Was sind 50K DM aus 1981 (in einen Neubau investiert) heute Wert ?

  • Das ist zwar etwas offtopic, aber irgendwie auch nicht:

    Derzeit steht der teure Führerschein im Focus der Öffentlichkeit. Ich habe 1982 dafür 800 DM bezahlt. Sind die heutigen 3.000 EUR unter den o. g. Gesichtspunkten wirklich zu teuer? Gefühlt war das für mich als Schülerin (ohne Papa zahlt) ebenso eine Riesensumme, für die ich endlos jobben musste.

  • Danke für die Antworten.

    Wie zuvor gefragt geht es um das Erbe.

    Wir wollen das Geldvernögen aufteilen. Hier sind die 50tsd DM gesondert zu behandeln.

    Das Geld wurde in ein Haus in einem Kurort investiert im Speckgürtel der SAP mit Bahnanschluß.

    Ist denn vertraglich oder in einem Testament o.ä. geregelt, dass die 50.000 DM beim Erbe "gegengerechnet" werden sollen? Oder waren die damals eine Schenkung an die Schwester ohne Bedingungen und ihr möchtet das jetzt einfach unter Geschwistern so behandeln, weil ihr es fairer findet?

    Kommt das jetzt erst auf den Tisch oder warst Du auch damals eingebunden? Ich vermute mal, Du hast keine Schenkung in gleicher / ähnlicher Höhe erhalten (ggf. auch über Jahre verteilt)? Manchmal gibt es ja durchaus auch Eltern, die z.B. dem einen Kind etwas zum Haus dazu geben, dafür dem anderen Kind mal ein Auto bezahlen oder über Jahre jeden Monat Geld zuschießen, Wocheneinkäufe bezahlen etc..., so dass im Ergebnis der eine vielleicht gar nicht soviel weniger bekommen hat als der andere, auch ohne große Einmal-Schenkung.

  • Derzeit steht der teure Führerschein im Focus der Öffentlichkeit. Ich habe 1982 dafür 800 DM bezahlt. Sind die heutigen 3.000 EUR unter den o. g. Gesichtspunkten wirklich zu teuer? Gefühlt war das für mich als Schülerin (ohne Papa zahlt) ebenso eine Riesensumme, für die ich endlos jobben musste.

    1982 für den Führerschein rund 800 DM (≈ 409 €) bezahlt.
    Rechnet man das mit Inflation hoch, wären das heute etwa 1.000 €.
    Der aktuelle Durchschnittspreis liegt aber bei rund 3.000 € – also real etwa dreimal so viel wie damals.

    Auch im Verhältnis zum Einkommen ist der Führerschein teurer geworden:
    Früher musste man etwa 66 Arbeitsstunden, heute rund 120 Stunden investieren.

    Die Gründe liegen weniger in „Abzocke“, sondern in mehr Regulierung, längeren Prüfungen, höheren Fahrzeug- und Versicherungskosten sowie allgemein gestiegenen Löhnen und Energiepreisen.

    Fazit:
    Ja, der Führerschein ist heute real teurer – aber vor allem, weil Sicherheits- und Ausbildungsstandards stark gestiegen sind. Nicht bloß, weil Fahrschulen „mehr kassieren“.

  • Das gilt nach meinem Kenntnisstand nur für die Erbschaftssteuer.

    Daa gilt auch fürs erbe

    § 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

    Zitat

    (3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt.

  • Recht und Gerechtigkeit hin oder her, es geht wohl in diesem Fall um den familiären Frieden. Also sollte eine Lösung gefunden werden, womit alle leben können. Wie in vielen Fällen hilft da ein Tisch mit Stühlen, ein offenes Gespräch mit einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung. Im Normalfall wirft jeder seine Vorstellungen in den Ring und man trifft sich nahe der Mitte.

  • Schon irgendwie amüsant, was einige hier alles in die Eingangsfrage hineininterpretieren. Man muss ja nicht gleich von sich selbst auf andere schließen. – Soweit ich weiß, ging es nur darum:

    Welchen Wert stellt heute dieser Betrag in Euro dar ?

    Also entspannt euch mal wieder ;)

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Recht und Gerechtigkeit hin oder her, es geht wohl in diesem Fall um den familiären Frieden. Also sollte eine Lösung gefunden werden, womit alle leben können.

    Eine vergleichbare Situation habe ich auch hinter mir., allerdings stand der familiäre Friede noch nicht auf dem Spiel. Drei Geschwister (2xM, 1xF) sind gesetzlich Erbberechtigte nach dem Tod ihrer Mutter. Es gab kein veritables Testament, aber die damals einvernehmliche Lösung, dass der eine Sohn von der Mutter Mitte der 1980er Jahre 50.000 DM zur Mitfinanzierung seines EFH erhalten hatte. Seine beiden Geschwister, deren eigene, später zu ca. 70% fremdfinanzierte EFH noch gar nicht angedacht waren, erklärten sich einverstanden mit der allerdings nicht schriftlich fixierten Vereinbarung, dass die 50 TDM "später" verrechnet werden sollten.

    Besagter Bruder hatte während der Bauphase einen schweren, unverschuldeten Verkehrsunfall, von dem er sich nie wirklich erholt hatte. Trotzdem schafften seine Frau und er es, den Bau zu vollenden.

    Vor 12 Jahren starb die Mutter. Sie hatte kein Testament hinterlassen, aber eine Willenserklärung, dass diese 50.000 DM beim Erbe berücksichtigt werden sollten.

    Wie in vielen Fällen hilft da ein Tisch mit Stühlen, ein offenes Gespräch mit einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung.

    In diesem Fall gab es vor dem offenen Gespräch zu sechst noch ein vorheriges Gespräch zu viert, nämlich der beiden anderen Geschwister samt ihren Ehepartnern. Einer dieser vier - ich gebe zu, ich war es - hatte im Vorfeld eine Berechnung angestellt, was aus diesen 50 TDM aus 1985 bis 2013 geworden wäre, wenn man sie von Jahr zu Jahr nach dem sogenannten Diskontsatz verzinseszinst hätte.

    Schnell wurde klar, dass bei stringenter Anwendung dieser Berechnung der betreffende Bruder vom "Resterbe" um die 70 T€ keinen Cent erhalten hätte, sondern seinen Geschwistern noch jeweils einen vierstelligen Betrag hätte hinblättern müssen.

    Im Normalfall wirft jeder seine Vorstellungen in den Ring und man trifft sich nahe der Mitte.

    In diesem Fall hatten wir uns zu viert ganz schnell geeinigt, dass meine Berechnung zwar rechnerisch richtig, aber sonst für die Tonne war. Also kam es zu folgender (gerundeter) Aufteilung des "Resterbes" von 72.000 Euro:

    Schritt 1: 72.000 € + 25.500 € = 97.500 € insgesamt zu verteilen, also 3 x 32.500 €

    Schritt 2: Von den 72.000 € gehen an die beiden Geschwister je 32.500 €, insgesamt 65.000 €

    Schritt 3. die restlichen 7.000 € erhält derjenige, der von der Mutter den einvernehmlichen Bauzuschuss in den 1980ern erhalten hatte.

    Damit konnten alle leben, und zwar ausdrücklich auch die beiden Angeheirateten der nicht verunglückten Geschwister. Und bis heute gab es dazu auch keinen "Knaatsch" unter den Sechsen, inzwischen leider nur noch Fünfen..

    Ob das der "Normalfall" ist, muss allerdings in Frage gestellt werden, wenn man so mitkriegt, was in anderen Fällen abgeht. Da ist der schöne Begriff "Erbauseinandersetzung" ja noch eine euphemistische Umschreibung der realen Sach- besser Krachlage. X(

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Wie zuvor gefragt geht es um das Erbe.

    Wir wollen das Geldvernögen aufteilen. Hier sind die 50tsd DM gesondert zu behandeln.

    Das Geld wurde in ein Haus in einem Kurort investiert im Speckgürtel der SAP mit Bahnanschluß.

    Zuerst muss man den genauen Text des damaligen Schriftstücks erfahren, nur dan kann man die Frage beantworten.

    Und eins kann man gleich sagen, der heutige Hauswert spielt keine Rolle, selbst wenn das so verfasst worden wäre.

  • Hallo,

    Alexis, Glückwunsch zu dieser Familie und der fast weise zu nennenden Einigung. Aber ja, es geht auch anders.

    Als Laie fasse ich es so zusammen: Wenn der Schenker/Erblasser nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, dann wird eine Schenkung grundsätzlich nicht auf das Erbe angerechnet. Auf einen Pflichtteilergänzungsanspruch wird eine Schenkung nur 10 Jahre lang abschmelzend angerechnet. Wenn allgemein nur die „Anrechnung auf das Erbe“ angeordnet wird, dann wird nur der Nennwert der Schenkung angerechnet. Alle weiteren Berechnungsvarianten müssten ausdrücklich angeordnet werden.

    Nun ist die Erbauseinandersetzung ein rein zivilrechtliches Verfahren unter den Erben und wie immer im Zivilrecht, können die Beteiligten einvernehmlich viel vereinbaren, solange es nicht gegen die guten Sitten verstößt oder andere Rechtsgebiete (z.B. Erbschaftssteuer) tangiert werden.

    Wenn die Frage streitig wird, gilt im Zivilrecht aber auch, wer etwas behauptet, muss es beweisen. Hier muss überhaupt der Anrechnungswille und dann auch noch die Rechenvorschrift bewiesen werden.

    Wenn im Fall unseres TE mutmaßlich nur der allgemeine Ausgleich der Schenkung angeordnet wurde, dann stellen die 50.000 DM heute eben die ca. 25.000 Euro dar. Für irgendwelche Hoffnungen auf eine Beteiligung an der erfolgten exorbitanten Wertsteigerung der Immobilie ist kein Raum.

    Und wie monstermania schon betont hat, für alle mitlesenden potentiellen Schenker: soweit irgendwie möglich, schenken Sie allen Kindern immer gleichmäßig. Sie vermeiden, dass ggf. mindestens eines der Kinder Sie in schlechter Erinnerung behält.

    Gruß Pumphut

  • 1981 haben meine Eltern meiner Schwester und deren Mann zum Hausneubau 50.000 DM gegeben.

    Dies wurde auch schriftlich festgehalten.

    Welchen Wert stellt heute dieser Betrag in Euro dar ?

    Bis jetzt hat Hajooo uns leider keine weiteren Angaben gemacht.

    Aber weil's so schön ist, spekuliere ich auch weiter: Es haben die Eltern geschenkt und zwar lt. Angaben an Tochter und Schwiegersohn, das bedeutet je 12.500 DM von Mutter an Tochter und an Schwiegersohn sowie von Vater an Tochter und an Schwiegersohn. Schwiegersohn dürfte nicht zum Erben eingesetzt sein, also ist dieser Betrag nicht beim Erbe auszugleichen, einen Pflichtteil hat er nicht. Tochter hat die jeweilige Schenkung beim jeweiligen Erbfall nur auszugleichen oder sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, wenn es bei der Schenkung angeordnet wurde.

    Aber wie bereits mehrfach festgestellt, alles Spekulation, da Hajoo den genauen Wortlaut nicht nachreicht.

  • Ich gehe davon aus, daß man unter Geschwistern grundsätzlich eine friedliche Einigung erzielen möchte, ohne emotionale Belastung. Ist bei Geld nicht immer einfach. Viel Erfolg dabei!

    Ja, um das geht es mir genauso wie meiner Schwester.

    Es spielen "wie immer" mehrere Aspekte mit.

    Zum einen mein "Brass" auf meinen Schwager, der zu mir im Dez. 2016 sagte. daß ich ein Schmarotzer und ein Nichtsnutz bin und arm sterben werde wie ein Kirchenmaus.

    Für ihn zählt nur Geld, Geld, Geld und das ihm andere so viel wegnehmen. Finanziell ist er sehr gut aufgestellt, hat in finanzieller Hinsicht das "Richtige" für seine Familie getan.

    In gewisser Weise hat sich das denken auf meine Schwester übertragen.

    Wie schon beschrieben, kann ich das wohl nicht umrechnen, in dem Sinne, daß die 50K in dem Haus dazu führten, daß mein Schwager eine geringere Zinsbelastung hatte, Er dadurch früher Zahlungsfrei ist und sein Geld früher/schneller durch Geldanlagen etc. das Geld vermehren konnte. Noch dazu haben sich in unserer wirtschaftsstarken Gegend die Immobilienpreise stark erhöht.

    Im folgenden Ein Auszug aus dem Schreiben von damals.

    Wir, die unterzeichneten Eheleute Schwager und Schwester,

    bescheinigen hiermit von den Eheleuten unsere Eltern in XY Stadt

    für unseren Wohnhaus-Neubau in Bad XY, den Betrag in Höhe von

    DE 50000,- (Fünfzigtausend Deutsche Mark) erhalten zu haben.

    (Jetzt kommt, daß es von verschiedenen Konten kommt)

    Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass der Gesamtbetrag

    in Höhe von DM 50.000,- (Fünfzigtausend Deutsche Mark) von den

    Eheleuten Vater und Mutter in XY Stadt als Ausgleichspflichtiger

    Vorempfang an die Eheleute Schwiegersohn und Tochter (meine Schwester)

    zu gelten hat.

    Der Betrag wurde gewährt mit Rücksicht auf künftiges Erbrecht der Eheleute

    Tochter/Mann aus dem Vermögen der Eheleute unsere Eltern.

    Der Gesamtbetrag in Höhe von DM 50.000,- hat sich meine Schwester oder deren gesetzliche Erben bei einer späteren Erb-oder Vermögensauseinandersetzung ihrer Eltern anrechnen zu lassen.

    In unserer Familie war immer klar, daß ich sofern ich das Geld mal "brauchen" würde ich es entweder von meinen Eltern oder meiner Schwester bekommen würde.

    Da ich psychisch Krank bin, haben wir als mein Vater noch lebte gefragt, was denn sein Wunsch wäre, wie sein Vermögen/unser Erbe geteilt werden soll.

    Er meinte ich solle das Haus bekommen, meine Schwester das Geld.

    Da ich keine nachkommen habe, werden später ihre Kinder das Haus erben.

    Wie schon oben genannt, wohne ich obwohl ich es meine Eltern angeboten habe kostenfrei im Haus.

    Dies befürwortete/freute meine Schwester, da sie immer weiß, daß im Notfall oder wenn Hilfe benötigt wird ich im Haus bin.

    Gruß Hajooo

  • Sehe ich nicht so. Wenn du ein Testament machst UND es amtlicherseits hinterlegen lässt, kannst du das steuern.

    Hajooomach das so wie von Tomarcy empfohlen.

    Du musst Dir dann nur noch einen Haupterben - das kann auch eine Einrichtung sein, die in Deinem Sinn gemeinnützige Ziele verfolgt - suchen. Diese/r erbt dann z. B. 96% der Immobilie. Da gibts genug, die mit dem Gegenwert ihres Erbteils Besseres anfangen als Dein Lieblingsschwager und dessen Ehefrau (die nebenher auch Deine Schwester ist), der laut Deinem notariell beurkundeten und beim Nachlassgericht hinterlegten Testament die restlichen 4% des Erbes zuwachsen mögen.

    Deinem Schwager kannst Du wegen eurer besonderen verbundenheit dann gern ein Vermächtnis stiften, das eventuell Deinen Gebraucht-Pkw und das hinterlassene Mobliar in dem anderweitig vererbten Haus umfasst. Er wird das zu schätzen wissen.

    Die 4 % sollten reichen, um die Kosten Deiner Bestattung zu decken, zu deren Übernahme Deine herzallerliebste Schwester als nächste Verwandte ja bei Annahme des Erbes verpflichtet wäre.

    Bedauerlich an der Sache ist dann nur noch der Umstand, dass Du das Entgleisen ihrer Gesichtszüge bei der Testamentseröffnung nicht mehr persönlich miterleben kannst. Es muss genügen, dass Du Dir zu Deinen hoffentlich noch langen Lebzeiten dieses Bild gedanklich ab und an "hochlädst", etwa bei unvermeidlichen Aufeinandertreffen von euch Dreien.

    Gruß
    Alexis

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Hallo Hajooo,

    was Sie zitieren gibt m.E. nur den Ausgleich zum Nennwert her. Aber selbst das ist fraglich, da das Papier eine rechtliche Unsauberkeit enthält.

    Der Betrag wurde gewährt mit Rücksicht auf künftiges Erbrecht der Eheleute

    Tochter/Mann aus dem Vermögen der Eheleute unsere Eltern.

    Aus Sicht Ihrer Eltern hat der Mann der Tochter kein gesetzliches Erbrecht, nur die Tochter. Wenn Ihr Schwager so ein Stiesel ist, wie von Ihnen beschrieben, hätte er damit einen Ansatzpunkt, die Regelung insgesamt auszuhebeln.

    Auch wenn es schwerfällt, versuchen Sie eine einvernehmliche Regelung.

    Gruß Pumphut