Pilotprojet in Hessen - Finanzamt erstellt Steuererklärung

  • In Kürze zusammengefasst:
    Das Finanzamt Kassel erstellt in diesem Pilotprojekt Ende August die Steuererklärung, schickt sie dem Steuerzahler zu und wenn der nicht eine eigene einreicht bzw. Widerspruch einlegt, wird aus der vom Finanzamt erstellten Erklärung der Bescheid.

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    Persönliche Meinung:
    In dieser zugeschickten Steuererklärung können nur die Beträge enthalten sein, die das Finanzamt kennt. Andere relevante, z.B. Abzüge für Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen können nicht enthalten sein. Da muss der Steuerzahler also aufpassen,dass er diese rechtzeitig trotzdem geltend macht.
    In diesem Pilotprojekt wird das nur für die gemacht, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Sehr viel spannender fände ich dieses Projekt bei den Leuten mit frewilliger Abgabe und die heute aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit keine machen und so Geld verschenken.
    Und ein Pluspunkt am Ende - endlich tut sich was in Richtung Vereinfachung und Digitalisierung der Verwaltung. Ganz langsam zwar, aber immerhin.

  • In Kürze zusammengefasst:
    Das Finanzamt Kassel erstellt in diesem Pilotprojekt Ende August die Steuererklärung, schickt sie dem Steuerzahler zu und wenn der nicht eine eigene einreicht bzw. Widerspruch einlegt, wird aus der vom Finanzamt erstellten Erklärung der Bescheid.

    Persönliche Meinung:
    In dieser zugeschickten Steuererklärung können nur die Beträge enthalten sein, die das Finanzamt kennt. Andere relevante, z.B. Abzüge für Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen können nicht enthalten sein. Da muss der Steuerzahler also aufpassen,dass er diese rechtzeitig trotzdem geltend macht.

    Viele Einkünfte sind dem Finanzamt ohnehin bekannt, gleichgültig ob es Gehaltseinkünfte oder Renteneinkünfte sind.
    Unbekannt sind nach wie vor z.B. Mieteinkünfte und sonstige Einkünfte (Spekulationserträge), um zwei Beispiele zu nennen.

    Sehr viel spannender fände ich dieses Projekt bei den Leuten mit frewilliger Abgabe und die heute aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit keine machen und so Geld verschenken.

    Steuerzahler, die Geld vom Finanzamt zurück erhalten sind sicher nicht die Zielgruppe - interessanter für den Fiskus sind diejenigen Steuerzahler, die Beträge nachträglich zu versteuern haben.
    Als Beispiel führe ich hier Renteneinkünfte an, die unversteuert von den Rentenkassen ausgezahlt werden, aber bei vielen Leuten zu einer Steuerbelastung führen, sofern sie eine Erklärung einreichen.
    Hier dürfte noch einiges zu holen sein.

  • Diese Idee finde ich auch gut, ob sie was für die Leute bringt, wird sich in naher Zukunft ausweisen.

    Da es anfangs nur ein Pilotprojekt ist, wird wohl noch viel korrigiert und verbessert werden müssen, was bei der jetzigen Bürokratie natürlich wieder sehr lange (Jahre) dauert!

  • Unbekannt sind nach wie vor z.B. Mieteinkünfte und sonstige Einkünfte (Spekulationserträge), um zwei Beispiele zu nennen.

    In Kürze zusammengefasst:
    Das Finanzamt Kassel erstellt in diesem Pilotprojekt Ende August die Steuererklärung, schickt sie dem Steuerzahler zu und wenn der nicht eine eigene einreicht bzw. Widerspruch einlegt, wird aus der vom Finanzamt erstellten Erklärung der Bescheid.

    Dann wäre ja der automatische Bescheid vom Finanzamt u .U. falsch. Wer ist dann für die falsche Angabe "haftbar"? Der Steuerzahler, der die Steuererklärung nicht gemacht hat?

    Also dass daraus automatisch ein Bescheid wird , finde ich fragwürdig. Wenn der Steuerzahler das aktiv annehmen kann, dann wäre es eine Erleichterung und ok.

  • Hallo,

    wo bei dem Vorgehen die Entlastung für den durchschnittlichen Steuerbürger liegen soll, erschließt sich mir nicht. In Elster sind alle Daten drin, die auch das Finanzamt kennt. Haushaltsnahe Dienstleistungen und/oder Handwerkerleistungen hat fast jeder, auch der Mieter, der nie einen Handwerker selbst beauftragt hat. Die Daten muss also jeder selber nachpflegen. Zumindest einige Arbeitnehmer liegen über dem Pauschbetrag für Werbungskosten und dann gibt es noch die ganzen weiteren Einnahmen und Ausgaben, die steuerwirksam sind. Die Anzahl Steuerpflichtiger, die keinerlei Korrekturbedarf haben, dürfte sehr überschaubar sein. Spekuliert man auf die Faulheit und damit auf Steuermehreinnahmen?

    Gruß Pumphut

  • Spekuliert man auf die Faulheit und damit auf Steuermehreinnahmen?

    Das befürchte ich eben und auch das, was oben gesagt wurde, dass man noch ein paar Rentner erwischt.

    Und eben darin begründet sich meine Kritik und nur vorsichtige Freude über den langsamen technischen Fortschritt.

    Eine Fortschritt für die Bürger wäre es, wenn die Leute, die nur freiwillig eine Steuererklärung einreichen müssen, diese automatisiert bekommen und folglich ihre Rückzahlung, die sie heute verschenken.

  • Wer verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben und es nicht hinbekommt und sich nicht kümmert, bekommt früher oder später eine sog. Schätzung. Darin ist dann ein happiger Verspätungszuschlag. Den würde man damit dann erfolgreich umgehen. Belege kann man dann auch einfach nachreichen als Antrag auf schlichte Änderung.


    Dass die Steuererklärung (insbesondere als reiner Arbeitnehmer oder Rentner) heute so einfach wie noch nie ist, geht dabei ziemlich unter. Aber auch das trauen sich Leute nicht zu. Lohnsteuerhilfevereine sind aber sehr erschwinglich.

  • Die Anzahl Steuerpflichtiger, die keinerlei Korrekturbedarf haben, dürfte sehr überschaubar sein. Spekuliert man auf die Faulheit und damit auf Steuermehreinnahmen?

    Aber ist es nicht auch so, dass sehr viele, Stand jetzt keine Erstattung bekommen, weil sie keine Steuererklärung angeben? WISO etc. machen doch damit Werbung.

  • Aber ist es nicht auch so, dass sehr viele, Stand jetzt keine Erstattung bekommen, weil sie keine Steuererklärung angeben? WISO etc. machen doch damit Werbung.

    Der durchschnittliche Arbeitnehmer bekommt nichts bis wenig zurück. Rentner in aller Regel gar nix, weil sie auch keine Zahlungen vorab ans Finanzamt geleistet haben.

  • Es ist ein Pilotprojekt und das finde ich klasse.

    Eigentlich ist es das Gleiche, wie wenn man Elster startet, Belegabruf durchführt und dann auf Senden klickt. Aber schon das ist ja für viele eine Herausforderung.

    Bei mir wäre es wirkungslos, da ich viele Einkünfte und Ausgaben habe, die das Finanzamt noch nicht kennt. Aber für diejenigen, die nur noch wenige Handwerkerrechnungen haben, kann das eine gute Erleichterung sein.

    Für das Finanzamt ist das auf jedem Fall eine große Erleichterung. Das finde ich hilfreich. Lt. Finanzwende wird die jährliche Steuerhinterziehung auf 100 Mrd. € pro Jahr geschätzt (Testfrage: wie viele Stellen hat die Zahl?). Da erscheint es sinnvoll, sich auf die großen Fische zu konzentrieren, anstatt manuell Entfernungen zum Arbeitsplatz zu kontrollieren.

  • Der durchschnittliche Arbeitnehmer bekommt nichts bis wenig zurück.

    Die durchschnittliche Arbeitnehmer:in ist (zumindest in Westdeutschland) noch zu 50 bis 65 % in einer Kirche mit Kirchensteuer.

    Es soll auch Menschen geben, die Spenden an verschiedenste Organisationen leisten.

    Bei Mieter:innen und selbst genutzten Immobilien fallen bekanntlich auch diverse Sachen an.

  • Der durchschnittliche Arbeitnehmer spendet fast nix, hat kaum Krankheitskosten und wenig Handwerkerleistungen. Die bepreiste Rückerstattung diverser Anbieter dürfte kaum jemand bekommen.

    Dann mache ich wohl was „falsch“ oder bin einer von diesen „kaum jemand“, keine Ahnung warum und das praktisch seit Beginn meiner Berufstätigkeit.

  • Der durchschnittliche Arbeitnehmer bekommt nichts bis wenig zurück. Rentner in aller Regel gar nix, weil sie auch keine Zahlungen vorab ans Finanzamt geleistet haben.

    Als wohl Ausnahme von dieser Regel schreibe ich mal meinen bzw. unseren Fall auf:

    Beide in Rente seit ca. Mitte bzw. Ende 2019, zahlen wir seit Ende 2020 (nach der Abgabe unserer Steuererklärung für 2019) Einkommensteuervorauszahlungen.
    (Wobei ich damit kein Problem habe, denn die erste "Vorauszahlung" Ende 2020 betraf ja nicht etwa das kommende Steuerjahr, sondern das schon fast abgelaufene Steuerjahr 2020. Gilt sinngemäß auch für die betreffenden Folgejahre).

    Im letzten Steuerjahr 2024 hatten wir leider anerkannt hohe außergewöhnliche Belastungen (Rechnungen fällig zwischen Juli und September 2024), so daß wir für dieses Jahr 0 € Steuern zahlen müssen, was im 1. Halbjahr 2025 die volle Rückerstattung der in 2024 geleisteten Vorauszahlungen ergab.

    Die danach erhobenen Vorauszahlungen in 2025 für 2025 ist dadurch auf 0 € im Juni, September und Dezember festgesetzt, obwohl - wenn hoffentlich nichts "Außergewöhnliches" mehr dazwischenkommt für das Jahr 2025 voraussichtlich über 2.000 € Einkommensteuer anfallen werden.

    Darauf sind wir natürlich eingestellt - die 2026 fällige Nachzahlung für 2025 kommt dann ja nicht "überraschend".

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Das befürchte ich eben und auch das, was oben gesagt wurde, dass man noch ein paar Rentner erwischt.

    Und eben darin begründet sich meine Kritik und nur vorsichtige Freude über den langsamen technischen Fortschritt.

    Eine Fortschritt für die Bürger wäre es, wenn die Leute, die nur freiwillig eine Steuererklärung einreichen müssen, diese automatisiert bekommen und folglich ihre Rückzahlung, die sie heute verschenken.

    Man kann das ja kombinieren:

    Die Rentenversicherung behält die Steuern direkt ein (müssen ja nicht direkt 42% sein) und das Finanzamt schickt den Entwurf eines Steuerbescheides. Dann wäre Oma Erna mit wenig Aufwand keine Steuersünderin, die sie ggf. derzeit ist.

  • Dann wäre ja der automatische Bescheid vom Finanzamt u .U. falsch. Wer ist dann für die falsche Angabe "haftbar"? Der Steuerzahler, der die Steuererklärung nicht gemacht hat?

    Also dass daraus automatisch ein Bescheid wird , finde ich fragwürdig. Wenn der Steuerzahler das aktiv annehmen kann, dann wäre es eine Erleichterung und ok.

    Und dieser Punkt hier ist irrelevant bei der ganzen Diskussion?