Evtl. lässt sich eine Mitschuld für Schwarz ermitteln, weil es nun wirklich keinen Grund gibt, ohne Not mitten auf der Landstraße anzuhalten.
Nun ja,
von rechts kam ja ein Fahrzeug, dass natürlich eigentlich wartepflichtig war...
Und wer hat es nicht schon selbst erlebt: Man will nett sein, geht vom Gas, der andere fädelt aber nicht ein...
Also tritt man leicht auf die Bremse, der andere fädelt aber nicht ein...
Also gibt man wieder Gas. Wenn der Fahrer auf dem Beschleunigungstreifen dann evtl. doch noch rüberzuckt, steht man voll auf der Bremse.
Klassisches Mißverständnis im Straßenverkehr halt. Und damit muss der nachvollgende Verkehr jederzeit rechnen.