• Ganz wichtig: wann haben Sie wirklich das erste Mal vom Tod der Schwester erfahren?

    Heute... oder was meinst Du mit wirklich bzw. gehst Du davon aus, dass das nicht stimmt?

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Ganz wichtig: wann haben Sie wirklich das erste Mal vom Tod der Schwester erfahren? (Woher wissen Sie, dass es kein Testament gibt?)

    Ich habe es heute erfahren.
    Das es kein Testament gibt weiß ich durch die Nachfrage beim zuständigen Amtsgericht.
    Gut, vielleicht sollte ich schreiben - bisher keins. Nur - wo soll es herkommen?

    die emotionale Frage verstehe ich und um keinen weiteren Zwist auszulösen, könnten Sie die 4,5k bezahlen. Ob Sie rechtlich dazu allerdings verpflichtet sind, ist nach dem bisherigen Sachvortrag mehr als zweifelhaft.

    Ich möchte nur soviel zahlen, wie notwendig.

    Ob ich vom Erbe zurücktreten kann weiß ich nicht.

    Ich Halte die 7 tages Frist, ohne vorherige Absprache & Vertrag, für die Zahlung &Überprüfung einer solchen Summe für unangemessen, mir ist aber leider nicht bekannt wie das rechtlich aussieht, eventuell hat hier jemand Erfahrungen damit.

    Ich vermute, das soll als "Druckmittel" dienen.

  • Hallo JuleB,

    Ob ich vom Erbe zurücktreten kann weiß ich nicht.

    Können können Sie schon. Die einzige Randbedingung ist, Sie müssen die Ausschlagung des Erbes spätestens 6 Wochen nach Kenntnis vom Tod erklären. Deshalb meine Frage nach dem „wirklich“, denn der Todeszeitpunkt ist ja schon ca. ein halbes Jahr her.

    Ich möchte nur soviel zahlen, wie notwendig.

    Nach bisheriger Schilderung müssen Sie Ihrer Schwester Null bezahlen. Ihre Schwester ist einzige (wenn Sie und Ihre Nachkommen ausschlagen) Erbin geworden und muss deshalb die vollen Beerdigungskosten selbst tragen.

    Gruß Pumphut

  • Dass meine Schwester im Juni verstarb, erfuhr ich heute per Einschreibe Rückschein von meiner anderen Schwester, die inzwischen die Beerdigung ausgerichtet hatte. Sie schickte mir eine Aufstellung der Beerdigung, Grabstein, mehrere Traueranzeigen und eine Familiengrabverlängerung.

    Hm. Einschreiben mit Rückschein ist unter normalen Geschwistern keine übliche Kommunikationsmethode.

    Viel Kontakt unter den Geschwistern wird wohl auch nicht gewesen sein, üblicherweise erfährt man umgehend, wenn ein Geschwister stirbt.

    Aber sein kann natürlich alles.

    Der Betrag liegt bei ca. 12.000 EUR. Zog das Erbe von etwa 3.000 EUR ab und fordert von mir die anteilige Zahlung über 4.500 EUR mit einer Frist bis zum 24.12.2025.

    Nun mal nicht die guten Familienverhältnisse.

    Ja. Etwas knapp, eine Woche Frist, und das pünktlich zu Weihnachten würde ich auch als nicht besonders nette Tat einstufen.

    Nun stellt sich die Frage für mich, inwieweit ich an die Kosten der Beerdigung herangezogen werden kann. Es besteht Bestattungspflicht, das ist unstrittig.

    Muss ich diesen Betrag einfach so hinnehmen, wo eine angemessene Beerdigung ohne Traueranzeigen und Erdhügelgrab bei ca. 4.000 bis 5.000 EUR liegen?

    Wenn Du erbst (in diesem Fall ja Schulden erbst), bist Du mit im Boot. Wenn sich alles so zugetragen hat, wie Du schreibst, hast Du die Gelegenheit, das Erbe abzulehnen und bist dann ganz elegant aus der Sache draußen, Pumphut hat das schon ausführlich beschrieben.

    Ich würde das vermutlich so machen, wie Pumphut vorschlägt.

    Wenn der Kontakt unter Schwestern derart eingeschlafen ist, daß man noch nicht einmal den Tod einer Schwester kommuniziert und dann per Einschreiben Geld fordert, dürfte das schwesterliche Verhältnis endgültig kaputt sein. Deine Schwester hat das alles selbst veranlaßt; ich würde das alles ihre Sache sein lassen. Ich würde jetzt allerdings keine Zeit mehr verlieren und das Erbe abzulehnen.

    Es gibt laut Nachlassgericht kein Testament, somit ist es die gesetzliche Erbfolge.

    Offensichtlich hast Du schnell gehandelt, weißt also schon, an wen Du Dich wenden mußt.

    Damit die Sache rechtlich sicher ist, würde ich vermutlich einen Anwalt beauftragen, nicht daß ich mir meine Position durch einen dummen Formfehler vermassele. Das können Laien gut, habe ich auch schon fertiggebracht.

  • Nur um mal ganz böse das Geschwisterverhältnis weiter zu denken...

    Ist die Erbmasse von 3k realistisch?

    Oder ist das jetzige Gebaren der Schwester möglicherweise ein Spielchen, um zum Erbausschlag zu drängen und es liegt eine deutlich höhere Erbmasse vor?


    (Vielleicht habe ich auch zuviel schlechte Filme gesehen...)

  • Nur um mal ganz böse das Geschwisterverhältnis weiter zu denken...

    Ist die Erbmasse von 3k realistisch?

    Oder ist das jetzige Gebaren der Schwester möglicherweise ein Spielchen, um zum Erbausschlag zu drängen und es liegt eine deutlich höhere Erbmasse vor?


    (Vielleicht habe ich auch zuviel schlechte Filme gesehen...)

    Ich frag mich auch schon die ganze Zeit warum man hier zum Ausschlagen des Erbes rät.

    Kenne mich im deutschen Erbrecht allerdings nicht aus und dachte mir, dass irgendein Hinweis in der Anfrage enthalten sein muss, der die Antwortenden sicher macht, dass es keine Aktiva zu erben gibt.

  • Hallo Osnabruecker,

    ich glaube, die schlechten Filme wirken. Theoretisch ausgeschlossen ist natürlich nichts. Aber, die verstorbene Schwester lebte zum Schluss im Heim und die „böse“ (in der aktuellen Darstellung) Schwester war Betreuerin mit Vollmachten. Wenn Vermögen da war, hat sie es schon längst beiseitegeschafft. Die Wahrscheinlichkeit, dass über die 3k für die Beerdigung verbrauchten Vermögens noch etwas da ist, ist gering. Die Vermögensverhältnisse der Verstorbenen für die letzten 10 Jahre aufzudröseln und nach unberechtigten Abbuchungen zu suchen, ist theoretisch auch möglich, aber sollte man sich das wirklich antun?

    Rein theoretisch könnte unsere TE die Erbbesitzerin auffordern, ein Erbverzeichnis zu erstellen. Wenn die allerdings so ist wie geschildert, wird keins kommen und die 6 Wochen verstreichen. Bei Nichtstun ist unsere TE dann Miterbin und haftet auch für mögliche Schulden. (Da gibt es zwar immer noch die Variante der Nachlassinsolvenz, sollte man sich aber nicht antun.)

    Ja, Erben kann eine Wundertüte sein, wenn man zu Lebzeiten zum Erblasser keinen Kontakt hatte.

    Gruß Pumphut

  • Ich glaube, die schlechten Filme wirken. Theoretisch ausgeschlossen ist natürlich nichts. ... Die verstorbene Schwester lebte zum Schluss im Heim und die „böse“ (in der aktuellen Darstellung) Schwester war Betreuerin mit Vollmachten. Wenn Vermögen da war, hat sie es schon längst beiseitegeschafft. Die Wahrscheinlichkeit, dass über die 3k für die Beerdigung verbrauchten Vermögens noch etwas da ist, ist gering.

    Ob wir die ganze Geschichte kennen? Keine Ahnung.

    Klar zu sein scheint, daß das Tischtuch zwischen unserer TE und der Betreuerschwester finanz zerstört zu sein scheint. Die Betreuerschwester hat offensichtlich den Todesfall komplett in eigener Regie abgewickelt (auch finanziell) und will nun Geld sehen. Dazu hat sie der TE eine Einschreiben mit einer Geldforderum mit kurzer Frist geschickt, eine Kommunikationsform, die unter Geschwistern eher unüblich ist. Die TE hat die Betreuerschwester daher angerufen, dieses Telefonat sei aber umgehend entgleist.

    Da ist dann halt die Frage, was man macht.

    Die ärgerärmste (aber oft teuerste) Möglichkeit lautet: Einfach zahlen.

    Will die TE aber nicht zahlen, muß sie den Streit halt aushalten. Wenn die Sachlage so ist wie geschildert, nämlich daß sie tatsächlich vom Tod der anderen Schwester bisher nichts erfahren hat, ist eine Erbausschlagung ja einfach.

    Ich würde vermutlich das Erbe unbesehen ausschlagen, auf die Gefahr hin, daß die Verstorbene in Wirklichkeit überhaupt kein Sozialfall war, sondern eine exzentrische Millionärin. Ich sehe das wie Du: Wenn Vermögen da gewesen sein sollte, dürfte die Betreuerschwester dieses beiseitegeschafft haben, die Zeit und mit Möglichkeit dazu dürfte sie gehabt haben.

    Man könnte natürlich trotzdem erstmal ein Erbverzeichnis anfordern, ohne die Frist zur Erbausschlagung aus den Augen zu verlieren. Wenn in fünf Wochen nichts gekommen ist, kann man ja immer noch ausschlagen.

  • Ich gehe mal davon aus, dass JuleB ein wenig über die finanziellen Verhältnisse der Mutter weiß und wenn die früher nicht besonders gut waren, sind sie jetzt nach Pflegeheimaufenthalt und Schwester als (befreite) Betreuerin sicher nicht besser.

    Wenn das so ist, würde ich sofort einen Termin mit dem Amtsgericht Nachlassgericht (an meinem Wohnort) vereinbaren und die Erbschaft ausschlagen.

    Zu den Kosten und Zahlungsaufforderung, für den Fall, dass NICHT ausgeschlagen wird: Bei einem Nachlass von ca 3000 € ist eine "angemessene" Bestattung nur die kostengünstigste. Dies dürfte bei der geforderten Summe nicht der Fall sein.

    Im Übrigen: Zahlungsverzug tritt nach BGB einen Monat nach Erhalt der Forderung ein.

  • Ich gehe mal davon aus, dass JuleB ein wenig über die finanziellen Verhältnisse der Mutter weiß und wenn die früher nicht besonders gut waren, sind sie jetzt nach Pflegeheimaufenthalt und Schwester als (befreite) Betreuerin sicher nicht besser.

    Wenn das so ist, würde ich sofort einen Termin mit dem Amtsgericht Nachlassgericht (an meinem Wohnort) vereinbaren und die Erbschaft ausschlagen.

    Die TE schreibt selbst, dass ihre verstorbene Schwester (nicht Mutter) ein Sozialfall war. Das würde ich als Fakt unterstellen und nicht lang mit Nachlassverzeichnis etc. rummachen, sondern gleich die Erbschaft ausschlagen. Die andere Schwester, die ja Betreuerin der Verstorbenen war und die Bestattung auch organisiert hat, kann das wohl nicht mehr, deren 6-Wochen-Frist ist vermutlich abgelaufen. Sie ist dann nach meiner Recherche allein für die Bestattungskosten verantwortlich.

    (Unabhängig davon würde ich persönlich mich auf freiwilliger Basis in gewissem Umfang an den Kosten beteiligen, immerhin geht es um die eigene Schwester, und das Verhältnis wird ja nicht „schon immer“ zerrüttet gewesen sein.)

  • Unabhängig davon würde ich persönlich mich auf freiwilliger Basis in gewissem Umfang an den Kosten beteiligen, immerhin geht es um die eigene Schwester, und das Verhältnis wird ja nicht „schon immer“ zerrüttet gewesen sein.

    Das ist primär eine zwischenmenschliche Sache und keine finanzielle. In einem Zweig meiner Verwandtschaft ist das Verhältnis zwischen Geschwistern derart zerrüttet, daß die in diesem Leben vermutlich nicht mehr miteinander sprechen werden. Eine Beteiligung an Beerdigungskosten per Einschreiben von der eigenen Schwester zu fordern, und ein Telefonat dann eskalieren zu lassen im Sinne von: "Wenn Du die Frist verstreichen läßt, dann ..." macht sicher kein gutes Wetter.

    Ich würde zuerst einmal durch Ausschlagung des Erbes für klare Verhältnisse sorgen. Was man hinterher macht, sieht man dann.

  • Hm. Einschreiben mit Rückschein ist unter normalen Geschwistern keine übliche Kommunikationsmethode.

    Viel Kontakt unter den Geschwistern wird wohl auch nicht gewesen sein, üblicherweise erfährt man umgehend, wenn ein Geschwister stirbt.

    Die Kommunikationsform ist seit 40 Jahren gestört, so ist wohl der Zeitpunkt Weihnachten bewusst gelegt worden. Totalverwirrt - hier könnte man von "schon immer" zerrüttet reden.
    Neid und Missgunst spielt dabei eine Rolle. Mein Lebensweg wird nicht akzeptiert.

    Das ist primär eine zwischenmenschliche Sache und keine finanzielle. In einem Zweig meiner Verwandtschaft ist das Verhältnis zwischen Geschwistern derart zerrüttet, daß die in diesem Leben vermutlich nicht mehr miteinander sprechen werden.

    Ich würde zuerst einmal durch Ausschlagung des Erbes für klare Verhältnisse sorgen. Was man hinterher macht, sieht man dann.

    Ich hatte das Gespräch gesucht, leider erfolglos.

    Und Achim Weiss, was Pumphut sehr deutlich an Möglichkeiten aufführt werde ich machen.
    Das Erbe ausschlagen mit meinen Töchtern und Enkelkindern (noch nicht volljährig).

    Ich warte ab was passiert.

    Nur um mal ganz böse das Geschwisterverhältnis weiter zu denken...

    Ist die Erbmasse von 3k realistisch?

    Oder ist das jetzige Gebaren der Schwester möglicherweise ein Spielchen, um zum Erbausschlag zu drängen und es liegt eine deutlich höhere Erbmasse vor?


    (Vielleicht habe ich auch zuviel schlechte Filme gesehen...)

    Solche Filme kenne ich auch, die sind spannend.
    In der Realität sieht es anders aus. Da spielen die Gefühle verrückt und es wir emotional.

    Ein Erbschein wurde nicht beantragt.
    Vielleicht liegt eine höhere Erbmasse vor. Mag sein. Das ist mir egal.
    Ich habe mir mein eigenes Leben aufgebaut und benötige kein "Erbe" meinerseits.


  • Zu den Kosten und Zahlungsaufforderung, für den Fall, dass NICHT ausgeschlagen wird: Bei einem Nachlass von ca 3000 € ist eine "angemessene" Bestattung nur die kostengünstigste. Dies dürfte bei der geforderten Summe nicht der Fall sein.

    Im Übrigen: Zahlungsverzug tritt nach BGB einen Monat nach Erhalt der Forderung ein.

    Ich denke auch, dass 3.000 EUR für eine angemessene Bestattung (sehr minimal) möglich gewesen wäre.
    Preise habe ich eingeholt. Unter 5.000 sogar mit Grabstein und Urnengrab.

  • Ich habe mir das Ganze jetzt erst mal in Ruhe durchgelesen.

    Ich möchte noch auf einige wichtige Punkte hinweisen.

    Das Erbe ausschlagen mit meinen Töchtern und Enkelkindern (noch nicht volljährig).

    Hier sollte man unbedingt auch beachten, dass in Schleswig-Holstein hierzu ebenfalls spezielle Regelungen existieren.

    Meines Wissens ändert das Ausschlagen eines Erbes nichts an der Pflicht, eine Bestattung durchzuführen.

    Unter Bestattung versteht man auf jeden Fall eine einfache und solide Bestattung ohne zusätzliche Geschichten.

    Auch die Verlängerungen eines Familiengrabes gehören dann eben nicht dazu.

    Du hast dich ja schon informiert über die Beerdigungskosten und weißt, was dann eher normal ist.

    Da das Verhältnis zwischen euch Schwestern völlig zerrüttet ist, würde ich mich gar nicht mit dem ganzen Theater abgegeben, sondern eine Fachanwältin für Erbrecht konsultieren.

    Deine Töchter können das Erbe selbstverständlich ausschlagen, für die minderjährigen Enkelkinder bedarf es meines Wissens hierzu auch den Kontakt zum Familiengericht.

    Bitte dringend informieren.

  • Hallo,

    Deine Töchter können das Erbe selbstverständlich ausschlagen, für die minderjährigen Enkelkinder bedarf es meines Wissens hierzu auch den Kontakt zum Familiengericht.

    Bitte dringend informieren.

    Hier ist die Information:

    „Tritt der Anfall einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses an das Kind erst infolge der Ausschlagung eines Elternteils ein, der das Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil vertritt, ist die Genehmigung abweichend von § 1851 Nummer 1 nur dann erforderlich, wenn der Elternteil neben dem Kind berufen war.“ BGB § 1643/3 Satz 1.

    Hinweis: Es gibt Ausnahmen, die bei unserer TE aber nicht zu erkennen sind.

    Gruß Pumphut

  • Noch ein Gedanke: Beim Erben kommt es immer sehr aufs Detail an, eben drum würde ich schnellstmöglich (Frist!) einen Termin beim Anwalt machen. Ich habe das oben schon erwähnt. Für das, was Deine Schwester von Dir will, bekommst Du allemal eine Beratung beim Anwalt.

    Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall gilt, daß die Nachkommen des Ausschlagenden die nächsten Erben sind. Mal angenommen, Du hast Kinder, könnten die die Sache an der Backe haben, wenn Du ausschlägst. Du brauchst mir Deine Familiensituation nicht auf die Nase binden, aber bitte denk dran. Ich frage Dich nicht nach eventuellen Abkömmlingen. Dein eventueller Ehepartner ist außen vor; man erbt als Ehepartner nach der gesetzlichen Erbfolge nur, wenn der Erblasser der eigene Partner ist, nicht sonst in der Familie.

    Wenn ein Testament vorliegt, kann die Sache anders aussehen.

    Und doch: Wenn Du und Deine eventuelle Kinder rechtzeitig ausschlagen, müßtet Ihr meinem rechtslaienhaften Verständnis außen vor sein.