Ist die NV wirklich relevant für Krypto Gewinne? Ich dachte die Bank versteuert da so oder so nichts und der Steuerpflichtige muss das selbst veranlassen?
Kinderdepot: Wann macht eine NV keinen Sinn?
-
orschiro -
4. April 2026 um 20:26 -
Erledigt
-
-
M.E. gibt es keine Fälle, in denen eine nv nicht sinnvoll ist.
Es mag Fälle mit Verlustvortrag geben, wo man es besser anders regelt.
-
M.E. gibt es keine Fälle, in denen eine nv nicht sinnvoll ist.
Hatten wir ja schon: Wenn man nicht über 1000€ kommt (und nur Kapitalerträge), ist es überflüssiger Aufwand.
-
Ist die NV wirklich relevant für Krypto Gewinne? Ich dachte die Bank versteuert da so oder so nichts und der Steuerpflichtige muss das selbst veranlassen?
Ja. So spart man sich die Steuererklärung, die man ansonsten für das Kind machen müsste.
-
Ist die NV wirklich relevant für Krypto Gewinne? Ich dachte die Bank versteuert da so oder so nichts und der Steuerpflichtige muss das selbst veranlassen?
Die NV Bescheinigung bezieht sich ausschließlich auf Erträge aus Kapitalvermögen. Das Finanzamt stellt diese Bescheinigung auf Antrag nur dann aus, wenn die Erträge voraussichtlich größer als € 1.000 sind.
Erträge aus Krypto Gewinnen haben mit Kapitalvermögen nichts zu tun, sondern diese Erträge fallen unter die Kategorie "Spekulationserträge".
Dafür gibt es keine NV Bescheinigung - diese Erträge sind immer voll steuerpflichtig, wenn deren Höhe einen Betrag von € 1.000 übersteigt. Hier gibt es keinen Freibetrag, sondern es ist nur eine Freigrenze.
Der Unterschied dabei ist, dass bei Kapitalerträgen die ersten € 1.000 steuerfrei bleiben, während bei Spekulationserträgen der gesamte Ertrag ab dem ersten Euro versteuert werden muss, wenn dieser insgesamt höher als € 1.000 ist. -
Hätte ich jetzt - wie man an meinem Kommentar sieht - anders eingeordnet.
-
Die werden jetzt in den nächsten Jahren per NV Bescheinigung realisiert damit das Depot mit 18 schön steuerfrei ist.
Du willst alles bis 18 verkaufen, damit das Kind dann mit 18 kein Depot mehr hat? Verstehe ich das richtig?
-
Und wenn es um den steuerfreien Verkauf geht, dann kann man beim Kind doch auch einfach jedes Jahr bis zur Grenze von 1000€ verkaufen, also über einige Jahre verteilen.
-
Du willst alles bis 18 verkaufen, damit das Kind dann mit 18 kein Depot mehr hat? Verstehe ich das richtig?
Das ist doch eine Frage der Höhe der Gewinne, weil bekanntlich Probleme mit der Familienversicherung bei gesetzlich versicherten geben kann und übrigens auch Probleme mit der Pflegeversicherung bei Privatversicherten.
Im vorliegenden Fall verstehe ich es so, dass man eben zum Beispiel die ETFs mit den satten Gewinnen komplett realisiert und den Betrag dann die 18-jährigen Menschen zum Investieren zur Verfügung stellt.
Der kann sich dann je nach Lage selber eine NV Bescheinigung holen und selber in einen Welt-ETF investieren. -
Und wenn es um den steuerfreien Verkauf geht, dann kann man beim Kind doch auch einfach jedes Jahr bis zur Grenze von 1000€ verkaufen, also über einige Jahre verteilen.
Man könnte aber auch schon mit 16 oder 17 den aktuellen Bestand verkaufen, die Erträge aus Kursgewinnen steuerfrei mit einer NV Bescheinigung vereinnahmen und ganz einfach die ETF-Anteile neu erwerben. Dann fängt man steuerlich wieder bei "Null" an.
-
Man könnte aber auch schon mit 16 oder 17 den aktuellen Bestand verkaufen, die Erträge aus Kursgewinnen steuerfrei mit einer NV Bescheinigung vereinnahmen und ganz einfach die ETF-Anteile neu erwerben. Dann fängt man steuerlich wieder bei "Null" an.
Ich glaube, hier geht es tatsächlich darum, ein anderes (oder gar kein) Wertpapier zu kaufen statt des bisherigen. Wo nach meinem Kenntnisstand schon eine Grauzone anfängt.
-
Ich glaube, hier geht es tatsächlich darum, ein anderes (oder gar kein) Wertpapier zu kaufen statt des bisherigen. Wo nach meinem Kenntnisstand schon eine Grauzone anfängt.
Solange das liquide ist, sehe ich kein Problem. Wer also mein, dass er dem Kind lieber 20k im Overnight Swap ETF hinterlassen will oder gleich Cash, statt einem Welt-ETF kann das sicher tun. Anders wäre das bei einem 5-jährigen Festgeld, damit trifft man eine Entscheidung, die über den 18. Geburtstag bindend ist.
Die Frage ist nur, warum man das tun wollte. Ich würde davon ausgehen, dass das Depot meistens erstmal nicht groß angegangen wird. Und dann ist das als (steueroptimierter) Aktien-ETF sicherlich sinnvoller als Cash. Zumal der ETF eine gewisse psychologische Hürde zur Entnahme darstellen dürfte, also doppelter Stupser in Richtung längeres Investieren
-
Erträge aus Krypto Gewinnen haben mit Kapitalvermögen nichts zu tun, sondern diese Erträge fallen unter die Kategorie "Spekulationserträge".
Dafür gibt es keine NV Bescheinigung - diese Erträge sind immer voll steuerpflichtig, wenn deren Höhe einen Betrag von € 1.000 übersteigt. Hier gibt es keinen Freibetrag, sondern es ist nur eine Freigrenze.Ist das so? Meinem Steuervetständnis nach hat jeder Bürger den Grundfreibetrag (ca 12000 Euro) und der sollte auch Kryptogewinne abdecken.
-
Ist das so? Meinem Steuervetständnis nach hat jeder Bürger den Grundfreibetrag (ca 12000 Euro) und der sollte auch Kryptogewinne abdecken
Es geht zunächst einmal darum, welche Einkommen steuerpflichtig sind. Ob es letztendlich auch zu einer Steuerzahlung dabei kommt, ist etwas anderes.
Beispiel: Jeder Mensch hat bei Zinserträgen einen Freibetrag in Höhe von € 1.000,00 - alle Zinserträge, die darüber hinausgehen, werden von inländischen Kreditinstituten mit 25 % Kapitalertragsteuer (KESt) etc. belegt - bei Auslandsbanken sind die Erträge IMMER in der Steuererklärung zu erfassen.Jemand, der keinerlei anderen Einkünfte hat (z.B. Kinder) muss bis zur Höhe des Grundfreibetrages keine Steuern entrichten, also auch keine KESt etc. auf diese Zinseinkünfte entrichten.
Wenn du Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationserträge) hast, die größer als € 1.000 sind, dann sind diese Erträge IMMER in der Steuererklärung anzugeben und wären ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
Wenn keinerlei weitere Einkünfte vorhanden sind, dann gilt für diese (Spekulations-)Einkünfte auch der Grundfreibetrag bis zu dem keine Steuern zu entrichten sind. -
Hier geistern einige Falschinfos zum Thema Krypto rum. Weder Freisteller noch NV Bescheinigung decken Kryptoerlöse ab, weder bei Kindern noch bei Erwachsenen. Es fällt also theoretisch eine Steuer an, die auch gegenüber dem Finanzamt erklärt werden muss. Dann greift aber wieder der Grundfreibetrag - also faktisch keine Steuer. Zu beachten ist hier dagegen die Haltefrist von einem Jahr nach der die Gewinne steuerfrei sind.
Steuerlich am effektivsten für den Nachwuchs ist es, alte Anteile zu übertragen und regelmäßig zu "rollen" (verkaufen und wieder kaufen). So haben Eltern und Kind etwas davon. Statt einem Sparplan haben wir es auch so gelöst und einfach unsere ältesten Anteile übertragen. Danach wurden diese 1x veräußert und wieder gekauft. Dafür hat dann auch beim Neugeborenen der normale Freisteller nicht mehr ausgereicht.
-
Du willst alles bis 18 verkaufen, damit das Kind dann mit 18 kein Depot mehr hat? Verstehe ich das richtig?
Man kann mich auch mit "Gewalt" falsch verstehen. Natürlich werde ich, bevorr mein Kind das 18. Lebensjahr erreicht, nicht alles verkaufen. Allerdings kann mein Kind dann mit 18 selbst über sein Depot verfügen, über ein Depot welches dann steuerfrei verkauft werden könnte.
-
Steuerlich am effektivsten für den Nachwuchs ist es, alte Anteile zu übertragen und regelmäßig zu "rollen" (verkaufen und wieder kaufen).
💯%. Gerade in gut laufenden Börsenjahren (+10% p.a.) und mit einem Depot um die 10k werden da die 1.000 Freibetrag überschritten.
Insofern: die NV Bescheinigung ist fix angefordert und kann bspw. bei den Neobrokern wie TR und SC einfach easy in der App bei den Junior Depots hochgeladen werden.So starten „die Kleinen“ zum 18. mit einem „sauberen“ Depot
-
Wenn du Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationserträge) hast, die größer als € 1.000 sind, dann sind diese Erträge IMMER in der Steuererklärung anzugeben und wären ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
Wenn keinerlei weitere Einkünfte vorhanden sind, dann gilt für diese (Spekulations-)Einkünfte auch der Grundfreibetrag bis zu dem keine Steuern zu entrichten sind.
Und wenn ich diese im Antrag für meine NV Bescheinigung entsprechend angebe und das vom FA durchgewunken wird, dann brauche ich keine Erklärung abgeben, solange meine Gewinne (bzw. die des Kindes) unterhalb des Grundfreibetrags bleiben.
-
Hier geistern einige Falschinfos zum Thema Krypto rum. Weder Freisteller
Das der Freistellungsauftrag nicht greift sollte wohl jedem klar sein
noch NV Bescheinigung decken Kryptoerlöse ab, weder bei Kindern noch bei Erwachsenen. Es fällt also theoretisch eine Steuer an, die auch gegenüber dem Finanzamt erklärt werden muss. Dann greift aber wieder der Grundfreibetrag - also faktisch keine Steuer.
Und genau deswegen beantrage ich im Vorfeld die NV Bescheinigung, damit beide Seiten sich die Arbeit mit der Steuererklärung sparen können. Warum sollte das nicht gehen?
-
Sobald du unter 1 Jahr Haltedauer liegst und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften über 1.000eur hast musst du eine Steuererklärung abgeben auch mit NV Bescheinigung und unter dem Grundfreibetrag. Das ist zumindest mein Wissensstand.
-
Passende Ratgeber für Dich
Freistellungsauftrag
Schnell erteilt, langfristig Abgeltungssteuer gespart
Sparerpauschbetrag
1.000 Euro steuerfrei auf Zinsen, Dividenden und ETFs
Geldanlage für Kinder
So sparst Du für den Nachwuchs
Juniordepot
ETF-Sparplan: So findest Du das beste Kinderdepot
Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert
Was Finanztip ausmacht