Das nicht, aber innerhalb von drei Monaten sollte man das doch erledigen können. Leidtragende ist eher meine Krankenkasse, die den ESt-Bescheid als Nachweis der Kapitaleinkünfte sehen möchte.
Und demjenigen, der seit 4 Monaten wartet, erklärt man dann, dass du nach 3 Monaten schon deinen Bescheid wolltest? Es gilt grds chronologische Abarbeitung. Aber das kann von Stelle zu Stelle, Amt zu Amt und Bundesland zuBundesland stark variieren mit der Bearbeitungsdauer.
Wenn die Erklärung elektronisch erstellt wird, sibd zumindest die meisten Fehler schon ausgeschlossen bezüglich Falscherfassung.
Dann kann die Erklärung auch automatisch veranlagt werden.