Sammelthread Fragen zum Altersvorsorgedepot

  • Frage:
    Denkt Ihr man kann nur den Mindestförderbeitrag (glaube 120€ p.a. oder 10€ a 12 Monate) einzahlen und den Rest bist zur Grenze 6.840€ ungefördert aufstocken?

    Grund:
    Wenn es denn so ist (Teilfreistellung bei kpl. Ausszahlung) würde ich dies eventuell gerne nutzen.
    Da ich nicht wirklich weiß, wie es im Alter weitergeht und wo es mich hinzieht, finde ich diesen Passus nachteilig

    Was passiert, wenn man den Ruhestand außerhalb der EU verbringt?

    Ab Beginn der Auszahlungsphase treten bei Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates die Folgen der sogenannten schädlichen Verwendung ein. Als Rechtsfolge sind in diesen Fällen die darauf entfallenden, während der Ansparphase gewährten Altersvorsorgezulagen und die gegebenenfalls gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag).

    Eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates liegt vor, wenn

    • sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten außerhalb der EU-/EWR-Staaten befindet oder
    • sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zwar in einem EU-/EWR-Staat befindet, der Zulageberechtigte aber nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als außerhalb eines EU-/EWR-Staates ansässig gilt.
  • Invesco hat nach Preissenkungen jetzt ein richtiges Schnäppchen-Päckchen fürs Altersvorsorgedepot fertig:
    MSCI World - IE00B60SX394 (0,05 % TER)
    und
    MSCI Emerging Markets - IE00B3DWVS88 (0,09 % TER)
    Beides thesaurierende, steuersparende Swap-ETFs. Vielleicht für den einen oder anderen Selbstmischer interessant.

  • Aus dem Newsletter von heute:

    Kurz vor der Rente ➡️ AV-Depot

    V.a. wegen der Möglichkeit des zeitlich begrenzten Auszahlplans.

    Im Newsletter geht es darum, wenn man einen Riester hat und wie man damit verfahren sollte.
    Ich habe aber keinen Riester. ;)
    Mir geht es einzig um die Überlegung jetzt noch einige Jahre in das AV-Depot einzuzahlen und die Förderung mitzunehmen. Quasi als (kleine) Ergänzung zum eigenen ETF-Depot.
    Und da weiß ich nicht, ob es sich überhaupt lohnt. :/

  • Im Newsletter geht es darum, wenn man einen Riester hat und wie man damit verfahren sollte.
    Ich habe aber keinen Riester. ;)
    Mir geht es einzig um die Überlegung jetzt noch einige Jahre in das AV-Depot einzuzahlen und die Förderung mitzunehmen. Quasi als (kleine) Ergänzung zum eigenen ETF-Depot.
    Und da weiß ich nicht, ob es sich überhaupt lohnt. :/

    Würde bei kurzer Einzahlung nicht die Kleinbetragsrente greifen? Damit könnte man doch gut die Zulagen abstauben...

  • Im Newsletter geht es darum, wenn man einen Riester hat und wie man damit verfahren sollte.
    Ich habe aber keinen Riester. ;)
    Mir geht es einzig um die Überlegung jetzt noch einige Jahre in das AV-Depot einzuzahlen und die Förderung mitzunehmen. Quasi als (kleine) Ergänzung zum eigenen ETF-Depot.
    Und da weiß ich nicht, ob es sich überhaupt lohnt. :/

    Ich sehe da eigentlich keine Nachteile, die aus der kurzen Anspardauer resultieren. Sofern der Vertrag sehr kostengünstig ist, ist der einzige kleine Haken, dass du die Auszahlung auf mind. 20 Jahre verteilt erhalten wirst. Aber das kannst du ja in dein gesamtes Altersvorsorgekonzept einbinden.

    Allerdings hast du noch satte 1,5 Jahre Zeit. Wenn es primär um das Abgreifen der Förderung geht, kannst du das auch noch im Dezember 2027 noch machen.

  • Wenn jemand einfach ab 2027 360 € jährlich in einen extrem günstigen ERF einzahlt….was soll da passieren ?

    Es gibt 180 Euro Zulage, die dann wieder in diesen ETF fließen.

    Mit 65 dann die Kleinbetragsrente ? Oder ?

    Liege ich da irgendwie falsch ?

  • Ich sehe da eigentlich keine Nachteile, die aus der kurzen Anspardauer resultieren.

    Evtl. habe ich da einfach nur ein Brett vor dem Kopf.:/
    Ich sehe den Nachteil in der für mich begrenzen Anspardauer und dem fixen spätesten Entnahmestart.
    Ansparen kann ich maximal noch 12 Jahre (eher nur 8, da ich die Rente mit 63 und Abschlägen anstrebe).
    Spätestens ab 70 muss die Entnahme starten (in 15 Jahren).

    Wenn auf dem Weg dahin etwas schiefgeht (großer Crash) muss ich ab 70 aus dem AV-Depot entnehmen. Bei meinem eigenen Depot kann mich niemand dazu zwingen zu entnehmen. Ich kann einen großen Crash ggf. einfach ausssitzen.

  • Evtl. habe ich da einfach nur ein Brett vor dem Kopf.:/
    Ich sehe den Nachteil in der für mich begrenzen Anspardauer und dem fixen spätesten Entnahmestart.
    Ansparen kann ich maximal noch 12 Jahre (eher nur 8, da ich die Rente mit 63 und Abschlägen anstrebe).
    Spätestens ab 70 muss die Entnahme starten (in 15 Jahren).

    Wenn auf dem Weg dahin etwas schiefgeht (großer Crash) muss ich ab 70 aus dem AV-Depot entnehmen. Bei meinem eigenen Depot kann mich niemand dazu zwingen zu entnehmen. Ich kann einen großen Crash ggf. einfach ausssitzen.

    Irgendwas ist halt immer :S Aber um 540 EUR p.a. an Zulagen abzugreifen wäre es mir das wert. Ausserdem kannst du ja jederzeit innerhalb des Depots steuerunschädlich umschichten. Könntest also bspw. den Teil des AVDs vollständig risikofrei anlegen (bzw. sukzessive vor Rentenbeginn umschichten) und das sonstige Depot stattdessen etwas Aktienlastiger.

  • Könntest also bspw. den Teil des AVDs vollständig risikofrei anlegen (bzw. sukzessive vor Rentenbeginn umschichten) und das sonstige Depot stattdessen etwas Aktienlastiger.

    Stimmt, dass muss ich mir mal durch den Kopf gehen lassen. Mein Steuersatz im Alter sollte recht überschaubar sein.
    Und muss ja auch nicht vollkommen risikofrei sein. Aber eine Kombination von 30% Aktien und 70% kurzlaufende Staatsanleihen (Geldmarktfonds) oder gar 100% kurz laufende Unternehmensanleihen wäre ja auch eine Überlegung.
    Mit Unternehmensanleihen würde ich ja sogar in eine neue Anlageklasse investieren. ;)
    Danke fürs Brett vom Kopf reißen.

  • Und muss ja auch nicht vollkommen risikofrei sein. Aber eine Kombination von 30% Aktien und 70% kurzlaufende Staatsanleihen (Geldmarktfonds)

    Ich gehe Stand heute auch davon aus, dass man je nach Aktienmarktphase einigermassen flexibel aus solchen Töpfen innerhalb des AVDs entnehmen kann. Und nicht gezwungen ist, immer proportional zu entnehmen.

  • Wenn auf dem Weg dahin etwas schiefgeht (großer Crash) muss ich ab 70 aus dem AV-Depot entnehmen. Bei meinem eigenen Depot kann mich niemand dazu zwingen zu entnehmen. Ich kann einen großen Crash ggf. einfach ausssitzen.

    Den Punkt hattest Du schonmal angebracht. Du kannst dann doch einfach außerhalb des AV Depots für den Betrag wieder kaufen und den Crash dann da aussitzen. Das macht doch keinen Unterschied.

  • Ich gehe Stand heute auch davon aus, dass man je nach Aktienmarktphase einigermassen flexibel aus solchen Töpfen innerhalb des AVDs entnehmen kann. Und nicht gezwungen ist, immer proportional zu entnehmen.

    Steht das mit dem Ablaufmanagement noch im Gesetz?
    Zitat "Die Nr. 5 bestimmt ein Ablaufmanagement, wonach der Risikobestandteil in Richtung Auszahlungsphase auf 50 beziehungsweise später 30 Prozent zu reduzieren ist. Standarddepot-Verträge sind sowohl mit Auszahlungsplänen als auch mit Leibrente kombinierbar."

    Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1155596/vzbv.pdf

    Die Frage wäre dann auch, ab wann die Begrenzung des Risikobestandteils konkret greifen würde?
    In Richtung kann ja 10, 5 oder 2 Jahre bedeuten. :/
    Oder gilt das mit dem Ablaufmanagement generell nur für das jeweilige Standardprodukt, dass jeder Anbieter anbieten muss und mit einem freien Produkt kann man (theoretisch) auch mit 100% Aktienquote in den Entnahmeplan starten?

  • Steht das mit dem Ablaufmanagement noch im Gesetz?
    Zitat "Die Nr. 5 bestimmt ein Ablaufmanagement, wonach der Risikobestandteil in Richtung Auszahlungsphase auf 50 beziehungsweise später 30 Prozent zu reduzieren ist. Standarddepot-Verträge sind sowohl mit Auszahlungsplänen als auch mit Leibrente kombinierbar."

    Das gilt nach meinem Verständnis nur für das sogenannte Standardprodukt, also die Default-Lösung die Anbieter per Gesetz anbieten müssen. Du kannst da machen was du willst bis Risikoklasse 5 und nach Belieben umschichten.

  • Du kannst da machen was du willst bis Risikoklasse 5 und nach Belieben umschichten.

    Meinst du? Ich hätte jetzt gedacht, dass das eher eine Auswahl aus ein paar Fonds ist, die man nach verschiedenen Risikoprofilen anlegen kann, und dass das Umschichten eher einen Wechsel von 70/30 zu 50/50 bzw. 30/70 bedeutet.

    "Machen, was man will" ist doch eher die freie Variante, denke ich.

  • Meinst du? Ich hätte jetzt gedacht, dass das eher eine Auswahl aus ein paar Fonds ist, die man nach verschiedenen Risikoprofilen anlegen kann, und dass das Umschichten eher einen Wechsel von 70/30 zu 50/50 bzw. 30/70 bedeutet.

    "Machen, was man will" ist doch eher die freie Variante, denke ich.

    Ja, absolut. Habe mich missverständlich ausgedrückt. Im Standardardprodukt sind diese Dinge alle vorgegeben. Aber wenn man das nicht nimmt, hat man die freie Wahl. So meinte ich das. Und man kann insbesondere zwischen den ETFs ohne steuerschädliches Event umschichten. Also könnte monstermania bspw. bis X Jahre vor Renteneintritt bzw. vor Entnahmephase nach eigenem Ermessen die Aktienquote reduzieren.

    Und ich gehe jetzt einfach mal davon aus daß man "disquotal" entnehmen kann. Also angenommen da liegen 80.000 EUR Aktien-ETF und 20.000 EUR Geldmarkt-ETF drin. Und die Aktienmärkte fallen um 30%, muss man nicht trotzdem Aktien im Crash verkaufen, sondern kann auch das frei bestimmen.

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