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Gespaltene Persönlichkeit?
Ich informiere einfach mal den Streckenposten Kater.Ka und stelle mal die Frage, ob es solche Teilnehmer hier braucht.
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Gespaltene Persönlichkeit?
Ich informiere einfach mal den Streckenposten Kater.Ka und stelle mal die Frage, ob es solche Teilnehmer hier braucht.
Ich habe einfach mal Google bemüht. Es findet sich das Erwartbare.
Das ist so wirres Gelaber. Astrein
Keine gespaltene Persönlichkeit, sondern ohne Geldsystem-Alzheimer Symptom, jedoch sind Fehler niemals ausgeschlossen!
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Aha, Sie stellen die Frage, ob es Mitdenker braucht, welche die Synapsen in Wallung bringen könnte, denn das Erlernte sollte man immer hinterfragen!
Google oder KI =Künstliche Idiotie ist menschengemacht, demnach nicht ohne Fehler!
Es steht Ihnen völlig frei, zu denken was Sie wollen, aber Beleidigungen sollten Sie vermeiden!
Gelaber? Was verstehen Sie nicht?
Sollten Sie der Meinung sein, das Renteneintrittsalter sei massgebend für die "Rentenfinanzierung" dann folgen Sie dem erlernten Gelaber.
Ich kann mich täuschen, aber das Geldvolumen ist vorhanden!
Beantworten Sie einfach nur die Frage:
Sind die Staats- und Sozialanteile, nicht wie die Abdeckung für den Lebensunterhalt, im Leistungspreis, somit auch im Geldvolumen enthalten?
Was antworten Sie mir, wenn ich meine, dass in den Wirtschaftseinnahmen sämtliche Preisanteile vorhanden sind, demnach die staatlich verordneten Gemeinwohl- und Sozialanteile, ökonomisch und rechtlich korrekt, direkt zwischen Wirtschaft und Staat umgelegt werden müsste und nicht als Irreführung dem Erwerbseinkommen hinzugefügt werden dürfte!
Trauen sie sich, einen sachlich interessanten Dialog zu führen. Nicht Gelaber!
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Ich verstehe nicht, warum ein Schweizer hier derart mitmischen muss. Gibt es in der Schweiz kein Finanzforum oder ist das schon abgegrast?
Was ich vermisse: Ein Impressum auf der Homepage, braucht es das in der Schweiz nicht?
Ich besitze keine Homepage, brauche ich nicht, denn Ich mische doch nicht mit, ich animiere als Mitmensch zum Nachdenken, mehr nicht! Nebenbei, die Weltwährung Buchungsziffern wird überall nicht verstanden, andernfalls hätten wir keine Völkerwanderung aus wirtschaftlichen Gründen!
Im persönlichen Dialog, kann man sich sachlich auseinandersetzen, ohne persönliche Animositäten! Trauen Sie sich mit einem zufällig in der Schweiz geborenen und lebenden Schweizer in den Dialog zu treten?
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Ich befürchte, wir sind hier schlicht mit einer persönlichen Problematik konfrontiert.....
Da irren Sie sich aus meiner Warte definiert, gewaltig.
Wer glaubt er bezahle Rentenbeiträge ist von Bildungsverwahrlosung betroffen. Es sei denn, er kann plausibel erklären, dass die Ausserirdischen das Geld für die Rente beisteuern und nicht aus den Wirtschaftseinnahmen den Anteil erhalten, um ihn zur Abdeckung der Renteneintrittsspielform weiterzuleiten. Nochmals, ich erhalte eine hervorragende Rente, weil ich zufällig einen nicht verstanden Beruf ausübte, welcher sehr hoch dotiert wird! Aus den Wirtschaftseinnahmen wurde mir zur Weiterleitung ein Anteil für die Vorsorge zugeordnet. Die Sozialpartnerschaft von Arbeit- Gebern und Nehmern eine Spielform, denn die Anteile werden aus demselben Topf umgelegt. Bildung ist das eine, die Wahrheit eine andere!
Auf einen sachlichen freuend:
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...... weil ich zufällig einen nicht verstanden Beruf ausübte....
Der Beruf war offensichtlich nicht das einzige, was nicht verstanden wurde.
Mit persönlich war bislang nicht klar, dass ein Richter am BVerwG noch nie Richter an einem Gericht gewesen sein musste. Ein Jurastadium und das richtige Parteibuch reichen aus.
Das kann man so sehen.
Wenn man allerdings Präsidentin der europäischen Zentralbank (EZB) werden kann ohne jemals überhaupt auch nur eine Banklehre absolviert zu haben geschweige denn jemals als Notenbanker tätig gewesen zu sein und noch dazu von einem Gericht des fahrlässigen Umgangs mit Steuergeldern - noch dazu als Finanzministerin - schuldig gesprochen wurde - dann dürfte tendenziell bereits das Toyota-Motto gelten ("Nichts ist (mehr) unmöglich ...).
Richter am BVerwG
Dabei kann dahinstehen, ob ein konkreter Personal-Fall beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) oder ein solcher beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemeint sein sollte.
Mit persönlich war bislang nicht klar, dass ein Richter am BVerwG noch nie Richter an einem Gericht gewesen sein musste. Ein Jurastadium und das richtige Parteibuch reichen aus. So manche Entscheidung verstehe ich jetzt.
Da kann man sich nur wundern, wenn man die Bildungslücke aufweist, nicht zu wissen, dass das zweite Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt darstellt.
Da kann man sich nur wundern, wenn man die Bildungslücke aufweist, nicht zu wissen, dass das zweite Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt darstellt.
Na gut, da habe ich eben eine Bildungslücke. In anderen oberen Gerichten ist es m. E. üblich, dass Richter Erfahrungen in unteren Gerichten erworben haben. Das Bundesverfassungsgericht, unser höchste Gericht, weicht von dieser Üblichkeit ab. Mit dem Jurastudium sind die formalen Vorgaben erfüllt; darf ein junger, eben erst approbierter Arzt eine Herzoperation durchführen? Formal ja, aber ist glücklicherweise gegen alle Üblichkeiten.
...darf ein junger, eben erst approbierter Arzt eine Herzoperation durchführen? Formal ja, aber ist glücklicherweise gegen alle Üblichkeiten.
Na, dass will ich doch mal annehmen. Natürlich wird so ein Arzt nicht allein auf die Patienten losgelassen. Aber AFAIK ist es durchaus üblich, dass ein Nachwuchschirurg unter Aufsicht Operationen durchführt. Wie soll man es sonst auch lernen (Handwerk)?
Erinnert mich an meine eigene Ausbildung. Auch dort haben die Auszubildenden aktiv mitgearbeitet (zumindest im letzten Lehrjahr). Natürlich hat zum Ende hin immer nochmal ein Vorarbeiter/Meister draufgeschaut.
Richter würde ich eher in Richtung Geisteswissenschaften einordnen. Da kommt es wohlmöglich nicht so auf handwerkliche Fähigkeiten an.
OK, wohlmöglich wäre es von Vorteil, wenn man schon mal einen Gerichtsaal von innen gesehen hat.
Ansonsten scheint es mir insbesondere bei einem Verfassungsrichter aber ehr um die genaue Auslegung von Recht zu gehen. Auch und insbesondere im Wandel der Zeit bzw. gesamtgesellschaftlichen Entwicklung.
Na gut, da habe ich eben eine Bildungslücke. In anderen oberen Gerichten ist es m. E. üblich, dass Richter Erfahrungen in unteren Gerichten erworben haben. Das Bundesverfassungsgericht, unser höchste Gericht, weicht von dieser Üblichkeit ab. Mit dem Jurastudium sind die formalen Vorgaben erfüllt; darf ein junger, eben erst approbierter Arzt eine Herzoperation durchführen? Formal ja, aber ist glücklicherweise gegen alle Üblichkeiten.
Wenn ich die Wahl hätte zwischen Dr. Amos Willoughby und einem jungen, eben erst approbierter Arzt, dann würde ich den jungen Arzt nehmen.
Na gut, da habe ich eben eine Bildungslücke. In anderen oberen Gerichten ist es m. E. üblich, dass Richter Erfahrungen in unteren Gerichten erworben haben. Das Bundesverfassungsgericht, unser höchste Gericht, weicht von dieser Üblichkeit ab. Mit dem Jurastudium sind die formalen Vorgaben erfüllt; darf ein junger, eben erst approbierter Arzt eine Herzoperation durchführen? Formal ja, aber ist glücklicherweise gegen alle Üblichkeiten.
Man wird nicht Richter am Bundesverfassungsgericht, wenn man gerade sein Jurastudium beendet hat.
Rein formal sind die Voraussetzungen (siehe hier: Bundesverfassungsgericht - Häufig gefragt), dass man
Frauke Brosius-Gersdorf besitzt nicht nur die Befähigung zum Richteramt, sie ist promoviert und forscht und lehrt als Universitätsprofessorin für öffentliches Recht mit Schwerpunkt im Verfassungs- und Sozialrecht. Mehr Qualifikation für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht geht quasi nicht.
Beim Bundesverfassungsgericht geht es nicht darum, dass man "Erfahrung bei unteren Gerichten gesammelt hat", so funktioniert das nicht. Die Tätigkeit als Richter am Amtsgericht, der sich üblicherweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und kleinen Verkehrsunfällen befasst, oder als Richter an einer Kammer für Handelssachen, die sich mit Streitigkeiten zwischen Kaufleuten befasst, oder als Richter in Strafsachen bereitet einen nicht auf eine Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht vor. Das sind völlig unterschiedliche prozessuale Abläufe und vor allem fachliche Fragestellungen.
So Sätze wie "die hat ja noch nichtmal als Richterin gearbeitet" sind ein klassisches Beispiel für sehr viel Meinung bei sehr wenig Ahnung.
Ansonsten scheint es mir insbesondere bei einem Verfassungsrichter aber ehr um die genaue Auslegung von Recht zu gehen.
So sollte das jedenfalls sein ...
Ganz generell und vorab zum Procedere:
Nach meinem Dafürhalten kann und muß es schon kritisch gesehen werden, daß die Exekutive personell über die Judikative (noch dazu die höchste; Stichwort: BVerfG und dessen personelle Zusammensetzung) entscheidet - von der sie ja kontrolliert werden soll (!). Bereits jeder Geruch mit den Um- präziser Zuständen in verschiedenen Ländern, in denen die Gerichte nur Erfüllungsgehilfen der Regierungsmacht sind, sollte nach meinem Dafürhalten vermieden werden.
Mit den beiden in der Diskussion stehenden Kandidatinnen (Brosius-Gersdorf, Kaufhold) habe ich mich en Detail nicht beschäftigt. Meine mich aber an einige Aussagen von beispielsweise Frau Kaufhold zu erinnern, bei denen mir etwas bis ziemlich schwindelig geworden ist
Tenor: Mit Gerichten unpopuläre Maßnahmen gegen den Willen von Mehrheiten in der Bevölkerung durchsetzen
"Parlamente tendieren dazu "unpopuläre Maßnahmen nicht zu unterstützen, während Gerichte und Zentralbanken unabhängig sind"
Unabhängig von dem meines Erachtens seltsamen Tenor: Ein politischere Notenbank als beispielsweise die EZB - die ursprünglich tatsächlich als "unabhängige Notenbank vertraglich normiert war - ist schlechterdings kaum vorstellbar. Die EZB hat - entgegen dem EU-Vertrag (siehe Art. 123 AEUV "Verbot der monetären Staatsfinanzierung durch die Notenbank") die Schuldentragfähigkeit einzelner Euro-Länder organisiert und ist seit Ausbruch der Eurokrise (2010 ff) zum letzten Garanten des politischen Projekt "Einheitswährung Euro" geworden. Mir ist kein Experte bekannt, der zum Höhepunkt der Eurokrise ohne das Draghische "Whatever it takes" vom 26. Juli 2012 (getätigt in London nach meiner Erinnerung "The ECB is ready to do whatever it takes to preserve the euro") samt folgender Maßnahmen der EZB nicht "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" von einem "Game over" für den Euro ausgegangen ist. Spätestens seit diesem Zeitpunkt im Juli 2012 ist die EZB zu einer politisierten Notenbank mutiert.
Auch über ihren ausdrücklichen Tenor "Zentralbanken sollen grüne Geldpolitik betreiben, um die Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft zu erzwingen" kann ich als interessierter Beobachter nur den Kopf schütteln (Kundigere - als meine Wenigkeit als Finanz-Laie - haben dafür noch deutlichere Worte; wie etwa Prof. Ottmar Issing, der als einer der Architekten des Euro gilt und lange danach auch Chefvolkswirt und Direktoriumsmitglied der EZB war (1998 - 2006) - um nur ein Beispiel aus sehr vielen zu nennen). Das also Klimaschutz ist Aufgabe der Politik und nicht einer unabhängigen Notenbank, die sich als EZB ganz prioritär um stabiles Geld (Kaufkraftstabilität) zu kümmern hat (siehe Art. 119 Abs. 2 und Art. 127 Abs. 1 AEUV). Viele Zentralbanken haben selbst damit schon (Wahrung der Kaufkraftstabilität) größte Mühe oder müssen sogar die Existenz der eigenen Währung sichern sprich diese retten (siehe oben EZB und Eurorettung). Es bedeutet eine gefährliche Überfrachtung einer Zentralbank, wenn diese auch noch Klimapolitik betreibt. Zumal dies schnell in ein Spannungs- oder Konkurrenzverhältnis zum vertraglich normierten Mandat der EZB führen kann (siehe AEUV: Geldwertstabilität bzw. Kaufkraftstabilität).
Zudem meine ich mich an weitere Aussagen von Frau Kaufhold zu erinnern, die mir ein Korrespondent der Welt gesandt hatte und die ich befremdlich fand.
"Es ist richtig, daß sich derzeit die Wohlhabenden besonders klimaschädigend verhalten und auch deshalb faktisch eine besondere Verantwortung tragen"
Eine Wahlempfehlung liefert Frau Kaufhold auch dazu:
"Wir alle haben über verschiedene Hebel Einfluss darauf, was die Reichen machen, Wir können uns fragen: Wem gebe ich meine Stimme bei der nächsten Wahl"
An anderer Stelle hat sie den Wohlstand umdefiniert in "Wohlbefinden", welches in einem CO2 freien Leben möglich ist.
Für meinen Teil habe ich ernsthafte Zweifel, ob so jemand mit man könnte fast sagen geradezu aktivistischer Ausrichtung für das höchste deutsche Gericht geeignet ist.
Last nut not least: Beide Damen hatten sich im Vorfeld - nach meiner Erinnerung - offen für einen Verbotsantrag in Sachen AfD gezeigt und/oder diesen befürwortet. Meines Wissens geht es bei beiden Damen um die Besetzung des Zweiten Senats, der bei einem solchen Verbotsantrag (des Bundestages, der Bundesregierung oder des Bundesrates) dann über ein solches Parteienverbot entscheiden würde. Daher vielleicht nun auch das kleine "politische Erdbeben", nachdem es um die Ernennung der Damen zu intensiveren Diskussionen gekommen ist.
Darf ein junger, eben erst approbierter Arzt eine Herzoperation durchführen? Formal ja, aber ist glücklicherweise gegen alle Üblichkeiten.
Nein, er darf es nicht, auch nicht rein formal.
Ein frisch approbierter Arzt darf noch nicht selbständig behandeln (was auch gut so ist, wenn man weiß, wie die Medizinerausbildung in Deutschland stattfindet). Nach seiner Approbation beginnt er mit seiner Facharztausbildung und steht in dieser Zeit unter der Aufsicht eines Facharztes, der auch für die Taten des Assistenzarztes Verantwortung trägt. Erst dann, wenn er selbst seine Facharztprüfung bestanden hat, darf er selbständig behandeln.
Das nur am Rande.
So Sätze wie "die hat ja noch nichtmal als Richterin gearbeitet" sind ein klassisches Beispiel für sehr viel Meinung bei sehr wenig Ahnung.
Heute Morgen hat mich die Nachricht ereilt, dass für das Oberverwaltungsgericht Münster (Präsident) nun doch ein Richter vom BGH die Position erhält. Dieses erfolgte, gegen den Willen des Landesjustizministers, der die Stelle einem Parteifreund zugedacht hatte.
Ich habe zwar keine Ahnung, aber ist habe nicht trotzdem gefreut!
Der Besetzung des Verfassungsgerichtes erfolgt hier im Lande politisch.
Ich finde dieses Verfahren nicht gut. Es ist im GG so festlegt. Das GG ließe sich ändern.
Bei Rundfunkanstalten gibt es ähnliche Probleme. Ironischerweise hatte gerade das Verfassungsgericht dafür gesorgt, den Einfluss der politischen Parteien zu begrenzen.
Wie gesagt, keine Ahnung aber ein gutes Gefühl.
Mir fehlt im ganzen Thread (wie auch in der Veröffentlichung des DIW) die andere Seite der Umverteilung.
Klar ist, daß alle Einkommen oberhalb von 1048 € mit einer Sondersteuer von 10% belegt werden soll. Nur als Hinweis: Als armutsgefährdet gilt ein Single in diesem Land, wenn sein Einkommen unter 1380 liegt. Das heißt: Das DIW möchte bereits einem Armutsgefährdeten Geld wegnehmen, damit es umverteilt werden kann.
Aber wo geht es hin? Wer bekommt aus diesem "Sondervermögen*" wieviel? Darüber habe ich bisher noch nichts gelesen.
Wenn ich mir die Abbildung 1 in dem diw-Wochenbericht ansehe
, scheint etwa bei einer Rente von 1.500 € die Grenze liegen, bei der man verliert oder gewinnt. Man darf nicht vergessen, dass man ab 1.048 € zwar beginnt, in den "Boomer-Soli" einzuzahlen. Man bekommt aber bis zu einer bestimmten Rentenhöhe auch was raus. Jedenfalls in der Theorie. Wer unter 1.048 € Rente bekommt, profitiert sehr stark und ab 1.048 € profitiert man immer noch, aber weniger stark und ab ca. 1.500 € verliert man. Wobei mir nicht klar ist, wie aus 3.500 € vor der Reform 2.500 € nach der Reform werden sollen. Wenn ich von den 2.500 € über den 1.000 € 10% abziehe, lande ich doch bei 3.250 €. Also entweder verstehe ich die Abbildung 1 nicht oder sie ist (hoffentlich) falsch.