Mein Beitrag schließt ja gerade das Berufsbeamtentum ein, das die Grundgesetzgeber ausdrücklich ebens als Schutz vor einer bösartigen Regierung sehen, weil der Beamte eben nur mithilfe des Disziplinarrechtes entlassen werden kann (von ein paar Ausnahmen abgesehen) und die Entfernung aus dem Dienst eine Disziplinarklage, d.h. richterliche Entscheidung erfordert. Insofern kann er viel stärker zur Wehr setzen entsprechend seines Amtseides dem Gesetz folgend und nicht ggf. rechtswidriger Weisungen.
Auf welche der vielen Beamten trifft das denn überhaupt zu?
Und in einem solch angenommenen bösartigen Staat finden sich früher später auch Richter, die solch widerborstige Beamte entfernen.