Die Aktienrente kommt

  • Daher sollte auf jeden Fall wie in Schweden die Möglichkeit bestehen, in einen kostengünstigen staatlichen Fonds zu investieren. Bei Produkten von Banken und Versicherungen könnte die steuerliche Förderung an bestimmte Voraussetzungen (z.B. Mindestmaß an Streuung/Kosten für Depot und Produkt von höchstens 1% des Depotwerts, etc.) gekoppelt werden.

    Das Problem ist nicht, dass die Privatwirtschaft keine kostengünstigen Fonds bietet. Weltweite ETF für maximal 0,2% gibt es mehr als genug. Das Problem ist, dass solche Produkte bisher nicht einfach für die begünstigte Altersvorsorge genutzt werden können, sondern entweder gar nicht verfügbar sind oder noch einmal teuer und nachteilig umverpackt werden müssen.

  • Darüber hinaus würde ich mir wünschen, dass man den Leuten, die seit Jahren mit ihrem bereits versteuerten Geld privat für ihr Alter vorsorgen, ein bisschen mehr entgegenkommt (Stichwort: Vorabpauschale, Sparerfreibetrag, Spekulationsfrist). Aber hier können wir wohl lange warten.

    Wünschen tue ich mir das auch immer, aber letztlich bin ich froh, wenn nur alles so bleibt wie es ist, Stichpunkt Abgeltungssteuer.

    Es gibt genug Parteien, die es ungerecht finden, dass "unverdientes" Geld wie Dividenden und Erträge weniger hoch besteuert werden als Arbeitslohn.

    Da es um unsere Wirtschaft, Anzahl der Steuerzahler und dementsprechend weniger Steuereinnahmen in kommenden Jahren tendenziell weniger gut aussehen wird, aber noch hohe Kosten (Klimaneutralität) auf uns zukommen werden, bin ich schon froh, wenn alles so bleibt wie es ist.

  • Hallo, liebe Depotfee

    In diesem Forum wurde schon oft darauf hingewiesen, dass die Abgeltungssteuer auf Dividenden nur auf den ersten Blick geringer ist als die Einkommensteuer zum Beispiel auf die Kapitalerträge aus Immobilien, also auf die Mieten.

    Im Gegensatz zu den Mietern wurden nämlich die Dividenden bereits von der jeweiligen Firma bei der Ausschüttung versteuert

    Die Abgeltungssteuer ist da eine zusätzliche Steuer

    Vielleicht kannst du dich erinnern:

    Vor Einführung der Abgeltungssteuer gab es deshalb für Aktionäre bei der Versteuerung ihrer Dividenden eine Art „HalbWertSteuer“

    um die schon von den Firmen bezahlte Steuern anzurechnen

    Es gibt aber einen noch viel wichtigeren Unterschied zwischen Kapitalerträgen aus Immobilien und Aktien

    Wenn du Immobilien als Kapitalanlage kaufst, zahlst du wohl für die Miete die volle Einkommensteuer

    Aber jetzt wird es spannend:

    Wenn du die Immobilien einmal nach zehn Jahren oder auch nach Jahrzehnten verkaufst, ist der gesamte Verkaufspreis steuerfrei

    Bei Aktien bleibt der Verkauf auch nach Jahrzehnten steuerpflichtig.

    Wenn man das alles miteinander vergleicht, stellt man fest, dass vermutlich aus steuerlicher Sicht Aktien als Kapitalanlage sogar schlechter gestellt sind als Immobilien

    Ich hoffe, ich konnte Das verständlich erklären

    Das heißt aber nicht, dass Politiker das ebenfalls so sehen.

    Ein Wegfall der Abgeltungssteuer würde jedoch einen Rattenschwanz an Folgegesetzen nach sich ziehen schön wegen der verfassungsrechtlichen Gleichbehandlung.

    Schönen Sonntag wünscht McProfit,

    zur Zeit noch im Urlaub

  • Hallo zusammen,

    interessant Überlegung.

    Die Steuer ist immer auch ein Gesichtspunkt.

    Sollte aber nicht der ausschlaggebende oder überwiegende Entscheidungspunkt sein.

    Immer die Steuer mitzudenken.

    Ja, sicher.

    Letztlich sollte die Gesamtrendite zählen.

    Ob da der steuerfrei Verkauf nach 10 Jahren einen so großen Unterschied macht?

    Bei ab 10 Objekten? Oder so.

    LG

  • Das heißt aber nicht, dass Politiker das ebenfalls so sehen.

    McProfit Nicht nur Politiker, auch bei vielen Mitbürgern ist ein größerer Neid für "leistungsloses" Einkommen vorhanden.

    Argumentativ ist da nichts zu holen. Als Aktienbesitzer zählt man für gewisse Bevölkerungsgruppen zu den Ausbeutern, die persönliche Rendite über das soziale Gemeinwohl aller Bürger stellen. Nicht wenige plädieren dafür, die Dividende wie das eigene Einkommen zu versteuern.

  • Ich habe mir am WE mal das genannte Interview von KlaasKlever angehört (gibt es auch als Podcast).

    Wie bereits in meinem ersten Post zum Thema vermutet (Verlinkung spare ich mir ;)) hat Herr Toncar eingeräumt, dass er in dem vorliegenden Entwurf in der Entnahmephase das größte Konfliktpotential sieht!

    Hier gehen die Meinungen im Gremium das den Entwurf erstellt hat sehr weit auseinander. Und es gibt einen großen Wiederstand gegen eine völlige Eigenverantwortlichkeit des Sparers in der Entnahmephase. Insbesondere, wenn wie aktuell bei Riester-Verträgen, eine Förderung per Zulagen erfolgt.

    Es bleibt also Abzuwarten, was aus dem Entwurf wird, wenn er denn in ein konkretes Gesetzgebungsverfahren/Gesetz überführt wird.

  • Hallo adrianberg

    Ich bin ja bekanntlich immer noch im Urlaub und habe viel Zeit auch zum Studium der Kommentare hier im Forum

    Die Steuer auf Kursgewinne ist ein Extrem wichtiger Punkt bei einer Aktienanlage.

    Genauso wie bei Dividenden merkt man das erst so richtig nach vielen Jahren und bei höheren Vermögen, auf die jeder hier im Forum schließlich hin arbeitet

    Ich bin ja bekanntlich seit rund 40 Jahren ande der Börse aktiv und an meinem eigenen Depot sieht man das Steuer Problem sehr deutlich.

    Ich will dir das mal an einem Beispiel zeigen.

    Es ist mir bekannt, dass das ein Luxusproblem ist aber dennoch sind nun mal die Fakten so.

    Eine meiner ältesten und am meist gestiegenen Aktien sind unter anderem McDonald’s und Novo Nordisk Pharmazie

    Aus 100 bis 200.000 € Einkaufspreisen sind diese Aktien inzwischen siebenstellig

    Andererseits habe ich Aktien, die sich im gleichen Zeitraum - wir reden von Jahrzehnten - gerade mal (nur) verdoppelt haben. (Nestle, Unilever)

    Wollte ich diese Werte durch Teilverkäufe angleichen würden 100.000 - 300.000 € Steuer anfallen je nachdem, wie hoch die Teilverkäufe ausfallen

    An diesem Beispiel siehst du, wie leicht es ist wenn schlaue Berater sagen, die Steuer soll keinen Einfluss auf die Anlage-Entscheidung haben.

    Ich habe mich entschlossen, das Ungleichgewicht bestehen zu lassen zumal es ja nicht so ist, dass die stark gestiegenen Aktien in Zukunft sich unterdurchschnittlich entwickeln.

    Kein Aktienkurs ist so hoch, dass er nicht noch weiter steigen könnte

    Du siehst,

    zwischen Theorie und Praxis gibt es bei der Aktienanlage immer noch große Unterschiede.

    Das wollte ich nur mal an einem praktischen Beispiel darstellen.

    Aber wie gesagt, mir ist bekannt, dass es schlimmere Schicksale gibt

    Viele Grüße, McProfit

  • Naja, wenn die Politik wieder nur betreutes Anlegen zulässt, dann muss sie sich über fehlendes Interesse nicht wundern. Vermutlich bildet man im Geist schon wieder eine neue Behörde mit 5.000 Stellen aus, die dann die Verwaltung übernimmt.

  • Hallo zusammen,

    danke für den Hinweis zum Thema Steuer.

    Ich meinte damit, ob es wirklich aus steuerlicher Sicht besser ist in Immobilien zu investieren (statt in Aktien) nur weil das Objekt unteranderem nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden kann.

    LG

  • Ich meinte damit, ob es wirklich aus steuerlicher Sicht besser ist in Immobilien zu investieren (statt in Aktien) nur weil das Objekt unteranderem nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden kann.

    Immobilien sind seit langer Zeit anderen Anlagen gegenüber steuerlich bevorzugt, und zwar nicht nur bei uns.

    Die deutsche Vermögensteuer ist deswegen ausgesetzt, weil man zwar bei jedem Depot genau weiß, was es an einem bestimmten Stichtag wert ist, bei einer Immobilie aber nicht. Also hat das Finanzamt jahrzehntelang gravierend unterschätzte Buchwerte angenommen, bis das Verfassungsgericht gesagt hat, daß das so nicht geht.

    In Österreich hat man aus dem gleichen Grund Vermögen- und Erbschaftsteuer abgeschafft.

    Der Steueraspekt ist aber nur einer, der bei der Geldanlage zählt. Sinnvollerweise sollte es einer der letzten Aspekte sein. Man sollte als Geldanleger prinzipiell mißtrauisch werden, wenn eine bestimmte Anlage steuerlich subventioniert wird. Eine gute Geldanlage rentiert sich auch ohne das.

    Die Anlageklasse "Immobilien" hat für den Kleinanleger (das sind wir hier fast alle) noch einen anderen Haken: Eine Immobilie ist pflegeintensiv und sie hat regelmäßig einen großen Wert. Eine Einheit kostet in der Regel mindestens sechsstellig, und man kann schlecht nur ein Stück davon verkaufen.

    Wenn es paßt, kann man mit Immobilien durchaus gute Geschäfte machen (und den Ertrag nach 10 Jahren steuerfrei kassieren). Aber es paßt halt nicht in jedem Fall.


    Ein Hinweis zur Steuer am Rande: Fortschrittliche Parteien werden nicht müde, die vermeintlich geringere Besteuerung von Kapitalerträgen ("leistungsloses Einkommen") gegenüber der höheren Besteuerung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit anzuprangern. Das verkennt die Tatsache, daß Einkommen aus Werktätigkeit nicht der Inflation ausgesetzt ist, Vermögen (und zwar Geldvermögen und Immobilienvermögen gleichermaßen) aber sehr wohl. Wenn Immobilienpreise steigen, steigt der Preis, aber nicht der Wert (= die Kaufkraft dessen, was man für den Erlös erwerben kann).

    Das Verfassungsgericht dürfte mit den Zähnen knirschen angesichts der unterschiedlichen Besteuerung von langfristigen Aktienanlagen und Immobilien (Verstoß gegen das Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung), hält aktuell aber wohl still.

    Würde eine fortschrittliche Bundesregierung Kapitalerträge so hoch besteuern wie Erwerbseinkommen, könnte ich mir vorstellen, daß das Verfassungsgericht dabei nicht mehr mitmacht. Und eine Besteuerung von Immobilien nach ihrem Wert erscheint geradezu ausgeschlossen. Wie die Neuregelung der Grundsteuer die Finanzbehörden gerade heillos überfordert, wissen wir wohl alle.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Abschaffung der Abgeltungsteuer in absehbarer Zeit kommt. Auf der anderen Seite erwarte ich auch keine Wiedereinführung einer Spekulationsfrist für Wertpapiere (gern auch 10 Jahre, wäre mit ETFs für einen Langfristanleger ja locker zu realisieren).

    Stattdessen überlegen sich die Ministerialen sicher ein neues superkompliziertes Verfahren zum betreuten Anlegen ( Thebat, Dein Ausdruck begeistert mich). Warten wir es ab! Direkt vor der Tür steht die "Aktienrente" noch lange nicht.

  • So wie ich Herrn Toncar verstanden habe geht es im Prinzip um die 'Ablösung' der gescheiterten Riesterrente.

    Also Förderung bis Summe X p.a.. Die aktuell max. geförderten 2.100€ p.a. sollen dabei deutlich erhöht werden.

    Allerdings soll der Kunde die Möglichkeit haben die Anlageform frei wählen zu können:

    • 100% Beitragsgarantie (wie aktuell bei Riester!)
    • 80% Beitragsgarantie
    • 0% Beitragsgarantie

    Allein schon hier sollte JEDEM klar sein, dass die beiden Szenarien mit Beitragsgarantien nur durch eine entsprechende Kapitalgesellschaft (oder Versicherung) im Hintergrund überhaupt zu gewährleisten sind.

    Interessant ist das Ganze vordergründig für Menschen mit geringem Einkommen (so wie Riester jetzt auch).

    Die Regelungen in der Entnahmephase dürfte dann sehr interessant werden. :/

    So wie ich Herrn Toncar verstanden habe, soll es ja auch weiterhin möglich sein, dass man 30% des Kapitals zu Rentenbeginn entnehmen darf.

    Ich erwarte eine lebhafte Diskussionen in der Politik in 50 Jahren, wenn sich jemand für 100% Beitragsgarantie entscheidet und nachher nur den Appel und nen Ei als zusätzliche Rente bekommt, während ein 0%-Garantieanleger dann wohlmöglich eine 3 oder 6 mal so hohe Aktienrente für den gleichen Einzahlungsbetrag bekommt.:/

  • Und es gibt einen großen Wiederstand gegen eine völlige Eigenverantwortlichkeit des Sparers in der Entnahmephase.

    Der mündige Bürger ist halt auch nur ein Konzept für schöne Sonntagsreden. Wenn es darauf ankommt, dem Bürger einen gewissen Verstand zuzubilligen, will keiner mehr was davon wissen. Gilt nicht nur für Geldsachen, auch vieles andere. Paternalismus ist in der Theorie einfach und in der praktischen Umsetzung extrem schwer.

  • Der mündige Bürger ist halt auch nur ein Konzept für schöne Sonntagsreden. Wenn es darauf ankommt, dem Bürger einen gewissen Verstand zuzubilligen, will keiner mehr was davon wissen.

    Die Erfahrung zeigt (leider), dass der eigenverantwortliche Bürger längst nicht so eigenverantwortlich in Sachen Altersvorsorge handelt.

    Seit vielen Jahren steigt die Zahl von ehemals selbstständigen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, deutlich stärker als die der GRV-Zwangsversicherten.

    War ja auch ein Grund dafür, dass in dieser Legislaturperiode eine 'Vorsorgepflicht' für Selbstständige kommen sollte. Ist AFAIK auch noch nichts passiert. :/

  • Aber das sind halt zwei Paar Stiefel. Das eine ist die Pflicht, überhaupt eine Altersvorsorge zu haben. Und das andere ist die Art, wie man eine Säule der Altersvorsorge konkret ausgestaltet. Wer eine Vorschrift macht, behauptet faktisch, dass er es am besten weiß. Insbesondere besser, als die Leute, die davon konkret betroffen sind. Je allgemeiner die Vorschrift, desto einfacher ist das.

    Insofern bin ich durchaus damit einverstanden, dass auch Selbstständige in die GRV einzahlen und somit auf jeden Fall eine Säule der AV haben. Das ist eine Richtungsentscheidung und damit macht man relativ wenig falsch. Einige werden natürlich feststellen, dass sie bisher zu niedrige Preise angesetzt haben, aber es ist aus gesellschaftlicher Sicht sogar eher wünschenswert, wenn diese sich nicht weiter selbst ausbeuten und betrügen. Viel mehr macht man aber falsch, wenn man jetzt Regeln festlegt, wie ich meine private Vorsorge in 35+ Jahren zu verwerten habe und zum Beispiel glaubt, dass eine Verrentung auf jeden Fall die beste Lösung wäre. Bei kleinteiligen Vorschriften hat man gute Chancen, dass der Mensch dann einfach darauf verzichtet, sich bevormunden zu lassen und das gut gemeinte aber schlecht gemachte Angebot gar nicht annimmt

  • "Wer eine Vorschrift macht, behauptet faktisch, dass er es am besten weiß. Insbesondere besser, als die Leute, die davon konkret betroffen sind."

    Ja, der Olaf der Weise mit seinem "ich packe mein Geld einfach nur aufs Sparbuch" wird uns den Weg zur auskömmlichen Rente weisen.

  • Insofern bin ich durchaus damit einverstanden, dass auch Selbstständige in die GRV einzahlen und somit auf jeden Fall eine Säule der AV haben.

    Mir ist es völlig egal, ob Selbstständige in die GRV oder in eine private AV einzahlen. M.E. sollte ein regelmäßiger Nachweis, dass eine private AV in ausreichender Höhe vorhanden ist, verpflichtend sein.

    Evtl. würden dann einige Selbständige auch frühzeitig erkennen, dass Ihre Selbstständigkeit nicht nachhaltig funktioniert. Das wäre dann umso besser.

    Viel mehr macht man aber falsch, wenn man jetzt Regeln festlegt, wie ich meine private Vorsorge in 35+ Jahren zu verwerten habe und zum Beispiel glaubt, dass eine Verrentung auf jeden Fall die beste Lösung wäre.

    Es geht bei dem betrachteten Konstrukt ausschließlich um die geförderte (private) Vorsorge. Wenn ich mir die aktuelle Situation betrachte, kann z.B. ein Riester-Sparer mit 2 Kindern im Idealfall bei 60€ Eigenleistung p.a. 175€ + 300€ + 300€ staatliche Zulagen erhalten. Es könnten dann 835€ p.a. investiert werden, wovon in diesem Beispiel 92% der Leistung gefördert wären.

    Ich weiß nicht, ob so ein Konstrukt noch wirklich unter private Vorsorge fällt. :/

    Bei Privat stelle ich mir immer vor, dass ich einen Großteil meiner Vorsorge selbst erbringe und dafür ggf. mit einem gewissen Bonus bedacht werde. Also eher so, dass ich 90% meiner Sparleistung einzahle...

    Aber da gehen die Meinungen ganz offensichtlich auseinander.

    Bei kleinteiligen Vorschriften hat man gute Chancen, dass der Mensch dann einfach darauf verzichtet, sich bevormunden zu lassen und das gut gemeinte aber schlecht gemachte Angebot gar nicht annimmt

    Schon allein die Auswahl des Anlageprodukts zu treffen könnte viele Menschen völlig überfordern. Wenn ohnehin ein Großteil weiter zu den Produkten mit 100%iger Beitragsgarantie greift ist ohnehin nichts gewonnen. :/

  • Hm, bestimmte Selbstständige müssen ja eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, damit sie tätig werden dürfen.

    Vielleicht erweitert man diese Regelung einfach in Richtung adäquate Absicherung (bei welchem "Anbieter" auch immer).

    Und nein, eine kreditfinanzierte 2-Raum-Wohnung in einem Ort, bei dem der Hauptarbeitgeber gerade abgewickelt wird, ist keine adäquate Absicherung. (Sorry, Anekdote des Schwiegervaters brach sich Bahn.)

  • Mir ist es völlig egal, ob Selbstständige in die GRV oder in eine private AV einzahlen. M.E. sollte ein regelmäßiger Nachweis, dass eine private AV in ausreichender Höhe vorhanden ist, verpflichtend sein.

    Evtl. würden dann einige Selbständige auch frühzeitig erkennen, dass Ihre Selbstständigkeit nicht nachhaltig funktioniert. Das wäre dann umso besser.

    Hilft das dann?

    Ich bin mit Dir einer Meinung, daß es für einen Selbständigen nützlich wäre, daß er sich frühzeitig eingesteht, daß sein Geschäftsmodell nicht trägt. Andererseits ist zu Beginn einer Selbständigkeit fast immer das Geld knapp, so daß viele Selbständige sich erstmal selbst ausbeuten, bis die Firma entweder auf die Beine kommt oder halt nicht. Wo will man dabei dann die Grenze ziehen?


    Gesteht man einem Gründer zu, seine Altersversorgung für einen gewissen Zeitraum auf die Hälfte zu reduzieren (wie es manche Versorgungswerke zulassen), kommt man dem Gründer finanziell entgegen, stellt aber sicher, daß er wenigstens etwas für seine Altersversorgung tut.

    Das gewünschte Null-Risiko wird man damit aber auch nicht erreichen können, so sehr die Deutschen auch danach streben.

    Es gibt im Lande bereits seit einigen Jahren eine Krankenversicherungspflicht. Allerdings scheint es keine Maßnahme zu geben, die dem Betreffende die medizinische Versorgung sichert, wenn er trotz Pflicht seine Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahlt (siehe Heinz Hönig).

    Diesen Fall auf einen Soloselbständigen weitergedacht, der nachhaltig seine Alterssicherung auf Lücke setzt: Wie sollte der Sozialstaat darauf reagieren? Grundsicherung ist ja dennoch gewährleistet, Sozialhilfe würde dieser Mensch im Alter dann dennoch bekommen.

    Gesundheitsversorgung kann akut notwendig werden. Wer keinen Krankenversicherungsbeitrag bezahlt, kann dann in jedem Lebensalter finanziell in die Bredouille kommen. Alterssicherung ist demgegenüber nicht akut, auch eine (seltene) Erwerbsunfähigkeitsrente nicht.

    So sinnvoll eine gewisse Überwachung erscheint, dürfte die Praxis schwierig werden.

  • Es gibt im Lande bereits seit einigen Jahren eine Krankenversicherungspflicht. Allerdings scheint es keine Maßnahme zu geben, die dem Betreffende die medizinische Versorgung sichert, wenn er trotz Pflicht seine Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahlt (siehe Heinz Hönig).


    Diesen Fall auf einen Soloselbständigen weitergedacht, der nachhaltig seine Alterssicherung auf Lücke setzt: Wie sollte der Sozialstaat darauf reagieren? Grundsicherung ist ja dennoch gewährleistet, Sozialhilfe würde dieser Mensch im Alter dann dennoch bekommen.

    Na ja, klar gibt es immer Leute, die sich nicht an die Regeln halten. Aber ist das ein Grund, gar nicht erst Regeln zu haben? Im Moment gibt es doch einfach überhaupt keine Verpflichtung für Selbständige, Altersvorsorge zu betreiben. Gäbe es die (in welcher Form auch immer) gäbe es zwar mit Sicherheit immer noch Leute, die sich nicht daran halten. Aber ich vermute, die ganz große Mehrheit würde das schon tun.

    Ich bin mit Dir einer Meinung, daß es für einen Selbständigen nützlich wäre, daß er sich frühzeitig eingesteht, daß sein Geschäftsmodell nicht trägt. Andererseits ist zu Beginn einer Selbständigkeit fast immer das Geld knapp, so daß viele Selbständige sich erstmal selbst ausbeuten, bis die Firma entweder auf die Beine kommt oder halt nicht. Wo will man dabei dann die Grenze ziehen?


    Gesteht man einem Gründer zu, seine Altersversorgung für einen gewissen Zeitraum auf die Hälfte zu reduzieren (wie es manche Versorgungswerke zulassen), kommt man dem Gründer finanziell entgegen, stellt aber sicher, daß er wenigstens etwas für seine Altersversorgung tut.

    Die Frage ist ja auch, warum sollte man Selbständige, jedenfalls außerhalb der Existenzgründerphase, da überhaupt grundlegend anders behandeln als Angestellte? Ein Angestellter kann sich auch nicht aussuchen, ob er lieber in die Rentenversicherung einzahlt oder das Geld anderweitig ausgibt.

  • Achim Weiss

    Es ist klar, dass man nicht alle Probleme lösen kann und wird. Wer sich Partout in existentielle Probleme bringen will, kann das auch in einem Land wie Deutschland problemlos schaffen. Wer die Kontrolle über sein Leben verliert, dem ist nur schwer zu helfen.

    Vielen Selbständigen sind (scheinbar) die Dimensionen von denen man in der Altersvorsorge sprechen muss nicht vollständig klar.

    Ach hier im Forum ist ja schon mancher aufgeschlagen, der mit Ende 40 so langsam merkt, dass man in Sachen Altersvorsorge Gas geben muss. Und dann ist man überrascht, wenn vorgerechnet wird, dass es ab jetzt auch wirklich nennenswerte Sparplansummen braucht um in 20 Jahren noch eine brauchbare Altersvorsorge aufzubauen. :/

    Insofern wäre es m.E. durchaus sinnvoll, wenn es eine entsprechende Pflicht geben würde zumindest eine absolute Basisabsicherung aufzubauen. War übrigens eines der Anliegen, dass im Koalitionsvertrag der Ampel festgelegt wurde. :/

    Zumindest ich sehe es nicht als erstrebenswert an, irgendwann finanziell von Anderen (Staat) anhängig zu sein. Das so etwas immer passieren kann, ist klar. Ein Leben lässt sich halt nicht planen.