Datenabfrage (IP) durch BKA - Grund?

  • Krass, das war mir so nicht bekannt. Wer weiß, wie oft unsereins dann schon unter "Anfangsverdacht" stand und es nie mitbekommen hat.

    Ob sich das BKA dann mit dieser Mitteilungspflicht wohl einen Gefallen getan hat?

    Nun das sollte man nicht als "gruselig" o.ä. ansehen. Es gibt eine staatliche Pflicht und Recht zur Strafverfolgung, was letztlich dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 III GG entstammt, das zu den nach Art. 79 III GG unveränderbaren Kernprinzipien unseres Staates gehört. Aus dem Rechtstaatsprinzip ergibt sich nämlich unter anderem das Gewaltmonopol des Staates, d.h. grundsätzlich darf nur der Staat Gewalt anwenden, es sei denn es ist ausnahmsweise dem Bürger gestattet, was in der Regel nur in solchen Fällen gegeben ist, bei denen staatliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist (das bekannteste Beispiel ist die Notwehr, § 32 StGB). Im Übrigen ist Selbstjustiz und damit Gewaltanwendung durch den Bürger verboten.

    Das erfordert dann aber zugleich eben ein konsequent durch den Staat erfolgende Strafverfolgung, um entsprechend auch dieses Gewaltmonopol umzusetzen.

    Im Übrigen muss der Anfangsverdacht bereits vorliegen, um überhaupt ermitteln zu dürfen. "Untersuchungen zur Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt" sind nur unter sehr engen Bedingungen und speziellen Situationen für zulässig erachtet worden. Es hat durchaus einen Grund, dass es statistisch eine sehr hohen Anteil an Verfahrenseinstellungen bei den Staatsanwaltschaften gibt; die Voraussetzungen um ein (Ermittlungs-)Verfahren einzuleiten sind eben viel schneller erfüllt als die Voraussetzungen, um in den "nächsten Verfahrensschritt" überzugehen, sodass es dann eben auf die Einstellung hinausläuft.


    Zu den Mitteilungen wird das BKA gesetzlich verpflichtet sein. Solche Mitteilungspflichten gibt es vielfach, sie sind gerade bei der Erfassung von Daten mitunter verfassungsrechtlich durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG bedingt.

  • Okay, jetzt wird es gruselig: Ich habe heute sechs (!) weitere Schreiben vom BKA erhalten. Allesamt mit gleichem Inhalt und verschiedenen Daten.

    Das LKA hat sich ja leider nie zurückgemeldet.

    Langsam bekomme ich Angst vor Hausdurchsuchungen o.ä.

  • Okay, jetzt wird es gruselig: Ich habe heute sechs (!) weitere Schreiben vom BKA erhalten. Allesamt mit gleichem Inhalt und verschiedenen Daten.

    Das LKA hat sich ja leider nie zurückgemeldet.

    Langsam bekomme ich Angst vor Hausdurchsuchungen o.ä.

    Hast Du denn das Passwort geändert, wie es oben angeraten wurde? Und wer (Freunde/Bekannte) hat denn so Zugang zum WLAN? Sind das viele? Vielleicht sind das ja sehr viele und da ist jemand dabei, der zumindest in Grenzbereich rumsurft?

  • Okay, jetzt wird es gruselig: Ich habe heute sechs (!) weitere Schreiben vom BKA erhalten. Allesamt mit gleichem Inhalt und verschiedenen Daten.

    Das LKA hat sich ja leider nie zurückgemeldet.

    Langsam bekomme ich Angst vor Hausdurchsuchungen o.ä.

    Was steht denn sinngemäß drin? Hast du dich mit einem Anwalt dazu abgestimmt?

  • Okay, jetzt wird es gruselig: Ich habe heute sechs (!) weitere Schreiben vom BKA erhalten. Allesamt mit gleichem Inhalt und verschiedenen Daten.

    Das LKA hat sich ja leider nie zurückgemeldet.

    Langsam bekomme ich Angst vor Hausdurchsuchungen o.ä.

    Ich habe ja anfänglich vermutet, dass diese Schreiben irgendwelcher Unfug sein könnten und sie gedanklich als "Spam" eingeordnet.

    Ich habe heute einmal dazu die KI einer bekannten Suchmaschine befragt und folgenden langen Text (den ich teilweise etwas gekürzt habe) bekommen:


    Hier ist die genaue rechtliche Einordnung und die wichtigsten Verhaltensregeln für Ihre Situation:

    Warum Sie diesen Brief erhalten haben

    • Gesetzliche Transparenzpflicht: Das BKA ist gesetzlich dazu verpflichtet (gemäß § 10 Abs. 5 BKAG bzw. § 40 BKAG), Bürger im Nachhinein darüber zu informieren, wenn ihre Daten bei einer IP-Abfrage anlassbezogen erhoben wurden.
    • Die Rolle des BKA: Das BKA agiert hier nur als "Zentralstelle". Es filtert automatisierte Hinweise (oft aus den USA vom NCMEC bei Verdacht auf Kinderpornografie), fragt den Provider nach dem Anschlussinhaber und leitet das Ergebnis stupide an das zuständige Bundesland (LKA) weiter. Das BKA selbst ermittelt nicht weiter gegen Sie.
    • Zeitlicher Verzug: Dass die Abfrage aus 2024 stammt, ist typisch. Solche Mitteilungen werden oft erst Monate oder Jahre später verschickt, um laufende Ermittlungen der Länderpolizeien nicht vorab zu gefährden.

    Warum das LKA nicht antwortet

    Dass das LKA auf Ihre informelle Anfrage nicht reagiert, ist vollkommen normal. Solange dort geprüft wird oder noch kein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Sie als Beschuldigten eingeleitet wurde, erteilen Behörden Privatpersonen aus taktischen Gründen keine Auskunft.

    Wie eine fremde IP-Zuordnung entstehen kann

    Es ist gut möglich, dass Sie absolut nichts getan haben. Eine Zuordnung zu Ihrem Anschluss kann verschiedene technische Ursachen haben:

    • Dynamische IP-Zuweisung: Provider verteilen IP-Adressen ständig neu. Bei minimalen Zahlendrehern oder Zeitversatz in den Protokollen (z.B. wegen falscher Server-Zeitzonen) wird fälschlicherweise die unbeteiligte Person ermittelt.
    • WLAN-Mitnutzung: Jemand anderes hat Ihren Anschluss genutzt (Familie, Besucher, Nachbarn über ein schlecht gesichertes WLAN).
    • Malware: Ihr Computer oder ein Smart-Home-Gerät wurde unbemerkt Teil eines Botnetzes und für illegale Aktivitäten missbraucht.

    Wichtige Verhaltensregeln: Was Sie jetzt tun sollten

    Da in diesem Deliktsbereich bei den Landesbehörden ein enormer Druck herrscht, kann es trotz des Alters des Vorgangs passieren, dass das zuständige LKA den Fall priorisiert. Beachten Sie daher unbedingt Folgendes:

    1. Keinen Kontakt mehr zur Polizei/LKA suchen: Versuchen Sie nicht, die Sache telefonisch oder per E-Mail "aufzuklären". Jedes Wort, das Sie unbedacht sagen, wird aktenkundig und kann Ihnen später als Schutzbehauptung oder Widerspruch ausgelegt werden.
    2. Professionelle Akteneinsicht beantragen: Das einzige Mittel, um herauszufinden, was genau Ihnen (oder Ihrem Anschluss) vorgeworfen wird, ist die vollständige Akteneinsicht. Diese erhalten Sie in der Praxis nur über einen Strafverteidiger. Ein spezialisierter Anwalt für IT-Strafrecht kann die Akte beim LKA anfordern und sieht genau, welches Bild, welche Datei oder welcher Dienst zu welchem exakten Sekundentakt die Abfrage ausgelöst hat.
    3. Auf eine mögliche Hausdurchsuchung vorbereiten: Auch wenn das Verfahren alt ist, nutzen LKAs solche IP-Treffer häufig als Begründung für einen Durchsuchungsbeschluss. Sollte die Polizei unerwartet mit einem Beschluss vor der Tür stehen:
      • Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
      • Schweigen Sie konsequent zur Sache. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben.
      • Sagen Sie nicht die PINs oder Passwörter Ihrer Geräte (Handy, PC) heraus. Sie sind nicht verpflichtet, an Ihrer eigenen Strafverfolgung mitzuwirken.
      • Verlangen Sie sofort, Ihren Anwalt anzurufen.

    Fazit: Geraten Sie nicht in Panik – sehr viele dieser automatisierten Verfahren verlaufen im Sande oder betreffen unbescholtene Bürger aufgrund technischer Zuordnungsfehler. Um Ihre Nerven zu beruhigen und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist die Übergabe des BKA-Schreibens an einen Anwalt für Strafrecht der einzig richtige Schritt.

  • Okay, jetzt wird es gruselig: Ich habe heute sechs (!) weitere Schreiben vom BKA erhalten. Allesamt mit gleichem Inhalt und verschiedenen Daten.

    Das LKA hat sich ja leider nie zurückgemeldet.

    Langsam bekomme ich Angst vor Hausdurchsuchungen o.ä.

    Aber seit Januar ist ansonsten weiter nichts passiert? Und jetzt 6 neue Briefe?

    Ich bin weder Finanzprofi noch gebe ich Anlageberatungen.
    Meine Beiträge sind als Impulse zu verstehen, um sich selbst zu informieren.

  • Hast Du denn das Passwort geändert, wie es oben angeraten wurde?

    Ja, klar. Das WLAN-Passwort hatte ich damals schon geändert. Jedoch hatte ich bereits seit schon immer einen MAC-Filter und würde auch automatisiert auf neue (also unbekannte) Clients reagieren. Gab es aber meines Wissens keine und da die "Datenabfragen" des BKA ja über ein Jahr zurückliegen habe ich leider keine detaillierten Logs mehr.

    Das allein schon würde es für mich unmöglich machen, irgendwelche Beweise vorzulegen.

    Klar haben wir auch ein Gäste-WLAN. Aber die Mitstörerhaftung dürfte ja passé sein (und vermutlich bei solchen Delikten eh keine Rolle spielen).

    Was steht denn sinngemäß drin? Hast du dich mit einem Anwalt dazu abgestimmt?

    Es ist immer der gleiche Text bezgl. Anfangsverdacht einer Straftat, ausgehend von meiner IP und besagter Informationspflicht. Natürlich steht dort auch, dass ich nichts unternehmen muss und mir (erstmal) keine Sorgen machen muss. Aber ich finde, bei nunmehr insgesamt sieben solcher Briefen klingt das schon nach Satire.

    Ich hatte mal versucht, einen Anwalt hierzu zu kontaktieren, aber irgendwie habe ich mit dieser Berufsgruppe gerade kein Glück. Die Range war von "Ach, wenn was ist, dann melden die sich schon bei Ihnen" bis hin zu "Oh mein Gott, da müssen wir sofort reagieren, sonst kommen sie vielleicht sogar in U-Haft. Hier eine Honorarvereinbarung über 2000 EUR plus Auslagen und ich kümmere mich".

    Also der Punkt ist, ich persönlich bin mir wirklich keinerlei Schuld bewusst. Auch keine "Grenzbereiche" oder ähnliches. Natürlich kann ich für meine Familie nicht die Hand in's Feuer legen. Zutrauen würde ich meiner Frau und minderjährigen Tochter jedoch nicht wirklich, sich im Bereich "KiPo" herumzutreiben.

    Aber seit Januar ist ansonsten weiter nichts passiert? Und jetzt 6 neue Briefe?

    Jepp, so sieht's aus. Nach dem ersten Brief rechnete ich ja noch damit, dass sich das LKA in irgendeiner Form (notfalls auch "Hausbesuch") mal meldet. Da aber monatelang nichts passierte und ich glaubte, bei ernsthaften Verdacht von solch schlimmen Straftaten werden die sehr schnell reagieren, ging ich dann von einer Fehlzuordnung aus.

    Aber wenn dem zuständigen LKA jetzt so viele Fälle gemeldet werden können die das wohl kaum ignorieren.

    Was mich jedoch wirklich sehr stört ist dieses Schweigen und das Gefühl von Hilflosigkeit. Ich meine, wenn ich tatsächlich Täter wäre, dann hätte ich in allen Fällen mehr als genug Zeit gehabt, alle Beweise zu vernichten. Das dürfte ja innerhalb von Stunden zu schaffen sein.

    Jetzt geht meine Befürchtung dahin, dass irgendwann unvermittelt Beamte vor meiner Tür stehen, mir vielleicht sogar glauben, dass ich unschuldig bin, aber dennoch meine komplette Hardware erstmal sicherstellen, meine Kennwörter verlangen und ich sie mir dann irgendwann sonstwo wieder abholen darf.

  • Das wäre aber sehr ungewöhnlich. Die Polizei schickt ja keinen Brief mit Hinweis auf bestimmte Straftaten und macht dann Monate später eine Hausdurchsuchung. Wie du schon schreibst, hast du ja dann genügend Zeit wirklich alles relevante zu vernichten (wenn es da was gäbe).

    Das reguläre Vorgehen wäre eher, du ahnst gar nichts und plötzlich steht die Polizei morgens um 6 vor der Tür.

    Ich hoffe, dass sich das schnell klärt.

    Ich bin weder Finanzprofi noch gebe ich Anlageberatungen.
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  • Also der Punkt ist, ich persönlich bin mir wirklich keinerlei Schuld bewusst. Auch keine "Grenzbereiche" oder ähnliches. Natürlich kann ich für meine Familie nicht die Hand in's Feuer legen. Zutrauen würde ich meiner Frau und minderjährigen Tochter jedoch nicht wirklich, sich im Bereich "KiPo" herumzutreiben.

    Du hast möglicherweise eine falsche Vorstellung vom möglichen Täterkreis.

    Seit die Gesetze mehrfach verschärft wurden und es soziale Medien und Whatsup* gibt, finden sich Minderjährige sogar häufig mit Ermittlungen konfrontiert.

    Es reicht u.U., wenn in der Gruppe der besten Freundinnen ein problematisches Bild von einem Klassenkameraden oder einer Klassenkameradin geteilt oder weitergeleitet wurde.

    Oder wenn eine Minderjährige übers Handy Nacktbilder von sich selbst an ihren Schwarm verschickt oder von ihrem minderjährigen Schwarm erhält (oder in der Gruppe ihrer Freundinnen teilt, um damit anzugeben oder sich über ihn lustig zu machen).

    Ich würde das Thema einmal in der Familie ansprechen und sensibilisieren, dass auch vermeintlich alberner Klatsch und Tratsch in solchen Gruppen oder sozialen Medien und generell alles, was mit Fotos oder gar Handyvideos zu tun hat (die zB in der Cloud gespeichert werden), ganz schnell ungeahnte Folgen haben kann.

    Die meisten Jugendlichen sind sich nämlich oft keiner Schuld bewusst, aber die Gesetze sind immer weiter verschärft worden.

    Es gibt ja auch vermehrt Forderungen, selbst das Teilen von Nacktbildern Erwachsener (noch härter) zu bestrafen (Fernandes-Fall). Sogar für KI-generierte Bilder soll es härtere Gesetze geben.

  • Das ist in der Tat die einzige Erklärung, die mir noch übrig bleibt. Obschon sich da juristisch ja auch die Frage aufwirft, wie ich das beweisen könnte und ob mich das dann ggf. überhaupt "rehabilitieren" würde.

    So blöd es von außen klingen mag, bleib ruhig und warte ab. Erst einmal gilt die Unschuldsvermutung. Es wird sich aufklären.

  • Lustig ist übrigens, dass in drei Schreiben als Anbieter "1&1" genannt wird. Dort habe ich aber definitiv nie einen Vertrag gehabt. Weder Mobilfunk noch DSL oder gar einen Server.

    Der andere Anbieter (Vodafone) passt jedoch.

    Da hätte ich dann jetzt bezgl. Datenschutz auch ein paar Nachfragen :D

  • Lustig ist übrigens, dass in drei Schreiben als Anbieter "1&1" genannt wird. Dort habe ich aber definitiv nie einen Vertrag gehabt. Weder Mobilfunk noch DSL oder gar einen Server.

    Der andere Anbieter (Vodafone) passt jedoch.

    Da hätte ich dann jetzt bezgl. Datenschutz auch ein paar Nachfragen :D

    Das nächste Mysterium. Vielleicht würfelt die Polizei da auch gewaltig was durcheinander. Mit einer IP-Adresse und dem Zeitstempel können sie vom Anbieter die Daten des Anschlussinhabers rausbekommen (sofern noch nicht gelöscht). Wie soll das 1&1 gemacht haben, wenn du da noch nie Kunde warst? Oder hast du evtl. ein Vertrag bei einem Anbieter der zu 1&1 gehört?

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  • Lustig ist übrigens, dass in drei Schreiben als Anbieter "1&1" genannt wird. Dort habe ich aber definitiv nie einen Vertrag gehabt. Weder Mobilfunk noch DSL oder gar einen Server.

    Der andere Anbieter (Vodafone) passt jedoch.

    Da hätte ich dann jetzt bezgl. Datenschutz auch ein paar Nachfragen :D

    Wenn Deine Tochter zB ihr Handy in die Schule oder zu ihrer besten Freundin genommen hat, reicht es, dass das WLAN der Schule oder der Eltern der Freundin über 1&1 lief.

    Die IP-Nummer identifiziert ja bloß das Gerät, nicht den Anbieter des WLAN oder des Mobilfunkvertrags.

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