Sammelthread Fragen zum Altersvorsorgedepot

  • Ich hätte ja gehofft, dass sie beim Standarddepot nicht nur schreiben "max. 1% Kosten", sondern "bei uns nur 0,1%". 😇 (Nicht dass ich selbst vorhätte, das Standarddepot zu nutzen.)

    Ich kann mir sogar vorstellen, dass viele tatsächlich das anbieten: Standardprodukt für 1,0%, eine andere Version für weniger. Wird genug Leute geben, für die „Standard“ Argument genug ist.

  • Wie sieht es eigentlich bei folgender Konstellation aus:

    Niemand zahlt im Jahr 2026 noch in seinen Riestervertrag ein. Dann wechselt ihr komplett ab Januar in ein Angebot des AV-Depot.

    Dann müsste er doch im Jahr 2027 noch die von Riester für das Jahr 2026 erhalten.

    Dann ist auch die Frage, wie die Zulage ab 2027 überhaupt real ausgezahlt wird und dadurch dem Depot zeitlich zugute kommt.

    Automatische Bindung an jede einzelne Einzahlung? Jährliche Abrechnung im Folgejahr ?

  • Ist denn schon klar, wie die Besteuerung des geförderten Teils bei förderschädlicher Verwendung erfolgt und welche Fallunterscheidung es hierbei ggf. gibt?

    Klar ist, dass Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

    Doch wie wird dann mit dem Rest verfahren? Muss nur der Gewinn versteuert werden oder der Gesamtbetrag? Mit persönlichen Steuersatz oder KESt? Und bei KESt, mit oder ohne Teilfreistellung?

  • Hast du hier wohl versehentlich falsch reingetan? Hier geht’s um Fragen.

    Nein, habe ich nicht. Und nicht in allen Threads, die hier „versammelt“ wurden, ging es um konkrete Fragen. Wenn du möchtest, formuliere ich meine Beitrag aber noch mal als Frage.

    Auf jeden Fall schön, dass du jetzt auch Moderator bist. War längst überfällig!

  • Hallo,

    ich habe folgende Fragen zum AV-Depot:

    1. Wie verhält es sich, wenn man Aktivrente betreibt und gleichzeitig ab 70 die Riester-Rente beginnt? Was hat das für Auswirkungen? Ist das ein Problem im Bezug auf den Lohnsteuersatz oder fällt das nicht ins Gewicht, weil ein gewisser Teil der Aktivrente-Arbeit steuerfrei ist? Ich hätte Bedenken, dass der persönliche Steuersatz durch die Aktivrente steigt und dadurch auch die (Riester-)Rente höher besteuert werden muss.

    2. Die Riester-Rente ist ja zurzeit sicher, wenn man ins Bürgergeld rutschen würde, richtig? Ist auch garantiert, das das in der Zukunft der Fall sein wird oder zumindest sehr wahrscheinlich auf Grund irgendwelcher Rechtsprechungen? Oder könnte es Gesetzesänderungen geben, die am Ende doch erfordern, dass im Bürgergeldfall die Riester-Rente teilweise oder komplett aufgelöst werden muss, sodass man am Ende genauso dar steht wie wenn man einen gewöhnliches Depot mit ETF bespart hätte?

    3. Können die Kosten für das Depot mit der Zeit steigen? Könnten es also nur zum Beginn 0,5% sein und im nächsten Jahr sind es dann doch plötzlich 1%?

    Vielleicht kann mir ja jemand diese Fragen beantworten.

    MfG

  • Wenn man bis 31.12.2025 Rente und Gehalt parallel hatte, dann stieg regelmäßig das zu versteuernde Einkommen. Mit dem Steuerfreibetrag für ältere Arbeitnehmer ("Aktivrente") hat sich das vom Grundsatz nicht geändert. Ist aber auch nicht wild, weil Gehalt und Rente nicht in alle Ewigkeit parallel bezogen werden.

    Einmalzahlungen (sofern steuerwirksam) sollte man ggf. erst auszahlen lassen, wenn man nicht mehr in Lohn und Brot steht. (Wobei die Steuerkomponente nur ein Aspekt ist.)

  • Das ist ein krasser Vorteil, für Leute die Immobilien finanzieren.

    Ich hoffe sehr dass das im Standard Vertrag inkludiert ist.

    Hallo Newb

    Mir scheint, das Thema Abschaffung der Verzinsung des Wohnförderkontos ist nicht mehr Bestandteil des Gesetzesentwurfs. Weder in den FAQ vom BMF noch im aktuellen Entwurf finde ich da was.

  • Hallo Newb

    Mir scheint, das Thema Abschaffung der Verzinsung des Wohnförderkontos ist nicht mehr Bestandteil des Gesetzesentwurfs. Weder in den FAQ vom BMF noch im aktuellen Entwurf finde ich da was.

    In welchem Entwurf hast Du denn geschaut? Ich finde im Gesetzestext folgendes:

    Folgeänderung zu § 92a Absatz 2 EStG.

    Durch die Neuregelungen in § 92a Absatz 2 Satz 3 bis 6 EStG wird der Stand des Wohnförderkontos bis zum Beginn der Auszahlungsphase nicht mehr um jährlich zwei Prozent erhöht. ...


    Ich les jetzt auch nicht ständig Gesetzestext, mag auch sein, dass ich nicht die letzte Fassung erwischt habe.

  • LuciferM

    Jetzt wird's kompliziert und ich hab's mal durch NotebookLM gejagt. Wenn ich das richtig verstehe, war die 2 Prozent Regel vorab in §92a Absatz 2 geregelt, der jetzt ohne die Regelung ersetzt wird. Aber ich bin da auch nicht so super sicher, daher müssten wir mal warten, bis wer sich meldet, der sich besser auskennt.

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