Facebook, X, blusky, Twitter, Foren Betreiber sind nicht die Polizei.
Richtig. Und genau deshalb können sie eine Klarnamenpflicht per Hausrecht fordern. Was Facebook z.b. übrigens auch tut.
Welcher Unterschied macht es wenn ich auf einem gut belegten Marktplatz mit Megafon stehe und parolen raus haue oder ein posting auf TikTok erstelle?
Dass dein Megafon nicht weltweit reicht.
Läufst du mit Namensschild auf dem makrkplatz herum? Gibt es dafür eine Pflicht?
Dass dieser Vergleich Unsinn ist, siehe oben.
Fazit deine ausage stimmt nicht. Es ist möglich als Künstler lange Zeit oder immer unter einem Pseudonym zu arbeiten.
Und dennoch sind die Klarnamen zumindest den Behörden bekannt. Ist das bei Thor Sten auf Tiktok mit der E-Mail gehtdichnix@an.com genauso?