Trotz der höheren Kosten, die PKV Versicherten von den Ärzten für vergleichbare Leistungen (gegenüber GKV Versicherten) berechnet werden? (s.o.)
Die Beihilfe trägt 50% (ggf. 70% bei Kindern/Ruhestand) der beihilfefähigen Kosten. Die beihilfefähigen Kosten sind nicht gleich mit den in Rechnung gestellten Kosten, sondern oftmals niedriger. Das ist auch der Grund, warum bei PKV-Tarifen für Beamte eben zu den Beihilfeergänzungstarifen usw. geraten wird, weil die Beihilfe gerade nicht konsequent wirklich alles zu 50% trägt. Dieser Ergänzungstarif der PKV fängt dann den Unterschied zwischen Beihilfe und PKV-Grundtarif (30-50%) ab.