Hallo,
hoffe gut gerutscht zu sein und wünsche allen ein unaufgeregtes Jahr 2026.
Noch einmal zum Sachverhalt: Über Ostern 2023 wurde die Sparkasse in Strausberg auf ziemlich ähnliche Art ausgeraubt. Die Täter sind bis heute nicht gefasst. Die meisten Schließfächer waren nicht oder zu gering versichert. Im RBB präsentierte sich z.B. eine Geschäftsfrau (m.E. biodeutsch), die angab, über 100k, ihre ganze Altersversorgung, wäre im Schließfach gewesen.
Inzwischen klagen einige Betroffene gegen die Sparkasse auf Schadenersatz. Der vom Gericht bestellte Gutachter (also kein Parteigutachten) attestiert der Sparkasse erhebliche Versäumnisse. Die Geschädigten wittern Hoffnung, Schadenersatz dem Grunde nach zugesprochen zu bekommen. Es bleibt allerdings die Kleinigkeit, den Inhalt des Schließfaches beweisen zu müssen (z.B. die 100k). Es bleibt spannend.
Gruß Pumphut
Es ist grundsätzlich nicht nachweisbar, was sich in einem Schließfach befunden hat. Selbst wenn ich Fotos mit Zeitstempel von dem Inhalt habe und auch Rechnungen, so ist das eben kein eindeutiger Nachweis, dass diese Sachen zum Zeitpunkt eines Einbruchs sich auch dort befunden haben. Da kommt es wahrscheinlich auf das Wohlwollen der Versicherung an.
Ich habe übrigens gerade verschiedene KIs befragt, die für solche Zwecke gut verwendbar sind. Für die Schweiz gibt es keinen einzigen bestätigten Fall eines Einbruchs in eine Bank, bei dem Schließfächer aufgebrochen wurden. Das kann aber auch daran liegen, dass, sollte es solche Fälle gegeben haben, Schweizer Banken hier diskret vorgehen, um einen Reputationsschaden zu vermeiden.