht Faktor 2 sondern Faktor 4 und das macht einiges aus.

    Grundproblem ist auch, dass ein entsprechend scharf eingestellter Assistent im real existierenden Verkehr ständig Fehlalarme produziert. Die Leute wechseln die Spur halt ohne entsprechende Abstände und gehen dann vom Gas


  • Referat Janders  Alexis  BS.C  Horst Talski  monstermania

  • Ganz einfach: Steht in §3 der STVO: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann."

    Du bist also mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren und hast Schuld an dem Auffahrunfall.

    Ich glaube es ist nicht so einfach. Ich hatte mal vor einiger Zeit etwas dazu gelesen, dass ein Autofahrer, der einen Auffahrunfall verursacht, weil er herunterbremst, um jemanden von der Beschleunigungsspur hereinzulassen, Schuld an dem Unfall trägt. Es gilt da offenbar die Regel, dass man nicht bremsen darf - wobei es sicherlich immer um die Verhältnismäßigkeit geht.

  • Es gilt da offenbar die Regel, dass man nicht bremsen darf

    Das ist ein Märchen.

    Dreimal sind mir Autos hinten rein gefahren, weil ich bremsen musste - Stop-and-Go in der Stadt, Vollbremsung als Rechtsabbieger mit Grün, weil ein Fahrradraser mit Fußgänger-Rot gequert hat, der Sohn eines Autohausbesitzers hat mit dem Cabrio des Papas auf der Autobahn durch mein Bremsen den Spurwechsel nicht mehr hinbekommen.

    Keine Diskussionen.

    Kann schon sein, dass Anwälte trotzdem versuchen, die Schuldfrage umzukehren.

  • weil ein Fahrradraser mit Fußgänger-Rot gequert hat

    Weil es in meiner Stadt ziemlich häufig passiert:


    Fußgängerampeln gelten nicht für Radfahrer.


    Häufig sind zwar die Fußgängerampeln hinter der Fahrbahn, die Radfahrerampeln aber davor.

    Diese Ampeln sind auch oft NICHT synchron geschaltet und allgemein können die Ampeln auch in die eine Richtung anderes geschaltet sein als in die Gegenrichtung.


    Ich bekomme hier häufig mit, dass Autofahrer eine recht falsche Vorstellung von Verkehrsregeln für Radfahrer haben (z.B. welche Radwege benutzungspflichtig sind vs. wo Autofahrer glauben wo Radfahrer zu fahren hätten).


    PS: Das bezieht sich hier nicht konkret auf Deinen Fall, ika 😉

  • PS: Das bezieht sich hier nicht konkret auf Deinen Fall, ika 😉

    Verstehe.

    An der Stelle gab es keine separate Radfahrampel. Der junge Mann fuhr auf dem Fußweg und rechnete wohl mit meinem Reaktionsvermögen, nicht aber mit dem fehlenden des Opas hinter mir. 😉

  • Es gilt da offenbar die Regel, dass man nicht bremsen darf - wobei es sicherlich immer um die Verhältnismäßigkeit geht.

    Es gibt ein paar Grundregeln im Straßenverkehr. Und man glaubt es kaum, einige davon sind total einfach und logisch.

    Wer auf ein stehendes Fahrzeug auffährt, hat quasi immer schuld! Ganz Einfach weil ich als nachfolgender Fahrzeugführer den Sicherheitsabstand falsch eingeschätzt habe.

    Und in diesem Thread geht es um das Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug!


    Und natürlich darf und muß ich als Fahrzeugführer reagieren, wenn sich für mich eine Gefahrensituation ergibt. Und wenn das aus meiner Sicht als Fahrzeugführer bedeutet eine Vollbremsung auf offener Strecke zu machen, dann ist das erstmal eine spontane Reaktion, die man möglicherweise innerhalb von Zentelsekunden trifft. Ob die Reaktion nachher verhältnismäßig und eine Vollbremsung richtig war, müssen dann möglicherweise Gutachter klären.

  • Das stimmt so nicht. Bitte immer Quellen für solche Thesen angeben. Oder was bedeutet in deinem Fall „quasi“ immer Schuld?


    Wenn „atypisches“ Bremsen nachgewiesen werden kann, dann könnte der Unfallgegner eine Teilschuld bekommen. Hatte ich in meinem vorigen Post schon geschrieben. Z.b. wenn du für kleinere Tiere bremst. Aber auch in diesem Fall könnt ich mir das vorstellen. Der TE sollte dazu einen Anwalt befragen, wenn viel Geld auf dem Spiel steht.


    Eine weitere Quelle dazu.

  • Jetzt soll ich eine schriftliche äußerung für die polizei machen. Ich weiss das alle angaben freiwillig sind ausser die zur person. Also den rest müsste ich nicht ausfüllen. Ich würde aber gerne noch den unfall richtig schildern mit skizzen und einer detaillierten schilderung. Meint ihr das ist eine gute idee? Ja oder?

  • Das stimmt so nicht. Bitte immer Quellen für solche Thesen angeben. Oder was bedeutet in deinem Fall „quasi“ immer Schuld?

    Man muss hier ganz klar unterscheiden. Wenn man auf ein stehendes Hindernis auffährt hat man quasi immer schuld.

    Um es mal auf die Spitze zu treiben: Wenn der Unfallgegner bereits 1 Minute dort auf der Straße gestanden hätte (z.B. durch einen Motor oder durch einen Unfall), würde die Schuldfrage gar nicht auftauchen. Ich habe mein Fahrzeug so zu führen, dass ich innerhalb der überschaubaren Strecke jederzeit anhalten kann.

    Zitat: "Der Auffahrunfall auf ein stehendes Fahrzeug ist in der Regel immer die Schuld des Auffahrenden."

    Quelle: https://www.mobile.de/magazin/artikel/auffahrunfall-was-nun


    Es gibt für diese Regel nur wenige Ausnahmen. Wenn man z.B. ein Fahrzeug unbeleuchtet mitten auf der Straße stehen lässt und/oder an einer uneinsichtigen Stelle am Straßenrand parkt.

    Wir können uns hier die Köpfe heiß reden. Entscheiden werden erstmal die Versicherungen untereinander und im Zweifel ein Gutachter oder ein Gericht, wenn einer der Beteiligten es bis zu letzten Konsequenz treiben will.

  • Das ist völlig richtig. Dass ein Fahrzeug auf der Straße steht, entlastet den Auffahrenden grundsätzlich nicht. Es muss auf Sicht gefahren werden, d.h. man muss so fahren, dass man in der Lage ist, auch dann noch anzuhalten, wenn unverhofft ein Hindernis auf der Fahrbahn erscheint. Für eine Mithaftung müssen noch weitere Umstände hinzu kommen (unbeleuchtetes Hindernis reicht nicht, unbeleuchtet im absoluten Halteverbot an nicht einsehbarer Stelle reicht vielleicht). Auch "atypisches Bremsen", was immer das sein soll, reicht nicht. Auch wenn der Vordermann eine unmotivierte Vollbremsung macht, muss jeder in der Lage sein, einen Aufprall zu vermeiden. Und das ist auch kein Problem, wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten wurde.


    Vor Gericht gilt für Auffahrunfälle der Beweis des ersten Anscheins und der Auffahrunfall ist sogar geradezu das Lehrbuchbeispiel dafür. Beim Geschehensablauf "A ist auf B aufgefahren" wird zunächst ohne weiteres angenommen, dass A zu 100% und B gar nicht haftet. Nur wenn A einen ungewöhnlichen Geschehensablauf vorträgt, kommen überhaupt die allgemeinen Beweisregeln zur Anwendung. Im Ergebnis kann dann immer noch heraus kommen, dass A zu 100% haftet, es wird aber der Frage nachgegangen und die Alleinhaftung nicht mehr nach Anscheinsbeweisregeln von vornherein unterstellt. Von den wenigen Konstellationen, in denen ein solcher ungewöhnlicher Geschehensablauf angenommen wird, fallen mir jetzt auf Anhieb nur zwei ein: Zum einen, dass der Vordermann rückwärts gefahren ist, zum zweiten ein für den Hintermann nicht erkennbarer Bremsvorgang, z. B. wegen ausgefallener Bremsleuchten.

  • Von den wenigen Konstellationen, in denen ein solcher ungewöhnlicher Geschehensablauf angenommen wird, fallen mir jetzt auf Anhieb nur zwei ein: Zum einen, dass der Vordermann rückwärts gefahren ist, zum zweiten ein für den Hintermann nicht erkennbarer Bremsvorgang, z. B. wegen ausgefallener Bremsleuchten.

    So ging es vor Jahren mal meinem Schwiegervater, dem der Vordermann an einer Ampelkreuzung rückwärts stoßend aufgefahren war. Fahrer und Beifahrer sprangen aus der Karre und standen auf dem Standpunkt "Ey Alter, von hinten aufgefahren!"

    Zum Glück hatte er Augenzeugen, die seine Version gegenüber der Verkehrspolizei bestätigten, sonst wäre er aus der Nummer nicht mit "0 gegen 100" herausgekommen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ja, das war mal eine bekannte Betrugsmasche. Bis zur B-Säule über eine rote Ampel fahren, Rückwärtsgang einlegen, "Auffahrunfall" produzieren ("der muss eingeschlafen sein, hat nicht mal gebremst"), oberflächlich reparieren und dann ab zur nächsten Ampel. Funktionierte nicht mehr gut, seit die Versicherungen HIS eingeführt hatten und funktioniert gar nicht mehr mit modernen Autos, die die Fahrzustände in den letzten Sekunden vor einem Crash aufzeichnen.