Umfrag: Ersetzen der pauschalen Kapitalertragssteuer durch individuelle Besteuerung?

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  • Soll die pauschale Kapitalsertragssteuer (z.Zt 25%) durch eine individuelle Besteuerung ersetzt werden? 33

    1. nein (22) 67%
    2. ja (11) 33%

    Soll die pauschale Kapitalertragssteuer durch eine individuelle Besteuerung entsprechend dem Steuersatz des Steuerzahlers ersetzt werden? Soll damit die Besteuerung von Kapitalerträgen u.a. ebenso der Steuerprogression unterworfen werden, wie z.B. die Lohnsteuer?

  • Ich bin für persönlichen Steuersatz, aber nach 10 Jahren Haltezeit ist es steuerfrei. Quasi so wie bei Immobilien

    Ja, es sollte dann schon eine Steuerfreiheit ab einer gewissen Haltedauer geben. Und sicherlich wäre es auch nicht verkehrt, die Sozialkassen auf eine breitere Basis zu stellen und neben Arbeitseinkünften auch von Kapitalerträgen Beiträge zu erheben.

  • Ich bin ein wenig hin- und hergerissen. Auf der einen Seite finde ich die pauschale Besteuerung nicht schlecht, zumal die Steuerlast von vorn herein klar ist. Und wenn der persönliche Satz niedriger ist, dann kann man ja auch die Günstigerprüfung beantragen.


    Allerdings finde ich den Ansatz von BS.C auch nicht schlecht, da dieser zumindest bei Gewinnen aus Aktien und Fonds einen positiven Einfluss auf das Thema Altersvorsorge hätte. Sprich durch eine Mindesthaltedauer lohnt sich "buy and hold" noch mehr und man kommt weniger in Versuchung, das Depot durch Umschichtungen zu Verschlimmbessern.

    Hier wird es aber bei Zinserträgen deutlich komplizierter, da die Steuer nicht mehr einfach abgeführt werden kann und eine Mindesthaltedauer nicht wirklich machbar ist.

  • KaffeeOderTee

    Es fehlt egal in der Auswahl. ;)

    Mir wäre es egal, da ich die Gewinne eh erst als Rentner realisieren werde und dann mein Steuersatz eh recht gering ausfallen dürfte.

    Dürfte sich daher nichts nehmen, ob ich nun Kapitalertragssteuern oder meinen individuellen Steuersatz auf die Gewinne zahle.

  • Zu den o.g. Anmerkungen:

    Bitte lasst uns die gestellte Frage erst mal aus der Vogelperspektive betrachten und auf das konzentrieren, was sinnvoll und wünschenswert wäre. DetaiI-Fragen für die Umsetzung und (technische) Herausforderungen sollten erst mal hintenangestellt werden.

    Später kann man noch mal sehen, ob und wie es (überhaupt) umsetzbar wäre.

  • Ja, es sollte dann schon eine Steuerfreiheit ab einer gewissen Haltedauer geben. Und sicherlich wäre es auch nicht verkehrt, die Sozialkassen auf eine breitere Basis zu stellen und neben Arbeitseinkünften auch von Kapitalerträgen Beiträge zu erheben.

    Das habe ich bewusst voneinander getrennt.

    Das wäre eine separate Umfrage.

  • Zu den o.g. Anmerkungen:

    Bitte lasst uns die gestellte Frage erst mal aus der Vogelperspektive betrachten und auf das konzentrieren, was sinnvoll und wünschenswert wäre. DetaiI-Fragen für die Umsetzung und (technische) Herausforderungen sollten erst mal hintenangestellt werden.

    Später kann man noch mal sehen, ob und wie es (überhaupt) umsetzbar wäre.

    Das geht aber in meinen Augen nicht. Man muss auch die möglichen Veränderungen bei der Besteuerung (Was ist dann steuerfrei? Gibt es Mindeshaltedauer?) mit heranziehen, um hier eine Aussage zu machen. Wenn aber alle sonstigen Bedingungen gleich bleiben (Freibetrag von 1.000 Euro pro Person und alle Kapitalerträge sind zu versteuern), dann ist meine Wahl ganz klar die Option "pauschale Besteuerung" die bessere. Zum einen ist es sonst eine klare Steuererhöhung, zum anderen steigt aber auch massiv der Aufwand. Weil die Zahl derer, die dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wird deutlich steigen. Dadurch wird auch mehr Personal in den Finanzämter benötigt, was die zusätzlichen Steuereinnahmen wieder teilweise auffressen wird.

  • Ganz klar: pauschale 25%.

    Zumindest für die Zeit vor der Rente.


    Die Anzahl derer, für die der persönliche Steuersatz günstiger ist, ist verschwindend gering.

    Und wenn der persönliche Satz niedriger ist, dann kann man ja auch die Günstigerprüfung beantragen.

    Hier liegt ja das Problem, welches schon mehrfach diskutiert wurde. Die Mehrheit versteht diese Formulierung so, dass es sich um den durchschn. Steuersatz handelt, der unten im Steuerbescheid ausgewiesen wird.

    Tatsächlich ist aber der Grenzsteursatz die entscheidende Vergleichsgröße. Und diese liegt schon bei einem zvE von ca. 20.000€ bei 25%.

  • In der Praxis zählt doch aber am Ende aber schon der durchschnittliche Steuersatz. Bei einem zvE von 30000 ist die durchschnittliche Belastung "nur" ca. 15% und damit immer noch deutlich unter der pauschalen Besteuerung.

    Man profitiert also schon heute ganz besonders von Kapitalerträgen wenn man insbesondere keine sonstigen Einkünfte hat. Zusammen mit der gesetzlichen Rente dürfte natürlich schon deutlich mehr zu versteuern sein.

  • Ich bin für persönlichen Steuersatz, aber nach 10 Jahren Haltezeit ist es steuerfrei. Quasi so wie bei Immobilien

    Die Geschichte ist nicht einfach zu beantworten denn Kapitalerträge bestehen aus den laufenden Erträgen (Zinsen, Dividenden usw.) und aus Kursgewinnen.


    In der Vergangenheit (also vor vielen Jahren) waren Kursgewinne nach Ablauf einer gewissen Frist steuerfrei und nur die laufenden Erträge wurden besteuert.

    Da hatte sich die Finanzindustrie eine Menge Gedanken gemacht und entsprechende Produkte auf den Markt gebracht um die Steuer zu optimieren.

    Beispiel: Null-Kupon Anleihen oder thesaurierende Fonds usw.


    All diese steueroptimierenden Anlagevehikel wurden im Laufe der Jahre vom Finanzministerium einkassiert und haben zu der heutigen Regelung geführt, dass eben Erträge und Kursgewinne (gegebenenfalls unter Verrechnung mit Kursverlusten) steuerpflichtig sind.

    Was man in diesem Zusammenhang diskutieren kann - und das ist auch die eigentlich gestellte Frage- ob es gerecht ist, dass Kapitalerträge mit nur max. 25% besteuert werden, während andere Einkünfte dem persönlichen Steuersatz unterliegen, der in der Regel höher ausfällt.

  • In der Praxis zählt doch aber am Ende aber schon der durchschnittliche Steuersatz. Bei einem zvE von 30000 ist die durchschnittliche Belastung "nur" ca. 15% und damit immer noch deutlich unter der pauschalen Besteuerung.

    Man profitiert also schon heute ganz besonders von Kapitalerträgen wenn man insbesondere keine sonstigen Einkünfte hat. Zusammen mit der gesetzlichen Rente dürfte natürlich schon deutlich mehr zu versteuern sein.

    Das ist ein Trugschluss.

    Durch die Erhöhung des durchschn. Steuersatzes wird ja auch das restliche Einkommen höher versteuert.

    Wenn die Kapitalerträge zum normalen Einkommen hinzugerechnet würden, dann würde jeder Euro rechnerisch mit dem Grenzsteursatz versteuert.

  • In der Praxis zählt doch aber am Ende aber schon der durchschnittliche Steuersatz. Bei einem zvE von 30000 ist die durchschnittliche Belastung "nur" ca. 15% und damit immer noch deutlich unter der pauschalen Besteuerung.

    Man profitiert also schon heute ganz besonders von Kapitalerträgen wenn man insbesondere keine sonstigen Einkünfte hat. Zusammen mit der gesetzlichen Rente dürfte natürlich schon deutlich mehr zu versteuern sein.

    Nein, das stimmt so nicht. Wenn der Grenzsteuersatz über den 25% liegt, dann fällt die Günstigerprüfung (meist) negativ aus. Einfach mal eine Excel basteln, bei der die Steuer entsprechend der Tabelle ermittelt wird. Und dann mal im Bereich von 30k die verschiedenen Kombinationen aus "normalem" Einkommen und Kapitalerträgen durchspielen. Jeweils einmal mit Pauschalversteuerung und einmal mit individuellem Satz.

  • Was man in diesem Zusammenhang diskutieren kann - und das ist auch die eigentlich gestellte Frage- ob es gerecht ist,

    • ...wieso Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden dürfen
    • ...wieso beim Goldkauf keine Mwst. anfällt und Kursgewinne nach einem Jahr haltefrist steuerfrei sind

    Gibt sicherlich noch zig Punkte, die anderen hier im Punkt 'Gerechtigkeit' einfallen.

    Das Leben ist ist halt nicht gerecht!

    Ja, daran kann man etwas ändern, nur ob es dann gerechter wird lasse ich mal offen bzw. erinnere daran, dass große Vermögen i.d.R. noch viel weniger Steuern zahlen...

  • Soll die pauschale Kapitalertragssteuer durch eine individuelle Besteuerung entsprechend dem Steuersatz des Steuerzahlers ersetzt werden? Soll damit die Besteuerung von Kapitalerträgen u.a. ebenso der Steuerprogression unterworfen werden, wie z.B. die Lohnsteuer?

    Die hitzige Diskussion zu diesem Thema ist geprägt von Unkenntnis und Neid.


    "Es kann ja wohl nicht sein, daß das leistungslose Einkommen des Kapitalisten weniger besteuert als der Lohn für den starken Arm des Arbeiters!"


    Es ist sachlich unzweckmäßig, die Versteuerung des Kapitalertrags zu trennen von der Besteuerung des Vermögens an sich, also schreibe ich hier auch über beide.


    Das Vermögen der Deutschen besteht grob zur Hälfte aus Immobilien und aus sonstigen Werten.


    In der öffentlichen Diskussion wird regelmäßig vergessen, daß wir bereits eine Vermögensteuer haben, und zwar eine außerparlamentarische. Sie heißt Inflation. Ich hätte nichts dagegen einzuwenden, wenn man reale Kapitalerträge gleich besteuern würde wie übliche Erwerbsarbeit - aber halt reale Kapitalerträge und nicht nominale.


    Rechne ich die aktuelle Kapitalertragsteuer von Zinsanlagen mit der Vermögensteuer "Inflation" zusammen, werden Kapitalerträge aktuell entscheidend höher besteuert als der Ertrag des starken Arms des Arbeiters, nämlich bis über 100%.


    Schreibe ich von Dividenden (die hier unter uns Aktionären eine nennenswerte Rolle spielen, in der Gesamtbevölkerung aber nur eine geringe), darf man nicht vergessen, daß dieselben regelmäßig vorversteuert sind, entweder im Ausland oder bei uns. Vor nicht so übermäßig langer Zeit sind Kapitalerträge in Deutschland vollversteuert worden - für die vorversteuerten Dividenden aber gab es damals eine Steuergutschrift zur Kompensation der Doppelversteuerung. Danach hat man die Steuergutschrift gestrichen, zur Kompensation der Doppelversteuerung aber nur die Hälfte des Kapitalertrags der Steuer unterworfen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Aktuell werden Kapitalerträge mit einem Sondersteuersatz versteuert, der für Gutverdiener niedrig ist. Das bleibt für fortschrittlich gesinnte Parteien ein steter Juckpunkt.


    Zuletzt geht es um die Versteuerung von Langfrist-Kapitalerträgen. International werden solche Erträge vielfach geringer oder überhaupt nicht besteuert - beispielsweise zur Kompensation der Inflation. In Deutschland sind Erträge aus Immobiliengeschäfte nach zehn Jahren steuerfrei; Erträge aus Wertpapiergeschäften unterliegen auf Ewigkeit der Kapitalertragsteuer. Für Immobilien gibt es bei der Erbschaftsteuer große Ausnahmen ("Familienheim"), Wertpapiere sind bei der Erbschaftsteuer jenseits der Freibeträge voll steuerpflichtig.


    Die Vermögensteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht aus genau diesem Grund kassiert: Die eine Hälfte der Vermögensgegenstände werden nicht versteuert, die andere Hälfte aber voll. Aktuell klagt meines Wissens niemand gegen diese Ungleichheit. Käme allerdings eine Vollversteuerung von Kapitalerträgen, ohne daß Immobiliengewinne dabei mit einbezogen wären, würde die Regierung also den aktuellen Unterschied der Besteuerung vergrößern, bekäme das Verfassungsgericht sicherlich Arbeit. Daß allerdings dieser Staat es schafft, Immobilien fair mit in eine Vermögensbesteuerung einzubeziehen, das glaube ich nicht. Das Gewürge um die Neugestaltung der Grundsteuer (die ja eine Vermögensteuer ist) ist uns allen präsent.


    Ohne Frage wird die schwächelnde SPD wieder mit der Forderung nach einer Vermögensteuer und der Vollversteuerung von Kapitalerträgen in die nächste Bundestagswahl ziehen. Eine Chance auf Realisierung sehe ich aber nicht (selbst wenn der in meinen Augen unwahrscheinliche Fall einträte, daß die SPD wieder den Bundeskanzler stellte, also weiterhin die Führung einer Koalition innehätte).

  • Ganz klar: pauschale 25%.

    Zumindest für die Zeit vor der Rente.


    Die Anzahl derer, für die der persönliche Steuersatz günstiger ist, ist verschwindend gering.

    Das glaube ich nicht, ich habe für diesen Glauben aber keine Zahlen. Welchen Prozentsatz würdest Du für "verschwindend gering" halten?

    Hier liegt ja das Problem, welches schon mehrfach diskutiert wurde. Die Mehrheit versteht diese Formulierung so, dass es sich um den durchschnittlichen Steuersatz handelt, der unten im Steuerbescheid ausgewiesen wird.

    Werden auf Deinem Steuerbescheid Steuersätze ausgewiesen? Bei meinem Steuerbescheid ist das nicht der Fall. Steuersätze rechne ich mir immer individuell aus.

    Tatsächlich ist aber der Grenzsteuersatz die entscheidende Vergleichsgröße. Und diese liegt schon bei einem zvE von ca. 20.000€ bei 25%.

    Es wird immer behauptet, der Grenzsteuersatz sei die entscheidende Vergleichsgröße. Die Arithmetik ist aber etwas komplizierter. Wenn es um verhältnismäßig wenige Kapitalerträge geht, kann man sich an den Grenzsteuersatz der anderen Einkünfte halten (also z.B. der Einkünfte aus Erwerbsarbeit). Hier liegt die Grenze, bis zu der sich eine Günstigerprüfung lohnt, für das Steuerjahr 2024 bei etwa 23.000 € zu versteuerndem Einkommen für einen Ledigen.


    Übrigens: Solange der unsterbliche SolZ auch bei insgesamt geringem Einkommen zwingend an der Kapitalversteuerung hängt, rechne ich den beim Steuersatz immer fest dazu, nehme also nicht 25%, sondern 26,375%.


    Bei einem zvE von 23 T€ zahlt der Ledige für 1000 € (2000 €) Kapitalertrag bei Normalversteuerung 263 € (530 €) Steuer, mit der Abgeltungsteuer wären es 263,75 € (527,50 €).


    Man sieht: Bei 1000 € Kapitalerträge ist die Normalversteuerung günstiger, bei 2000 € Kapitalerträgen die Abgeltungsteuer, wenngleich der Unterschied nicht groß ist.


    Sagt man nun: Ok, nehmen wir halt statt 23 T€ "Normaleinkommen" 1000 € weniger, also 22 T€, dann haben nicht nur 2000 € Kapitaleinkünfte Platz, sondern auch noch 3000 €. Bei 22 T€ "Normaleinkommen" kosten zusätzliche 3 T€ 790 €, mit der Abgeltungsteuer aber 791,25 €.


    Hat man deutlich weniger "Normaleinkommen" (vielleicht nur 15 T€), dann spielt der vielgenannte Grenzsteuersatz als Richtschnur überhaupt keine Rolle mehr, weil man bei der Normalversteuerung nämlich eine Menge Kapitaleinkünfte zu niedrigerem Steuersatz stauen kann, so daß man obenherum dann rechnerisch zubuttern kann.


    Wer als Lediger nur 15 T€ "Normaleinkommen" versteuert, stellt sich bis über 18 T€ Kapitaleinkünfte (zusammen also 33 T€) mit der Regelbesteuerung günstiger als mit der Abgeltungsteuer.


    Im Zweifelsfall rechne man lieber individuell nach, als daß man sich an diesen ominösen Grenzsteuersatz hängt. Und wenn man nicht nachrechnen mag, läßt man das Finanzamt nachrechnen. Verschlechtern kann man sich dabei ja nicht.