Habt ihr eine BU?

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    Energetische Sanierung
    Energetische Sanierung
    ExpertengesprÀch am 22.09.2026

    Sanieren: ZuschĂŒsse oder von der Steuer absetzen?

    22.09.2026 - Energetische Sanierung

  • FĂŒr Kinder mit akademischer Laufbahn ebenso. Auch die bekommen ADHS und Ă€hnliches, was den spĂ€teren Abschluss einer "richtigen" BU erschwert, verteuert oder unmöglich macht.

    Kommt das denn hĂ€ufiger vor, dass Eltern bereits fĂŒr ihre Kinder eine BU abschließen? Ich habe mich damit noch nicht befasst, daher die RĂŒckfrage.

  • "HĂ€ufig" wĂ€re leider ĂŒbertrieben. Wie auf unserer Seite "BerufsunfĂ€higkeitsversicherung fĂŒr Kinder" beschrieben, die man mit Google einfach findet, ist ein frĂŒher Abschluss aber sehr sinnvoll.

    Dr. Schlemann unabhÀngige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten fĂŒr BerufsunfĂ€higkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | BeitrĂ€ge in der Finanztip Community erstelle ich mit grĂ¶ĂŸtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne GewĂ€hr fĂŒr Richtigkeit, VollstĂ€ndigkeit und AktualitĂ€t. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Die letzten zwei Jahre sollte man immer irgendwie ĂŒberbrĂŒcken können

    Da kann sein, wenn man es bis 65 geschafft hat und erst dann BU wird.

    Bei frĂŒher BU wird das angesichts von Inflation wie auf unserer Website genauer beschrieben extrem schwierig und kostet eine ganze Stange Geld, das dann bei der Rente fehlt.

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  • Jahresbeitrag BU Versicherung 12

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    Wie hoch ist dafĂŒr Dein monatlicher Beitrag?

    Hallo EgonO, zuerst will ich mit einer Gegenfrage antworten - und deine Frage im Anschluss beantworten.

    Wie hoch wĂŒrdest du (bzw. wĂŒrdet Ihr hier im Forum) den Jahresbeitrag einer BerufsunfĂ€higkeitsversicherung schĂ€tzen bei folgenden Eckdaten?

    • Eintrittsalter: 55 Jahre
    • Endalter: 67 Jahre
    • BU-Rente: 4.300 € monatlich
    • 20 % Risikozuschlag aufgrund der Gesundheitshistorie
    • Nichtraucher
    • BĂŒro-/IT-TĂ€tigkeit. akademischer Abschluss

    Mich interessiert es ein Bild zu erhalten, was im Forum mit den genannten Rahmenbedingungen als realistischer Jahresbeitrag erwarten wird.

    Die Auflösung folgt, sobald einige SchÀtzungen da sind :)

  • Hab als ITler vor ca. 4 Jahren mit 44 meine alte BU (wĂ€re nur bis 62 gegangen und nur ~1000 abgesichert) gekĂŒndigt und neu abgeschlossen (natĂŒrlich bis 67 und auf mein akt. recht gutes Gehalt angepasst). Inklusive Dynamik und jĂ€hrlicher Anpassung der Rentenzahlung (falls ich nicht nur 2 sondern z.B. 10 Jahre beziehe, wĂ€ren das sonst durch die Inflation am Ende ca. 22% zu wenig). Ausgeschlossen wurde nur meine Schwerhörigkeit (die in der IT aber irrelevant ist), die starke Kurzsichtigkeit fĂŒhrte hingegen zu keinen Nachteilen.

    Vor dem Abschluss hab ich mir eine nette Exceltabelle gebastelt, nach der ich alle BeitrĂ€ge, die ich zwischen 44 und 67 zahle, zurĂŒckbekomme, wenn ich auch nur ~2 Jahre BU-Rente beziehen werde.

    FĂŒr meine Frau konnte ich die Versicherung leider nicht mehr anpassen, da sie inzwischen zu viele Vorerkrankungen hat, dafĂŒr hat meine Tochter eine zum 18 "bekommen".
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    BezĂŒglich Risiko - psychische Erkrankung halte ich bei mir eher unwahrscheinlich, aber gegen Krebs, Infarkt, UnfĂ€lle oder auch RĂŒckenprobleme bin ich nicht gefeit.

    Hab in meiner Verwandschaft/Bekanntschaft einige, die trotz teils grĂ¶ĂŸerer gesundheitlicher Beschwerden irgendwie bis zur Rente weiterarbeiten mussten, da sie keine BU hatten oder jetzt halt nur die gesetzliche EU beziehen, die zwar irgendwie zum Überleben reicht, aber halt nicht, um beispielsweise (weiter) fĂŒr das Alter anzusparen.
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    Eine betriebliche BU-Versicherung hatte ich seinerzeit auch durchgerechnet, die hĂ€tte sich aber nicht gelohnt, da diese zwar Ă€hnlich wie die betriebliche Altersvorsorge von dem Bruttogehalt gezahlt wird (und dadurch indirekt ALG, Krankengeld und die spĂ€tere Rente reduziert), aber bei Bezug auch dazu fĂŒhrt, dass man von der BU-Rente wiederum Steuern und SV-BeitrĂ€ge zahlen muss.

    Zudem ist meist nur eine Absicherung von 2-3k möglich, was in höheren Gehaltsgruppen nicht fĂŒr die mehrfach im Thread erwĂ€hnten 80% des Netto genĂŒgt, vor allem, wenn man von der Auszahlung aus der betrieblichen BU nochmal fast 50% AbzĂŒge hat und womöglich der Hauptverdiener der Familie ist.

    Vorteil einer betrieblichen BU ist m.E.n. nur, dass man da evt. in einen Gruppenvertrag kommen kann, wenn man selber gar nicht mehr oder nur mit AbschlÀgen versicherbar ist (besser etwas Suboptimales, als gar keine Absicherung).

  • Wer genau rechnet, wird feststellen, dass diese herumgeisternden 80% vom Netto in 95% der FĂ€lle nicht ausreichen. Wer genauer rechnen will: Einfach mal nach "BU Rechner: Bedarfsrechner BerufsunfĂ€higkeit" googeln.

    Dr. Schlemann unabhÀngige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten fĂŒr BerufsunfĂ€higkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | BeitrĂ€ge in der Finanztip Community erstelle ich mit grĂ¶ĂŸtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne GewĂ€hr fĂŒr Richtigkeit, VollstĂ€ndigkeit und AktualitĂ€t. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • ....Hab in meiner Verwandschaft/Bekanntschaft einige, die trotz teils grĂ¶ĂŸerer gesundheitlicher Beschwerden irgendwie bis zur Rente weiterarbeiten mussten, da sie keine BU hatten oder jetzt halt nur die gesetzliche EU beziehen, die zwar irgendwie zum Überleben reicht, aber halt nicht, um beispielsweise (weiter) fĂŒr das Alter anzusparen.....

    Jetzt mal zu diesem deinem Punkt, habe da ein VerstĂ€ndnisproblem. Wenn ich weiterarbeiten kann, bekomme ich doch keine EU Rente, erst wenn ich weniger als 3 Stunden/Tag arbeiten kann oder 50% wenn ich nur noch 3-6 Stunden arbeiten kann. Also wenn ich voll arbeiten kann zahlt doch keiner eine EU Rente aus. Bei der BU heisst das doch das ich meinen Beruf nicht ausĂŒben kann, wohl aber arbeiten kann. Bezahlt die BU dann auch weiterhin die RentenbeitrĂ€ge? Oder muss die BU so hoch sein damit ich mich freiwillig weiterversichern kann bei der DRV ?

    Und zahlt die BU auch die volle Leistung aus wenn ich in einem anderen Beruf weiterarbeite ?

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    Wie hoch wĂŒrdest du (bzw. wĂŒrdet Ihr hier im Forum) den Jahresbeitrag einer BerufsunfĂ€higkeitsversicherung schĂ€tzen bei folgenden Eckdaten?

    • Eintrittsalter: 55 Jahre
    • Endalter: 67 Jahre
    • BU-Rente: 4.300 € monatlich
    • 20 % Risikozuschlag aufgrund der Gesundheitshistorie
    • Nichtraucher
    • BĂŒro-/IT-TĂ€tigkeit. akademischer Abschluss

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    Die Auflösung folgt, sobald einige SchÀtzungen da sind

    Auflösung

    • Gesellschaft 1 ist die Hannoversche. Absicherungssumme bei Start in 2024 war 3.000 €. 20% Risikozuschlag
    • Gesellschaft 2 ist die HDI. Absicherungssumme bei Versicherungsbeginn in 2024 war 1.200 €. kein Risikozuschlag, 1 vorĂŒbergehender Ausschluss, der 2027 mit Ă€rztlicher PrĂŒfung entfallen kann.

    Durch dynamische Anpassung sind aktuell 4.300 € statt der ursprĂŒnglichen 4.200 € abgesichert.

    Der Jahresbeitrag fĂŒr beide Versicherungen betrĂ€gt insgesamt 4.800 €. Das entspricht 400 € Monatsbeitrag. Durch die jĂ€hrliche Zahlweise gibt es eine VergĂŒnstigung, ich glaube 2...3% p.a. - das habe ich gerade nicht genau vor Augen.


    WĂ€re in 2024 eine BU eingetreten und hĂ€tte diese bis zu meinem 67ten Lebensjahr bestanden, dann steht ĂŒber die Jahre eine Versicherungsleistung ≈ 619.000 € einem gesamten Beitrag ≈ 57.600 € gegenĂŒber. Das heisst: Ich habe eine Beitragsquote von 9,3% (also die gesamte VersicherungsprĂ€mie betrĂ€gt 9,3% der gesamten Absicherungssumme).

    Ist das viel - normal - oder wenig? Das weiss ich nicht.


    Die Beitragsquote von 9,3 % ist als Kennzahl nur bedingt aussagekrĂ€ftig, da sie den theoretischen Maximalfall betrachtet: sofortiger Eintritt der BerufsunfĂ€higkeit und anschließende Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr.

    Tritt keine BerufsunfĂ€higkeit ein, erhĂ€lt man naturgemĂ€ĂŸ keine Leistung. Tritt sie erst einige Jahre spĂ€ter ein, fĂ€llt die tatsĂ€chliche Leistung ebenfalls deutlich geringer aus als die rechnerischen rund 619.000 €.

  • Jetzt mal zu diesem deinem Punkt, habe da ein VerstĂ€ndnisproblem. Wenn ich weiterarbeiten kann, bekomme ich doch keine EU Rente, erst wenn ich weniger als 3 Stunden/Tag arbeiten kann oder 50% wenn ich nur noch 3-6 Stunden arbeiten kann. Also wenn ich voll arbeiten kann zahlt doch keiner eine EU Rente aus. Bei der BU heisst das doch das ich meinen Beruf nicht ausĂŒben kann, wohl aber arbeiten kann. Bezahlt die BU dann auch weiterhin die RentenbeitrĂ€ge? Oder muss die BU so hoch sein damit ich mich freiwillig weiterversichern kann bei der DRV ?

    Und zahlt die BU auch die volle Leistung aus wenn ich in einem anderen Beruf weiterarbeite ?

    • die ErwerbsunfĂ€higkeitsrente aus der gesetzlichen RV wird nur gezahlt, wenn man ĂŒberhaupt weniger als 3 h pro Tag arbeiten kann
    • dabei (EU) wird der Beruf komplett außen vor gelassen, der Chirurg mit Parkinson kann dann also auch noch NachtwĂ€chter oder Briefbote werden
    • eine private BU zahlt, wenn man seinen aktuellen Beruf nur noch zu max. 50% ausĂŒben kann, du also z.B. nach 4 Stunden fix und fertig bist, oder wegen stĂ€ndigen Behandlungen (Chemo, Dialyse, Reha ...) nur an 2 Tagen die Woche arbeiten kannst
    • eine gute / heute ĂŒbliche BU verzichtet auf abstrakte Verweise, dem Dachdeckermeister wird also nicht gesagt, dass er mit seinem Fachwissen doch auch Berufsschullehrer werden könne, wenn er nicht mehr aufs Dach kommt
    • neben einer BU kannst Du völlig anrechnungsfrei noch 50% in Deinem bisherigen Job weiterarbeiten (solltest aber lieber auf Überstunden verzichten, sonst könnte man auf die Idee kommen, dass Du ja auch 60% arbeiten kannst)
    • alternativ kannst Du bei einer BU auch einen anderen Job erlernen, wenn ein Maurer im Rollstuhl sitzt, könnte er z.B. auf einen BĂŒrojob umschulen
    • wenn der neue Beruf ein "höheres Ansehen" hat / besser zahlt, als der ursprĂŒnglich ausgeĂŒbte, wird die BU ĂŒber kurz oder lang eingestellt werden
    • ist der neue Beruf schlechter, zahlt sie im Regelfall weiter (es sei denn, bei einer GesundheitsĂŒberprĂŒfung wird festgestellt, dass auch der alte Beruf wieder möglich ist)
    • es zĂ€hlt bei einer BU im Regelfall nur der vor unmittelbar vor dem Eintritt ausgeĂŒbte Beruf, man könnte also theoretisch von einem BĂŒrojob auf Tischler oder Erzieher oder RettungssanitĂ€ter umschulen (Midlife Crisis etc.) und bekommt dann - wenn man diesen Job nicht mehr ausĂŒben kann - die BU (auch wenn man seinen alten Job noch machen könnte - kann aber natĂŒrlich sein, dass einige Versicherungen das ausschließen oder in dem Fall einen konkreten Verweis machen)
    • theoretisch wĂŒrde man seine versicherte Summe auch dann bekommen, wenn man als Tischler, der sich gerade 6 Finger gekappt hat, weniger verdient, wie zuvor als Bankmanager, viele Versicherungen haben aber auch irgendwelche Überversicherungsklauseln drin, hier muss man die individuellen Bedingungen studieren.
    • man kann die private BU und die gesetzliche EU gleichzeitig beziehen, die Zahlung aus der BU wird dabei nicht auf die gesetzliche EU-Rente angerechnet (wurde ja aus dem Netto bezahlt), umgekehr wird auf die BU auch keine EU-Rente (oder Einkommen) angerechnet
    • wenn man gesetzlich KV-pflichtversichert ist, mĂŒssen auf die BU keine BeitrĂ€ge zur KV/PV gezahlt werden - es sei denn, es war eine betriebliche BU-Versicherung die vom Bruttolohn gezahlt wurde und bei der der Arbeitgeber ZuschĂŒsse gezahlt hat. In dem Fall ist der volle KV/PV-Beitrag (also zusammen ca. 20%) zu zahlen.
    • gesetzlich versichert ist man dabei idealer Weise entweder ĂŒber den Bezug einer EU-Versicherung oder indem man nebenher noch Teilzeit arbeitet (mehr als Minijob!)
    • ist man privat krankenversichert, sind die BeitrĂ€ge sowieso unabhĂ€ngig vom Einkommen
    • ist man freiwillig in der gesetzlichen KV versichert (z.B. wĂ€hrend / nach SelbstĂ€ndigkeit) zĂ€hlen im Regelfall alle Arten von Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), also auch Mieteinnahmen oder eben eine private BU-Versicherung und man zahlt den vollen KV/PV-Beitrag selber (wieder ~20%)
    • die private BU zahlt keine RV-BeitrĂ€ge, weder in die gesetzliche noch eine etwaige betriebliche AV oder irgendwelche privaten Rentenversicherungen oder Deinen ETF / Altersvorsorgedepot. Du bekommst das Geld vollstĂ€ndig ausgezahlt und kannst / musst selber entscheiden, wie Du es nutzt (sofern du dazu noch in der Lage bist)
    • wenn Du nebenbei noch Teilzeit oder in einem anderen Job arbeiten kannst, werden im Regelfall daraus RV-BeitrĂ€ge gezahlt, die aber meist niedriger sind, als das, was Du vorher eingezahlt hast (da Teilzeit/schlechterer Job)
    • Du kannst in dem Fall freiwillige BeitrĂ€ge in die gesetzliche RV zahlen
    • oder Du kannst das Geld in einen ETF etc. einzahlen und hoffen, dass der mehr Rendite bringt (abhĂ€ngig von Alter und geschĂ€tzter Lebensdauer etc.)
    • oder Du zahlst auch gar nichts mehr ein, da Du total verkrebst bist und Deine restliche Lebenserwartung selbst im optimistischsten Fall nicht weit ĂŒber den regulĂ€ren Rentenbeginn hinausgeht.
    • bei der privaten BU versteuerst Du nur den Ertragsanteil, der davon abhĂ€ngt, wie lange Du noch bis zur Altersrente hast (ungefĂ€hr 1% pro Jahr bis zur Rente gerechnet vom Beginn der BU an), im Regelfall also einen sehr geringen Anteil, so dass Du meist komplett steuerfrei bist - es sei denn Du beziehst gleichzeitig noch eine hohe EU-Rente und/oder arbeitest nebenher.
    • die Zahlungen aus einer betrieblichen BU mĂŒssen voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (dafĂŒr waren aber die BeitrĂ€ge davor steuerfrei). Und wie oben erwĂ€hnt, zahlst Du darauf auch volle KV/PV-BeitrĂ€ge
  • Wer genau rechnet, wird feststellen, dass diese herumgeisternden 80% vom Netto in 95% der FĂ€lle nicht ausreichen. Wer genauer rechnen will: Einfach mal nach "BU Rechner: Bedarfsrechner BerufsunfĂ€higkeit" googeln.

    Wem 80% Prozent vom Netto nicht reichen, der ist - mal grob ĂŒberschlagen - in diesem Forum fehl am Platz. Der blĂ€st das Geld nĂ€mlich so raus, dass nichts zum Sparen ĂŒbrig bleibt.

    Meine BU deckt 1/3 meines Nettos ab, und da bliebe mir auch nach SV noch etwas zum Leben ĂŒbrig. Nicht weil ich Krösus bin, sondern weil ich meine Ausgaben im Griff habe (zwei Pleiten halfen mir mental auf die SprĂŒnge).

    Die BU lĂ€uft auch nur bis 60! Ich hatte die in dem Moment von 100% reduziert, als ich das Geld zum ÜberbrĂŒcken von 60 bis 65 auf der Seite hatte (Sparziel Nummer 1). Gut, ich darf erst mit 67 in de gesetziche Rente, aber ab 65 zahlt das Versorgungswerk.

    Wer`s kann sollte Rechnen, PrioritĂ€ten setzen, frĂŒh viel Sparen, nicht Überversichern, und dann ein langes sorgloses Leben fĂŒhren.

  • Das ist wie mit der RentenlĂŒcke, die ja angeblich die Differenz zwischen Nettoeinkommen und zu erwartender Rente ist. Das ist auch Blödsinn, weil ich als Rentner nicht die gleiche Sparrate wie als BerufstĂ€tiger brauche, im Gegenteil dann entspare ich eher. Allerdings ist diese Erkenntnis natĂŒrlich nicht gut fĂŒr Versicherer, Versicherungsmakler, Banken und Fonds.

  • Wem 80% Prozent vom Netto nicht reichen, der ist - mal grob ĂŒberschlagen - in diesem Forum fehl am Platz. Der blĂ€st das Geld nĂ€mlich so raus, dass nichts zum Sparen ĂŒbrig bleibt.

    Da wĂŒrde mich Ihr konkreter Rechenweg interessieren. Bitte denken Sie dabei an
    1) Ausgaben (fix und variabel)
    2) Krankenversicherung (ohne AG Zuschuss)
    3) Ausgleich Entfall GRV (ohne AG Zuschuss)
    4) Sparen / private Altersvorsorge fĂŒr die Zeit ab 67 - Finanztip empfiehlt 15% vom (bisherigen) Netto, siehe https://www.finanztip.de/gesetzliche-re
g/rentenluecke/
    5) Steuern

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