Reform private Altersvorsorge

  • Positiv sehe ich, dass die Garantien wegfallen sollen und auch die garantierte Auszahlung bis zum Lebensende. Beim Rest müssen wir einfach warten, was am Ende beschlossen wird. Dann entscheide ich, wie sich das bei mir in die Finanzen einfügt.

    Grundsätzlich wäre zu begrüßen, wenn man dieses Mal zu einer Lösung findet, die nicht nur Fördergelder direkt in Provisionen umwandelt

    Sicherlich ist das so richtig, aber darauf haben glaube ich die Versicherungen und Strukturvertriebe gewartet, jetzt können die mit dem Hinweis, unsere Produkte sind abgesichert, ihren ganzen Müll bei gutgläubigen Kunden unterbringen. Bei allen Änderungen müsste als erstes die Aufklärung stehen um den Truppen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

  • Ganz deutlich ist zu sehen wie man die Deutschen mit Riester und Rürup komplett über den Leisten ziehen konnte und trotzdem jetzt nur Förderung und Steuerersparnis triggern muss, damit gleich wieder breite Begeisterung aufkommt in das nächste große staatliche Rentending rein zu payen. Man kann es sich echt nicht ausdenken...

  • Ich denke man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen Riester-Bestandsverträgen und (jüngeren) Menschen die mit dem Vermögensaufbau bzw. der Altersvorsorge erst beginnen.

    Für die allermeisten der rund 15 Millionen(!) Riester-Bestandsverträge kann es eigentlich nur besser werden. Zumindest wenn sie ihr karges angespartes Riester-Guthaben auf diesem Weg in bspw. ein kostengünstiges ETF-Altersvorsorgedepot umziehen können und dort der lebenslangen Verrentungspflicht entgehen. Alternativ bleibt dieser Gruppe nur ein Ende mit Schrecken namens förderschädliche Kündigung.

  • Ich habe einen Riestervertrag, den ich seit einigen Jahren nicht mehr bespare. Nun bin ich am überlegen, für 2024 und 2025 wieder etwas reinzustecken um die Förderung & die steuerlichen Vorteile zu realisieren und ihn dann 2026 in das Vorsorgedepot mit einem ETF zu übertragen. Was meint ihr?

  • Ich habe einen Riestervertrag, den ich seit einigen Jahren nicht mehr bespare. Nun bin ich am überlegen, für 2024 und 2025 wieder etwas reinzustecken um die Förderung & die steuerlichen Vorteile zu realisieren und ihn dann 2026 in das Vorsorgedepot mit einem ETF zu übertragen. Was meint ihr?

    Also dieser Gedanke schwirrte mir neulich auch kurz durch den Kopf. Und hab ihn dann ganz schnell wieder verworfen. Zumindest fürs laufende Jahr. Bevor da nicht irgendwas entschieden bzw. als Gesetz verabschiedet ist, mache ich nur eins mit meinem Riester: nämlich gar nix ^^

  • Hallo zusammen,

    Selbstständige bleiben außen vor

    Nun hat das Finanzministerium einenGesetzentwurf erarbeitet und an die anderen Ministerien geschickt. Allerdings zeigt sich, dass es darin vorrangig um die Reform der Riester-Rente für Angestellte geht.

    Der für Selbstständige entscheidende Absatz findet sich dort auf Seite 41, der zweiten Seite der Gesetzesbegründung.

    "Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge soll perspektivisch auch Selbständigen offenstehen. Sofern Selbständige in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (zum Beispiel nach § 2 oder § 4 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI -), gehören sie bereits jetzt zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis. Die Ausweitung des förderberechtigten Personenkreises auf alle Selbständige erfolgt, sobald eine allgemeine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für diese Gruppen eingeführt wird. Bereits heute steht Selbständigen mit den Basisrentenverträgen eine steuerlich geförderte private Vorsorgeoption zur Verfügung, mit der unter anderem durch Garantieprodukte oder auch mit Aktiensparplänen fürs Alter vorgesorgt werden kann."

    Auch freiwillig Rentenversicherte ausgeschlossen

    Im Klartext: Selbstständige bleiben außen vor. Die geförderte private Altersvorsorge soll ihnen "perspektivisch" auch offenstehen. Zum Zeitpunkt der geplanten Einführung am 1. Januar 2026 sollen jedoch nur diejenigen Selbstständigen Zugang haben, die ohnehin rentenversicherungspflichtig sind: also arbeitnehmerähnliche Selbstständige, Lehrkräfte und Pflegepersonen und die weiteren im Sozialgesetzbuch gelisteten Berufe. Nicht einmal Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind dem Entwurf nach berechtigt, an der Förderung teilzunehmen.

    "Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung"?

    Und es kommt noch dicker: Der Zugang für alle anderen Selbstständigen soll erst dann kommen, wenn die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eingeführt ist. Wobei es heißt: "… sobald eine allgemeine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für diese Gruppen eingeführt wird." Die Formulierung irritiert. Im Koalitionsvertrag heißt es:

    "Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen."


    LG

  • Wie bei Riester. (Dort reicht ein Tag Versicherungspflicht im Jahr.) ;)

  • Es ist allerdings so, dass du als Selbständige*r die Förderung erhältst, wenn dein Ehepartner*in Angestellt ist.
    Habe mich auch gefragt, wie es um Beamte bestellt ist, dazu in der Schnelle aber nichts gefunden.

    ..

  • Hallo zusammen:

    „Flexibler und bessere Chancen auf Rendite: Mit diesem Ziel will die Bundesregierung die private Altersvorsorge umbauen, und zwar mit dem Altersvorsorge-Depot. Damit kannst Du ab 2026 staatlich gefördert einen Aktien-ETF besparen. Dazu gibt es nun erste Details aus einem Gesetzentwurf. Auf diese Dinge kannst Du Dich einstellen:

    20% Zuschuss bis max. 3.000€

    Für jeden eingezahlten Euro sollst Du 20 ct Förderung vom Staat bekommen. Macht max. 600€ Grundförderung pro Jahr, bisher sind es bei Riester max. 175€. Insgesamt kannst Du jedes Jahr max. 3.000€ in den Vertrag einzahlen, ab 2030 sind es 3.500€.

    Heißt: Wenn Du 3.000€ einzahlst, bekommst Du obendrauf 600€ Förderung vom Staat. Zahlst Du 2.000€ ein, sind es 400€. Die Untergrenze für Einzahlungen liegt bei 120€ pro Jahr.

    Kinderzuschlag gibt es nicht mehr pauschal

    Für jedes Kind bekommst Du zusätzlich 25 ct pro eingezahltem Euro, max. sind es 300€ Zuschuss pro Kind und Jahr. Für den vollen Kinderzuschlag müsstest Du im Jahr mind. 1.200€ einzahlen. 300€ gab es bisher schon für alle Kinder, die vor 2008 geboren wurden, allerdings nicht pro eingezahltem Euro, sondern pauschal.

    Dazu wird es einen Bonus für Geringverdiener von 175€ pro Jahr geben – bis zu einem Brutto-Jahreseinkommen von 26.250€. Ebenfalls profitieren sollen junge Menschen, die beim Abschluss unter 25 Jahren drei Jahre lang 200€ zusätzlich bekommen.

    Der Vorteil für Dich: Du musst nicht mehr ausrechnen, wie viel Du einzahlen musst, um die maximale Förderung zu bekommen. Und Du musst nicht mehr jedes Jahr Deine Beiträge anpassen.

    Das ändert sich bei der Steuer

    Deine Beiträge und die Zulagen kannst Du bei der Steuer geltend machen. Dabei ändert sich aber die Berechnung. Wenn Du als kinderloser Single 3.000€ im Jahr einzahlst, landen inkl. Förderung 3.600€ in Deinem Vertrag. Diese Summe kannst Du als Sonderausgabe in Deiner Steu­er­er­klä­rung angeben.

    Die neue Regelung ist steuerlich attraktiver als die bisherige. Jetzt hast Du auch mit Kindern gute Chancen auf eine Steuerrückerstattung – zusätzlich zu den Zulagen.

    Mehr Chancen auf Rendite als bei Riester

    Ein Problem bei bestehenden Riester-Verträgen ist die niedrige Rendite. Denn bisher mussten Dir die Anbieter bei Riester-Verträgen garantieren, dass Du Dein eingezahltes Geld zu 100% rausbekommst, inkl. der staatlichen Förderung. Künftig sollen Verträge möglich sein, bei denen Du auch nur 80% der Summe garantiert bekommst.

    Das ist kein Nachteil für Dich. So können die Anbieter chancenreicher anlegen und über einen langen Zeitraum mehr Rendite rausholen. Beim Altersvorsorge-Depot liegt die Garantie wie beim normalen Aktien-ETFbei 0%.

    Wie und in welchem Alter Du das Geld aus Deinem Altersvorsorge-Depot dann entnehmen kannst, liest Du hier“.

    80 Prozent Garantie macht doch keinen Sinn. Ist das ein Druckfehler? Ich hoffe es.

    LG

  • Allerdings noch keine wirkliche Einschätzung, die über die News Artikel hinaus geht.

    ..

  • Nur am Rande aber das

    Nun hat das Finanzministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet ...

    ... einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen."

    klingt (genau) wie der jüngste Kommentar des "Verbandes der Gründer und Selbständigen Deutschlands e. V." ... ?

    Zum Grad der Dringlichkeit bzw. Brisanz des Themas fehlt mir die Sachkenntnis (inkl. Zahlen). Erinnere mich aber beispielsweise an einen Tenor des DIA (Deutsches Institut für Altersvorsorge) nachdem der "Großteil der Selbständigen nicht von Altersarmut bedroht" ist. Zugegebenermaßen ist das DIA ein Ende der 90er Jahre gegründetes PR-Vehikel der Deutschen Bank das eine Art der (wissenschaftlichen) Lobbyarbeit rund um die Thematik Altersvorsorge/Ruhestandsplanung betreibt.

    Aber beispielsweise selbst seitens des DIW ("Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung") - eher politisch links und "staatsgläubig" zu verorten und zumindest vom Prinzip her immer für (noch) mehr Bürokratie, Vorgaben und Regulatorik zu haben - ist mir ein Tenor erinnerlich wie "Die allermeisten Selbständigen betreiben Altersvorsorge".

    Mein Eindruck aus der Laiensphäre ist eher, daß die kleinen sprich sog. Solo-Selbständigen (ohne Mitarbeiter sprich eigene Angestellte) das (Haupt)Problem darstellen könnten ... ?

    Umso unverständlicher aus meiner Sicht, warum man sich dann nicht längst beispielsweise an dem lange bewährten US-Modell der 401(k) Verträge orientiert hat (sowohl Konstruktion als auch Volumina betreffend). Nach meiner Erinnerung stehen die nämlich allen offen - auch Solo-Selbständigen.

    Die damalige Vorgehensweise des Gesetzgebers bei Rürup macht aus meiner Sicht wenig Hoffnung und schwächt das Vertrauen auch für zukünftige derartige Lösungen. Hatte das vor "ewigen Zeiten" mal überflogen und als wenig zielführend eingestuft (so wie ich das damals verstanden habe zum einen unkündbar, zum anderen kein Kapitalwahlrecht am Ende (sprich wird nur als monatliche Rente ausgezahlt) und auch ansonsten völlig unflexibel, da man auch während der Einzahlphase keinerlei Zugriff auf seine Mittel hat). Für noch jüngere Selbständige oder gar Einsteiger in die Selbständigkeit wird der Steuervorteil auch eher wenig bringen, da nicht selten dann die Einnahmen (samt Steuerbelastung) niedrig sind. Wie mir auch schon zu Ohren kam, sollen (teilweise) auch die Kosten der Verträge ziemlich hoch sein ... ?

    Solche (staatlicherseits gewünschten) langjährigen Vorsorgebemühungen reserviert für das Alter sollten jedenfalls in der Ansparphase generell steuerfrei gestellt werden - das nur am Rande. Zum einen als Anreiz und zum anderen zwecks Beschleunigung des Vermögensaufbaus.

    Da die Hoffnung ja bekanntlich zuletzt stirbt und für ein "Obligatorium" (die Altersvorsorge Selbständiger betreffend) ja durchaus etwas sprechen könnte (wobei ich in meinem Umfeld so gut wie keinen Selbständigen in Altersarmut kennen - die zwei, drei diesbezüglichen Fälle hatten andere Ursachen als Hintergrund (Stichwort: Scheidungen)) - würde ich auf einen transparenten, einfachen, flexiblen und kostengünstige Ansatz hoffen und natürlich auch eine Wahlfreiheit die Instrumente der AV betreffend. Man mag das Ziel ("Was soll erreicht werden") vorgeben aber nicht auch noch (zwangsweise und planwirtschaftlich) das "Wie soll das erreicht werden" sprich das Instrument der Umsetzung (funktioniert schon in anderen Bereichen (Beispiel: Klimapolitik) eher schlecht).

    So lange man die Selbständigen nicht auch in die (aus meiner Sicht eher mediokere) GRV "zwangsverpflichtet" wäre das eine guter Ansatz (unter Berücksichtigung der obigen Vorgaben).

    Auch wenn es meinem Verständnis von Selbständigkeit etwas widerstrebt - setzt diese Art der beruflichen Tätigkeit doch gerade eigenverantwortliches und selbst bestimmtes Handeln voraus. Was denknotwendig auch für die Finanzen und die Altersvorsorge gilt. Aber unsichere Kantonisten (das Finanzielle betreffend) gibt es vermutlich in allen Bereichen.

    Man darf jedenfalls gespannt sein, wie so eine Reform am Ende - auch für Selbständige - konkret aussieht.

  • Bleibt nun noch abzuwarten, ob die Auszahlung (zu 100% steuerpflichtig) auch noch der Krankenversicherungspflicht unterliegt. Wenn ja, dann muss man ganz scharf rechnen, ob man mit einem klassischen ETF (Abgeltungssteuer auf die Kursgewinne + keine KV-Pflicht) nicht doch besser fährt.

    Weitere Punkte: Ist das Geld insolvenzsicher? Was passiert, wenn man aus einer Notlage heraus die gesamte Summe auf einen Schlag abruft?