Guten Abend,
mein Vater ist vorletzte Woche verstorben und hinterlässt mir als einziger Erbin und bereits eröffnetem Testament u.a. ein Einfamilienhaus. Ich habe eine über den Tod hinausgehende Vollmacht und die Bank ist damit und mit dem Einreichen des Totenscheines sowie einer Ausweiskopie nach Meinung des ehemals für meinen Vater zuständigen Anlageberaters zufrieden und würde die Konten entsprechend umschreiben.
Nun sagte mir der Bestatter, ein Erbschein sei aber spätestens bei einem Immobilienverkauf zwingend erforderlich. Ist das so?