Steuernachzahlung

  • Hallo,


    ich habe ein paar Fragen bzgl. Steuererklärung. Ich habe wirklich sehr wenig Ahnung von Steuererklärungen da ich nie eine abgegeben habe zuvor weil nie eine Aufforderung seitens des Finanzamtes oder ähnlichem kam und wenn ich mal eine Steuererklärung anhand eines Programms erstellen lassen habe kam nie eine große Rückerstattung durch das Finanzamt an mich raus deshalb habe ich dann auch nie zuvor eine abgegeben beim Finanzamt.

    Am 21.07.2023 haben mein Mann und ich dann geheiratet. Ab dem April 2024 war ich in Stkl. 5 und er in 3 davor 4/4. Ich habe Elterngeld vom 09.05.24-08.03.25 bezogen in Höhe von 1.213,34€ und er vom 09.07.24-08.08.24 und nochmal 09.04.25-08.05.25 in Höhe von 1.628,13€ (falls das irgendeine Rolle spielt?). Nun habe ich dann weil wir die Steuerklassen ja seit April 2024 geändert haben auf 3/5 vorsorglich eine Steuererklärung direkt leider über elster eingereicht um Mahngebühren zu vermeiden denn laut Internet war meine Frist für das Jahr 2024 bereits abgelaufen. Ohne mich überhaupt zu informieren aus Panik wegen der Mahngebühren obwohl wie ich jetzt sehe diese nicht mal erheblich groß ausfallen.

    Nun bekomme ich den Steuerbescheid 2024 mit einer Nachzahlung in Höhe von ca. 2300€ (Jahresgehalt 2024 Mann laut Lohnsteuer: 53.903,77€ und Frau: 12.275€)und sogar Vorauszahlungen für das Jahr 2026 und 2027 von mir möchte in überhöhten Summen von insgesamt bis dieses Jahr Ende knapp 3.000€. Das ist sogar mehr als im Jahr 2024. wahrscheinlich haben die das Jahr 2025 mit einberechnet ? Keine Ahnung. Aber so eine Höhe Nachzahlung in Höhe von über 2k ist viel finde ich. Kann ich denn irgendwas absetzen? Betreut hat den kleinen mein Bruder oft. Kann ich da was schriftlich machen für die nächsten Jahre bspw.?

    Da es sich im Jahr 24/25 um Einmalzahlungen durch das Elterngeld gehandelt hat, und ich mich noch in Elternzeit bis zum 09.03.27 befinde und keinen Anspruch mehr auf Elterngeld habe für mein Kind seit dem 08.03.25 wie kann das sein, dass das Finanzamt von mir einfach Vorauszahlungen verlangt. Was kann ich nun tun?

    Ein Lohnsteuerverein kostet ja auch nochmal 300€..

    Ich fange erst nächstes Jahr wieder an auf Teilzeit zu arbeiten davor bis zur Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet.

    Macht das überhaupt noch Sinn, dass ich in Teilzeit arbeite bei so einer hohen Nachzahlung? Oder ist Minijob dann schon besser gerade mit einem Kleinkind?

    Welche Steuerklasse macht denn mehr Sinn?

    Und wie kann ich nun dem Finanzamt das erklären das diese Vorauszahlungen so nicht stimmen und ich das nicht leisten kann. Ich bekomme das Geld ja nicht mal. Momentan ist Hauptverdiener mein Mann seit dem ich kein Elterngeld mehr beziehe.

    Vielen Dank für eure Tipps und Unterstützung.

  • Stelle Deine Fragen an unsere Finanztip-Experten

    Steuern sparen als Ehepaar
    Expertengespräch am 10.09.2026

    Wie Ihr als Ehepaar Steuern sparen könnt

    10.09.2026 - Steuern sparen als Ehepaar

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Kater.Ka 30. Mai 2026 um 15:19

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Lejla,

    vorab, schimpfen Sie nicht auf das Finanzamt. Wenn Sie über Elster eine „einfache“ Steuererklärung eingereicht haben, schaut da kein Mensch mehr drauf. Da wird nach Ihren eingegebenen Daten nach den Algorithmen etwas ausgerechnet und am Ende kommt der Bescheid heraus. Wenn etwas falsch war, dann Ihre Eingaben.

    Vollkommen schlau werde ich nicht, aber ein paar Denkanstöße:

    Sehe ich es richtig, trotzdem Sie verheiratet sind, haben Sie die Einzelveranlagung beantragt? Nur so kann ich mir eine Steuervorauszahlung erklären.

    Wie Sie da wieder herauskommen, weiß ich nicht. Aber vorsorglich sollten Sie zur Fristwahrung Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Begründung können Sie nachreichen und für deren Anfertigung wäre ein Fachmann sicherlich hilfreich. Aber vielleicht haben andere Mitforisten dazu noch Hinweise.

    Gruß Pumphut

  • Wie Sie da wieder herauskommen, weiß ich nicht. Aber vorsorglich sollten Sie zur Fristwahrung Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Begründung können Sie nachreichen und für deren Anfertigung wäre ein Fachmann sicherlich hilfreich. Aber vielleicht haben andere Mitforisten dazu noch Hinweise.

    Also…..viele Finanzbeamt:innen sind wirklich sehr freundlich, zuvorkommend und konstruktiv.

    Bitte formal „Einspruch“ einlegen und vorher oder parallel dort einfach anrufen.

    Lade doch den Steuerbescheid hier anonymisiert hier hoch und wir schauen mal drüber.

    Wenn du wieder anfängst zu arbeiten, solltet ihr das Faktorverfahren wählen. Es erspart euch Stress.

    • Hilfreichste Antwort

    Generell gibt's ein paar Situationen, in denen man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben. Steuerklassen 3/5 und Bezug von Lohnersatzleistungen gehören dazu. Manche Finanzämter sind nett und schicken eine Aufforderung, wenn man selbst nicht fristgerecht die Erklärung abgibt.

    Wenn der der Steuerbescheid korrekt ist (ich lese heraus, dass es da auch Zweifel gibt) und das Elterngeld schon geendet ist, kannst du den Sachbearbeiter bitten, auf die Vorauszahlung zu verzichten.

  • Sehe ich es richtig, trotzdem Sie verheiratet sind, haben Sie die Einzelveranlagung beantragt? Nur so kann ich mir eine Steuervorauszahlung erklären.

    Auf dem Steuerbescheid sollte stehen ob EInzel- oder Zusammen-veranlagung. Jedes mir bekannte Steuerprogramm rechnet beide Varianten aus, so dass man richtig entscheiden kann.

  • Allgemein: Man muss keine Steuererklärung machen, weil das FA einem das sagt. Man muss sie machen, wenn man Einnahmen hat, die nicht bereits versteuert sind (z.B. vom Arbeitgeber).

    Das ist Deine Aufgabe, das zu checken, nicht die des FA. Das weiß das häufig gar nicht.

  • Wäre noch die Frage, ob eine anderweitig eingereichte Steuererklärung per Programm korrigiert werden kann. dude ?

    Bis zum Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist grds. jederzeit (als nachreichende Korrektur). Grds. bearbeitet das FA die aktuellste Erklärung. Soweit da keine merkwürdigen Auffälligkeiten drin sind, wird das auch als das hingenommen, was es ist: eine Korrektur eines Fehlers. Nachfragen könnten entstehen, wenn man zuerst 23.000 € ausländische Kapitalerträge erklärt und in der Nachreichung dann nicht mehr ;)

  • Allgemein: Man muss keine Steuererklärung machen, weil das FA einem das sagt. Man muss sie machen, wenn man Einnahmen hat, die nicht bereits versteuert sind (z.B. vom Arbeitgeber).

    Das ist Deine Aufgabe, das zu checken, nicht die des FA. Das weiß das häufig gar nicht.

    Die Aufforderung des Finanzamtes stellt grds. eine Verpflichtung zur Abgabe dar (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO). Da es sich hierbei um einen Verwaltungsakt handelt, kann man natürlich Einspruch dagegen einlegen. Nicht jede Aufforderung hat einen rechtlichen Hintergrund. Viele Aufforderungen werden systembedingt erzeugt. Da hilft ein Anruf beim Finanzamt. Grds. ist man in vielerlei Hinsicht verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen:

    - Vermietungseinkünfte

    - gewerbliche Einkünfte

    - selbständige Einkünfte

    - ausländische Kapitalerträge

    - neben Arbeitslohn in der Hauptsteuerklasse noch weitere Einkünfte über 410 € (Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld uä)

    - Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte zur Steuerermäßigung

    - als Ehegatten Einkünfte in Steuerklasse 3 und 5

    - freigestellte Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag

    - Renteneinkünfte über dem Grundfreibetrag (zu versteuerndes Einkommen)

    Eine Aufforderung des Finanzamtes sollte man grds. nie unbeantwortet verstreichen lassen. In vielen Fällen lässt sich das mit einem Anruf klären.

  • Die Vorauszahlungen für 2026 und 2027 beruhen auf den Werten von 2024. Hier würde ich anrufen und die Vorauszahlungen anpassen lassen. Ich würde in einem Steuerklassenrechner aber mal ausrechnen, ob die Steuerklassenkombi 3 und 5 überhaupt Sinn ergibt. Gerade mit Elterngeld (in 2025 wurde ja noch welches gezahlt), ist das eigentlich schwierig. Wenn gar keine Einkünfte eines Ehegatten bezogen werden, macht 3 und 5 natürlich wieder Sinn. Für 2025 ist grds. auch mit einer Nachzahlung zu rechnen. Die Frist zur Einreichung läuft in 2 Monaten ab (31.07.).

    Lohnsteuerhilfeverein kann man sich sparen bei der Konstellation. 99% der Fakten sind dem FA bereits bekannt. Handwerkerleistungen oder Fahrtkosten wird man noch selbst eingetragen bekommen. Alternativ ne Steuersoftware.

  • Eine Aufforderung des Finanzamtes sollte man grds. nie unbeantwortet verstreichen lassen. In vielen Fällen lässt sich das mit einem Anruf klären.

    So war mein Beitrag auch nicht gemeint.

    Zur Erklärung ist man NICHT ERST mit Aufruf durch das FA verpflichtet.

    Die OP schien anzunehmen, sie müsse nur die Erklärung abgeben weil sie darauf hingewiesen wurde.

    Es ist ein Irrglaube, dass einen schon jemand warnt bevor man Steuerbetrug begeht.

  • So war mein Beitrag auch nicht gemeint.

    Zur Erklärung ist man NICHT ERST mit Aufruf durch das FA verpflichtet.

    Die OP schien anzunehmen, sie müsse nur die Erklärung abgeben weil sie darauf hingewiesen wurde.

    Es ist ein Irrglaube, dass einen schon jemand warnt bevor man Steuerbetrug begeht.

    Du hast geschrieben, dass man keine Steuererklärung machen müsste, weil einem das FA das sagt. Im Zweifel ist es aber genauso. Die Aussage war faktisch falsch und für den steuerlichen Laien obendrein gefährlich.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn wir den Beitrag von itschytoo in einem Rutsch durchlesen, dann ist da nichts verwerfliches dran. Falls man den ersten Satz für sich allein betrachtet, dann kann man das sicher falsch auffassen.

    Da hier ohnehin keine Steuerberatung stattfindet, können wir uns abregen und im Thema weitermachen.

  • Wir waren in einer ähnlichen Situation. Es gab diverse Umstellungen von freiberuflich auf angestellt, ein Kind wurde geboren etc. und in diesem Durcheinander haben wir ebenfalls eine Aufforderung zur Vorauszahlung bekommen. Ich hab die Welt nicht mehr verstanden und direkt beim Finanzamt angerufen. Der Sachbearbeiter war super nett, hat ein paar Fragen gestellt und dann gemeint, das sei ein Fehler. Wir mussten gar nichts weitermachen und haben daraufhin auch nie wieder eine Aufforderung zur Vorauszahlungen bekommen.

  • Wenn wir den Beitrag von itschytoo in einem Rutsch durchlesen, dann ist da nichts verwerfliches dran. Falls man den ersten Satz für sich allein betrachtet, dann kann man das sicher falsch auffassen.

    Da hier ohnehin keine Steuerberatung stattfindet, können wir uns abregen und im Thema weitermachen.

    Ich habe nicht von verwerflich gesprochen und sehe es anders.

  • Lejla 1. Juni 2026 um 07:24

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Lejla 1. Juni 2026 um 14:09

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Lejla 1. Juni 2026 um 14:09

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Lejla 1. Juni 2026 um 14:10

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.

    Habe alles klären können und durch die Einmalzahlung des Elterngeldes kam es zu einer so hohen Nachzahlung.

    Was die Vorauszahlungen betrifft, diese werden wir nicht bezahlen müssen. Gott sei Dank. Die Sachbearbeiterin lässt mir einen neuen Bescheid zukommen ohne Vorauszahlungen.

    Was die Änderung der Steuererklärung angeht für das Jahr 2024. Man kann eine bereits eingereichte Steuererklärung ändern, das ist durchaus möglich. Wenn der Bescheid bereits ergangen ist dann mit einer Einspruchsfrist wenn noch nicht dann mit einem Änderungsantrag über Elster direkt.

    Ich bin auf jeden Fall viel schlauer als davor und danke euch für eure ehrlichen Meinungen.

    Viele Grüße

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen