GRV ungleich Investment

Liebe Community,
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  • ..für unter 20 Euro wirst du heutzutage nicht mal mehr in einem Schnellrestaurant richtig satt. Von der Gesundheitsgefährdung dieses Fastfoodsch... mal ganz zu schweigen!

    Da gehe ich lieber in ein höherpreisiges Restaurant und zahl das 3 bis 4 fache, dafür vielleicht nicht jeden Tag. Kochen kann ich nämlich auch ganz patent.. :)

    Kann auch kochen und unterscheide Restaurants in "kann ich auch" und "kann ich nicht". Bei meinem Inder ("kann ich nicht") bekommen ich noch ein Chicken Chilli o.ä. mit Bier für unter 20 EUR.

  • // ... davon wirst du satt? :D SCHERZ

    Nun ja, ich koche u.a. gern orientalische, indische, afghanische usw. Küche und trotzdem gehe ich unheimlich gern auch in solche Restaurants, vor allem in sogenannte Natives-Restaurants, also da, wo auch die eigenen Leute hingehen. Da gibts vielleicht keine Stoffservietten, aber immer wieder neue, überraschende Geschmacksexplosionen. ;)

  • Habe noch nie einen Gastronomen gesehen, der gesetzliche Rente zahlt. Und ich bin schon sehr lange unterwegs.

    Also der Gasteonom (im Sinne von "Eigentümer" des Restaurants) sollte sich durchaus Gedanken über seine Altersvorsorge machen. Und diese sollte er auch, wie jeder Selbstständige, in seine Kalkulation einpreisen. Tut er das nicht, bekommt er irgendwann ein Problem.

    Und die Mitarbeiter sind angestellt und somit auch GRV-pflichtig. Wenn er da nichts an die GRV zahlt, hat er ziemlich schnell ein größeres Problem als seine eigene private Altersvorsorge.


    Außerdem ist es mir unterm Strich, wie schon mal oben geschrieben, auch ziemlich egal, ob der Selbstständige jetzt fürs Alter vorsorgt oder nicht. Aber wenn man sich die Altersvorsorge während des Berufslebens "spart" (im Sinne von "nicht betreibt"), um sich einen höheren Lebensstil zu sichern, dann sollen sie im Alter auch nicht jammern, wenn das Geld nicht mehr reicht und nach der sozialen Absicherung schreien. Schließlich hätten sie auch selber vorsorgen können.

    Ist übrigens ähnlich wie die ganzen PKV-ler, die mit Ende 50 / Anfang 60 plötzlich merken, dass die GKV in der Rente ja doch günstiger wäre und jammern, dass sie ja nicht zurück in die GKV können. Aber das ist ein anderes Thema und hat hier in diesem Strang nichts zu suchen.

  • Geschiedene, Versicherungsverkäufer, Eismänner, "Amazon/Hermes..."-fahrer .... das sind die typischen Fälle der selbständigen Grundsicherungsempfänger im Alter.


    Dazu kommen demnächst noch "Merkels Gäste", die keine 45 Versicherungsjahre schaffen können.


    Eine Lösung muß daher.

    Gibt es irgendeine Rechtfertigung für die (nicht sehr) subtile Fremdenfeindlichkeit?

  • Also der Gasteonom (im Sinne von "Eigentümer" des Restaurants) sollte sich durchaus Gedanken über seine Altersvorsorge machen. Und diese sollte er auch, wie jeder Selbstständige, in seine Kalkulation einpreisen. Tut er das nicht, bekommt er irgendwann ein Problem.

    Und die Mitarbeiter sind angestellt und somit auch GRV-pflichtig. Wenn er da nichts an die GRV zahlt, hat er ziemlich schnell ein größeres Problem als seine eigene private Altersvorsorge.


    Außerdem ist es mir unterm Strich, wie schon mal oben geschrieben, auch ziemlich egal, ob der Selbstständige jetzt fürs Alter vorsorgt oder nicht. Aber wenn man sich die Altersvorsorge während des Berufslebens "spart" (im Sinne von "nicht betreibt"), um sich einen höheren Lebensstil zu sichern, dann sollen sie im Alter auch nicht jammern, wenn das Geld nicht mehr reicht und nach der sozialen Absicherung schreien. Schließlich hätten sie auch selber vorsorgen können.

    Ist übrigens ähnlich wie die ganzen PKV-ler, die mit Ende 50 / Anfang 60 plötzlich merken, dass die GKV in der Rente ja doch günstiger wäre und jammern, dass sie ja nicht zurück in die GKV können. Aber das ist ein anderes Thema und hat hier in diesem Strang nichts zu suchen.

    Meinst Du den hier?


    § 266a StGB - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - dejure.org

  • Gibt es irgendeine Rechtfertigung für die (nicht sehr) subtile Fremdenfeindlichkeit?

    Es sind die Migranten aus der Merkelzeit, die in meinem Dunstkreis vielfach arbeiten.


    Arbeitende Ukrainer sind dagegen sehr selten. Arbeitsverhältnisse sind da, wenn überhaupt, von sehr kurzer Dauer.


    Wie gesagt, mein Dunstkreis.


    Ist keine Fremdenfeindlichkeit. Dazu habe ich zuviel mit "Fremden" zu tun.

  • Du hast es erfolgreich schlimmer gemacht!

  • Der Angestellte/Teilzeit-Angestellte wird mit 50 aus der Firma rausgeschmissen, krebselt 10-15 Jahre als Selbständiger rum und kassiert dann Grundsicherung als Selbständiger.

    Das ist jetzt ein etwas anderes Szenario als Nebenerwerb.

    Aber egal. Gerade in dem Fall wäre es wichtig, dass der Selbstständige sich eben nicht seinen Verdienst schönrechnet, indem er die Altersvorsorge runterfallen lässt, sondern gezwungen ist von vorneherein mit Altersvorsorge zu rechnen.

  • Das ist jetzt ein etwas anderes Szenario als Nebenerwerb.

    Aber egal. Gerade in dem Fall wäre es wichtig, dass der Selbstständige sich eben nicht seinen Verdienst schönrechnet, indem er die Altersvorsorge runterfallen lässt, sondern gezwungen ist von vorneherein mit Altersvorsorge zu rechnen.

    Als Selbstständiger gehst Du ein höheres Risiko ein - auch was Deine Absicherung im Alter angeht. Du hoffst dann vielleicht, dass im nächsten Jahr der Durchbruch kommt.

    Ich kenne Leute, die sich bei dem Versuch, finanziell und auch gesundheitlich ruiniert haben.

    Eine Einbeziehung in die GRV würde das Risiko und die Fallhöhe mindern.

    Du kannst dann aber nicht "all in" gehen.

  • Aktuell ist doch das Problem, dass ein Selbstständiger mit ehrlicher Rechnung gegen eine Konkurrenz antritt, die das nicht tut. Die Kosten bei fehlendem Durchbruch werden dann an die Allgemeinheit abgeladen. Eine wie auch immer geartete RV-Pflicht würde das fairer machen.

  • Aktuell ist doch das Problem, dass ein Selbstständiger mit ehrlicher Rechnung gegen eine Konkurrenz antritt, die das nicht tut. Die Kosten bei fehlendem Durchbruch werden dann an die Allgemeinheit abgeladen. Eine wie auch immer geartete RV-Pflicht würde das fairer machen.

    Exakt. Diese Marktverzerrung wird zu selten thematisiert.

  • Eine wie auch immer geartete RV-Pflicht würde das fairer machen.

    Ich würde hierfür den mindestbetrag ansetzen

    Dass sind derzeit 103€

    Der höchst Betrag liegt übrigens derzeitig bei 1449€


    Ein freiwillig grv Versicherter kann sich dazwischen die jeweiligen Summen selbst aussuchen



    Da das aber so nicht kommen wird, bleibt alles wie es is :rolleyes:

  • Geschiedene, Versicherungsverkäufer, Eismänner, "Amazon/Hermes..."-fahrer .... das sind die typischen Fälle der selbständigen Grundsicherungsempfänger im Alter.


    Dazu kommen demnächst noch "Merkels Gäste", die keine 45 Versicherungsjahre schaffen können.


    Eine Lösung muß daher.

    Bei solchen Kommentaren wird mir einfach nur schlecht, falsches Forum!

  • Aktuell ist doch das Problem, dass ein Selbstständiger mit ehrlicher Rechnung gegen eine Konkurrenz antritt, die das nicht tut. Die Kosten bei fehlendem Durchbruch werden dann an die Allgemeinheit abgeladen. Eine wie auch immer geartete RV-Pflicht würde das fairer machen.

    Richtig. Da ist ein seit ewig quasi „geduldeter“ Sumpf.

    Insbesondere im gesamten Imbissbereich.

    Nur Einzelfälle fahren in in Knast ein. Hier in der Gegend z.B. eine Dönerladen-Betreiberin, die über 1,5 Mio Euro illegal verdient hat.

  • Als Selbstständiger gehst Du ein höheres Risiko ein - auch was Deine Absicherung im Alter angeht. Du hoffst dann vielleicht, dass im nächsten Jahr der Durchbruch kommt.

    Ich kenne Leute, die sich bei dem Versuch, finanziell und auch gesundheitlich ruiniert haben.

    Eine Einbeziehung in die GRV würde das Risiko und die Fallhöhe mindern.

    Du kannst dann aber nicht "all in" gehen.

    Für Einsteiger bzw. Gründer gibt es ja die Möglichkeit in den ersten 4 Jahren die Beiträge zu halbieren. (Bezieht sich jetzt auf Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.)

    Wenn das Business dann noch immer nicht genug abwirft für eine vernünftige Altersvorsorge, dann sollte man die Tragfähigkeit der gesamten Unternehmung in Frage stellen.

  • Wenn eine selbstständige Tätigkeit dauerhaft nicht genug abwirft, um einigermassen Altersvorsorge zu betreiben, was ist das dann mehr als ein Hobby?

    :thumbup:

    Für Einsteiger bzw. Gründer gibt es ja die Möglichkeit in den ersten 4 Jahren die Beiträge zu halbieren. (Bezieht sich jetzt auf Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.)

    (nachträglich gefettet von mir)


    Das meine ich - als diesbezüglicher DRV-Laie - auch aus so in Erinnerung zu haben (die Tochter einer guten Bekannten stand vor einiger Zeit vor dieser Entscheidung bzw. Abwägung). Allerdings hieß es da - nach meiner Erinnerung - daß diese Möglichkeit nur "innerhalb der ersten drei Jahre" besteht ... ?


    Eine ganz andere Frage ist, ob man diesen Weg (Pflichtbeiträge via GRV) als Selbständiger überhaupt wählen sollte. "Nomen est omen" sprich als "Selbständiger" (arbeitet man nicht nur - jedenfalls anfangs (oftmals auch im Verlauf) - meist "selbst" und "ständig" sondern) sollte man auch "selbst"- und damit eigenständig seine Absicherung (essentielle Risiken) via Versicherung einkaufen können und ebenso für seine Altersvorsorge selbst Verantwortung tragen können. Jedenfalls nach meinem Verständnis eines "Selbständigen". Ansonsten tendiert das eher in Richtung "Unselbständigkeit" ...


    Abgesehen von strategischen Entscheidungen wie dem Erreichen des Status KVdR sprich 60 Beiträge in die GRV, um die eine Voraussetzung dafür (Gesetzliche Rente) zu erfüllen. Ob man mit dem Status KVdR über so lange Zeiträume kalkulieren kann und/oder sollte, wäre eine separate Frage. Das ist (noch jedenfalls) die Rechtslage. Bei den meisten Selbständigen ging zudem eine Ausbildung und Tätigkeit als Angestellter voraus, so daß oftmals diese Voraussetzung (60 Monate GRV-Beiträge) für den Staus KVdR ohnehin bereits gegeben sein dürfte.

    Wenn das Business dann noch immer nicht genug abwirft für eine vernünftige Altersvorsorge, dann sollte man die Tragfähigkeit der gesamten Unternehmung in Frage stellen.

    Da würde ich die zeitliche "Demarkationslinie" sogar noch etwas enger ziehen (auch wenn mir genug Fälle bekannt sind, bei denen der Übergang (z. B. vom fest Angestellten zum dann Selbständigen) finanziell gesehen nicht "nahtlos" gelungen ist und dies in Einzelfällen schon mal ein oder auch zwei Jahre gedauert hat). Ernährt das Ganze aber spätestens im dritten Jahr noch immer nicht Frau oder Mann rückt die "Reißleine" - aus meiner Sicht - in unmittelbare Nähe.