Erbschein bei Immobilienverkauf erforderlich?

  • Guten Abend,

    mein Vater ist vorletzte Woche verstorben und hinterlässt mir als einziger Erbin und bereits eröffnetem Testament u.a. ein Einfamilienhaus. Ich habe eine über den Tod hinausgehende Vollmacht und die Bank ist damit und mit dem Einreichen des Totenscheines sowie einer Ausweiskopie nach Meinung des ehemals für meinen Vater zuständigen Anlageberaters zufrieden und würde die Konten entsprechend umschreiben.

    Nun sagte mir der Bestatter, ein Erbschein sei aber spätestens bei einem Immobilienverkauf zwingend erforderlich. Ist das so?

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    Erben und Vererben: Pflichtteil, Testament & Co. einfach erklärt
    Recht & Steuern 17 Kapitel

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  • Mein Kenntnisstand:

    Nein, wenn es sich um ein notarielles Testament handelt.

    Merksatz: das notarielle Testament erspart bei Immobilien IMMER den Erbschein.

    Deshalb machen viele nette zukünftige Erblasser:innen ein notarielles Testament.

    Den Bestatter würde ich in Rechtsfragen wechseln…

  • Merksatz: das notarielle Testament erspart bei Immobilien IMMER den Erbschein.

    Möglicherweise verlangt das Grundbuchamt vor der Umschreibung zusätzlich eine notarielle eidesstattliche Versicherung des/der Erben, dass keine weiteren Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind. Sollte trotzdem günstiger als ein Erbschein sein.

  • Es handelt sich leider nicht um ein notarielles Testament.

    Das sollte m.M.n. egal sein, da es durch das Nachlassgericht eröffnet und damit rechtsgültig ist. Wobei das extrem schnell ging, wenn ich mir die Wartezeiten für einen Termin beim Nachlassgericht in Bonn so ansehe.

    Mehr kann ich dazu nicht sagen. Die Felder von meiner Oma wurden früher, nur mit dem eröffneten, handschriftlichen Testament, den daron benannten Erben überschrieben. Das ist aber schon Jahrzehnte her.

    Ich war letzte Woche (da uninformiert) darüber erstaut, dass mit einem Erbschein die Grundbuchänderung auf die Erben kostenlos und direkt durch das Nachlassgericht durchgeführt wird (dafür kostet der Erbschein halt).

    Möglicherweise verlangt das Grundbuchamt vor der Umschreibung zusätzlich eine notarielle eidesstattliche Versicherung des/der Erben, dass keine weiteren Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind. Sollte trotzdem günstiger als ein Erbschein sein.

    Das dürfte erheblich günstiger sein, da nur die eideststattliche Versicherung anfällt und diese vermutlich nur am Wert der Immobilie (und nicht am Wert des Gesamterbes) berechnet werden dürfte.

    Außer, man darf sowas nicht selber beantragen sondern benötigt dazu zwingend einen Notar. Wenn hier aber der Käufer schon vorhanden ist und die Immobilie direkt auf diesen übertragen/Verkauft werden soll, sollte sich das in einem erledigen lassen.

  • Das sollte m.M.n. egal sein, da es durch das Nachlassgericht eröffnet und damit rechtsgültig ist.

    Meiner Kenntnis nach muss das Testament notariell hinterlegt gewesen sein.

    Ich war letzte Woche (da uninformiert) darüber erstaut, dass mit einem Erbschein die Grundbuchänderung auf die Erben kostenlos und direkt durch das Nachlassgericht durchgeführt wird (dafür kostet der Erbschein halt).

    Das hat nichts mit dem Erbschein zu tun.

    Die Umschreibung auf den/die Erben ist in einem gewissen Zeitraum auch bei notariellen a Testament kostenlos.


    Übrigens ist eine unbeschränkte Vollmacht bei vielen hilfreich, aber es kann bei Immobilien sicher nicht Erbschein/notariellen Testament ersetzen.

  • Da kein notarielles Testament vorliegt und offenbar auch keine notariell beurkundete oder zumindest öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich (!) den Immobilienverkauf umfasst, ist nach meiner Kenntnis ein Erbschein zwingend erforderlich.

  • Zunächst mal herzliches Beileid!
    itschytoo hat es ganz richtig geschrieben. Bei einem nicht notariellen Testament benötigst Du für den Immobilienverkauf einen Erbschein.
    Ist ein notarielles Testament vorhanden, reicht die Bestätigung der ordnungsgemäßen Testamentseröffnung des zuständigen Nachlassgerichts aus.

    Ich hänge aktuell auch in der Zeitschleife fest.
    Trotz notariellem Testament schafft es das zuständige Nachlassgericht in HH binnen > 6 Monaten nicht das Testament zu eröffnen. Lt. Aussage von Arbeitskollegen, die ähnliches erlebt haben, ist 1 Jahr Wartezeit hier in HH durchaus üblich. :rolleyes:

  • Hallo Nordbewohner1970,

    um die Frage aufzudröseln:

    Für einen Verkauf einer Immobilie müssen Sie Ihre Eigentümerstellung nachweisen. Am einfachsten geht es, wenn Sie als (Allein-) Eigentümer im Grundbuch stehen.

    Um für eine geerbte Immobilie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen zu werden, haben meine Vorposter schon herausgearbeitet, brauchen Sie ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein. Ob das Grundbuchamt ausnahmsweise ihre Vollmacht plus handschriftliches Testament plus Eröffnungsprotokoll akzeptiert, sollte Sie direkt dort nachfragen. Mehr als ablehnen können sie nicht.

    Beide Schritte in einem Zug zu machen, ist vielleicht möglich, sollte aber rechtlich begleitet werden.

    Wie Sie es drehen oder wenden, Erben kostet auch. Dafür bekommen Sie auch etwas.

    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank Euch allen!

    @ Pumphut: Dass das Nachlassgericht bei mir irgendwelche Ausnahmen macht, glaube ich kaum , aber genau, fragen kostet nichts.

    Es ging mir in der Hauptsache darum, dass man nicht mit relativ einfachen Mitteln einen Erbschein beim Hausverkauf hätte vermeiden können und wenn das nicht der Fall ist, dann ist eben ein Erbschein zu beantragen (und zu bezahlen).

    @ Monstermania: Vielen Dank; es ging auch alles ziemlich schnell, war aber so sicherlich im Sinne meines Vaters, der unter den gegebenen Umständen auch nicht mehr weiterleben wollte.

    Also, dass es mit dem Erbschein dauern kann, kann ich mir mittlerweile auch lebhaft vorstellen: Vier Telefonanschlüsse beim Amtsgericht, den ganzen Vormittag keiner besetzt. Und das ist nur eine Kleinstadt...

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