… und was heißt hier „modifizierte Zugewinngemeinschaft“? Das ist die ganz normale gesetzliche Regelung; 1374 BGB.
Nein, ich hab's nochmals in #20 erklärt.
… und was heißt hier „modifizierte Zugewinngemeinschaft“? Das ist die ganz normale gesetzliche Regelung; 1374 BGB.
Nein, ich hab's nochmals in #20 erklärt.
So ist die Rechtslage schon ohne Ehevertrag im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, auch wenn du es (anders als ich) für ungerecht hältst.
Zum Glück müssen wir beide uns nicht scheiden lassen 😉
Bei so unterschiedlichem Gerechtigkeitsempfinden ist ein Streit sicherlich vorprogrammiert, egal ob man vor Jahren evtl mal in einem Ehevertrag irgendwas festgelegt hat.
Muss mir die Tage mal wieder "War of the Roses" anschauen, da ging es doch genau um so einen Fall. 😜
Nein, ich hab's nochmals in #20 erklärt.
Hhmmm? Genau - so wie es im BGB steht. Dafür muss man aber nichts via Ehevertrag modifizieren, das hast Du ja ausgeführt.
Doch, man muss die Anrechnung der Weitsteigerung modifizieren. Wertsteigerung unterliegen dem Zugewinnausgleich. Wenn man das nicht möchte, muss man modifizieren.
Doch, man muss die Anrechnung der Weitsteigerung modifizieren. Wertsteigerung unterliegen dem Zugewinnausgleich. Wenn man das nicht möchte, muss man modifizieren.
Wenn man will, kann man das machen. Klar. Dachte, es geht im ersten Schritt um die Frage, ob bereits Erbe oder Schenkungen geteilt werden.
Nach einer Scheidung, die (ohne Ehevertrag) in maximaler Harmonie (incl. gemeinsamer anwaltlicher Begleitung) durchgeführt wurde, die bis heute hält, habe ich für mich entschieden, dass ich es für die zweite Ehe für blauäugig halten würde, keinen Ehevertrag zu schließen.
Karl-Ernst, bist du es? ![]()
Nicht, dass ich hier womöglich unerkannt mit meinem Ex-Mann kommuniziere?
Ich denke, dass du modifizierte Zugewinngemeinschaft nicht kennst. Da bleibt es grundsätzlich bei Zugewinngemeinschaft, man kann aber die (in meinen Augen) falsche Richtung rausnehmen. Und hier profitiert der Ehegatte, der durch Erbschaft oder Schenkung Werte erhalten hat, zu denen der andere nichts beigetragen hat.
Hm, aber die modifizierte Zugewinngemeinschaft muss doch durch einen Ehevertrag notariell bekundet werden. Ist das damit nicht automatisch ein Ehevertrag?
Ich finde den modifizierten Ehevertrag maximal gerecht. Es geht mich nichts an, was mein Mann vor mir an Geld erwirtschaftet hat und das Erbe seiner Eltern geht mich schon mal überhaupt nichts an, das haben andere erarbeitet. Ebenso möchte ich, dass er die Finger von meinem Vorvermögen lässt, das sich inklusive Wertsteigerung doch recht anständig entwickelt hat, wozu er aber null Leistung beigetragen hat.
Gemeinsames Vermögen, das während der Ehezeit erwirtschaftet wird, wird dagegen geteilt. Wie könnte das nicht gerecht sein?
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Gemeinsames Vermögen, das während der Ehezeit erwirtschaftet wird, wird dagegen geteilt. Wie könnte das nicht gerecht sein?
Da könnte deshalb nicht gerecht sein, weil es so etwas überhaupt nicht gibt.
Karl-Ernst, bist du es?
Nicht, dass ich hier womöglich unerkannt mit meinem Ex-Mann kommuniziere?
![]()
Nee, keine Sorge! ![]()
Zumindest kann man positiv sehen das bei einer Scheidung ohne Ehevertrag auch die Steuerschuld der Kapitalanlage für jeden um die Hälfte sinkt. ![]()
Nee, keine Sorge!
Es gibt in Deutschland allenfalls ein paar Tausend Männer mit diesem seltenen Vornamen. Ist inzwischen eher ein Friedhof-Name.
Dafür gibt es ungefähr fünf Männernamen von denen jeweils etwa 1 Million Träger noch herumhüpfen beziehungsweise herumsitzen.
Es gibt in Deutschland allenfalls ein paar Tausend Männer mit diesem seltenen Vornamen. Ist inzwischen eher ein Friedhof-Name.
Dafür gibt es ungefähr fünf Männernamen von denen jeweils etwa 1 Million Träger noch herumhüpfen beziehungsweise herumsitzen.
Achmet, Ali, Viktor, Mustafa und Sergej ????
Man sollte immer dafür Sorge tragen, das der Ehepartner nicht alle Konten kennt...
Harmonischer nicht unbedingt, aber finanziell nach meinem Empfinden etwas gerechter.
Gerecht ist, wenn auch Zugewinne aus Kapital und Grundbesitz geteilt werden. Warum sollte dieser gerade diese Zugewinne anders als Zugewinne aus Lohnarbeit behandelt werden? Es sind alles während der Ehe erwirtschaftete Gewinne aus eingebrachten Ressourcen (Mensch, Kapital, Besitz).
Gerecht ist, wenn auch Zugewinne aus Kapital und Grundbesitz geteilt werden. Warum sollte dieser gerade diese Zugewinne anders als Zugewinne aus Lohnarbeit behandelt werden?
Das hat doch mit Lohnarbeit nichts zu tun? Beim Vermögensaufbau während der Ehe waren beide beteiligt, beide haben gearbeitet, erzogen oder gespart. Ich sehe eine gemeinsame Leistung während der Ehe, die gerecht geteilt werden muss.
Aber warum soll Lieschen oder Hans Müller auch noch gleich die Früchte aus einem Vermögen ernten, wofür sie genau nichts geleistet haben, wenn beispielsweise schon vorher eine Immobilie vorhanden war?
Es reicht ja wohl wenn Lieschen oder Hans vom Cashflow aus vermietetem Eigentum oder Dividenden profitieren bei gemeinsamen Finanzen. Das ist auch ok, aber wenn die Ehe entfällt, warum soll auch noch der Zugewinn auf vorher erarbeitetes, geerbtes Vermögen geteilt werden? Gewohnheitsrecht? Was man mal gewohnt war, gibt man nicht mehr her?
Es ist richtig, dass Zugewinne aus Kapital und Besitz etwas ist, für das man nichts bis wenig leistet. So bekommen beide für die keine bis wenig Leistung einen Anteil.
Das ist bei den Zugewinnen aus Lohnarbeit ja auch nicht anders. Die Leistungen vorher, um entsprechende Ressourcen aufzubauen sind auch von nur einer Person selbst erbracht. Auch ein schwieriges teures Studium oder Ausbildung ist Humankapital, was man einbringt und von dem die andere Person während der Ehe profitiert, da die Zugewinne höher ausfallen.
Und es ist ja auch nicht unabhängig. Wenn ich einen Partner habe, der arbeitet und selbst nur von Kapitaleinkünften lebe. Dann steht mir die Hälfte seines Lohnes zu und ich kann meine Zugewinne komplett für mich behalten. Mit dieser Absicherung kann ich viel höhere Risiken bei der Anlage eingehen, als ohne Ehe. Und ich muss das Kapital oder Erträge gar nicht anrühren, was ich ohne Ehe müsste.
Bei der normalen gesetzlichen Reglung würden die Kapitalerträge als Zugewinne genauso wie der Lohn aus der Lohnarbeit in die eheliche Gemeinschaft fließe. Aus meiner Sicht gerechter.
Es ist schwierig hier eine allgemeingültige Regelung zu finden, die in jedem Fall gerecht ist. Mein Schwager hat nicht nur Teile seines Gehalts sondern auch seine Arbeitskraft in den Erhalt der vorn seiner Frau geerbten Immobilie gesteckt. Das Anwesen wäre ohne dem mit Sicherheit einiges weniger wert gewesen. Für Schwager und Schwägerin war das letztendlich irrelevant, weil er vor ihr verstorben ist. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft wäre hier aber sicher kontraproduktiv und unfair gewesen.
Achmet, Ali, Viktor, Mustafa und Sergej ????
Michael, Thomas, Andreas, Peter, Stefan
Man sollte immer dafür Sorge tragen, das der Ehepartner nicht alle Konten kennt
Deine Frau tut mir leid
...für das sie/er nun explizit gar nix geleistet hat, dann heisst es plötzlich "mein Schatzzzzz", meint aber nicht mich, sondern die Erbschaft?
ich hätte mit solch einer Regelung ein massives Problem.
klingt ziemlich Neidzerfressen. Der Andere hat nix gelistet für das Erbe (das aus SEINER FAMILE kommt), also will ich es auch...
Wie sieht die andere Perspektive aus? Du erbst im gleichen Szenario! Nur hypothetisch, dass es bei Dir offenbar nix zu Erben gibt, spielt bei einer Hypothese erstmal keine Rolle, erschwert aber natürlich das Hineinversetzen.