Auflagen für Balkonkraftwerk

  • Da wir 2 E-Autos haben, überlegen wir auch, uns so ein Teil in den Garten zu stellen. Allerdings endet unsere Überlegung eben auch immer mit Irvings Überlegung, ob das wirklich Sinn macht.

    einfach machen, viel geld ist es schließlich nicht.

    man sollte bei den gängigen system um 300/350€ inkl befestigungsmaterial liegen.

  • Zumal die Dinger auch nicht ewig halten und irgendwann auch die Entsorgung ansteht.

    Und weil deine zwei E-Autos auch nicht ewig halten und die Entsorgung ansteht... hast du sie dir nicht gekauft? Weil die sind ja eh irgendwann durch und müssen entsorgt werden? Hmmm... ich verstehs gerade nicht: Alles hat ein Ende; ein Auto wird trotzdem gekauft; dem BKW wirds angekreidet, daß es irgendwann entsorgt werden muss.

  • Du weißt, dass sich ein Aktien-ETF ca. alle 10 Jahre verdoppelt ... ?

    Das wußte beispielsweise ich nicht. Ist ja super.

    Vor dem Hintergrund dieser Tatsache: Denke, ich werde es jetzt auch mal mit einem Aktien-ETF probieren. Zum Beispiel mit 25 meiner Einheiten. Daraus werden dann in ca. 20 Jahren - wenn in die 25 Einheiten samt Erträgen investiert lasse - schon 100 Einheiten. Finde ich spitze.

    Vielen Dank für den Tipp jedenfalls !

  • Und ob dies für die Umwelt gut ist, darf erst recht bezweifelt werden.

    Da hab ich immer noch kein schlüssiges Argument für gesehen. Es macht doch nur Sinn, wenn man annimmt, dass die Produktion & Lieferung von 1-2 Panel für den Balkon mehr Umweltschäden erzeugt als in den Jahren darauf an "dreckiger" Energie ersetzt werden kann. Woher nimmst du die Daten für deine Annahme?

  • Da hab ich immer noch kein schlüssiges Argument für gesehen. Es macht doch nur Sinn, wenn man annimmt, dass die Produktion & Lieferung von 1-2 Panel für den Balkon mehr Umweltschäden erzeugt als in den Jahren darauf an "dreckiger" Energie ersetzt werden kann. Woher nimmst du die Daten für deine Annahme?

    Jeder Urlaub erfordert eine gewisse Anreise, somit ist er wohl immer umweltschädlicher als ein Urlaub zu Hause.

  • Mal (abseits der Weltanschauungs-Debatte) ein Beispiel zum Thema aus der Praxis:

    Unsere ET-Gemeinschaft hat sich unlängst per Beschluss auf einige Regeln geeinigt - eben weil der Wunsch nach Balkonkraftwerken real und nicht mehr wegzudrücken ist. Einige Punkte sind beispielsweise die Farbe des Moduls (bevor grün-metallic oder Logodruck auf den Markt kommt), mittige Montage, kein Überstand oben/unten, plane/nicht angeschrägte Montage… Der fachliche korrekte Anschluss und ein Versicherungsnachweis wurden bereits genannt.

    Und ja, ich bin für solche Regeln zum Werterhalt des Eigentums. Krude Bastellösungen sieht man leider allzuoft.

    Und nein, ich selbst bin zur Zeit nicht interessiert.

  • Die genaue Berechnung einer Rendite aus umgangssprachlicher Renditeberechnung gestaltet sich bei solchen "Mini-"beträgen erst recht schwierig. Aus meiner Sicht mit einer monatlichen Stromrechnung von ca. 40,- Euro bedeutet eine Einsparung von 1,- Euro schon 2,5 Prozent. Heißt wenn man so locker sagt, man spart 5,- Euro, in Wirklichkeit sind es aber nur 4,03 Euro, liegt man schon um ca. 2,5 Prozentpunkte daneben.

    Natürlich kann ich mathematisch genau die Rendite bis auf die x-te Nachkommastelle berechnen, doch umgangssprachlich macht dies wohl keiner.

  • Die genaue Berechnung einer Rendite aus umgangssprachlicher Renditeberechnung gestaltet sich bei solchen "Mini-"beträgen erst recht schwierig. Aus meiner Sicht mit einer monatlichen Stromrechnung von ca. 40,- Euro bedeutet eine Einsparung von 1,- Euro schon 2,5 Prozent. Heißt wenn man so locker sagt, man spart 5,- Euro, in Wirklichkeit sind es aber nur 4,03 Euro, liegt man schon um ca. 2,5 Prozentpunkte daneben.

    Natürlich kann ich mathematisch genau die Rendite bis auf die x-te Nachkommastelle berechnen, doch umgangssprachlich macht dies wohl keiner.

    Zumal man ja ohnehin nicht jedes Jahr einen exakt gleichen Stromverbrauch hat. Mal ein paar Wochenendtrips mehr, zwei Wochen krank zu Hause statt bei der Arbeit, unterschiedliches Wetter (sofern man mit Strom kühlt/heizt) usw. verzerren da ggf. das Ergebnis. Vielleicht hat man im ersten Jahr mit Balkonkraftwerk auf der Abrechnung 200 kWh weniger als im Jahr davor. Heißt das, das Balkonkraftwerk hat 200 kWh Ersparnis gebracht? Nicht zwingend. Vielleicht war das Jahr davor auch einfach verbrauchsintensiver.

    Also, wir haben ja selbst auch eins, aber einfach nur zum Spaß, nicht weil wir davon ausgehen, dass es sich finanziell rechnet (als wir es angeschafft haben, waren sie ohnehin noch teurer als jetzt).

  • Da wir zwei runde Balkone haben, wäre der Plan gewesen, die Anlage mit einem beschwerten Ständer auf dem Balkonboden aufzustellen.

    Meines Wissens darfst du auf dem Balkon aufstellen, was du möchtest. Da würde ich gar nicht groß diskutieren.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Unsere WEG hat ebenfalls dem Balkonkraftwerk zugestimmt (nicht verboten), aber sehr erschwerende Auflagen gemacht: Nicht am Geländer, nur an der Außenwand oder Garagendach, fachmännische Installation, etc.

    Dürfen solche Auflagen gemacht werden?

    Kennt jemand Gerichtsurteile dazu?

  • Unsere WEG hat ebenfalls dem Balkonkraftwerk zugestimmt (nicht verboten), aber sehr erschwerende Auflagen gemacht: Nicht am Geländer, nur an der Außenwand oder Garagendach, fachmännische Installation, etc.

    Dürfen solche Auflagen gemacht werden?

    Das spielt letztlich keine Rolle, weil es inopportun ist, solche Auflagen wegklagen zu wollen. Über Gemeinschaftseigentum entscheidet die Eigentümerversammlung (und die genannten Bauteile sind Gemeinschaftseigentum).

  • Das spielt letztlich keine Rolle, weil es inopportun ist, solche Auflagen wegklagen zu wollen. Über Gemeinschaftseigentum entscheidet die Eigentümerversammlung (und die genannten Bauteile sind Gemeinschaftseigentum).

    Es geht ihm offenbar nicht darum, zu erfahren, was Gemeinschaftseigentum ist.

    Er möchte im Prinzip wissen, ob der Beschluss der Eigentümerversammlung rechtlich nicht in Ordnung ist.

    Denn die Eigentümerversammlung könnte theoretisch alle möglichen seltsamen und blödsinnigen Dinge beschließen, die trotzdem rechtlich nicht in Ordnung sind.

  • Da wir 2 E-Autos haben, überlegen wir auch, uns so ein Teil in den Garten zu stellen. Allerdings endet unsere Überlegung eben auch immer mit Irvings Überlegung, ob das wirklich Sinn macht.

    BKW und E-Auto passt nicht wirklich, da die Leistung des BKW viel zu gering ist.

    Es wird immer ein erheblicher Großteil der Leistung aus dem Netz bezogen werden müssen. Das BKW kann allenfalls einen kleinen Prozentsatz beisteuern. Je flotter das E-Auto an der Wallbox geladen wird, umso weniger Anteil des BKW. m.W. sind 11kW Ladeleistung durchaus gängig für die heimische Wallbox.

    Aber mit dem Laden des E-Autos kann man auf jeden Fall alles was über die Grundlast des Haushalts hinaus geht, sinnvoll verwenden und verpufft nicht, falls man keinen Speicher und einen digitalen Zähler hat.


    Man bekommt heute günsitge BKW Komplettpakete, die sich nach 1-3 Jahren amortisieren. So eins haben wir uns jetzt auch geholt. Und solange der alte Zähler rückwärts läuft, lohnt es sich besonders ;)

  • Unsere WEG hat ebenfalls dem Balkonkraftwerk zugestimmt (nicht verboten), aber sehr erschwerende Auflagen gemacht: Nicht am Geländer, nur an der Außenwand oder Garagendach, fachmännische Installation, etc.

    Dürfen solche Auflagen gemacht werden?

    Kennt jemand Gerichtsurteile dazu?

    Moin,

    die DUH hat mit einem VONOVIA-Mieter in Aachen gegen die hohen Auflagen geklagt, so dass VONOVIA nun einen Rückzieher gemacht hat.

    Weitere Info hierzu:

    Nach Rechtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe: Vonovia erlaubt Balkonkraftwerk
    • Nach monatelangem Widerstand erlaubt der größte Vermieter Deutschlands das Balkonkraftwerk eines Aachener Mieters vorbehaltlos• DUH unterstützte Klage des…
    www.duh.de
  • Hallo Nordnordlicht,

    ein nicht sonderlich überraschendes Urteil. Auch wenn es hier Mieter gegen Vermieter ging und nicht wie bei underdog77 Sondereigentümer gegen WEG bleibt aber festzuhalten, es dürfen keine überzogenen technischen Anforderungen an die Installation eines BKW gestellt werden, aber sehr wohl überhaupt welche. Was nun überzogen ist und was nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung.

    Gruß Pumphut

  • [Bei der Installation von Balkonkraftwerken dürfen keine überzogenen Auflagen gestellt werden.]

    Ein nicht sonderlich überraschendes Urteil. ... [Es] bleibt aber festzuhalten, es dürfen keine überzogenen technischen Anforderungen an die Installation eines BKW gestellt werden, aber sehr wohl überhaupt welche. Was nun überzogen ist und was nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung.

    Ich könnte mir gut vorstellen, daß die Richter dieser Republik die Anforderung "fachmännische Montage" akzeptieren würden. Mit dieser kippt aber die Kalkulation. Wenn man ein Balkonkraftwerk von einem Handwerker montieren lassen muß, lohnt es sich nicht mehr. Diese finanzielle Folge wird sich mit sinkenden Gerätepreisen immer stärker ausprägen.

  • Wobei man dann mit zweierlei Maß misst. Bist du Eigentümer des ganzen Hauses, darf man nämlich selbst auf dem Dach rumturnen und eine große PV montieren. Verkehrssicherheit muss natürlich gegeben sein, aber Montage durch eine Fachfirma wird nicht vorausgesetzt

  • Naja, als Fußgänger wäre ich für solche Vorgaben aber schon dankbar.

    Je nach räumlicher Anordnung können auch Kakteen auf Fußgänger herunterfallen, wie wir von den Comedian Harmonists wissen. Es sollen auch schon unfachmännisch befestigte Balkonkästen der Schwerkraft gefolgt sein.

    Ein Balkonkraftwerk sollte freilich sorgfältig befestigt sein, typischerweise gibt es dafür pasende Befestigungssätze. Die Beauftragung von Zünftlern gewährleistet nicht, daß so ein Gerät sicher befestigt ist.

    :)